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<updated>2026-10-22T17:37:41.526Z</updated>
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<title type="html">Clarqo Germany</title>
<subtitle>Finanzen, Technologie und Regulierung in Deutschland</subtitle>
<author><name>Clarqo</name></author>
<rights>© 2026 Clarqo / Shadow Wolf Apps</rights>
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<title type="html">Aufsicht erwartet 40 Prozent weniger P2G-Empfänger</title>
<link href="https://clarqo.com/de/2026/10/19/aufsicht-erwartet-40-prozent-weniger-p2g-empfanger/" rel="alternate" type="text/html" title="Aufsicht erwartet 40 Prozent weniger P2G-Empfänger"/>
<published>2026-10-19T08:00:00.000Z</published>
<updated>2026-10-21T15:42:45.285Z</updated>
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<content type="html" xml:base="https://clarqo.com/de/2026/10/19/aufsicht-erwartet-40-prozent-weniger-p2g-empfanger/">&lt;p&gt;Der deutsche Bankenstresstest liefert zwei Befunde zur Kapitalausstattung kleiner und mittelgroßer Institute. Im Aggregat wäre ihr Kapitalpolster selbst in einer schweren simulierten Krise solide. Mehrere Dutzend einzelne Häuser könnten jedoch ihre verbindlichen Kapitalanforderungen unterschreiten. Daneben erwarten BaFin und Bundesbank, dass nach einer Änderung der Methodik künftig etwa 40 Prozent weniger Institute eine Empfehlung für zusätzliche Eigenmittel erhalten. Diese Zahl ist eine aufsichtliche Erwartung, kein bereits beobachteter Rückgang.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das ist kein Widerspruch, sondern eine Folge unterschiedlicher Messgrößen. Die erste Aussage betrifft den Durchschnitt aller teilnehmenden Institute. Die zweite beschreibt die Verteilung hinter diesem Durchschnitt. Die dritte betrifft eine aufsichtliche Empfehlung oberhalb der verbindlichen Anforderungen. Wer diese Ebenen vermischt, macht aus einem risikoorientierten Filter fälschlich eine pauschale Senkung der Kapitalvorgaben.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;1-113-institute-aber-kein-vollbild-des-bankensystems&quot;&gt;1.113 Institute, aber kein Vollbild des Bankensystems&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;An der gemeinsamen Erhebung von BaFin und Bundesbank nahmen &lt;a href=&quot;https://www.bundesbank.de/de/presse/pressemitteilungen/lsi-stresstest-2026-banken-und-sparkassen-mit-robustem-kapitalpolster-962382&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;1.113 Banken und Sparkassen&lt;/a&gt; teil. Das sind rund 90 Prozent der deutschen Kreditinstitute, gemessen an der aggregierten Bilanzsumme aber nur etwa 38 Prozent. Der Unterschied erklärt sich aus dem Zuschnitt: Untersucht wurden weniger bedeutende Institute, die sogenannten Less Significant Institutions oder LSI. Große Banken unter direkter Aufsicht der Europäischen Zentralbank gehören nicht zu dieser Stichprobe.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Im adversen Szenario sinkt die harte Kernkapitalquote der LSI im Aggregat vom Ausgangswert von 18,4 Prozent um rund 3,8 Prozentpunkte auf ihren niedrigsten Wert von 14,6 Prozent. Die &lt;a href=&quot;https://www.bundesbank.de/resource/blob/1009500/d9d3c30cfb5ae7a062fc7be36aec815f/472B63F073F071307366337C94F8C870/2026-09-24-lsi-stresstest-praesentation-data.pdf&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;gemeinsame Ergebnispräsentation&lt;/a&gt; weist für das Ende des dreijährigen Szenarios 14,8 Prozent aus. Den stärksten Belastungsbeitrag liefert das Adressrisiko, hinzu kommen Verluste im Marktrisiko. Das Szenario unterstellt eine schwere weltweite Krise mit verschärften geopolitischen Spannungen, zusätzlichen Handelsbarrieren, Lieferengpässen, Rohstoffpreisschocks sowie Korrekturen an Aktien- und Anleihemärkten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Quote von 14,6 Prozent ist deshalb kein Ausblick für das wahrscheinlichste Wirtschaftsszenario. Sie ist das aggregierte Ergebnis einer bewusst harten Simulation. Ebenso wenig belegt sie, dass jedes Institut den Schock verkraften würde. Mehrere Dutzend Banken und Sparkassen könnten die für sie geltenden Kapitalanforderungen unterschreiten. BaFin und Bundesbank nennen weder die Institute noch eine exakte Zahl. Sie kündigen jedoch an, auffällige Häuser besonders eng zu begleiten und erforderlichenfalls frühzeitig aufsichtliche Maßnahmen zu ergreifen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;fast-derselbe-kapitalruckgang-wie-2024&quot;&gt;Fast derselbe Kapitalrückgang wie 2024&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Beim &lt;a href=&quot;https://www.bundesbank.de/de/presse/pressemitteilungen/ergebnisse-des-lsi-stresstests-2024-941646&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;LSI-Stresstest 2024&lt;/a&gt; sank die harte Kernkapitalquote im Aggregat um 3,7 Prozentpunkte auf einen Tiefstwert von 14,5 Prozent. Eine mittlere zweistellige Zahl von Instituten lag im simulierten Abschwung unter ihrer Kapitalanforderung. Im Test 2026 beträgt der Rückgang 3,8 Prozentpunkte und der Tiefstwert 14,6 Prozent. Nach Angaben der Aufsicht wären diesmal weniger Institute betroffen als vor zwei Jahren. Die Zahl der Teilnehmer sank zugleich von 1.200 auf 1.113.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Szenarien gleichen sich nur teilweise. Laut &lt;a href=&quot;https://www.bundesbank.de/de/presse/reden/vorstellung-der-ergebnisse-des-lsi-stresstests-2026-1009498&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Bundesbank&lt;/a&gt; fallen die angenommenen Schocks für Wohnimmobilien, Aktien und Kreditrisikoaufschläge 2026 schwächer aus als 2024, ebenso überwiegend die Zinsanstiege. Gewerbeimmobilien werden dagegen etwas stärker belastet. Für Deutschland sind der unterstellte Rückgang der Wirtschaftsleistung und der Anstieg der Arbeitslosigkeit geringfügig größer. Die ähnliche aggregierte Kapitalwirkung stammt somit aus zwei unterschiedlichen Schockprofilen. Aus den nahezu gleichen Kapitalquoten lässt sich keine unveränderte Risikolage ablesen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Dass weniger Institute unter ihre Anforderungen fallen, führt die Aufsicht unter anderem auf die Reaktion nach 2024 zurück. Damals auffällige Häuser seien eng begleitet worden; die meisten hätten ihre Eigenmittelquoten inzwischen erhöht. Diese Aussage beschreibt eine Verbesserung bei einem Teil der zuvor schwächeren Institute. Sie sagt nicht, wie die verbleibenden Problemfälle nach Geschäftsmodell, Größe oder Ausgangskapital verteilt sind. Eine solche Aufschlüsselung wurde nicht veröffentlicht.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;was-tscr-plus-500-basispunkte-bedeutet&quot;&gt;Was TSCR plus 500 Basispunkte bedeutet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der neue Filter setzt an einer anderen Stelle an. Die &lt;a href=&quot;https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/themen/lsi-stresstest-2026-von-bafin-und-deutscher-bundesbank-vereinfachung-und-staerkere-risikoorientierung-992714&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;im März angekündigte Methodik&lt;/a&gt; sieht vor, dass ein Institut nur noch dann eine Pillar-2-Eigenmittelempfehlung erhält, wenn seine Kapitalquote im adversen Szenario unter die Total SREP Capital Requirements, kurz TSCR, zuzüglich 500 Basispunkten fällt. 500 Basispunkte entsprechen fünf Prozentpunkten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die TSCR umfassen die verbindlichen Kapitalanforderungen aus Säule 1 und die bankspezifische, ebenfalls verbindliche &lt;a href=&quot;https://www.bankingsupervision.europa.eu/activities/srep/pillar-2-requirement/html/index.de.html&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Säule-2-Anforderung&lt;/a&gt;. Davon unterscheidet sich die Pillar 2 Guidance, kurz P2G: Die &lt;a href=&quot;https://www.bankingsupervision.europa.eu/activities/srep/html/p2g.de.html&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;EZB-Bankenaufsicht beschreibt sie&lt;/a&gt; als bankspezifische Empfehlung für zusätzliches Kapital oberhalb der verbindlichen Anforderungen. Sie soll Verluste aus adversen Szenarien auffangen, ist aber nicht rechtsverbindlich.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Filter betrifft den Kreis der Empfänger einer Empfehlung. Die verbindlichen Kapitalanforderungen bleiben davon unberührt. Ein Institut mit solider Kapitalausstattung oder geringen Stressverlusten soll keine P2G erhalten, wenn seine Quote im adversen Szenario über der neuen Frühwarnschwelle bleibt. In der &lt;a href=&quot;https://www.bundesbank.de/resource/blob/1009500/d9d3c30cfb5ae7a062fc7be36aec815f/472B63F073F071307366337C94F8C870/2026-09-24-lsi-stresstest-praesentation-data.pdf&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Methodenrechnung der Aufsicht&lt;/a&gt; hätten nach dem bisherigen Verfahren rund 50 Prozent der Institute eine P2G erhalten; unter der neuen Methode wären es rund 30 Prozent. Die Differenz beträgt etwa 20 Prozentpunkte oder, bezogen auf die bisherige Empfängergruppe, rund 40 Prozent. Die &lt;a href=&quot;https://www.bundesbank.de/de/presse/pressemitteilungen/lsi-stresstest-2026-banken-und-sparkassen-mit-robustem-kapitalpolster-962382&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;gemeinsame Mitteilung von BaFin und Bundesbank&lt;/a&gt; formuliert dies ausdrücklich als erwartete künftige Wirkung. Wie viel Kapital durch die veränderte Empfehlung insgesamt betroffen wäre, beziffert sie nicht.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;weniger-empfehlungen-bedeuten-nicht-weniger-aufsicht&quot;&gt;Weniger Empfehlungen bedeuten nicht weniger Aufsicht&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Aufsicht will P2G damit auf Institute konzentrieren, deren Kapitalquote im adversen Szenario näher an die verbindlichen Anforderungen rückt. Für Banken oberhalb der neuen Schwelle soll die zusätzliche Empfehlung entfallen. Der ausgefüllte Erhebungsbogen zeigt den Instituten künftig indikativ an, ob eine solche Empfehlung in Betracht kommt. Auch diese Anzeige ist noch kein veröffentlichter Bescheid über die Zahl der tatsächlichen Empfänger.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Umgekehrt verschwindet ein auffälliges Institut nicht aus dem Blick, nur weil die Zahl der Empfehlungen insgesamt sinkt. Die Stresstestergebnisse fließen in die Einzelaufsicht ein. BaFin und Bundesbank können Kapitalplanung und Risikosteuerung enger prüfen und bei Bedarf verbindliche Maßnahmen ergreifen. Die P2G ist dabei ein Frühwarninstrument, nicht das einzige Aufsichtsmittel.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die aggregierte Stressquote von 14,6 Prozent zeigt nur einen Teil des Bildes. Für die Einzelaufsicht zählt, welche Institute ihre jeweilige Anforderung im Szenario unterschreiten, wie groß deren Lücke ist und welche Risiken sie treiben. Öffentlich bekannt ist bislang nur die Größenordnung von mehreren Dutzend Häusern. Eine tatsächliche Zahl der künftigen P2G-Empfänger haben BaFin und Bundesbank nicht veröffentlicht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Aufsicht zieht eine neue Linie dafür, wann sie oberhalb der verbindlichen Anforderungen zusätzliches Kapital empfiehlt. Ob die stärkere Fokussierung trägt, wird sich daran messen lassen, ob die Empfehlungen tatsächlich die anfälligeren Institute treffen und ob die enger beaufsichtigten Häuser ihre Kapitalbasis weiter stärken.&lt;/p&gt;
</content>
<author><name>Felix Wagner</name></author>
<category term="finance"/><category term="german-banks"/><category term="stress-tests"/><category term="capital-requirements"/><category term="bafin"/><category term="bundesbank"/>
<summary type="html">Der LSI-Stresstest zeigt trotz anderer Krisenannahmen eine ähnliche Kapitalwirkung wie 2024; ein neuer Filter soll künftig den Kreis der Institute mit zusätzlicher Eigenmittelempfehlung verkleinern.</summary>

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<title type="html">d-you: App und Backend im Test, vier Bausteine folgen</title>
<link href="https://clarqo.com/de/2026/10/13/d-you-app-und-backend-im-test-vier-bausteine-folgen/" rel="alternate" type="text/html" title="d-you: App und Backend im Test, vier Bausteine folgen"/>
<published>2026-10-13T08:00:00.000Z</published>
<updated>2026-10-21T15:35:26.882Z</updated>
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<content type="html" xml:base="https://clarqo.com/de/2026/10/13/d-you-app-und-backend-im-test-vier-bausteine-folgen/">&lt;p&gt;Die staatliche digitale Brieftasche d-you soll am 2. Januar 2027 starten. Bis dahin lässt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) unabhängige Sicherheitsforschende nach Schwachstellen suchen. Entscheidend ist, welche Teile der Identitätskette sie tatsächlich testen dürfen: Nach dem am 10. Oktober 2026 eingesehenen &lt;a href=&quot;https://hackerone.com/common_codes?type=team&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;HackerOne-Programm&lt;/a&gt; gehören die Smartphone-Apps und mehrere zentrale Backend-Dienste dazu. Der Anbieter für die Ausstellung von Personenidentifizierungsdaten (PID-Provider), der EUDI Hub DE, die Prüf-App EUDI Check DE und die Website zum Widerruf von Wallets sollen erst später hinzukommen. Das ist ein Unterschied im öffentlichen Testumfang, kein Nachweis für einen Sicherheitsmangel dieser vier Komponenten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das &lt;a href=&quot;https://bmds.bund.de/aktuelles/pressemitteilungen/detail/sicherheitsforscher-pruefen-d-you-und-eudi-wallet-oekosystem-auf-schwachstellen&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;BMDS teilte am 9. Oktober&lt;/a&gt; mit, das Programm sei Mitte September in einer Testumgebung mit virtuellen Identitäten angelaufen. Gemeldete Lücken sollen vor dem geplanten Start behoben werden. Für bestätigte Schwachstellen außergewöhnlicher Schwere nennt das Ministerium derzeit Prämien von 15.000 bis 40.000 US-Dollar. Solche Zahlungen setzen einen Anreiz für nachvollziehbare Befunde. Aus der Existenz des Programms lässt sich weder ableiten, dass die Wallet sicher ist, noch dass sie unsicher ist.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;was-heute-offentlich-gepruft-werden-darf&quot;&gt;Was heute öffentlich geprüft werden darf&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der &lt;a href=&quot;https://hackerone.com/common_codes?type=team&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;verbindliche Programmtext auf HackerOne&lt;/a&gt; ist genauer als die Kurzform „App und Backend“. Er nennt die Android- und iOS-App, einen entfernten Dienst für kryptografische Vorgänge samt geschützter Schlüsselverwaltung, das Wallet-Provider-Backend, die Prüfung des Gerätesicherheitszustands, einen Statuslisten-Dienst und den Push-Dienst für Hinweise auf Statusänderungen. Forschende sollen unter anderem versuchen nachzuweisen, ob eine fremde Wallet geschützte Schlüssel nutzen, eine manipulierte App als vertrauenswürdig gelten oder eine gesperrte Wallet weiter akzeptiert werden könnte. Das sind ausdrücklich gewünschte Testfälle, keine veröffentlichten Feststellungen, dass diese Angriffe funktionieren.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Test ist auch nicht auf isolierte App-Oberflächen beschränkt. Die Test-Apps enthalten laut Programm eine virtuelle Identität, mit der sich die Ausstellung und Vorlage von Personenidentifizierungsdaten, kurz PID, im vorgesehenen Testablauf erproben lassen. Damit können Forschende Fehler an den bereits freigegebenen Schnittstellen und Abläufen untersuchen. Der PID-Provider selbst ist aber noch kein freigegebenes Angriffsziel. Gleiches gilt für den EUDI Hub DE, die EUDI Check DE App und die Widerrufswebsite. Wer einen kompletten Ablauf testet, hat deshalb nicht automatisch jede beteiligte Komponente im öffentlichen Prüfprogramm getestet.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für einen Dienst, der sich später auf eine d-you-Identifizierung verlässt, hat diese Grenze eine konkrete Bedeutung. Die PID müssen der richtigen Person und Wallet ausgestellt, mit Zustimmung der betreffenden Person vorgelegt und im jeweiligen Prüfkontext als echt und gültig erkannt werden. Nach einem Geräteverlust muss außerdem ein Widerruf an den maßgeblichen Prüfstellen ankommen. Das &lt;a href=&quot;https://eudi-wallet.gov.de/faq&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Projekt erklärt in seinen FAQ&lt;/a&gt;, dass eine verlorene Wallet-Instanz dauerhaft widerrufen und auf einem neuen Gerät neu eingerichtet werden muss. Der Statuslisten-Dienst für Wallet-Bestätigungen ist bereits Teil des Bounty-Umfangs; die separate Widerrufswebsite soll später folgen. Beide Funktionen gleichzusetzen würde den aktuellen Umfang falsch darstellen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;eine-andere-frage-die-architektur&quot;&gt;Eine andere Frage: die Architektur&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Bei der &lt;a href=&quot;https://www.bundestag.de/ausschuesse/a23_digitales_staatsmodernisierung/anhoerungen/1216764-1216764&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Bundestagsanhörung über das Digitale Identitätengesetz am 6. Oktober&lt;/a&gt; kritisierte die Sachverständige Bianca Kastl in ihrer &lt;a href=&quot;https://www.bundestag.de/resource/blob/1222434/Stellungnahme-DIdG_Kastl-6-10-2026.pdf&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;schriftlichen Stellungnahme&lt;/a&gt; die gewählte Cloud-Architektur. Ihrer Einschätzung nach kann ein Ausfall des entfernten kryptografischen Sicherheitsankers die Ausstellung und Vorlage von PID beeinträchtigen. Sie sieht zudem Risiken für die Privatsphäre, wenn signierte Identitätsdaten abfließen. Das sind ihre fachlichen Bewertungen einer Architekturentscheidung, keine durch das Bug-Bounty-Programm belegten Defekte.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die &lt;a href=&quot;https://eudi-wallet.gov.de/faq&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Projekt-FAQ&lt;/a&gt; liefern die Gegenposition und bestätigen zugleich eine Abhängigkeit: Für die sichere PID-Ausweisfunktion ist in der aktuellen Architektur eine Internetverbindung nötig. Das Projekt begründet das serverbasierte Hardware-Sicherheitsmodul mit breiter Gerätekompatibilität. Personenbezogene Nachweise liegen nach seiner Darstellung verschlüsselt auf dem Smartphone; der Wallet-Anbieter könne weder die Identitätsdaten noch die geschützten Schlüssel selbst für eine Vorlage nutzen. Signierte Nachweise sollen verhindern, dass die ausstellende Stelle jede spätere Verwendung mitverfolgt. Diese Erläuterungen beantworten das Grundprinzip, veröffentlichen aber in den hier geprüften Unterlagen keinen Belastungsnachweis für einen längeren Ausfall des zentralen Dienstes.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Ein Bounty kann einen konkreten Fehler an einem freigegebenen Dienst sichtbar machen, etwa eine unberechtigte Signatur oder eine manipulierte Statusliste. Ob der gesamte Ausweisprozess bei Ausfall eines entfernten Sicherheitsankers weiter verfügbar bleibt, ist dagegen eine Frage von Architektur, Betrieb und Wiederanlauf. Last- und Verfügbarkeitstests sind nach den HackerOne-Regeln sogar vom öffentlichen Programm ausgenommen. Auch Kastls Datenschutzkritik verlangt eine gesonderte Bewertung der Datenflüsse und möglicher Folgen eines Datenabflusses. Eine hohe Prämie ersetzt diese Prüfungen nicht.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;welche-nachweise-vor-dem-start-fehlen&quot;&gt;Welche Nachweise vor dem Start fehlen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das BMDS kündigt eine Ausweitung des Testumfangs „in den kommenden Wochen“ an. Der &lt;a href=&quot;https://hackerone.com/common_codes?type=team&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;am 10. Oktober 2026 eingesehene HackerOne-Text&lt;/a&gt; nennt für die vier späteren Komponenten aber noch keinen einzelnen Aufnahmetermin. Er beschreibt, dass eine Behebung vor öffentlicher Offenlegung bestätigt werden soll. Eine veröffentlichte Schwelle, wie viele oder welche Funde vor dem Produktivstart behoben und erneut geprüft sein müssen, findet sich dort und in der &lt;a href=&quot;https://bmds.bund.de/aktuelles/pressemitteilungen/detail/sicherheitsforscher-pruefen-d-you-und-eudi-wallet-oekosystem-auf-schwachstellen&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;BMDS-Meldung&lt;/a&gt; nicht. Ebenso ist in diesen Unterlagen kein öffentlich datierter, unabhängiger Gesamttest der Wege von PID-Ausstellung über Vorlage bis zum Widerruf als Freigabebedingung dokumentiert. Das heißt nicht, dass intern keine weiteren Prüfungen stattfinden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das &lt;a href=&quot;https://www.bundestag.de/resource/blob/1222438/Stellungnahme-DIdG_BSI-6-10-2026.pdf&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik&lt;/a&gt; verweist in seiner Stellungnahme für den Bundestag auf Aufgaben bei Informationssicherheit und Zertifizierung und begrüßt offenen Quellcode für unabhängige Prüfungen. Die &lt;a href=&quot;https://eudi-wallet.gov.de/faq&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Projekt-FAQ&lt;/a&gt; nennen außerdem eine noch nicht öffentlich einsehbare technische Richtlinie und beschreiben die Cybersicherheitszertifizierung der betreibenden Organisation nach ISO/IEC 27001 als Prozess. Ob die Zertifizierung bereits abgeschlossen ist, geht daraus nicht hervor. Beides ist wichtig, aber weder eine datierte Aussage zum Bounty-Umfang noch ein veröffentlichter Befund für alle End-to-End-Abläufe.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für künftige prüfende Dienste liegt der nächste überprüfbare Schritt daher im &lt;a href=&quot;https://eudi-wallet.gov.de/faq&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Sandbox-Test mit eigenen Anwendungsfällen&lt;/a&gt;: Stimmen die angeforderten Daten mit der Einwilligung überein, werden Signatur und Gültigkeit korrekt geprüft, und wird eine gesperrte Wallet zurückgewiesen? Nutzerinnen und Nutzer können vor einer Freigabe prüfen, welcher Dienst welche Angaben verlangt; nach Geräteverlust müssen sie die Wallet-Instanz widerrufen und auf dem neuen Gerät neu einrichten. Ob die angekündigten vier Komponenten rechtzeitig in den öffentlichen Test kommen und wie Befunde behoben werden, sollte bis zum Start am laufend aktualisierten Programmumfang und an veröffentlichten Prüfergebnissen messbar sein. Der derzeitige Umfang ist ein Anfang dieser Beweiskette, nicht ihr Abschluss.&lt;/p&gt;
</content>
<author><name>Felix Wagner</name></author>
<category term="technology"/><category term="digitale-identitaet"/><category term="eudi-wallet"/><category term="d-you"/><category term="cybersicherheit"/><category term="bug-bounty"/>
<summary type="html">Der öffentliche Schwachstellentest erfasst bereits Kryptodienste und Statuslisten, doch vier weitere Teile der Identitätskette sollen erst später folgen.</summary>

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<title type="html">Rat will Fondsverwahrer-Pass für Staaten freiwillig machen</title>
<link href="https://clarqo.com/de/2026/10/12/rat-will-fondsverwahrer-pass-fur-staaten-freiwillig-machen/" rel="alternate" type="text/html" title="Rat will Fondsverwahrer-Pass für Staaten freiwillig machen"/>
<published>2026-10-12T08:00:00.000Z</published>
<updated>2026-10-21T15:35:25.147Z</updated>
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<content type="html" xml:base="https://clarqo.com/de/2026/10/12/rat-will-fondsverwahrer-pass-fur-staaten-freiwillig-machen/">&lt;p&gt;Ein deutscher Fonds darf seine Verwahrstelle bislang grundsätzlich nur in Deutschland bestellen. Die &lt;a href=&quot;https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52025PC0942&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;EU-Kommission will diese Standortbindung aufheben&lt;/a&gt;. Der Rat hat am 9. Oktober einen grenzüberschreitenden Verwahrstellenpass in seine politische Verhandlungsposition aufgenommen, will die Teilnahme daran aber den Mitgliedstaaten freistellen. Ob deutsche Fonds dadurch tatsächlich mehr Anbieter zur Wahl hätten, ist damit eine offene Frage.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Unterscheidung ist entscheidend: Der Rat hat weder ein geltendes Recht geändert noch einen fertigen Gesetzestext verabschiedet. Laut seiner &lt;a href=&quot;https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2026/10/09/savings-and-investments-union-council-agrees-key-elements-of-crucial-measures-to-deepen-eu-capital-markets/&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Mitteilung vom 9. Oktober&lt;/a&gt; müssen die Einzelheiten seiner Position noch ausformuliert werden. Danach folgen die formelle Annahme im Rat und Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, sobald dieses seine eigene Position festgelegt hat.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;der-vorschlag-und-die-lucke-im-ratsbeschluss&quot;&gt;Der Vorschlag und die Lücke im Ratsbeschluss&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Kommission schlug im Dezember 2025 Änderungen an der OGAW- und der AIFM-Richtlinie vor. Für Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, kurz OGAW oder UCITS, soll die Pflicht entfallen, eine Verwahrstelle im Sitzstaat des Fonds zu haben. Verwalter alternativer Investmentfonds sollen für ihre EU-Fonds ebenfalls eine Verwahrstelle in einem anderen Mitgliedstaat beauftragen können. Bei OGAW lässt der &lt;a href=&quot;https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:52025PC0942&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;konkrete Änderungsvorschlag zu Artikel 23&lt;/a&gt; nur entsprechend zugelassene Kreditinstitute für diesen Weg zu. Bei alternativen Fonds kommen nach dem vorgeschlagenen Artikel 21 auch zugelassene Wertpapierfirmen infrage. Der Pass wäre damit keine allgemeine Zulassung für jede bisherige nationale Verwahrstelle.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Rat übernimmt nach seiner Mitteilung den Grundgedanken, setzt aber einen Vorbehalt: Das neue System soll für Mitgliedstaaten freiwillig sein. Was das im Einzelfall bedeutet, lässt die veröffentlichte Erklärung offen. Sie sagt nicht, ob allein der Sitzstaat des Fonds zustimmen muss, ob auch der Sitzstaat der Verwahrstelle ein Wahlrecht bekommt oder wie ein grenzüberschreitender Fall bei unterschiedlichen Entscheidungen behandelt wird. Eine Behauptung, Deutschland habe sich bereits für oder gegen den Pass entschieden, wäre deshalb verfrüht. Genau diese Regeln müssen im ausgearbeiteten Ratstext und anschließend im Gesetzgebungsverfahren geklärt werden.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;ein-groer-markt-mit-bereits-internationalen-anbietern&quot;&gt;Ein großer Markt mit bereits internationalen Anbietern&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Für Deutschland ist die Frage materiell. Nach der &lt;a href=&quot;https://www.bvi.de/fileadmin/user_upload/Statistik/2026-06-30_BVI-Verwahrstellenstatistik.pdf&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Verwahrstellenstatistik des Fondsverbands BVI&lt;/a&gt; betreuten Verwahrstellen zum 30. Juni 2026 inländische Fonds mit einem Nettovermögen von 3,250 Billionen Euro. Die Statistik umfasst offene Wertpapier- und Sachwertefonds sowie geschlossene Fonds. Sie erfasst auch inländische Fonds ausländischer Verwaltungsgesellschaften und schließt frei verwaltete Direktmandate aus. Das ist ein Maß für den betroffenen Markt, keine Prognose für Vermögen, das seine Verwahrstelle wechseln würde.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die fünf größten Positionen der BVI-Tabelle entfallen auf BNP Paribas in Deutschland, State Street Bank International, DZ Bank, DekaBank und J.P. Morgan SE. Zusammen betreuen sie rund 2,267 Billionen Euro, rechnerisch knapp 70 Prozent des ausgewiesenen Nettovermögens. Das zeigt eine Konzentration des verwahrten Fondsvermögens, belegt aber weder überhöhte Preise noch mangelnden Wettbewerb um neue Mandate. Der BVI veröffentlicht in dieser Statistik keine vergleichbaren Verwahrstellengebühren.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Zugleich stehen mit BNP Paribas, CACEIS, ABN AMRO und weiteren Banken bereits deutsche Niederlassungen ausländischer Gruppen in der Liste. Für einen Fonds ist also schon heute ein internationaler Konzern als Vertragspartner erreichbar, sofern die rechtlichen Anforderungen am deutschen Standort erfüllt sind. Der neue Pass beträfe vor allem die Möglichkeit, eine Verwahrstelle ohne die bisher erforderliche Niederlassung im Fondsstaat zu bestellen. Ob das zusätzliche Angebote oder niedrigere Kosten bringt, hängt von Preis, Dienstleistungsqualität und tatsächlichen Markteintritten ab. Eine belastbare Euro-Ersparnis lässt sich aus den veröffentlichten Daten nicht ableiten.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;bestehende-ausnahme-ersetzt-keinen-breiten-pass&quot;&gt;Bestehende Ausnahme ersetzt keinen breiten Pass&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Nach dem &lt;a href=&quot;https://www.esma.europa.eu/publications-and-data/interactive-single-rulebook/ucits/article-23&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;geltenden OGAW-Recht&lt;/a&gt; muss die Verwahrstelle ihren Sitz oder eine Niederlassung im Heimatstaat des Fonds haben. Für EU-Alternative-Investmentfonds gilt ebenfalls grundsätzlich der Heimatstaat. Eine &lt;a href=&quot;https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:02011L0061-20260416&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Ausnahme in Artikel 21 Absatz 5a der AIFM-Richtlinie&lt;/a&gt; ist enger: Der Heimatstaat des AIF kann seiner Aufsicht erlauben, nach einer begründeten Anfrage im Einzelfall ein Kreditinstitut aus einem anderen Mitgliedstaat als Verwahrstelle zuzulassen. Der Verwalter muss fehlende geeignete Leistungen im Heimatmarkt darlegen. Zudem dürfen die nach der Richtlinie maßgeblichen, für EU-AIF verwahrten Vermögenswerte im nationalen Verwahrstellenmarkt des AIF-Heimatstaats 50 Milliarden Euro nicht übersteigen. Der BVI-Gesamtwert lässt sich nicht unmittelbar mit dieser anders definierten Schwelle vergleichen. Der &lt;a href=&quot;https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:52025PC0942&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Kommissionsentwurf&lt;/a&gt; würde Absatz 5a streichen. Die bestehende Ausnahme ist kein freies Wahlrecht für alle deutschen Fonds.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Auch die Auslagerung einzelner Verwahrfunktionen ist nicht mit der Bestellung einer ausländischen Verwahrstelle gleichzusetzen. Der Fonds behält dabei seine bestellte, verantwortliche Verwahrstelle. Ein Pass würde dagegen die Bestellung einer verantwortlichen Verwahrstelle mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat ermöglichen. Für deutsche Kapitalverwaltungsgesellschaften wäre das eine zusätzliche Vertragsoption, falls der deutsche Fondsstaat am endgültigen System teilnimmt und die weiteren Bedingungen erfüllt sind.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;anlegerpflichten-bleiben-aufsicht-wird-komplexer&quot;&gt;Anlegerpflichten bleiben, Aufsicht wird komplexer&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Eine Verwahrstelle lagert nicht bloß Wertpapiere. Sie kontrolliert nach &lt;a href=&quot;https://www.esma.europa.eu/publications-and-data/interactive-single-rulebook/ucits/article-22&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Artikel 22 der OGAW-Richtlinie&lt;/a&gt; unter anderem Anteilsausgabe und Rücknahme, Anteilwertberechnung, Zahlungsströme und die Verwahrung beziehungsweise Eigentumsprüfung der Vermögenswerte. Gehen verwahrte Finanzinstrumente verloren, muss sie nach &lt;a href=&quot;https://www.esma.europa.eu/publications-and-data/interactive-single-rulebook/ucits/article-24&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Artikel 24&lt;/a&gt; grundsätzlich gleichartige Instrumente oder den entsprechenden Betrag ersetzen. Für andere Schäden aus fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung haftet sie ebenfalls. Die AIFM-Richtlinie enthält vergleichbare Kontroll- und Haftungsregeln, lässt bei der Haftung für ausgelagerte Verwahrung allerdings eng geregelte Ausnahmen zu.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das eigentliche Aufsichtsthema ist daher nicht, ob Pflichten mit der Grenze verschwinden, sondern ob Behörden sie grenzüberschreitend wirksam prüfen können. Nach dem Kommissionsvorschlag bliebe die Aufsicht über den OGAW beim Fondsheimatstaat; die Verwahrstelle unterliegt zugleich der Aufsicht an ihrem eigenen Standort. Die AIFM-Richtlinie verlangt bereits heute, dass eine Verwahrstelle Informationen auf Anfrage auch den zuständigen Behörden des Fonds und seines Verwalters zugänglich macht. Bei einem deutschen Fonds mit ausländischer Verwahrstelle wären Zusammenarbeit und schneller Informationsfluss praktisch wichtiger als bei einem rein inländischen Mandat.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die &lt;a href=&quot;https://eur-lex.europa.eu/eli/C/2026/2837/oj&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Europäische Zentralbank befürwortete im April&lt;/a&gt; den unionsweiten Pass gerade zusammen mit den vorgesehenen Zulassungs- und Aufsichtsvorkehrungen. Die EZB betont außerdem stärkere Aufsichtskonvergenz und Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Fondsverwaltungsgruppen. Daraus folgt kein Beleg, dass ein nationales Wahlrecht Anleger besser schützt. Ebenso wenig belegt der heutige Datenstand, dass ein verpflichtender Pass deutsche Fondsgebühren senken würde.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Test für die Verhandlungen ist deshalb konkret: Wer darf sich für den Pass entscheiden, welche zugelassenen Verwahrstellen stehen deutschen OGAW und AIF tatsächlich offen, und wie teilen die Behörden Informationen und Zuständigkeiten? Bleibt Deutschland außerhalb eines endgültigen Systems, ändert sich die rechtliche Auswahl deutscher Fonds durch den Pass nicht. Nimmt Deutschland teil, könnte sich die Auswahl auf entsprechend zugelassene Anbieter ohne deutschen Verwahrstellenstandort erweitern; die Bedingungen hängen von der noch offenen Ausgestaltung des Wahlrechts ab. Ob daraus ein Vorteil für Anleger wird, muss sich erst an überprüfbaren Angeboten, Kosten und funktionierender Aufsicht zeigen.&lt;/p&gt;
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<author><name>Felix Wagner</name></author>
<category term="finance"/><category term="custody"/><category term="asset-management"/><category term="capital-markets"/><category term="eu-regulation"/><category term="germany"/>
<summary type="html">Der Rat will die grenzüberschreitende Fondsverwahrung zulassen, überlässt die Teilnahme aber den Mitgliedstaaten; für deutsche Fonds zählt, ob der angekündigte Wettbewerb dadurch tatsächlich entsteht.</summary>

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<title type="html">EU verlangt CRA-Meldungen, Produktnormen fehlen noch</title>
<link href="https://clarqo.com/de/2026/10/11/eu-verlangt-cra-meldungen-produktnormen-fehlen-noch/" rel="alternate" type="text/html" title="EU verlangt CRA-Meldungen, Produktnormen fehlen noch"/>
<published>2026-10-11T08:00:00.000Z</published>
<updated>2026-10-21T15:35:23.744Z</updated>
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<content type="html" xml:base="https://clarqo.com/de/2026/10/11/eu-verlangt-cra-meldungen-produktnormen-fehlen-noch/">&lt;p&gt;Ein deutscher Hersteller vernetzter Router muss heute bereits melden, wenn eine Schwachstelle in seinem Produkt nachweislich ausgenutzt wird. Ob er seinen nächsten Router nach dem Cyber Resilience Act (CRA) später selbst auf Konformität prüfen darf, hängt dagegen von Normen und weiteren Voraussetzungen ab, die derzeit noch nicht abgeschlossen sind. Diese zwei Zeitachsen sollte ein Unternehmen nicht verwechseln: Die &lt;a href=&quot;https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/cra-reporting&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Meldepflicht nach Artikel 14&lt;/a&gt; gilt seit dem 11. September 2026, die wesentlichen Anforderungen an neue Produkte und ihre Konformitätsbewertung erst ab dem &lt;a href=&quot;https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/cra-summary&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;11. Dezember 2027&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Europäische Kommission erwartet nach ihrem &lt;a href=&quot;https://interoperable-europe.ec.europa.eu/collection/rolling-plan-ict-standardisation/cybersecurity-network-and-information-security-rp-2026&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Normungsfahrplan für 2026&lt;/a&gt; produktbezogene Normen für wichtige und kritische Produktgruppen bis zum 30. Oktober 2026. Das ist ein Ziel für die Normungsorganisationen, keine Frist, zu der ein Hersteller sein Produkt bereits nach diesen Normen zertifizieren lassen muss. Vor allem ist ein Normentwurf noch keine im EU-Amtsblatt zitierte harmonisierte Norm.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;was-bereits-gemeldet-werden-muss&quot;&gt;Was bereits gemeldet werden muss&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Artikel 14 unterscheidet zwei Auslöser: eine Schwachstelle, die aktiv ausgenutzt wird, und einen schwerwiegenden Vorfall mit Auswirkungen auf die Sicherheit des Produkts. Für Letzteren genügt nicht jeder technische Fehler. Er ist schwerwiegend, wenn er den Schutz wichtiger oder sensibler Daten oder Funktionen beeinträchtigt oder beeinträchtigen kann, oder wenn Schadcode im Produkt oder in den Netz- und Informationssystemen eines Nutzers ausgeführt werden kann. Bei einer aktiv ausgenutzten Schwachstelle geht es um belastbare Hinweise auf eine tatsächliche, unbefugte Ausnutzung. Maßgeblich ist jeweils, wann der Hersteller davon Kenntnis erlangt. Die Auslöser stehen in &lt;a href=&quot;https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R2847&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Artikel 14 der Verordnung&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Dann laufen zwei Fristen ab Kenntnis: Die Frühwarnung muss unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden erfolgen; die ausführlichere Meldung unverzüglich, spätestens binnen 72 Stunden. Für eine ausgenutzte Schwachstelle folgt ein Abschlussbericht spätestens 14 Tage, nachdem eine Abhilfe oder Schadensbegrenzung verfügbar ist. Bei einem schwerwiegenden Vorfall ist der Abschlussbericht binnen eines Monats nach der 72-Stunden-Meldung fällig. Die Meldung läuft über die gemeinsame Plattform der EU-Cybersicherheitsagentur ENISA an die zuständige nationale Computer-Notfallstelle und ENISA. Das erläutert die &lt;a href=&quot;https://commission.europa.eu/news-and-media/news/safer-and-more-secure-digital-products-2026-09-11_en&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Kommission zum Start der Meldepflicht&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Pflicht betrifft auch Produkte mit digitalen Elementen, die schon vor dem allgemeinen CRA-Stichtag in der EU auf den Markt gekommen sind. Das ist für Hersteller mit einem laufenden Gerätebestand entscheidend: Ein älterer, weiter vertriebener Router fällt bei einem meldepflichtigen Ereignis nicht deshalb aus Artikel 14 heraus, weil seine ursprüngliche Konformitätsbewertung noch ohne CRA stattfand. Für die späteren Produktanforderungen gilt dagegen eine Übergangsregel; bei vor dem 11. Dezember 2027 in Verkehr gebrachten Produkten werden sie grundsätzlich erst durch eine wesentliche Änderung nach diesem Datum relevant. Diese Trennung beschreibt die &lt;a href=&quot;https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/cra-summary&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Kommission in ihrer Gesetzesübersicht&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;der-normungsfahrplan-ist-noch-kein-konformitatsnachweis&quot;&gt;Der Normungsfahrplan ist noch kein Konformitätsnachweis&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der &lt;a href=&quot;https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/cra-standardisation&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Kommissionsauftrag M/606&lt;/a&gt; umfasst horizontale Regeln für Produktentwicklung und Schwachstellenmanagement sowie vertikale Regeln für einzelne Produktarten. Laut &lt;a href=&quot;https://interoperable-europe.ec.europa.eu/collection/rolling-plan-ict-standardisation/cybersecurity-network-and-information-security-rp-2026&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Rollplan&lt;/a&gt; sollten erste horizontale Ergebnisse bereits bis zum 30. August 2026 vorliegen; produktbezogene Standards für die Anhänge III und IV sollen bis zum 30. Oktober folgen. Weitere produktübergreifende Anforderungen sind erst für Oktober 2027 vorgesehen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;DIN Media führt &lt;a href=&quot;https://www.dinmedia.de/de/norm-entwurf/din-en-40000-1-2/399705978&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;EN 40000-1-2 zu Grundsätzen und Risikomanagement&lt;/a&gt; und &lt;a href=&quot;https://www.dinmedia.de/de/norm-entwurf/din-en-40000-1-3/404676965&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;EN 40000-1-3 zum Umgang mit Schwachstellen&lt;/a&gt; als deutsche Norm-Entwürfe. Die September-Ausgabe von Teil 1-3 erschien bereits am 7. August. Solche Ausgaben sind von einer endgültig verabschiedeten europäischen EN zu unterscheiden. Auch deren Verabschiedung allein würde noch keine gesetzliche Konformitätsvermutung auslösen; dafür muss die Fundstelle im EU-Amtsblatt veröffentlicht sein. Für diese Vorhaben ist in den verlinkten EU- und Normungsquellen keine CRA-Amtsblattfundstelle belegt. Die &lt;a href=&quot;https://www.dke.de/resource/blob/2435170/62875fcafd03e9fd4f779784a2ce512f/normungsprojekte-zum-cra-data.pdf&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;DKE-Projektübersicht mit Stand Oktober 2026&lt;/a&gt; führt beide Vorhaben sowie weitere horizontale und vertikale Projekte getrennt nach Entwicklungsstufen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Bei den Produktnormen ist der Fortschritt unterschiedlich. Das &lt;a href=&quot;https://portal.etsi.org/webapp/WorkProgram/Frame_WorkItemList.asp?includeNonActiveTB=FALSE&amp;amp;qINCLUDE_SUB_TB=True&amp;amp;qMandate_List=%27M%2F606%27&amp;amp;qSTOP_FLG=N&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;laufende ETSI-Arbeitsprogramm&lt;/a&gt; führt EN 304 627 für Router, Modems und Switches am 9. Oktober im Genehmigungsverfahren; die Billigung des endgültigen Dokuments ist dort als nächster Schritt für den 25. November angesetzt. Für Passwortmanager nennt ETSI den 23. November. Die Norm für Betriebssysteme steht dagegen noch in der Entwurfsphase, mit einer vorgesehenen Bearbeitung von Kommissionsanmerkungen zum 31. Oktober. Die DKE listet für industrielle Router zusätzlich das CENELEC-Projekt EN 50770-5. Ein geplantes Datum im ETSI-Verfahren beweist keine spätere Veröffentlichung, zeigt aber: Der 30. Oktober ist für diese Beispiele derzeit kein belegter Veröffentlichungstag.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;warum-die-stufe-des-produkts-zahlt&quot;&gt;Warum die Stufe des Produkts zählt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Für einen deutschen Routerhersteller ist diese Unterscheidung praktisch, weil Router in &lt;a href=&quot;https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R2847&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Anhang III als wichtige Produkte der Klasse I&lt;/a&gt; aufgeführt sind. Nach &lt;a href=&quot;https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A02024R2847-20241120&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Artikel 32&lt;/a&gt; ist die interne Kontrolle durch den Hersteller nur möglich, wenn er die einschlägigen harmonisierten Normen vollständig anwendet oder eine anwendbare gemeinsame Spezifikation beziehungsweise eine dafür geeignete europäische Cybersicherheitszertifizierung nutzt. Fehlt ein solcher Weg oder wird er nur teilweise angewandt, ist für die betroffenen Anforderungen eine benannte Stelle in das Verfahren einzubeziehen. Eine veröffentlichte Vorabfassung von EN 304 627 ersetzt diese Voraussetzung nicht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Auch eine endgültig verabschiedete EN wäre noch von ihrer rechtlichen Wirkung zu trennen: Die &lt;a href=&quot;https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A02024R2847-20241120&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Konformitätsvermutung nach Artikel 27&lt;/a&gt; setzt voraus, dass ihre Fundstelle im EU-Amtsblatt veröffentlicht ist, und gilt nur für die Anforderungen, die die Norm abdeckt. Eine europäische Zertifizierung hilft ebenfalls nicht automatisch; die Kommission muss ihre Eignung für den CRA festlegen. Laut &lt;a href=&quot;https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/cra-conformity-assessment&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Kommissionsübersicht zur Konformitätsbewertung&lt;/a&gt; sind die genauen Bedingungen dafür noch festzulegen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Firewalls gehören als wichtige Produkte zur Klasse II, Smart-Meter-Gateways als kritische Produkte zu Anhang IV. Für beide sieht &lt;a href=&quot;https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A32024R2847-20241120&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Artikel 32&lt;/a&gt; grundsätzlich die Prüfung durch eine benannte Stelle nach Modul B plus C oder Modul H vor. Ein verfügbarer und für den CRA anwendbarer europäischer Zertifizierungsweg kann an deren Stelle treten. Für kritische Produkte kann die Kommission nach Artikel 8 Absatz 1 eine solche Zertifizierung gesondert vorschreiben. Ein gewöhnliches vernetztes Haushaltsgerät außerhalb dieser Kategorien kann dagegen nach dem allgemeinen Verfahren intern bewertet werden. Welche Kategorie ein konkretes Produkt hat, richtet sich nach seiner Kernfunktion, nicht nach dem Etikett auf der Verpackung. Die &lt;a href=&quot;https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/cra-conformity-assessment&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Kommission erklärt die Unterschiede&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Aus den offenen Normungsprojekten lässt sich noch kein belegter Kostenanstieg für deutsche Hersteller ableiten. Die konkrete Folge ist eine Planungsentscheidung: Sie müssen die seit September geltende Meldekette betreiben und für Produkte, die ab Dezember 2027 neu auf den Markt kommen, die passende Bewertungsroute vorbereiten. Ob eine künftig zitierte Norm einem Klasse-I-Produkt die interne Bewertung eröffnet, entscheidet sich erst mit ihrem tatsächlichen Anwendungsbereich und ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt. Bis dahin ist der 30. Oktober ein Prüfpunkt für den Normungsfortschritt, kein Freibrief für eine CRA-Konformitätserklärung.&lt;/p&gt;
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<author><name>Felix Wagner</name></author>
<category term="technology"/><category term="cyber-resilience-act"/><category term="produktsicherheit"/><category term="cybersicherheit"/><category term="normung"/><category term="konformitaet"/>
<summary type="html">Seit September müssen Hersteller aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle melden; ob Router der Klasse I ab 2027 intern bewertet werden können, hängt von anwendbaren harmonisierten Normen, gemeinsamen Spezifikationen oder einem geeigneten EU-Zertifizierungsweg ab.</summary>

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<title type="html">Tokenisierte Aktien werden länger, aber dünner gehandelt</title>
<link href="https://clarqo.com/de/2026/10/10/tokenisierte-aktien-werden-langer-aber-dunner-gehandelt/" rel="alternate" type="text/html" title="Tokenisierte Aktien werden länger, aber dünner gehandelt"/>
<published>2026-10-10T08:00:00.000Z</published>
<updated>2026-10-21T15:35:21.934Z</updated>
<id>https://clarqo.com/de/2026/10/10/tokenisierte-aktien-werden-langer-aber-dunner-gehandelt/</id>
<content type="html" xml:base="https://clarqo.com/de/2026/10/10/tokenisierte-aktien-werden-langer-aber-dunner-gehandelt/">&lt;p&gt;Tokenisierte Aktien lösen ein echtes Zugangsproblem: Sie lassen sich handeln, wenn die US-Börsen geschlossen sind, und sie lassen sich in kleinen Bruchteilen kaufen. Doch Zugang ist nicht dasselbe wie Marktqualität. Die neue Untersuchung des Internationalen Währungsfonds zeigt genau diesen Zielkonflikt. Mehr als die Hälfte des untersuchten Handels fand außerhalb der regulären US-Handelszeit statt, rund 80 Prozent der Geschäfte umfassten weniger als eine ganze Aktie. Zugleich lag die realisierte Volatilität der Token im Mittel rund 1,5-mal so hoch wie bei ihren traditionellen Vergleichswerten (&lt;a href=&quot;https://www.imf.org/-/media/files/publications/gfsr/2026/october/english/ch3.pdf&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;IMF, GFSR Kapitel 3&lt;/a&gt;). Das ist ein Warnsignal für deutsche Anleger und Handelsprofis, aber noch kein Beweis, dass die Tokenisierung selbst die Schwankungen verursacht.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;groe-repo-zahl-kleiner-aktienmarkt&quot;&gt;Große Repo-Zahl, kleiner Aktienmarkt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Zunächst muss man die Größen sauber trennen. Der öffentliche Markt für tokenisierte Realwerte kam am 31. Juli 2026 auf 65,10 Milliarden US-Dollar. Davon entfielen rund 48 Milliarden US-Dollar auf festverzinsliche Anlagen und 2,3 Milliarden US-Dollar auf Aktienprodukte. Der IMF misst hier einen Bestand, berechnet als Tokenmenge multipliziert mit der vom Emittenten gemeldeten Bewertung. Private Tokenmärkte, Stablecoins und Repos sind ausgeschlossen (&lt;a href=&quot;https://www.imf.org/-/media/files/publications/gfsr/2026/october/english/ch3.pdf&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;IMF, GFSR Kapitel 3&lt;/a&gt;).&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Repos gehören deshalb nicht in dieselbe Summe. Das veröffentlichte Kapitel nennt für tokenisierte Repos einen durchschnittlichen Tagesumsatz von 303 Milliarden US-Dollar auf Basis eines gleitenden 30-Tage-Mittels. Ein koreanischer Erstbericht von der Präsentation nannte dagegen 371 Milliarden US-Dollar (&lt;a href=&quot;https://www.imf.org/-/media/files/publications/gfsr/2026/october/english/ch3.pdf&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;IMF, GFSR Kapitel 3&lt;/a&gt;; &lt;a href=&quot;https://en.sedaily.com/finance/2026/10/08/imf-warns-asset-tokenization-breeds-new-vulnerabilities&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Seoul Economic Daily&lt;/a&gt;). Für die Bewertung ist die Primärfassung maßgeblich. Vor allem darf weder die eine noch die andere Flussgröße zum Bestand von 65,10 Milliarden US-Dollar addiert werden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Auch innerhalb des Aktiensegments sind die Ansprüche nicht einheitlich. Mehr als 70 Prozent des tokenisierten Aktienwerts entfallen auf zwei Plattformen. Deren Modelle vermitteln laut IMF wirtschaftliches Engagement über synthetische Konstruktionen oder Zweckgesellschaften, nicht zwingend unmittelbares Eigentum an der zugrunde liegenden Aktie (&lt;a href=&quot;https://www.imf.org/-/media/files/publications/gfsr/2026/october/english/ch3.pdf&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;IMF, GFSR Kapitel 3&lt;/a&gt;). Damit entsteht ein mögliches Abgrenzungsproblem: Derselbe ökonomische Basiswert kann in unterschiedlich strukturierten Token auftauchen. Der IMF weist keine konkrete Doppelzählung nach, seine auf Emittentenangaben beruhende Aggregation ist aber keine einheitliche Zählung rechtlich gleichartiger Aktienbestände.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;was-die-stichprobe-tatsachlich-misst&quot;&gt;Was die Stichprobe tatsächlich misst&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Für den Markttest wählte der IMF die fünf liquidesten tokenisierten US-Aktien- und Indexprodukte von zwei Emittenten. Sie wurden an elf zentralen und dezentralen Handelsplätzen beobachtet. Der Datensatz umfasst 365 Handelstage und mehr als zwei Millionen Preis- und Volumenbeobachtungen in Fünf-Minuten-Intervallen. Mit einem gemeldeten Marktwert von rund 345 Millionen US-Dollar deckt die Stichprobe etwa 15 Prozent des gesamten tokenisierten Aktiensegments ab (&lt;a href=&quot;https://www.imf.org/-/media/files/publications/gfsr/2026/october/english/ch3.pdf&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;IMF, GFSR Kapitel 3&lt;/a&gt;). Ein genaues Start- und Enddatum für diese 365 Tage nennt das veröffentlichte Kapitel samt Online-Anhang nicht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Nachfrage nach längeren Handelszeiten ist deutlich. Mehr als 50 Prozent des Volumens liefen außerhalb der regulären US-Börsenzeit, etwa 80 Prozent der Trades umfassten weniger als eine Aktie (&lt;a href=&quot;https://www.imf.org/-/media/files/publications/gfsr/2026/october/english/ch3.pdf&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;IMF, GFSR Kapitel 3&lt;/a&gt;). Auch die Preisfindung ist nicht völlig abgekoppelt: Mehr als 87 Prozent der nächtlichen Token-Preisbewegung wurden nach der US-Eröffnung innerhalb von fünf Minuten im traditionellen Kurs sichtbar. Für diese separate Regression verwendet der IMF feste Effekte für Wertpapierpaare und Handelstage (&lt;a href=&quot;https://www.imf.org/-/media/files/publications/gfsr/2026/october/english/ch3.pdf&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;IMF, GFSR Kapitel 3&lt;/a&gt;; &lt;a href=&quot;https://www.imf.org/-/media/files/publications/gfsr/2026/october/english/ch3annex.pdf&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;IMF, Online-Anhang 3.1&lt;/a&gt;). Das spricht für einen gemeinsamen Informationsgehalt, nicht automatisch dafür, dass der Tokenmarkt den traditionellen Markt führt.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;der-volatilitatsvergleich-ist-nicht-ursachenrein&quot;&gt;Der Volatilitätsvergleich ist nicht ursachenrein&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Faktor 1,5 stammt nicht aus einer kausalen Regression. Der IMF berechnet die realisierte Volatilität aus quadrierten Fünf-Minuten-Logrenditen und bildet den Median über Token-Tage. Preise werden innerhalb jedes Intervalls nach Volumen gewichtet, Extremwerte am ersten und 99. Perzentil gekappt. Für dezentrale Börsen werden Intervalle mit nur einem Geschäft ausgeschlossen (&lt;a href=&quot;https://www.imf.org/-/media/files/publications/gfsr/2026/october/english/ch3.pdf&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;IMF, GFSR Kapitel 3&lt;/a&gt;).&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der entscheidende Haken liegt im Zeitfenster. Für traditionelle Aktien zählt der IMF nur die US-Börsenstunden, für zentrale und dezentrale Tokenbörsen dagegen den vollständigen Rund-um-die-Uhr-Handel. Nacht- und Wochenendphasen mit wenig Volumen gehen damit nur in die Token-Seite ein. Hinzu kommen vorwiegend kleine Privatanleger, weniger institutionelle Market Maker und ein junger Markt. Der Vergleich hält den Basiswert weitgehend konstant, kontrolliert aber nicht zugleich für Handelsstunde, Anlegerstruktur, Reifegrad und Ausführungsplatz. Die höhere Volatilität ist deshalb eine belastbare Beschreibung dieser Stichprobe, keine isolierte Wirkung der Technologie.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Ähnlich vorsichtig ist der Liquiditätsbefund zu lesen. Gemessen am Amihud-Maß, also der absoluten Preisbewegung je gehandeltem Volumen, schneiden traditionelle Märkte am besten ab, zentrale Tokenbörsen schlechter und dezentrale Börsen mit Abstand am schwächsten. Höhere Volumina gehen zugleich mit kleineren Abweichungen vom traditionellen Preis einher (&lt;a href=&quot;https://www.imf.org/-/media/files/publications/gfsr/2026/october/english/ch3.pdf&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;IMF, GFSR Kapitel 3&lt;/a&gt;). Das ist keine nachgewiesene Verschlechterung im Zeitverlauf. Es ist ein Querschnitt unreifer, unterschiedlich organisierter Handelsplätze. Schwache Markttiefe, fragmentierte Liquidität und die Auswahl kleiner Teilnehmer können das Ergebnis ebenso erklären wie die Tokenarchitektur.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;worauf-deutsche-anleger-achten-sollten&quot;&gt;Worauf deutsche Anleger achten sollten&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Für deutsche Nutzer zählt daher nicht nur, ob ein Produkt jederzeit handelbar ist. Entscheidend sind die rechtliche Natur des Anspruchs, belastbare Geld- und Briefkurse, tatsächlich ausführbares Volumen, die Qualität des Market Makings und die Abwicklung bei geschlossener Referenzbörse. Ein Token mit synthetischem Anspruch trägt zusätzlich Emittenten-, Verwahrungs- und Abwicklungsrisiken. Rund-um-die-Uhr-Zugang hilft wenig, wenn die Absicherung des Market Makers ruht oder ein privates Abwicklungsinstrument unter Stress nicht zum Nennwert verfügbar ist. Der IMF betont entsprechend rechtliche Klarheit, interoperable Plattformen und sichere, breit akzeptierte Abwicklungswerte als Voraussetzungen (&lt;a href=&quot;https://www.imf.org/en/blogs/articles/2026/10/08/blog-what-is-needed-for-tokenization-to-deliver&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;IMF, Blog vom 8. Oktober 2026&lt;/a&gt;).&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für den Handelstisch folgt daraus ein anspruchsvollerer Qualitätscheck als bei einer bloßen Kursanzeige. Relevant ist, wie viel Volumen nahe am Referenzpreis wirklich ausgeführt werden kann, wie der Preis bei geschlossener Heimatbörse abgesichert wird und was bei einer Störung von Börse, Blockchain oder Zahlungsseite geschieht. Erst veröffentlichte Orderbuchtiefe, belastbare Ausführungsdaten und Stresstests können zeigen, ob die zusätzliche Handelszeit belastbare Liquidität schafft oder nur mehr Stunden mit dünnen Preisen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Widerspruch wäre widerlegt, wenn ein sauber gematchter Vergleich für denselben Basiswert, dieselbe Uhrzeit, denselben Anlegertyp und vergleichbare Handelsplätze die Volatilitätslücke beseitigt. Ebenso würde wachsende ausführbare Tiefe bei stabilen Spreads zeigen, dass der heutige Befund nur die Frühphase abbildet. Bis solche Daten vorliegen, ist die nüchterne Schlussfolgerung enger: Tokenisierte Aktien verlängern den Zugang. Eine ebenso belastbare Marktqualität liefern sie in der untersuchten Stichprobe noch nicht.&lt;/p&gt;
</content>
<author><name>Felix Wagner</name></author>
<category term="finance"/><category term="tokenisierung"/><category term="aktienhandel"/><category term="marktstruktur"/><category term="liquiditaet"/><category term="imf"/>
<summary type="html">Der IMF findet außerhalb der US-Börsenzeiten viel Nachfrage, doch seine kleine Stichprobe verbindet das mit höherer Volatilität und vergleicht ungleiche Handelsfenster.</summary>

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<title type="html">DNB-Modell sieht KI-Inflationsrisiko im Euroraum</title>
<link href="https://clarqo.com/de/2026/10/09/dnb-modell-sieht-ki-inflationsrisiko-im-euroraum/" rel="alternate" type="text/html" title="DNB-Modell sieht KI-Inflationsrisiko im Euroraum"/>
<published>2026-10-09T08:00:00.000Z</published>
<updated>2026-10-21T15:35:20.469Z</updated>
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<content type="html" xml:base="https://clarqo.com/de/2026/10/09/dnb-modell-sieht-ki-inflationsrisiko-im-euroraum/">&lt;p&gt;Gute Nachrichten über künstliche Intelligenz können im Euroraum zunächst wie ein Preisschock wirken. Zu diesem Ergebnis kommt ein neues Arbeitspapier der niederländischen Zentralbank DNB. Das Modell verbindet positive US-KI-Nachrichten zuerst mit einem stärkeren Dollar, höheren Import- und Energiekosten sowie steigenden Verbraucherpreisen im Euroraum. Produktion und Beschäftigung reagieren später und unsicherer.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das ist ein geldpolitisch relevantes Szenario. Es ist aber weder eine beobachtete Wirkung der KI-Nutzung noch eine Prognose oder offizielle Position der DNB. Die Ergebnisse sind Impulsantworten eines Modells. Sie gelten nur, wenn die gewählten Börsenbewegungen tatsächlich KI-Nachrichten abbilden und die statistischen Annahmen andere US-Schocks ausreichend trennen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;ein-aktienfaktor-soll-ki-nachrichten-isolieren&quot;&gt;Ein Aktienfaktor soll KI-Nachrichten isolieren&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Autorin konstruiert zunächst einen täglichen Aktienfaktor. Auf der einen Seite stehen Unternehmen mit hoher KI-Exposition, darunter Nvidia, AMD, ASML, Microsoft, Alphabet, Amazon, Meta und mehrere Softwareanbieter. Auf der anderen Seite stehen ältere Technologiekonzerne und Firmen mit geringerer KI-Exposition. Die Portfolios werden nach veränderlicher Marktkapitalisierung gewichtet und vierteljährlich neu ausbalanciert. Die Differenz ihrer Renditen soll erfassen, wie Anleger den erwarteten wirtschaftlichen Wert von KI neu bewerten. Der Datensatz reicht von Januar 2015 bis Juli 2026. Das beschreibt das &lt;a href=&quot;https://www.dnb.nl/media/wd5bufe4/working_paper_no-871.pdf&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;DNB-Arbeitspapier 871&lt;/a&gt; in Abschnitt 2.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für die Plausibilitätsprüfung sammelt die Studie 31 Ereignisse. Dazu gehören Modell- und Chip-Neuheiten, Investitionen, Geschäftszahlen sowie regulatorische Entscheidungen. Für 24 Ereignisse legt die Autorin vorab eine positive oder negative Richtung fest. In allen 24 Fällen bewegt sich der Faktor am Ereignistag in diese Richtung. Sieben mehrdeutige Fälle zählen nicht in die Trefferquote.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Eine solche Trefferquote ist eindrucksvoll, ersetzt aber keine zufällige Versuchsanordnung. Ereignisse und erwartete Vorzeichen wurden von Hand ausgewählt. Einige Daten enthalten gleichzeitig Unternehmenszahlen, Konjunktur- oder Regulierungssignale. Die Studie kontrolliert deshalb für US-Wachstumsüberraschungen und geldpolitische Überraschungen. Ein Placebo-Test mit 26 anderen Technologieereignissen liefert keinen vergleichbaren Ausschlag. Auch nach Herausrechnen breiter Halbleiterrenditen bleibt das Signal bestehen. Damit wird eine reine Chipwette weniger wahrscheinlich, nicht unmöglich.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;drei-schocks-14-ereignistage&quot;&gt;Drei Schocks, 14 Ereignistage&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Im nächsten Schritt schätzt die Studie ein tägliches Bayes-VAR mit sechs Variablen. Es enthält den KI-Faktor, den breiten Aktienmarkt, den VIX, die zweijährige US-Rendite, die Zinskurve und den nominalen effektiven Dollarkurs. Das Modell unterscheidet einen KI-Nachrichtenschock, eine allgemeine Risikobewegung und einen geldpolitischen Schock.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Trennung folgt Vorzeichen-, Größen- und Ereignisrestriktionen. Ein positiver KI-Schock muss den KI-Faktor und den Gesamtmarkt anheben. Der Ausschlag des KI-Faktors muss größer sein. Der VIX muss fallen und der Dollar steigen. Bei einem allgemeinen Risikoaufschwung fällt der Dollar im Modell, während eine geldpolitische Lockerung zusätzlich die zweijährige Rendite drückt. Für 14 besonders starke Ereignistage, an denen sich der KI-Faktor um mehr als 1,5 Standardabweichungen bewegte, muss der identifizierte Schock außerdem das erwartete Vorzeichen tragen. Aus 10.000 zulässigen Ziehungen erhalten jene mehr Gewicht, in denen der KI-Schock den Aktienfaktor am Ereignistag stärker erklärt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Gerade der Wechselkurs ist die schwächste Stelle dieser Identifikation. In der täglichen Ereignisstudie reagiert der Dollarkurs je nach Ereigniskategorie unterschiedlich. Nur bei politischen Ereignissen ist die Dollaraufwertung annähernd statistisch belastbar. Das Papier bezeichnet die direkte Unterstützung für diese Restriktion selbst als schwächer als jene für Aktienfaktor, Gesamtmarkt und Volatilität.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;haupttext-und-grafiken-nennen-andere-groen&quot;&gt;Haupttext und Grafiken nennen andere Größen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Unter diesen Annahmen berichtet der Haupttext für den Euroraum einen Höchststand des Gesamt-HVPI von rund 1,6 Prozent nach 18 Monaten. Der Kern-HVPI soll nach 30 Monaten etwa 1,3 Prozent erreichen. Zweijährige Inflationserwartungen steigen demnach um bis zu 36 Basispunkte, zehnjährige um 16 Basispunkte. Aktien im Euroraum sollen nach 47 Monaten 4,6 Prozent über dem Ausgangswert liegen. Gaspreise erreichen laut Text nach zehn Monaten rund 24 Prozent.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Diese Werte sind keine Vorhersagen. Sie beschreiben kumulierte Modellreaktionen auf einen KI-Nachrichtenschock von einer Standardabweichung. Zudem lassen sie sich aus den veröffentlichten Abbildungen 8 und 9 nicht direkt reproduzieren. Clarqo liest die dort gezeichneten Medianspitzen visuell und näherungsweise als 0,7 Prozent für den Gesamt-HVPI, 0,4 Prozent für den Kern-HVPI, 19 und 10 Basispunkte für die beiden Inflationserwartungen, knapp 3 Prozent für Aktien sowie etwa 12 Prozent für Gas. Diese Näherungswerte sind keine im Fließtext des Papiers berichteten Schätzwerte. Das &lt;a href=&quot;https://www.dnb.nl/en/publications/research-publications/working-paper-2026/871-do-markets-dream-of-artificial-intelligence-macroeconomic-effects-and-international-spillovers-of-ai-news-shocks/&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;DNB-Forschungsportal&lt;/a&gt; wiederholt die Richtung der Ergebnisse, löst diese Differenz aber nicht auf.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Grafiken zeigen außerdem 68- und 90-prozentige höchste Dichteintervalle. Viele der breiteren Bänder schließen null ein. Die stärksten positiven Medianreaktionen sind deshalb nicht gleichbedeutend mit präzise geschätzten Effekten.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;der-preiskanal-halt-besser-als-der-eurokanal&quot;&gt;Der Preiskanal hält besser als der Eurokanal&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Mit sechs statt zwölf Monatsverzögerungen bleiben höhere Import-, Energie- und Verbraucherpreise sowie die verzögerte Realaktivität grundsätzlich sichtbar. Die Ausschläge sind oft kleiner. Ohne die Glättung über benachbarte Horizonte werden die Reihen deutlich unruhiger. Gesamt- und Kern-HVPI werden dann vor allem zwischen etwa 30 und 45 Monaten positiv. Der Wechselkurs ist noch unpräziser. Damit überlebt die Richtung, nicht aber die behauptete zeitliche Genauigkeit.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der härteste Test entfernt die Jahre 2020 bis 2022. In den verbleibenden Daten zeigen Gesamt- und Kern-HVPI, Erzeuger-, Import- und Energiepreise in den ersten 24 Monaten weiterhin überwiegend ein inflationäres Profil. Die Effekte halten kürzer an, und die Unsicherheitsbänder werden erheblich breiter. Aktien, Wechselkurs, Zinssätze und Inflationserwartungen ändern dagegen an manchen Horizonten Stärke oder Vorzeichen. Auch Produktion und Arbeitsmarkt bleiben unpräzise. Eine Schätzung mit gleichen Gewichten für die zulässigen Schockverläufe liefert ähnliche Medianrichtungen, aber breitere Intervalle, die nach Angaben des Papiers meist null einschließen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die belastbare Lesart ist daher enger als die Schlagzeile. Das Modell stützt die Möglichkeit, dass US-KI-Euphorie über externe Kosten vor Produktivitätsgewinnen im Euroraum ankommt. Es belegt nicht, dass eine bestimmte KI-Meldung den Euro oder deutsche Verbraucherpreise kausal bewegt.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;was-das-fur-deutschland-bedeutet&quot;&gt;Was das für Deutschland bedeutet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Für Deutschland kommt das Szenario in einer empfindlichen Phase. Nach der &lt;a href=&quot;https://www.bundesbank.de/en/statistics/economic-activity-and-prices/harmonised-consumer-prices&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;vorläufigen amtlichen Schätzung der Bundesbank&lt;/a&gt; lag die deutsche HVPI-Rate im September 2026 bei 3,3 Prozent. Das ist kein Nachweis eines KI-Effekts. Es zeigt nur, dass zusätzliche Import- oder Energieimpulse auf eine bereits über dem mittelfristigen Zwei-Prozent-Ziel liegende Rate träfen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die geldpolitische Konsequenz wäre trotzdem nicht, auf KI-Schlagzeilen mit einem deutschen Zinsschritt zu reagieren. Die &lt;a href=&quot;https://www.bundesbank.de/en/tasks/monetary-policy/monetary-policy-625914&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Bundesbank&lt;/a&gt; wirkt über den EZB-Rat an Entscheidungen für den gesamten Euroraum mit. Die &lt;a href=&quot;https://www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2025/html/ecb.pr250630~aabf988af8.en.html&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;EZB-Strategie&lt;/a&gt; verlangt, Inflationsausblick, zugrunde liegenden Preisdruck und Unsicherheit gemeinsam zu bewerten. Der Wechselkurs ist kein eigenes Ziel, wirkt aber über Importgüter und Vorleistungen auf Preise.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für die Praxis spricht das Papier deshalb für ein Diagnosepaket, nicht für eine automatische Reaktion. Entscheidend wären Eurokurs, Import- und Erzeugerpreise, Energiekomponenten, kurzfristige Inflationserwartungen sowie tatsächliche KI-Investitionen. Erst wenn mehrere dieser Reihen gemeinsam und anhaltend drehen, entsteht ein glaubwürdiges geldpolitisches Signal. Bis dahin bleibt die importierte KI-Inflation eine modellgestützte Warnung mit auffällig breiten Fehlerbalken.&lt;/p&gt;
</content>
<author><name>Felix Wagner</name></author>
<category term="finance"/><category term="ai"/><category term="eurozone"/><category term="inflation"/><category term="monetary-policy"/>
<summary type="html">Ein DNB-Arbeitspapier verknüpft US-KI-Nachrichten mit Euro-Abwertung und importierter Inflation, doch Grafiken, alternative Gewichtungen und verkürzte Stichproben begrenzen die Aussagekraft.</summary>

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<title type="html">280,6 Milliarden Euro sind noch kein Kreditstress</title>
<link href="https://clarqo.com/de/2026/10/08/280-6-milliarden-euro-sind-noch-kein-kreditstress/" rel="alternate" type="text/html" title="280,6 Milliarden Euro sind noch kein Kreditstress"/>
<published>2026-10-08T08:00:00.000Z</published>
<updated>2026-10-21T15:35:16.532Z</updated>
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<content type="html" xml:base="https://clarqo.com/de/2026/10/08/280-6-milliarden-euro-sind-noch-kein-kreditstress/">&lt;h2 id=&quot;ein-fenster-zahlt-vertrage-nicht-falligkeiten&quot;&gt;Ein Fenster zählt Verträge, nicht Fälligkeiten&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Bei deutschen Banken lagen im August 2026 Unternehmenskredite über 280,575 Milliarden Euro, deren Zins innerhalb der nächsten 24 Monate neu festgesetzt wird. Im August 2025 waren es 261,362 Milliarden Euro. Der Anstieg beträgt damit 19,213 Milliarden Euro oder 7,35 Prozent. In der am 1. Oktober aktualisierten &lt;a href=&quot;https://api.statistiken.bundesbank.de/rest/data/BBIM1/M.DE.B.A20.HHL.B.A.2240.EUR.O?format=csv&amp;amp;lang=en&amp;amp;startPeriod=2025-08&amp;amp;endPeriod=2026-08&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Bundesbank-Zeitreihe&lt;/a&gt; ist nur der August-2026-Wert als vorläufig markiert.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das klingt wie ein Refinanzierungskalender, ist aber keiner. Die Reihe erfasst Kredite deutscher Banken an nichtfinanzielle Unternehmen mit ursprünglicher Laufzeit von mehr als zwei Jahren, einer Restlaufzeit von ebenfalls mehr als zwei Jahren und einer Zinsanpassung in den kommenden 24 Monaten. Die Kredite laufen am Messstichtag also länger als das Zinsfenster. Eine vertragliche Neubepreisung kann vor der Fälligkeit erfolgen, ohne dass der Kredit getilgt, verlängert oder durch einen neuen Kredit ersetzt wird.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Auch eine reine Kennzahl für variabel verzinste Kredite ist der Betrag nicht. Die Reihe veröffentlicht weder den genauen Anpassungstag noch Referenzzins, Marge, bisherigen Coupon, Zinsobergrenze oder Absicherung. Sie sagt nur, dass mindestens eine Zinsanpassung in das Fenster fällt. Aus 280,575 Milliarden Euro lässt sich deshalb weder der künftige Zinsaufwand noch ein Finanzierungsbedarf ableiten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Hinzu kommt der rollierende Charakter der Statistik. Der Bestand kann wachsen, weil weitere langfristige Kredite in das 24-Monats-Fenster eintreten. Er kann sinken, wenn Kredite angepasst, zurückgezahlt oder aus einem anderen Grund nicht mehr in der Berichtskategorie geführt werden. Die Monatsreihe zeigt deshalb kein Bündel, das an einem einzigen Termin neu bepreist wird. Auch die Zahl der Anpassungen ist unbekannt: Ein Kredit kann innerhalb von 24 Monaten mehrfach angepasst werden, während der veröffentlichte Betrag den ausstehenden Kreditbestand und nicht die Anzahl künftiger Reset-Ereignisse misst. Für Liquiditätsplanung und Risikovorsorge wäre die Verteilung nach Monat wichtiger als die Summe des gesamten Fensters.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;die-3-80-prozent-gehoren-zu-einer-anderen-gruppe&quot;&gt;Die 3,80 Prozent gehören zu einer anderen Gruppe&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Eine zweite Bundesbank-Reihe meldet für August 2026 einen Effektivzins von 3,80 Prozent. Im August 2025 waren es 3,40 Prozent, also 40 Basispunkte weniger. Doch die &lt;a href=&quot;https://api.statistiken.bundesbank.de/rest/data/BBIM1/M.DE.B.A2AC.J.R.0.2240.EUR.N?format=csv&amp;amp;lang=en&amp;amp;startPeriod=2025-08&amp;amp;endPeriod=2026-08&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Zinsreihe zum Neugeschäft&lt;/a&gt; misst einen eng abgegrenzten Markt: neu vereinbarte, besicherte oder garantierte Unternehmenskredite bis eine Million Euro mit anfänglicher Zinsbindung von mehr als fünf Jahren. Der Wert ist volumengewichtet, stammt aus einer geschichteten Stichprobe und ist für August ebenfalls vorläufig.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Diese 3,80 Prozent sind kein Ersatzcoupon für den ausstehenden Bestand. Die Reset-Reihe enthält langfristige Kredite unterschiedlicher Größen und Vertragsmerkmale. Die Neugeschäftsreihe enthält kleine, besicherte oder garantierte Abschlüsse eines einzigen Monats. Wer 40 Basispunkte auf die 280,575 Milliarden Euro anwendet, verbindet zwei nicht deckungsgleiche Populationen und erzeugt Scheingenauigkeit.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der jüngste &lt;a href=&quot;https://publikationen.bundesbank.de/publikationen-de/forschung/research-brief/2026-86-unternehmenskreditzinsen-924160&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Research Brief der Bundesbank&lt;/a&gt; erklärt, warum eine solche Übertragung zu grob wäre. Im Zinszyklus 2022 bis 2025 stiegen Leit- und Geldmarktsätze um bis zu 4,5 Prozentpunkte, der durchschnittliche Bankzins für Unternehmenskredite aber nur um drei Prozentpunkte. Auf Einzelkreditebene waren veränderte Auf- und Abschläge für Kreditmerkmale zentral. Der geringere Rabatt für größere Kreditbeträge erzeugte zeitweise bis zu 1,3 Prozentpunkte Aufwärtsdruck, längere Zinsbindungen dämpften den Anstieg bei inverser Zinsstrukturkurve um bis zu 0,25 Prozentpunkte. Der Vertrag bestimmt also mit, wie viel vom Marktzinssignal beim Unternehmen ankommt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Studie findet außerdem nur geringe Effekte aus der veränderten Zusammensetzung des Neugeschäfts. Das hilft beim Verständnis der Preisbildung, löst aber das Bestandsproblem nicht. Sie zerlegt durchschnittliche Zinsbewegungen in AnaCredit-Daten und veröffentlicht keine aktuelle Liste jener Kredite, die in der 280,575-Milliarden-Euro-Reihe stehen. Damit bleiben gerade die Variablen unsichtbar, die einen Reset tragbar oder gefährlich machen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;es-gibt-risikosignale-aber-keinen-beweis-fur-den-bestand&quot;&gt;Es gibt Risikosignale, aber keinen Beweis für den Bestand&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der &lt;a href=&quot;https://publikationen.bundesbank.de/publikationen-de/berichte-studien/finanzstabilitaetsberichte/finanzstabilitaetsbericht-2025-968826?article=stabilitaetslage-im-deutschen-finanzsystem-968818&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Finanzstabilitätsbericht 2025&lt;/a&gt; liefert den bislang nützlichsten Blick auf bestehende Coupons. Damals waren mehr als 40 Prozent der ausstehenden Unternehmenskredite vor der Zinswende 2022 aufgenommen worden. Diese Kredite trugen im Mittel 1,7 Prozent. Rund 23 Prozent aller Unternehmenskredite waren variabel verzinst und kosteten im Mittel etwa 3,8 Prozent. Für etwa 22 Prozent sollte die Zinsbindung im Jahr 2026 enden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das zeigt eine echte Couponlücke bei Teilen des Bestands, aber keine einheitliche Belastung. Die Bundesbank erwartete auf Basis der damaligen Neugeschäftskonditionen für Anschlussfinanzierungen 2026 im Mittel kaum einen weiteren Anstieg. Diese Schätzung ist älter als die August-Daten und misst nicht dieselbe Kohorte. Sie spricht dennoch gegen die Behauptung, jeder Vertrag im 24-Monats-Fenster stehe vor einem Zinsschock.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für das Ausfallrisiko ist das Bild ebenfalls gemischt. In derselben Bundesbank-Auswertung lag die aggregierte Ausfallrate von Krediten des Jahrgangs 2021 bei rund zwei Prozent. Kredite, die inzwischen mehr als vier Prozent kosteten, wiesen etwa zehn Prozent auf; ihre mittlere Zinsanpassung lag bei 0,8 Prozentpunkten statt 0,2 Prozentpunkten. Die Bundesbank warnt jedoch selbst vor einer kausalen Kurzfassung: Später ausgefallene Kredite hatten bereits bei Vergabe eine höhere Ausfallwahrscheinlichkeit, waren etwas höher verschuldet und wurden teurer bepreist. Höhere Zinsen trafen also überdurchschnittlich riskante Schuldner.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;der-stresstest-beginnt-auf-kreditniveau&quot;&gt;Der Stresstest beginnt auf Kreditniveau&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die aktuelle Kreditumfrage setzt einen vorsichtigen Warnhinweis. Im zweiten Quartal 2026 meldeten netto zehn Prozent der befragten Banken strengere Richtlinien für Unternehmenskredite. Auch die tatsächlich vereinbarten Bedingungen wurden in diesem Quartal restriktiver: Die Banken nannten höhere Zinsen, größere Margen für riskantere Kredite und strengere Covenants.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Eine getrennte Sektorenfrage betrachtet die vorangegangenen sechs Monate. In diesem Zeitraum strafften die Banken ihre Kreditrichtlinien am stärksten gegenüber Immobilien, Verarbeitendem Gewerbe und Handel. Im zweiten Quartal stieg zugleich der langfristige Kreditbedarf großer Unternehmen vor allem wegen Umfinanzierungen, Umschuldungen und Neuverhandlungen; auch ihr Finanzierungsbedarf für Anlageinvestitionen nahm zu. Die Nachfrage kleiner und mittlerer Unternehmen sank etwas. Das steht im &lt;a href=&quot;https://www.bundesbank.de/de/presse/pressemitteilungen/juli-ergebnisse-der-umfrage-zum-kreditgeschaeft-bank-lending-survey-in-deutschland-941390&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Bundesbank-BLS vom Juli&lt;/a&gt;, ist aber nicht mit dem Reset-Bestand verknüpft.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;An der Umfrage nahmen 33 Banken teil, alle antworteten. Die Kreditablehnungsquote für Unternehmen stieg erneut. Zugleich wirkten notleidende Kredite und andere Qualitätsindikatoren im zweiten Quartal nicht nennenswert auf die Richtlinienverschärfung. Diese Mischung passt nicht zu einem bereits sichtbaren, flächendeckenden Reset-Schock. Der BLS ist zudem eine qualitative Bankenumfrage. Er zeigt weder einzelne Zahlungsrückstände nach einer Anpassung noch, ob abgelehnte Unternehmen zu privaten Kreditfonds oder anderen Nichtbanken wechseln.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für einen belastbaren Stresstest müssten Kredite am tatsächlichen Anpassungstag zusammengeführt werden: alter und neuer Coupon, Referenzzins und Marge, Branche, Unternehmensgröße, Bonität, Sicherheiten, Zinsabsicherung und Covenants. Danach wären Investitionen, Zahlungsrückstände, Ausfälle und ein Wechsel zu Nichtbanken zu beobachten. Solange diese Brücke fehlt, sind 280,575 Milliarden Euro ein größer gewordener Kalender. Kreditstress wird daraus erst, wenn die Neubepreisung schwache Schuldner messbar zu Kürzungen, Verstößen oder Ausfällen zwingt.&lt;/p&gt;
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<author><name>Felix Wagner</name></author>
<category term="finance"/><category term="unternehmenskredite"/><category term="zinsbindung"/><category term="refinanzierung"/><category term="bundesbank"/><category term="banken"/>
<summary type="html">Bis August 2026 wuchs das 24-Monats-Fenster für Zinsanpassungen bei langfristigen Unternehmenskrediten auf 280,575 Milliarden Euro, doch der Betrag verrät weder Couponlücke noch Ausfallrisiko.</summary>

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<title type="html">DBV will KI-Mehrarbeit im Bankentarif messen</title>
<link href="https://clarqo.com/de/2026/10/05/dbv-will-ki-mehrarbeit-im-bankentarif-messen/" rel="alternate" type="text/html" title="DBV will KI-Mehrarbeit im Bankentarif messen"/>
<published>2026-10-05T08:00:00.000Z</published>
<updated>2026-10-21T15:35:19.023Z</updated>
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<content type="html" xml:base="https://clarqo.com/de/2026/10/05/dbv-will-ki-mehrarbeit-im-bankentarif-messen/">&lt;p&gt;Der Deutsche Bankangestellten-Verband will in der Tarifrunde für private Banken eine ungewöhnliche Verbindung schaffen: Steigt durch künstliche Intelligenz die Arbeitsmenge, die Komplexität oder die Kontrollverantwortung, sollen Beschäftigte ein bis drei freie Tage pro Quartal erhalten können. Die Forderung ist damit weniger ein Urteil über KI als ein Test für die Messbarkeit ihrer Nebenarbeit.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die erste Verhandlungsrunde mit dem Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes beginnt am 8. Oktober. Der AGV vertritt &lt;a href=&quot;https://www.agvbanken.de/ueber-uns-2/aufgaben-und-selbstverstandnis&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;knapp 100 Mitglieder mit etwa 130.000 Beschäftigten&lt;/a&gt;, darunter Großbanken, Regionalbanken, Pfandbriefbanken, Spezialbanken und Bausparkassen. 67 Mitgliedsunternehmen sind direkt an die Verbandstarifverträge gebunden. In anderen Häusern gelten Haustarife oder daran angelehnte Regeln. Zu den von der Runde betroffenen großen Instituten zählen Deutsche Bank und Commerzbank.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;kein-pauschaler-anspruch-auf-freie-tage&quot;&gt;Kein pauschaler Anspruch auf freie Tage&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das &lt;a href=&quot;https://www.dbv-gewerkschaft.de/wp-content/uploads/2026/09/2026-09-DBV-Themenwoche-2-Wissen_sichern_Wandel_gestalten.pdf&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Arbeitsmodell des DBV&lt;/a&gt; sieht je nach Art und Schwere der Belastung ein bis drei Entlastungstage pro Quartal vor. Sie sollen im jeweiligen Quartal genommen werden, nicht übertragbar sein und Teilzeitkräfte angemessen einbeziehen. Die Freizeitnahme soll betrieblich ähnlich planbar sein wie bestehende Gleittage.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Zahl allein beschreibt den Vorschlag jedoch unvollständig. Der Tarifvertrag soll zunächst einen Auftrag zur gemeinsamen betrieblichen Bewertung schaffen. Arbeitgeber und Interessenvertretung müssten dann in einer Betriebsvereinbarung festlegen, welche Bereiche erfasst sind, wie viele Tage gelten und in welchem Zeitraum sie genutzt werden. Ein unmittelbar geltender individueller Anspruch allein wegen der Einführung eines KI-Systems ist damit nicht vorgesehen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Als direkter Auslöser nennt der DBV eine Betriebsänderung nach Paragraf 111 Betriebsverfassungsgesetz, bei der KI oder Automatisierung Abläufe, Fall- oder Datenmengen, Kontrollaufgaben sowie Ausnahme- oder Unterstützungsarbeit wesentlich verändert. Mittelbare Signale können aus Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen, dem betrieblichen Eingliederungsmanagement oder Überlastungsanzeigen kommen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für Entlastungstage sollen höhere Arbeitsmengen, komplexere Vorgänge, zusätzliche Verantwortung oder breitere Prozesskenntnisse sprechen, wenn Rollenprofil und Vergütung unverändert bleiben. Eine höhere Eingruppierung oder ein abweichender Interessenausgleich können dagegen bereits als Kompensation gelten. Der veröffentlichte Vorschlag nennt allerdings keinen Mechanismus für den Fall, dass sich Arbeitgeber und Betriebsrat über Messung oder Ausgleich nicht einigen. Vor einem Tarifabschluss ist er deshalb noch kein durchsetzbarer Freistellungsanspruch.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;die-62-prozent-brauchen-ihren-nenner&quot;&gt;Die 62 Prozent brauchen ihren Nenner&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Arbeitgeberseite kann sich auf eine eigene Beschäftigtenbefragung stützen. Laut &lt;a href=&quot;https://www.agvbanken.de/pressemeldung/bankbeschaftigte-empfinden-kunstliche-intelligenz-uberwiegend-als-unterstutzend-und-bereichernd&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;AGV Banken&lt;/a&gt; sagen 62 Prozent der KI-Nutzenden, die Technik habe die Effizienz ihrer Arbeit eher oder stark verbessert. 50 Prozent berichten zugleich, der Anteil anspruchsvoller Inhalte sei gestiegen. Das ist nicht gleichbedeutend mit höherer Arbeitsbelastung. Es zeigt aber, dass Effizienzgewinn und anspruchsvollerer Arbeitsmix gleichzeitig auftreten können.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die &lt;a href=&quot;https://www.agvbanken.de/publikation/ki-im-privaten-bankgewerbe&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;vollständige Studie&lt;/a&gt; beruht auf jährlichen Online-Befragungen von rund 900 Beschäftigten durch Kantar. Das Panel orientiert sich laut AGV an der Belegschaftsstruktur des privaten Bankgewerbes und wird als repräsentativ bezeichnet. Die Veröffentlichung nennt jedoch weder die exakte Fallzahl für 2025 noch Rücklaufquote, Gewichtungsmerkmale oder Konfidenzintervalle. Bei den 62 und 50 Prozent bilden Beschäftigte, die KI einsetzen, den Nenner. Wie groß diese Teilstichprobe ist, bleibt offen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Auch der Vergleich zu Zeit und Ressourcen ist enger, als eine Kurzfassung vermuten lässt. 87 Prozent der Beschäftigten mit häufiger oder sehr häufiger KI-Nutzung bewerten ihre verfügbare Zeit und ihre Ressourcen positiv. Unter Beschäftigten ohne KI-Nutzung sind es 64 Prozent. Verglichen werden also intensive Anwender mit Nicht-Anwendern, nicht alle KI-Nutzenden mit allen übrigen Beschäftigten. Führungskräfte und jüngere Beschäftigte nutzen KI überdurchschnittlich oft. Aus dem Abstand lässt sich deshalb keine kausale Entlastungswirkung ableiten.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;die-entscheidenden-betriebsdaten-fehlen-noch&quot;&gt;Die entscheidenden Betriebsdaten fehlen noch&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Weder die AGV-Studie noch die veröffentlichten DBV-Unterlagen zeigen institutsspezifische Vorher-Nachher-Werte zu Fallzahlen, Fehlerkorrekturen, Ausnahmebearbeitung oder Kontrollzeit. Genau dort muss die Tarifidee ihren Praxistest bestehen. Eine allgemeine Zufriedenheitsbefragung kann nicht zeigen, ob ein Kreditteam nach der Automatisierung pro Kopf mehr Fälle prüft oder wie viel Zeit Beschäftigte für falsche Treffer und Nacharbeiten benötigen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Kontrollarbeit ist dabei kein frei erfundener Zusatz. Die &lt;a href=&quot;https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Aufsichtsrecht/dl_Prinzipienpapier_BDAI.pdf?__blob=publicationFile&amp;amp;v=1&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;BaFin-Prinzipien für Algorithmen&lt;/a&gt; verlangen funktionierende Kontroll-, Rückkopplungs- und Anpassungsmechanismen. Beschäftigte sollen je nach Geschäftskritikalität und Risiko angemessen in die Interpretation algorithmischer Ergebnisse eingebunden werden. Die Aufsicht begründet damit die menschliche Kontrolle, quantifiziert aber nicht deren Zeitbedarf.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für eine belastbare Betriebsvereinbarung bräuchten Banken daher eine Ausgangsmessung vor dem produktiven Einsatz. Danach ließen sich Fälle je Vollzeitkraft, Anteil der Ausnahmen und Beschwerden, Korrekturzeit, Fehlerquote, manuelle Übersteuerungen und Stunden im Parallelbetrieb erfassen. Hinzu kommen Überstunden, Überlastungsanzeigen, Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sowie Änderungen von Rolle und Eingruppierung. Nur aggregierte Daten sollten in die Bewertung einfließen, damit keine neue individuelle Leistungskontrolle entsteht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Messung braucht außerdem feste Zeitfenster und eine Vergleichsgruppe. Sonst können saisonale Spitzen, Personalabbau oder neue Regulierung fälschlich der KI zugerechnet werden. Die Betriebsparteien müssten vorab bestimmen, ab welcher Veränderung eine Belastung als wesentlich gilt und wann eine höhere Eingruppierung den Zeitausgleich ersetzt.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;andere-vereinbarungen-regeln-qualifizierung-nicht-erholung&quot;&gt;Andere Vereinbarungen regeln Qualifizierung, nicht Erholung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Vergleich mit Postbank und PCC Services zeigt die Abgrenzung. Öffentliche Kurzfassungen der &lt;a href=&quot;https://www.mit-dir-verdi.de/postbank/news/tarifinfo-juli-2026-tarifrunde-postbank-pcc-2026/&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Grundlagenvereinbarung vom Juli 2026&lt;/a&gt; sichern Qualifizierung und Kompetenzentwicklung im Zusammenhang mit KI. Nach der DBV-Darstellung sollen Auswirkungen in die Personalplanung einfließen, Qualifizierungsbedarfe früh erkannt und Lernzeit innerhalb der Arbeitszeit bereitgestellt werden. Bezahlte Regeneration bei nachgewiesener Mehrbelastung ist dort nicht ausgewiesen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Auch europäische Vorläufer bleiben auf einer anderen Ebene. Der &lt;a href=&quot;https://www.boe.es/eli/es/res/2024/12/20/(6)&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;spanische Bankentarif 2024 bis 2026&lt;/a&gt; verpflichtet Banken zur digitalen Weiterbildung. Beschäftigte dürfen grundsätzlich nicht allein aufgrund automatisierter Variablen entschieden werden und können menschliche Intervention verlangen. Die Arbeitnehmervertretung erhält Informationen über rein digitale Personalentscheidungen. Zusätzliche Erholungstage wegen KI enthält die Regelung nicht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die &lt;a href=&quot;https://www.ebf.eu/wp-content/uploads/2024/05/Signed-Joint-Declaration-on-Employment-Aspects-of-Artificial-Intelligence.pdf&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;gemeinsame KI-Erklärung der europäischen Banken-Sozialpartner&lt;/a&gt; setzt ebenfalls auf menschliche Kontrolle, Weiterbildung und gemeinsame Arbeitsschutzbewertungen. Der DBV-Vorschlag geht einen Schritt weiter, weil er aus einer gemessenen Belastung bezahlte Zeit machen will.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Damit liegt die Beweislast im Betrieb. Bleiben Fallmengen, Korrekturaufwand und Kontrollzeit unsichtbar, wird aus dem Modell nur eine lokale Verhandlungspflicht ohne verlässliches Ergebnis. Zeigen die Daten dagegen dauerhaft höhere Effizienz ohne zusätzlichen Druck oder unbezahlte Kontrollarbeit, entfällt die Grundlage für Entlastungstage. Die Tarifrunde kann deshalb nur dann einen neuen Standard setzen, wenn sie Messgrößen, Datenzugang und Konsequenzen gemeinsam festschreibt.&lt;/p&gt;
</content>
<author><name>Felix Wagner</name></author>
<category term="ai"/><category term="ai"/><category term="banking"/><category term="labor-policy"/><category term="productivity"/><category term="germany"/>
<summary type="html">Das DBV-Arbeitsmodell sieht ein bis drei Entlastungstage pro Quartal vor, doch erst eine Betriebsvereinbarung soll den lokalen Anspruch anhand betrieblicher Daten ausgestalten.</summary>

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<title type="html">KI-Quellen: 81 Prozent finden sie wichtig, 38 klicken oft</title>
<link href="https://clarqo.com/de/2026/10/04/ki-quellen-81-prozent-finden-sie-wichtig-38-klicken-oft/" rel="alternate" type="text/html" title="KI-Quellen: 81 Prozent finden sie wichtig, 38 klicken oft"/>
<published>2026-10-04T08:00:00.000Z</published>
<updated>2026-10-21T15:35:13.361Z</updated>
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<content type="html" xml:base="https://clarqo.com/de/2026/10/04/ki-quellen-81-prozent-finden-sie-wichtig-38-klicken-oft/">&lt;p&gt;KI-Tools erreichen in Deutschland die Mehrheit, doch die auffälligere Zahl liegt nicht in der Reichweite. Unter den 1.225 Befragten, die solche Anwendungen mindestens monatlich nutzen, halten 81 Prozent Quellenangaben für wichtig oder sehr wichtig. Nur 38 Prozent klicken nach eigenen Angaben in den meisten Fällen oder jedes Mal auf Links zu den Originalquellen. 58 Prozent tun das lediglich gelegentlich oder nie.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Diese Werte aus der &lt;a href=&quot;https://www.media-perspektiven.de/fileadmin/user_upload/media-perspektiven/pdf/2026/MP_25_2026_ARD-ZDF-Medienstudie_2026_Nutzung_und_Wahrnehmung_von_KI-Tools.pdf&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;ARD/ZDF-Medienstudie 2026&lt;/a&gt; stellen eine Kernfrage der Quellenzuordnung: Wollen Menschen nachvollziehen können, woher eine KI-Antwort stammt, und nutzen sie die dafür angebotenen Wege? Die Antwort fällt geteilt aus. Der erklärte Anspruch ist hoch, das berichtete Klickverhalten deutlich zurückhaltender. Was die Erhebung nicht zeigt, ist ebenso wichtig: Sie misst weder tatsächliche Klicks noch, ob bessere Quellenangaben mehr Prüfungen oder mehr Besuche bei Medienanbietern auslösen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;drei-zahlen-zwei-grundgesamtheiten&quot;&gt;Drei Zahlen, zwei Grundgesamtheiten&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die häufig zitierte Reichweitenzahl von 59 Prozent bezieht sich auf die gesamte deutschsprachige Wohnbevölkerung ab 14 Jahren. Gemeint ist die private Nutzung von KI-Tools mindestens selten. 2025 hatte der entsprechende Wert bei 42 Prozent gelegen. Bei den 14- bis 29-Jährigen sind es 2026 bereits 92 Prozent, bei Menschen ab 70 Jahren 15 Prozent.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die veröffentlichte Auswertung weist die Kennzahl als Nutzung von KI-Tools „mindestens seltener“ für private Zwecke aus. Anders als bei den Vertiefungsfragen druckt sie den vollständigen Interviewwortlaut dazu nicht ab. Deshalb lässt sich die 59-Prozent-Schwelle sauber als mindestens seltene private Nutzung beschreiben, nicht aber als regelmäßige Nutzung. Mindestens wöchentlich verwenden 37 Prozent KI-Tools, täglich 13 Prozent.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die 43 und 81 Prozent haben eine engere Basis: 1.225 Personen ab 14 Jahren, die KI-Tools mindestens monatlich nutzen. Zur Transparenz sollten sie an ihr am häufigsten genutztes Tool denken und die Aussage bewerten: „Ich kann auf den ersten Blick erkennen, woher die Informationen stammen.“ 35 Prozent stimmten eher zu, 8 Prozent voll und ganz. Zusammen ergeben sie die 43 Prozent, die Quellen als erkennbar bewerten. 43 Prozent stimmten eher nicht zu, 15 Prozent überhaupt nicht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Danach fragte die Studie allgemein, wie wichtig Quellenangaben zu zusammengefassten Informationen in KI-Anwendungen seien. 42 Prozent antworteten „wichtig“, 39 Prozent „sehr wichtig“. Die oft gegenübergestellten 43 und 81 Prozent sind damit vergleichbar, weil sie aus derselben Nutzendengruppe stammen. Die 59 Prozent Reichweite haben dagegen eine andere Grundgesamtheit. Ein direkter Abstand von 16 Prozentpunkten zwischen Nutzung und Transparenz wäre statistisch und inhaltlich irreführend.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;wichtigkeit-ist-noch-keine-verifikation&quot;&gt;Wichtigkeit ist noch keine Verifikation&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die anschließende Frage nach Links liefert den stärksten Anhaltspunkt für das selbst berichtete Verhalten. 32 Prozent der mindestens monatlich Nutzenden klicken „in den meisten Fällen“ auf Originalquellen, 6 Prozent „jedes Mal“. 42 Prozent tun es gelegentlich, 17 Prozent nie. Wegen Rundungen und fehlender Antworten summieren sich die zusammengefassten Werte nicht exakt auf 100 Prozent.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Ein Klick ist allerdings kein Beweis für eine Prüfung. Menschen können eine Quelle zur Vertiefung öffnen, ohne die KI-Antwort abzugleichen. Umgekehrt können sie Aussagen über eine Suchmaschine oder eine zweite Quelle kontrollieren, ohne den angebotenen Link zu verwenden. Die Erhebung verknüpft die individuelle Transparenzbewertung zudem nicht mit dem individuellen Klickverhalten. Sie zeigt deshalb nicht, ob gerade diejenigen häufiger klicken, die Quellen als intransparent empfinden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Eine zweite &lt;a href=&quot;https://www.media-perspektiven.de/fileadmin/user_upload/media-perspektiven/pdf/2026/MP_11_2026_KI-generierte_Antworten_bei_der_Informationssuche_-_Verbreitung_und_Wahrnehmung.pdf&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;„KI &amp;amp; Search“-Studie des Bayerischen Rundfunks&lt;/a&gt; stützt nur den allgemeineren Befund niedriger Klickquoten. In der Onlinebefragung von 1.200 Menschen zwischen 16 und 69 Jahren gaben drei Viertel der KI-Tool-Nutzenden an, in der vorausgegangenen Woche bei höchstens der Hälfte der Situationen auf vorhandene Links geklickt zu haben. 44 Prozent klickten seltener oder nie. Auch diese Angaben beruhen auf Erinnerung, nicht auf beobachteten Nutzungsdaten, und sie testen keinen Zusammenhang mit der wahrgenommenen Quellentransparenz.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;fur-publisher-bleibt-die-ursache-offen&quot;&gt;Für Publisher bleibt die Ursache offen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die ARD/ZDF-Studie fragt außerdem, ob sich die Nutzung journalistischer Onlineangebote seit der Verwendung von KI-Tools verändert habe. 64 Prozent berichten keine Veränderung, 16 Prozent eine seltenere und 6 Prozent eine häufigere Nutzung. Bei den 14- bis 29-Jährigen sagen 24 Prozent, sie nutzten Nachrichten-Websites oder Apps nun seltener. Die BR-Erhebung liefert ein ähnlich gelagertes Bild: 19 Prozent nennen eine seltenere Nutzung privater Nachrichten-Websites, 16 Prozent privater Nachrichten-Apps.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das sind keine Traffic-Daten. Beide Studien sind Querschnittsbefragungen und können weder die Veränderung von Seitenaufrufen messen noch KI als Ursache isolieren. Vor allem beantworten sie nicht, ob geringe Quellentransparenz Publisher-Traffic senkt. Denkbar sind gegensätzliche Effekte: Sichtbare Links schaffen eine Klickmöglichkeit, während eine bereits ausreichende KI-Zusammenfassung den Klickanreiz verringert. Für eine belastbare Aussage wären Plattformexperimente oder anonymisierte Klickdaten nötig, die Transparenzvarianten direkt vergleichen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;erhebung-mit-sichtbaren-grenzen&quot;&gt;Erhebung mit sichtbaren Grenzen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Für die &lt;a href=&quot;https://www.media-perspektiven.de/studien/ard/zdf-medienstudie&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Medienstudie&lt;/a&gt; befragte das Institut GIM 2.462 deutschsprachige Personen ab 14 Jahren. 70 Prozent kamen aus einer telefonischen Dual-Frame-Stichprobe, 30 Prozent aus einem Onlinepanel. Der Feldzeitraum lief vom 27. Januar bis 19. April 2026, also endete er rund fünf Monate vor der Veröffentlichung im September. Bei schnell veränderten KI-Produkten ist dieser Abstand relevant.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die publizierten Unterlagen weisen die KI-Ergebnisse nicht getrennt nach Telefon- und Onlineinterviews aus. Ein Moduseffekt lässt sich daher weder beziffern noch ausschließen. Interviewergeführte Telefonate und selbst ausgefüllte Onlinefragebögen können Antworttendenzen unterschiedlich beeinflussen. Ohne getrennte Werte bleibt offen, ob der Erhebungsmix die Zustimmung zu Transparenz oder Wichtigkeit verschoben hat. Auch für den Anstieg von 42 auf 59 Prozent veröffentlicht der Fachbeitrag keine Konfidenzintervalle.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;ARD und ZDF beauftragen die Studie, der Autor arbeitet in der ZDF-Medienforschung. Beide Häuser haben als Publisher ein nachvollziehbares institutionelles Interesse daran, dass KI-Dienste Originalquellen sichtbar machen und Publikum weiterleiten. Das entwertet die dokumentierten Fragen und Stichproben nicht, begrenzt aber die Deutung. Der belastbare Befund lautet: Quellen sind den meisten mindestens monatlich Nutzenden wichtig, erscheinen einer Mehrheit nicht auf den ersten Blick transparent und werden dennoch nur von einer Minderheit häufig angeklickt. Ob bessere Attribution dieses Verhalten verändert, ist noch nicht belegt.&lt;/p&gt;
</content>
<author><name>Felix Wagner</name></author>
<category term="ai"/><category term="ki-nutzung"/><category term="quellenangaben"/><category term="medienkompetenz"/><category term="deutschland"/>
<summary type="html">Eine ARD/ZDF-Befragung zeigt eine Lücke zwischen Anspruch und selbst berichtetem Klickverhalten, belegt aber nicht, dass bessere Angaben zu mehr Prüfungen oder mehr Besuchen bei Medienanbietern führen.</summary>

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<title type="html">Banken müssen KI-Entscheidungen vermessen</title>
<link href="https://clarqo.com/de/2026/10/03/banken-mussen-ki-entscheidungen-vermessen/" rel="alternate" type="text/html" title="Banken müssen KI-Entscheidungen vermessen"/>
<published>2026-10-03T08:00:00.000Z</published>
<updated>2026-10-21T16:05:41.887Z</updated>
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<content type="html" xml:base="https://clarqo.com/de/2026/10/03/banken-mussen-ki-entscheidungen-vermessen/">&lt;p&gt;Die Debatte über Künstliche Intelligenz im Bankgeschäft braucht eine neue Kennzahl. Die Verbreitung allein unterscheidet kaum noch zwischen Vorreitern und Nachzüglern. Entscheidend ist, ob ein System nur Informationen sortiert, einen Vorschlag erstellt oder eine Entscheidung über Kredit, Betrugsverdacht oder Kundenbehandlung faktisch selbst trifft.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Mehr als 90 Prozent der direkt von der Europäischen Zentralbank beaufsichtigten Banken haben KI bereits in ihre Abläufe integriert. 85 Prozent nutzen generative KI. 64 Prozent setzen KI zur Abwehr von Betrug und Cyberkriminalität ein. EZB-Bankenaufsichtschefin Claudia Buch nannte diese Werte in einer &lt;a href=&quot;https://www.bankingsupervision.europa.eu/press/speeches/date/2026/html/ssm.sp260922~6d21ed7918.en.html&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Rede vom 22. September 2026&lt;/a&gt;. Die Grundgesamtheit beschreibt die Veröffentlichung als direkt beaufsichtigte Banken. Eine Fallzahl, den Stichtag der zugrunde liegenden Abfrage und eine einheitliche Definition von „integriert“ nennt sie nicht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Diese Grenze ist wichtig. Die EZB-Daten belegen die Reichweite der Technik, aber nicht, wie viele Kreditentscheidungen vollautomatisch fallen oder wie häufig Beschäftigte einen Modellvorschlag ändern. Sie quantifizieren auch nicht, ob generative KI im Kundendienst Texte formuliert oder in einer risikorelevanten Entscheidungskette mitwirkt. Die Adoptionsquote ist deshalb ein Ausgangspunkt für die Aufsicht, kein Maß für delegierte Verantwortung.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;eine-kleine-stichprobe-zeigt-die-prozessgrenze&quot;&gt;Eine kleine Stichprobe zeigt die Prozessgrenze&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Näher an die tatsächlichen Entscheidungswege kommen die &lt;a href=&quot;https://www.bankingsupervision.europa.eu/ecb/pub/pdf/annex/ssm.nl251120_1_annex.en.pdf&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;KI-Workshops der EZB aus dem Jahr 2025&lt;/a&gt;. Zwischen Mai und August führte die Aufsicht Gespräche mit 13 Banken aus neun europäischen Ländern. Je zehn Institute nutzten KI für Kreditwürdigkeitsprüfungen und für die Betrugserkennung. Die Angaben waren anonymisiert und selbst berichtet. Die EZB bezeichnet sie ausdrücklich als Beobachtung, nicht als aufsichtliche Bewertung. Die Stichprobe lässt sich daher nicht auf alle direkt beaufsichtigten Banken hochrechnen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Trotzdem zeigt sie eine operative Trennlinie. Beim Kredit-Scoring unterstützten KI-Modelle in der Regel menschliche Entscheider. Nur kleine Privatkredite wurden teilweise automatisiert vergeben. In der Betrugserkennung erzeugten die Modelle Echtzeitwarnungen, die Fachleute anschließend prüften. Keine teilnehmende Bank setzte generative KI für das Kredit-Scoring ein. Stattdessen verwendeten die Institute etablierte Verfahren des maschinellen Lernens.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Auch „Human in the Loop“ bedeutete nicht überall dasselbe. In manchen Fällen beschränkte sich die menschliche Rolle darauf, einem Kunden die Kreditentscheidung auf Nachfrage zu erklären. Eine nominelle Beteiligung ist deshalb noch keine wirksame Kontrolle vor der Entscheidung. Die Aufsicht muss zusätzlich erfassen, wann ein Mensch eingreift, welche Befugnis er besitzt und ob Übersteuerungen dokumentiert werden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Damit erfasst die EZB zwei sehr unterschiedliche Formen von Automatisierung. Ein Modell kann verdächtige Transaktionen priorisieren, ohne ein Konto zu sperren. Es kann eine Ausfallwahrscheinlichkeit schätzen, ohne den Kreditantrag abzulehnen. Für Kunden ist dieser Unterschied erheblich, denn eine Rangfolge oder Warnung kann noch geprüft werden. Eine automatische Endentscheidung braucht dagegen belastbare Schwellenwerte, dokumentierte Ausnahmen und einen wirksamen Weg zur menschlichen Überprüfung.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;aus-modellrisiko-wird-auch-anbieterrisiko&quot;&gt;Aus Modellrisiko wird auch Anbieterrisiko&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die zweite Aufsichtslücke liegt außerhalb der Bank. &lt;a href=&quot;https://www.bankingsupervision.europa.eu/press/speeches/date/2026/html/ssm.sp260922~6d21ed7918.en.html&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Rund zwei Drittel der Banken im Euroraum&lt;/a&gt; haben laut Buch Kooperationsvereinbarungen mit externen Anbietern, die häufig außerhalb der EU sitzen. Diese Zahl bezieht sich auf externe Technologie- und Cloud-Beziehungen insgesamt, nicht ausschließlich auf KI-Verträge. Sie darf deshalb nicht als KI-Outsourcingquote gelesen werden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Verbindung ist dennoch direkt. In den EZB-Workshops entwickelten die Institute ihre Modelle überwiegend selbst, ließen sie aber häufig bei Cloud-Anbietern laufen. Ein intern gebautes Modell kann somit fachlich unter Kontrolle der Bank stehen, während Rechenbetrieb, Datenzugriff oder Wiederanlauf von einem externen Dienst abhängen. Bei einem Modell als Dienstleistung kommen Aktualisierungen, proprietäre Schnittstellen und mögliche Unterauftragnehmer hinzu.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;An diesem Punkt reicht klassische Modellvalidierung nicht aus. Ein Modell kann statistisch funktionieren und trotzdem ausfallen, wenn sein Hosting-Anbieter gestört ist. Es kann erklärbar sein und dennoch schwer ersetzbar bleiben, weil Datenformate, Schnittstellen oder Bereitstellungsprozesse an einen einzigen Anbieter gebunden sind. Die Bank muss deshalb sowohl die Qualität der Entscheidung als auch die Belastbarkeit der Lieferkette prüfen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;dora-lasst-die-verantwortung-bei-der-bank&quot;&gt;DORA lässt die Verantwortung bei der Bank&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Digital Operational Resilience Act setzt dafür einen verbindlichen Rahmen. Nach &lt;a href=&quot;https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2022/2554/oj&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Artikel 28 bis 30 DORA&lt;/a&gt; müssen Finanzunternehmen Risiken aus IKT-Drittdienstleistungen in ihr IKT-Risikomanagement integrieren. Sie bleiben für die Einhaltung ihrer Pflichten verantwortlich, auch wenn ein externer Anbieter den Dienst erbringt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;DORA verlangt ein Informationsregister über vertragliche IKT-Beziehungen. Vor einem Vertrag müssen Banken unter anderem Kritikalität, Eignung des Anbieters und Konzentrationsrisiken bewerten. Für kritische oder wichtige Funktionen brauchen sie dokumentierte und getestete Ausstiegspläne. Die Verträge müssen Leistungsniveaus, Datenstandorte, Zugriffs- und Prüfungsrechte sowie Bedingungen für Unteraufträge regeln.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Artikel 29 lenkt den Blick auf Anbieter, die sich nicht leicht ersetzen lassen, und auf mehrere Verträge mit demselben oder verbundenen Dienstleistern. Bei Unterauftragnehmern in Drittstaaten müssen Institute auch lange Lieferketten, Datenschutz und die tatsächliche Durchsetzbarkeit von Recht berücksichtigen. Damit macht DORA aus dem abstrakten Konzentrationsrisiko eine konkrete Prüfpflicht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das Regelwerk löst jedoch nicht jede KI-Frage. DORA schützt die digitale Betriebsfähigkeit. Es entscheidet nicht, ob ein Kreditmodell sachgerecht kalibriert ist, bestimmte Kundengruppen benachteiligt oder eine Ablehnung verständlich begründet. Dafür bleiben Modellrisikomanagement, Datenkontrollen, fachliche Validierung und menschliche Aufsicht nötig. Ein belastbarer Kontrollrahmen muss beide Ebenen verbinden, ohne sie zu vermischen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für deutsche Institute ist das keine ferne europäische Systemfrage. Wer eine kritische Anwendung einkauft oder auf externer Infrastruktur betreibt, muss die Abhängigkeit auf Institutsebene kennen und gegenüber der Aufsicht belastbar machen. Erst die sektorweite Sicht zeigt anschließend, ob viele Banken denselben Engpass teilen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;die-aufsicht-braucht-drei-getrennte-karten&quot;&gt;Die Aufsicht braucht drei getrennte Karten&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Banken sollten ihre KI-Nutzung deshalb in drei miteinander verknüpften Ansichten erfassen. Ein Nutzungsregister hält Zweck, Daten, Modelltyp und verantwortliche Einheit fest. Eine Entscheidungskarte zeigt, ob das System sortiert, empfiehlt, bewertet oder endgültig entscheidet, einschließlich Schwellenwerten, Übersteuerungen und Beschwerdewegen. Eine Anbieterkarte bildet Hosting, Modelle, Datenquellen, Unterauftragnehmer, Ersetzbarkeit und getestete Ausstiegswege ab.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Erst diese Trennung macht Institute vergleichbar. Eine Bank mit vielen Assistenzwerkzeugen kann ein geringeres Entscheidungsrisiko tragen als ein Institut mit wenigen, aber vollautomatischen Hochwirkungsmodellen. Umgekehrt kann ein intern kontrolliertes Kreditmodell operativ an einem schwer ersetzbaren Cloud-Anbieter hängen. Eine einzige Nutzungsquote verdeckt beide Unterschiede.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Marke von mehr als 90 Prozent zeigt daher vor allem, dass KI im beaufsichtigten Bankensektor zum Normalbetrieb gehört. Die nächste aufsichtliche Frage lautet nicht, wer KI verwendet. Sie lautet, wo ein Modell die Entscheidung vorbereitet, wo es sie trifft und welcher externe Anbieter den Prozess im Ernstfall am Laufen hält.&lt;/p&gt;
</content>
<author><name>Felix Wagner</name></author>
<category term="ai"/><category term="ki-im-bankwesen"/><category term="bankenaufsicht"/><category term="modellrisiko"/><category term="eurozone"/>
<summary type="html">Fast alle großen Banken im Euroraum nutzen KI. Die Aufsicht muss jetzt Nutzung, Entscheidungsdelegation und Abhängigkeit von externen Anbietern auseinanderhalten.</summary>

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<title type="html">Unitrees Kursrutsch prüft die Umsatzqualität</title>
<link href="https://clarqo.com/de/2026/10/02/unitrees-kursrutsch-pruft-die-umsatzqualitat/" rel="alternate" type="text/html" title="Unitrees Kursrutsch prüft die Umsatzqualität"/>
<published>2026-10-02T08:00:00.000Z</published>
<updated>2026-10-21T15:35:15.029Z</updated>
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<content type="html" xml:base="https://clarqo.com/de/2026/10/02/unitrees-kursrutsch-pruft-die-umsatzqualitat/">&lt;p&gt;Unitree Robotics ist sechs Wochen nach dem Börsengang noch immer fast dreimal so viel wert wie zum Angebotspreis. Trotzdem erzählt der Kurs inzwischen eine andere Geschichte als am ersten Handelstag. Laut &lt;a href=&quot;https://www.sse.com.cn/star/market/stocklist/info/index/index.shtml?COMPANY_CODE=688836&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Kursübersicht der Shanghaier Börse&lt;/a&gt; schloss die Aktie am 30. September bei 450,40 Yuan. Das waren rund 59 Prozent weniger als der Höchstkurs von 1.100 Yuan, aber noch knapp 199 Prozent mehr als der Ausgabepreis von 150,80 Yuan. Der Rückgang ist damit kein Beleg für einen Zusammenbruch des Geschäfts. Er ist zunächst die Korrektur einer außergewöhnlichen Erstbewertung.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Gerade deshalb eignet sich Unitree als erster öffentlicher Qualitätstest für Chinas Humanoidenboom. Der Markt muss nun nicht mehr nur bewerten, wie viele Maschinen das Unternehmen ausliefert. Er muss entscheiden, wie viel davon wiederholte kommerzielle Nutzung, Folgegeschäft und belastbare Industrienachfrage darstellt.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;drei-kursbasen-drei-verschiedene-aussagen&quot;&gt;Drei Kursbasen, drei verschiedene Aussagen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der &lt;a href=&quot;https://english.sse.com.cn/news/newsrelease/voice/c/c_20260827_10830149.shtml&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Bericht der Shanghaier Börse zum Debüt&lt;/a&gt; nennt 1.100 Yuan als ersten Handelskurs. Gegenüber dem Angebotspreis von 150,80 Yuan war das ein Sprung um 629 Prozent. Die Aktie kostete bei der Eröffnung also das 7,3-Fache des Ausgabepreises. Am Ende des ersten Tages standen 845 Yuan. Das entsprach einem Plus von 460 Prozent und dem 5,6-Fachen des Angebotspreises.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Darum können der berichtete Eröffnungssprung von 629 Prozent und die Formulierung, Unitree sei am ersten Tag auf mehr als das Fünffache gestiegen, gleichzeitig stimmen. Die erste Zahl misst den prozentualen Gewinn vom Angebot bis zur Eröffnung. Die zweite beschreibt das Verhältnis zwischen Angebotspreis und erstem Schlusskurs. Vom Schlusskurs des ersten Tages bis zum 30. September verlor die Aktie rund 47 Prozent. Der oft zitierte Rückgang von 55 Prozent vom Höchststand bezog sich auf den Stand des &lt;a href=&quot;https://www.investing.com/news/stock-market-news/china-slows-humanoid-robot-ipo-rush-as-hype-outruns-reality-4908236&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Reuters-Berichts vom 21. September&lt;/a&gt;, nicht auf den jüngsten Schlusskurs.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;auslieferung-ist-noch-keine-nutzung&quot;&gt;Auslieferung ist noch keine Nutzung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Unitrees &lt;a href=&quot;https://static.cninfo.com.cn/finalpage/2026-07-31/1225449783.PDF&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Börsenprospekt&lt;/a&gt; weist für 2023 bis 2025 den Verkauf von 33.294 vierbeinigen Robotern und 5.632 Humanoiden aus. Allein 2025 lieferte das Unternehmen mehr als 5.500 Humanoide aus, verbuchte aber 5.215 Stück als verkauft. Die Differenz ist wichtig: Ein Teil der ausgelieferten Geräte war zum Jahresende noch nicht abgenommen oder anderweitig noch nicht umsatzwirksam.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Auch ein verbuchter Verkauf beantwortet die Qualitätsfrage nur teilweise. Er zeigt, dass ein Kunde ein Gerät übernommen hat. Er zeigt nicht, wie viele Stunden der Roboter produktiv arbeitet, ob derselbe Kunde nachbestellt oder ob Unitree mit Wartung, Software und Training wiederkehrende Erlöse erzielt. Solche Kohorten- oder Nutzungsdaten veröffentlicht der Prospekt nicht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das Wachstum selbst ist real und steil. Der Umsatz stieg 2025 auf 1,70 Milliarden Yuan, nach 392,8 Millionen Yuan im Vorjahr. Humanoide brachten 867,8 Millionen Yuan ein und standen für 51,78 Prozent des Hauptgeschäfts. Vierbeiner lieferten 697,6 Millionen Yuan, Komponenten 103,7 Millionen Yuan. Doch der durchschnittliche Verkaufspreis eines Humanoiden sank binnen eines Jahres um 36 Prozent auf 166.400 Yuan. Die Bruttomarge der Produktgruppe fiel von 69,26 auf 63,18 Prozent. Unitree gewann also Volumen auch über günstigere Modelle und niedrigere Preise.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Im ersten Halbjahr 2026 setzte sich das Wachstum fort. Der &lt;a href=&quot;https://english.sse.com.cn/news/newsrelease/voice/c/c_20260827_10830149.shtml&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Börsenbericht&lt;/a&gt; nennt rund 1,15 Milliarden Yuan Umsatz und ein Plus von 48,54 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Das stärkt den Fall für eine weiter wachsende Nachfrage, ersetzt aber keine Aufschlüsselung nach Endnutzung oder Wiederkäufen. Auch schnell steigender Umsatz kann überwiegend aus dem erstmaligen Aufbau eines Kundenbestands stammen. Umgekehrt sprechen der hohe Auslandsanteil und die breite Kundenbasis dagegen, Unitrees Geschäft ohne weitere Belege als bloßes Förderprodukt abzutun.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für die These eines bereits etablierten, wiederkehrenden Geschäfts gibt es dagegen wenig offengelegte Substanz. Sonstige Umsätze, darunter Vermietung und technische Dienstleistungen, machten 2025 nur 1,36 Prozent des Gesamtumsatzes aus. Der Prospekt trennt dabei nicht aus, welcher Anteil tatsächlich wiederkehrt. Hardwareverkäufe dominieren weiterhin.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;breite-kundenbasis-begrenzte-transparenz-uber-den-einsatz&quot;&gt;Breite Kundenbasis, begrenzte Transparenz über den Einsatz&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Gegen eine einfache Blasenthese spricht die geringe Kundenkonzentration. Die fünf größten Kunden standen 2025 zusammen für 12,08 Prozent des Umsatzes, der größte einzelne Kunde für 3,11 Prozent. 43,65 Prozent des Hauptgeschäfts kamen aus dem Ausland. Keiner der fünf größten Kunden war laut Prospekt eine verbundene Partei.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der &lt;a href=&quot;https://static.cninfo.com.cn/finalpage/2026-07-31/1225449783.PDF&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Prospekt weist dennoch verbundene Verkäufe&lt;/a&gt; aus. Sie summierten sich 2025 auf 20,2 Millionen Yuan, rund 1,2 Prozent des Gesamtumsatzes. Davon entfielen 18,2 Millionen Yuan auf Beijing Galbot. Ein Unitree-Direktor sitzt dort ebenfalls im Verwaltungsrat. Der Prospekt erklärt, Galbot habe die Maschinen für eigene Forschung sowie für den Weiterverkauf nach weiterer Entwicklung gekauft. Die Größenordnung ist zu klein, um Unitrees Gesamtumsatz zu tragen, gehört aber in jede Prüfung der Umsatzqualität.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Auch bei staatlich gestützter Nachfrage ist Differenzierung nötig. Laut &lt;a href=&quot;https://static.cninfo.com.cn/finalpage/2026-07-31/1225449783.PDF&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Beteiligungsübersicht im Prospekt&lt;/a&gt; hält Unitree zehn Prozent an einem Hangzhouer Pilotzentrum für verkörperte Intelligenz, dessen übrige Eigentümer überwiegend städtisch kontrolliert sind. In der Aufstellung der verbundenen Verkäufe erscheint das Zentrum jedoch nicht als Umsatzquelle. Reuters berichtete unter Berufung auf anonyme Branchenkontakte, Datenzentren und Gemeinschaftsunternehmen mit teils 80 bis 90 Prozent lokaler Staatsfinanzierung hätten bei manchen Robotikfirmen erhebliche Umsätze erzeugt. Der Bericht ordnet diese Anteile nicht Unitree zu. Aus ihm lässt sich deshalb keine staatliche Umsatzquote für Unitree ableiten.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;keine-belegte-formelle-ipo-bremse&quot;&gt;Keine belegte formelle IPO-Bremse&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Dass Aufseher genauer hinsehen, ist plausibel. Eine veröffentlichte neue Zulassungsregel gibt es bislang aber nicht. Reuters beschreibt informelle Fenstersteuerung und zitiert zugleich die Einordnung, es gebe kein formelles Verbot. Die chinesische Wertpapieraufsicht nahm zu der Anfrage nicht Stellung.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Auch die namentlich bekannten Verfahren beweisen noch keine Kurswende nach Unitrees Debüt. Die &lt;a href=&quot;https://www.sse.com.cn/listing/renewal/ipo/index_listing_detail.shtml?auditId=2190&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Shanghaier Börse&lt;/a&gt; nahm den Antrag von Deep Robotics am 18. Mai an, fragte am 27. Mai nach und veröffentlichte am 7. August die erste Antwort. Für Leju Robotics liegen ebenfalls &lt;a href=&quot;https://dataclouds.cninfo.com.cn/sjother2/documents/2026/2026-05-19/a4c851d2dd44842c661ebb2cd0092f5b.pdf&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;offizielle IPO-Unterlagen&lt;/a&gt; vor, die den laufenden Zulassungsprozess belegen. Beide Verfahren liefen damit schon vor Unitrees Börsendebüt am 19. August. Für AgiBot ist keine konventionelle Börsenanmeldung veröffentlicht. &lt;a href=&quot;https://www.mech-mind.com/investor-relations/listing-documents&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Mech-Mind&lt;/a&gt; nahm den Handel in Hongkong noch am 1. September auf.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der belastbare Befund ist deshalb enger als die Rede von einem regulatorischen Stopp. Unitrees Kurs hat die Bewertungsmaßstäbe verschoben, während öffentliche Akten noch keine formelle Verschärfung belegen. Für den nächsten Bewertungsabschnitt zählen nun Kennzahlen, die im Prospekt fehlen: Wiederkaufsquoten, produktive Einsatzstunden, Service- und Softwareerlöse, Forderungslaufzeiten sowie der Anteil unabhängiger Industrieaufträge. Erst diese Angaben können zeigen, ob aus spektakulären Vorführungen eine wiederholbare Nachfrage wird.&lt;/p&gt;
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<author><name>Felix Wagner</name></author>
<category term="technology"/><category term="humanoide-roboter"/><category term="unitree"/><category term="chinas-techmarkt"/><category term="ipo"/><category term="umsatzqualitaet"/>
<summary type="html">Der erste große Börsentest für Chinas Humanoidenboom dreht sich vom Demo-Effekt zur Frage, welche Kunden wiederholt zahlen und welche Nachfrage staatlich gestützt bleibt.</summary>

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<title type="html">ficonTEC prägt RoboTechniks Umsatz, Skalierung bleibt offen</title>
<link href="https://clarqo.com/de/2026/09/29/ficontec-pragt-robotechniks-umsatz-skalierung-bleibt-offen/" rel="alternate" type="text/html" title="ficonTEC prägt RoboTechniks Umsatz, Skalierung bleibt offen"/>
<published>2026-09-29T08:00:00.000Z</published>
<updated>2026-09-29T08:00:00.000Z</updated>
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<content type="html" xml:base="https://clarqo.com/de/2026/09/29/ficontec-pragt-robotechniks-umsatz-skalierung-bleibt-offen/">&lt;h2 id=&quot;der-umsatzsprung-braucht-einen-sauberen-vergleich&quot;&gt;Der Umsatzsprung braucht einen sauberen Vergleich&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;RoboTechniks neuer Börsenprospekt zeigt, wie stark sich das Geschäft des chinesischen Automatisierungskonzerns in Richtung Silizium-Photonik verschoben hat. Im ersten Halbjahr 2026 erzielte das Segment für Montage- und Prüfanlagen 488,228 Millionen Renminbi Umsatz. Das waren 80,3 Prozent des Konzernumsatzes von 608,136 Millionen Renminbi. Die Montageanlagen steuerten 407,899 Millionen Renminbi bei, die Prüftechnik 80,329 Millionen Renminbi. Das Segment erwirtschaftete eine Bruttomarge von 42,9 Prozent, während RoboTechnik unter dem Strich 6,252 Millionen Renminbi verdiente. &lt;a href=&quot;https://www1.hkexnews.hk/listedco/listconews/sehk/2026/0921/2026092100017.pdf&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;RoboTechnik, finaler Prospekt, Seiten 20 bis 22&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Diese Zahlen sind jedoch Konzernwerte des Segments und kein eigenständiger Umsatzabschluss der deutschen ficonTEC-Gesellschaften. Der Vorjahresvergleich überzeichnet zudem das Wachstum: Für das erste Halbjahr 2025 weist RoboTechnik lediglich 46,402 Millionen Renminbi Segmentumsatz aus, weil ficonTEC nach dem Abschluss der Übernahme im Mai 2025 nur rund zwei Monate konsolidiert wurde. Der Prospekt führt den Anstieg auch auf ausgelieferte und von Kunden abgenommene Maschinen für die Serienproduktion zurück. Er trennt diesen operativen Beitrag aber nicht rechnerisch vom Konsolidierungseffekt. Die ausgewiesenen 952,2 Prozent Wachstum sind deshalb kein brauchbarer Maßstab für das organische Auftragstempo. &lt;a href=&quot;https://www1.hkexnews.hk/listedco/listconews/sehk/2026/0921/2026092100017.pdf&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;RoboTechnik, finaler Prospekt, Seite 21&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für ficonTEC ist das dennoch mehr als ein Buchungseffekt. RoboTechnik hatte sich 2020 zunächst minderheitlich an ficonTEC beteiligt und übernahm das Unternehmen 2025 vollständig. Damit wurde die in Deutschland aufgebaute Montage- und Prüftechnik zur zentralen Wachstumssparte eines Konzerns, dessen Geschäft mit Anlagen für die Photovoltaik-Fertigung im ersten Halbjahr 2026 um 53,9 Prozent auf 82,985 Millionen Renminbi schrumpfte. Der Prospekt belegt also einen echten Wechsel des Umsatzschwerpunkts. Offen bleibt, ob daraus ein verlässlich wiederholbares Seriengeschäft wird. &lt;a href=&quot;https://www1.hkexnews.hk/listedco/listconews/sehk/2026/0921/2026092100017.pdf&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;RoboTechnik, finaler Prospekt, Seiten 19 bis 21&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;zwei-milliarden-renminbi-sind-noch-kein-umsatz&quot;&gt;Zwei Milliarden Renminbi sind noch kein Umsatz&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das stärkste Signal für weitere Nachfrage ist der Auftragsbestand. Zum 30. Juni 2026 bezifferte RoboTechnik den Bestand für Montage- und Prüfanlagen der Silizium-Photonik auf 2,0 Milliarden Renminbi. Für diesen Betrag nennt der finale Prospekt jedoch weder einen vollständigen Auslieferungsplan noch den Anteil wiederkehrender Kunden. Damit lässt sich aus der Summe allein nicht ableiten, wie viel davon 2026 oder 2027 als Umsatz anerkannt werden kann. &lt;a href=&quot;https://www1.hkexnews.hk/listedco/listconews/sehk/2026/0921/2026092100017.pdf&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;RoboTechnik, finaler Prospekt, Seite 19&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der vertragliche Schutz ist gleichwohl substanziell. Kunden dürfen Bestellungen grundsätzlich nicht einseitig ohne Zustimmung von RoboTechnik stornieren. Im Berichtszeitraum und bis zum letzten praktikablen Datum gab es nach Unternehmensangaben keine Stornierungen. Üblich sind Vorauszahlungen von 20 bis 40 Prozent, weitere 20 bis 40 Prozent nach dem internen Abnahmetest vor dem Versand und nochmals 20 bis 40 Prozent nach Installation und Abnahme beim Kunden. Bis zu 10 Prozent können als Schlusszahlung zurückbleiben. Solche Zahlungen finanzieren Material und Arbeit, ersetzen aber nicht die endgültige Abnahme. &lt;a href=&quot;https://www1.hkexnews.hk/listedco/listconews/sehk/2026/0921/2026092100017.pdf&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;RoboTechnik, finaler Prospekt, Seiten 151 und 155&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Genau dort liegt der Engpass. Umsatz aus den Anlagen wird im Regelfall erst erfasst, wenn der Kunde schriftlich bestätigt, dass die vereinbarten Anforderungen erfüllt sind. Für Silizium-Photonik-Anlagen lag die Zeit vom Produktionsstart bis zur Umsatzrealisierung 2024 bei rund 170 Tagen, 2025 bei 286 Tagen und in den ersten vier Monaten 2026 bei 242 Tagen. Ein großer Auftragsbestand bindet deshalb Fertigung, Komponenten und Personal lange vor dem bilanziellen Erfolg. &lt;a href=&quot;https://www1.hkexnews.hk/listedco/listconews/sehk/2026/0921/2026092100017.pdf&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;RoboTechnik, finaler Prospekt, Seite 150 und Anhang IB, Seite 26&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;konzentration-und-marge-testen-die-wiederholbarkeit&quot;&gt;Konzentration und Marge testen die Wiederholbarkeit&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die jüngste detaillierte Konzentrationsangabe bezieht sich auf die ersten vier Monate 2026, nicht auf das Halbjahr. In diesem Zeitraum entfielen 64,2 Prozent des Konzernumsatzes auf die fünf größten Kunden und 33,0 Prozent auf den größten Kunden. Der Kundenmix hatte sich nach der ficonTEC-Konsolidierung von Photovoltaik-Abnehmern zu Telekommunikations-, Rechenzentrums- und Technologieunternehmen verschoben. Ein einzelnes Großprojekt kann Umsatz und Ergebnis damit weiterhin stark bewegen. &lt;a href=&quot;https://www1.hkexnews.hk/listedco/listconews/sehk/2026/0921/2026092100017.pdf&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;RoboTechnik, finaler Prospekt, Seiten 5 und 153&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Auch die Marge ist noch kein Selbstläufer. In den ersten vier Monaten 2026 sank die Bruttomarge der Silizium-Photonik-Sparte von 34,7 auf 31,2 Prozent. RoboTechnik begründet dies unter anderem mit der ersten vollständigen Produktionslinie für optisches Schalten, deren Größe und Einstiegspreis eine niedrigere Marge brachten. Das ficonTEC-Segment verbuchte in demselben Zeitraum einen Verlust von 47,211 Millionen Renminbi. Projekte befanden sich noch in Produktion und Test, während Personal-, Abschreibungs- und andere weitgehend fixe Kosten weiterliefen. &lt;a href=&quot;https://www1.hkexnews.hk/listedco/listconews/sehk/2026/0921/2026092100017.pdf&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;RoboTechnik, finaler Prospekt, Seiten 8 und 196&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die häufig zitierte globale Marktführerschaft braucht ebenfalls einen Quellenhinweis. Der Anteil von 20,5 Prozent am weltweiten Markt für intelligente Silizium-Photonik-Fertigungsanlagen stammt von China Insights Consultancy. RoboTechnik beauftragte die Studie für den Prospekt und zahlte dafür 477.000 Renminbi. Die Schätzung kann zur Orientierung dienen, ist aber kein unabhängig erhobener Marktanteil außerhalb des Emissionsprozesses. &lt;a href=&quot;https://www1.hkexnews.hk/listedco/listconews/sehk/2026/0921/2026092100017.pdf&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;RoboTechnik, finaler Prospekt, Seiten 89 und 91&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;die-kapazitat-wachst-in-deutschland-und-china&quot;&gt;Die Kapazität wächst in Deutschland und China&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Zum 30. April 2026 betrieb der Konzern zwei deutsche Produktionsstandorte speziell für Montage- und Prüfanlagen der Silizium-Photonik. Zugleich verlagerte RoboTechnik mehr Fertigungsvolumen nach Suzhou. Der Anteil der in China produzierten Einheiten stieg von 28,1 Prozent im Jahr 2025 auf 62,5 Prozent in den ersten vier Monaten 2026. Bei einem Projekt für einen globalen Telekommunikationsanbieter sank die Fertigungszeit durch die Produktion in Suzhou nach Unternehmensangaben von rund 40 auf etwa 16 Wochen. Das belegt eine konkrete Skalierungsmaßnahme, aber weder einen Technologietransfer noch Folgen für deutsche Arbeitsplätze. Dazu macht der Prospekt keine belastbare Aussage. &lt;a href=&quot;https://www1.hkexnews.hk/listedco/listconews/sehk/2026/0921/2026092100017.pdf&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;RoboTechnik, finaler Prospekt, Seiten 141 bis 147&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die bestehende Kapazität läuft bereits nahe an der Grenze. In den ersten vier Monaten 2026 produzierte die Silizium-Photonik-Sparte 40 Einheiten bei einer rechnerischen Kapazität von 41 Einheiten, entsprechend 97,6 Prozent Auslastung. Die Einheiten sind wegen unterschiedlicher Maschinentypen zwischen den Perioden nur eingeschränkt vergleichbar. Für den Ausbau will RoboTechnik eine von ficonTEC Service gemietete Immobilie eines ELAS-Tochterunternehmens erwerben und Produktions- sowie Forschungsflächen über etwa fünf Jahre erweitern. Parallel ist ein neuer Ausbau in Suzhou vorgesehen. &lt;a href=&quot;https://www1.hkexnews.hk/listedco/listconews/sehk/2026/0921/2026092100017.pdf&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;RoboTechnik, finaler Prospekt, Seiten 147 bis 148 und 256 bis 257&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Damit ist der Test klar. ficonTEC hat RoboTechniks Umsatzmix bereits verändert. Zur skalierbaren Plattform wird das Geschäft aber erst, wenn der Auftragsbestand durch Kundenabnahmen planbar in Umsatz übergeht, Großkunden an Gewicht verlieren und die Marge auch bei kompletten Produktionslinien trägt. Bis diese Daten vorliegen, zeigt der Prospekt vor allem eines: Ein deutscher Spezialmaschinenbauer prägt die Umsatzstruktur seines chinesischen Eigentümers, doch die Wiederholbarkeit des Modells ist noch nicht bewiesen.&lt;/p&gt;
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<author><name>Felix Wagner</name></author>
<category term="technology"/><category term="silizium-photonik"/><category term="halbleiter"/><category term="automatisierung"/><category term="industrie"/><category term="china"/>
<summary type="html">Der finale Börsenprospekt von RoboTechnik macht den deutschen Anlagenbauer zum Zentrum des Konzerns, doch Konsolidierung, Kundenkonzentration und projektbasierte Abnahmen begrenzen die Aussagekraft des Umsatzsprungs.</summary>
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<title type="html">Deutschlands KI-Ausgaben steigen auf 28,7 Milliarden</title>
<link href="https://clarqo.com/de/2026/09/28/deutschlands-ki-ausgaben-steigen-auf-28-7-milliarden/" rel="alternate" type="text/html" title="Deutschlands KI-Ausgaben steigen auf 28,7 Milliarden"/>
<published>2026-09-28T08:00:00.000Z</published>
<updated>2026-10-22T17:37:41.526Z</updated>
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<content type="html" xml:base="https://clarqo.com/de/2026/09/28/deutschlands-ki-ausgaben-steigen-auf-28-7-milliarden/">&lt;p&gt;Deutschlands Markt für Künstliche Intelligenz wächst 2026 laut IDC-Prognose von 19,4 auf 28,7 Milliarden Euro. Das entspricht rechnerisch einem Plus von knapp 48 Prozent. Allein die Ausgaben für generative KI sollen sich von 5,7 auf 11,5 Milliarden Euro verdoppeln und damit rund 40 Prozent des gesamten KI-Marktes ausmachen. Die von &lt;a href=&quot;https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Deutscher-KI-Markt-waechst-um-48-Prozent&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Bitkom veröffentlichten IDC-Zahlen&lt;/a&gt; messen allerdings Ausgaben, nicht Ertrag oder Produktivität. Sie zeigen, wie viel Unternehmen und andere Organisationen für KI-Technik und zugehörige Leistungen bezahlen, nicht, was diese Investitionen bereits erwirtschaften.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Genau diese Trennung ist entscheidend. Eine zweite Bitkom-Erhebung zeigt, dass die größten Kosten aus Sicht der KI-Anwender nicht bei Modellabonnements oder einzelnen Abfragen entstehen. Sie liegen bei Rechenleistung, Daten und der Verbindung mit vorhandenen Systemen. Deutschlands KI-Boom ist damit zugleich ein Ausbauprogramm für die digitale Basis, die vielen Unternehmen bislang fehlt.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;was-in-den-28-7-milliarden-euro-steckt&quot;&gt;Was in den 28,7 Milliarden Euro steckt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Von der Gesamtsumme entfallen 16,0 Milliarden Euro auf Software, 6,8 Milliarden Euro auf Dienstleistungen und 5,8 Milliarden Euro auf Hardware. Die drei gerundeten Teilwerte ergeben 28,6 Milliarden Euro; die Differenz zur Gesamtsumme ist ein Rundungseffekt. Software wächst laut IDC um 65 Prozent, Dienstleistungen um 30 Prozent und Hardware um 32 Prozent.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Abgrenzung ist breiter, als das Wort KI-Software vermuten lässt. Der &lt;a href=&quot;https://my.idc.com/getdoc.jsp/?containerId=IDC_P33198&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;IDC Spending Guide&lt;/a&gt; ordnet Infrastructure as a Service, Netzwerktechnik, Server und Speicher der Hardwaregruppe zu. Zur Software zählen unter anderem KI-fähige Anwendungen, Entwicklungs- und Betriebsplattformen, Basismodelle, MLOps, Datenkennzeichnung sowie Systeminfrastruktur. Dienstleistungen umfassen Geschäfts-, Engineering- und IT-Services. Bei Software unterscheidet IDC zwischen Betrieb vor Ort und öffentlichen Cloud-Diensten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Damit ist Cloud nicht ein zusätzlicher Markt neben den 28,7 Milliarden Euro. Soweit Cloud-Ausgaben einem KI-Anwendungsfall zugerechnet werden, stecken sie bereits in der IDC-Prognose. Wer den KI-Markt mit allgemeinen Cloud- oder IT-Ausgaben addiert, riskiert Doppelzählungen. Innerhalb der veröffentlichten KI-Gesamtsumme gibt es dagegen keinen Hinweis auf eine Doppelzählung der drei Technologiegruppen. Die Deutschland-Tabelle selbst ist nicht öffentlich einsehbar, die Detailprognose bleibt ein kommerzielles IDC-Produkt.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;die-59-prozent-haben-einen-engeren-nenner&quot;&gt;Die 59 Prozent haben einen engeren Nenner&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Bitkom Research befragte von Kalenderwoche 28 bis 33 telefonisch &lt;a href=&quot;https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Erstmals-nutzt-Mehrheit-Unternehmen-KI&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;603 Unternehmen ab 20 Beschäftigten&lt;/a&gt;. Die Stichprobe soll für die deutsche Gesamtwirtschaft dieser Größenklasse repräsentativ sein. Von allen befragten Unternehmen setzen 57 Prozent KI ein, weitere 38 Prozent planen oder diskutieren den Einsatz. Vier Prozent bezeichnen KI als kein Thema.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die oft zitierte Zahl von 59 Prozent bezieht sich nicht auf alle 603 Unternehmen. Sie gilt nur für die Unternehmen, die KI bereits einsetzen: 59 Prozent dieser Anwender sagen, sie schöpften das Potenzial überhaupt nicht aus. Weitere 28 Prozent sehen nur eine geringe Ausschöpfung, während drei Prozent ihr Potenzial eher stark nutzen. Kein Anwender spricht von vollständiger Ausschöpfung.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Auch die Kostenhierarchie ist eine Aussage der bereits aktiven KI-Nutzer. Als großen Kostenpunkt nennen 51 Prozent Cloud und Rechenleistung, 50 Prozent die Datenaufbereitung und 41 Prozent die Integration in bestehende Systeme. Abonnements und Lizenzen folgen mit 21 Prozent, gleichauf mit externer Beratung. Schulungen nennen 19 Prozent. Nur acht Prozent sehen den Tokenverbrauch als großen Kostenblock, weitere elf Prozent als kleinen. Die Kategorien können sich überschneiden und messen keine Budgetanteile. Sie dürfen deshalb weder addiert noch als Verteilung jedes ausgegebenen Euros gelesen werden.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;produktivitat-entsteht-mit-nutzungstiefe&quot;&gt;Produktivität entsteht mit Nutzungstiefe&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Bitkom-Befragung liefert positive, aber selbst berichtete Ergebnisindikatoren. Unter den KI-Anwendern sagen 66 Prozent, ihre Wettbewerbsposition habe sich verbessert. 48 Prozent melden deutlich schnellere interne Prozesse, 45 Prozent einen messbaren Beitrag zum Unternehmenserfolg, 40 Prozent bessere Produkte oder Dienstleistungen und 36 Prozent neue Angebote. Diese Antworten zeigen Nutzen, ersetzen aber keine gemessene Gewinn- oder Produktivitätsrechnung.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Einen unabhängigen Vergleich bietet die Bundesbank. Ihr Online Panel befragte im zweiten Quartal 2025 mehr als 7.000 Unternehmen. Die &lt;a href=&quot;https://publikationen.bundesbank.de/publikationen-de/berichte-studien/monatsberichte/monatsbericht-maerz-2026-988542?article=der-sektorale-strukturwandel-und-seine-bedeutung-fuer-das-produktivitaetswachstum-im-euroraum-988550&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Bundesbank schätzt&lt;/a&gt;, dass Ausgaben für generative KI von 0,3 Prozent des Gesamtumsatzes 2024 auf 0,5 Prozent 2025 und 0,8 Prozent 2026 steigen könnten. Der größte Teil entfalle auf laufende Kosten. Der Vergleich mit klassischen Digitalinvestitionen ist nur näherungsweise möglich, weil die Bundesbank dafür andere Jahre und Bezugsgrößen verwendet.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die jüngere &lt;a href=&quot;https://publikationen.bundesbank.de/publikationen-de/berichte-studien/monatsberichte/monatsbericht-juni-2026-998608?article=auswirkungen-des-demografischen-wandels-auf-arbeitsangebot-und-wachstum-in-deutschland-herausforderungen-und-handlungsspielraeume-998610&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Bundesbank-Befragung zur intensiveren Nutzung&lt;/a&gt; stützt weder die These eines flächendeckenden Produktivitätssprungs noch die eines wirkungslosen Booms. Von den Unternehmen, die generative KI 2025 stärker nutzten, meldeten 46 Prozent einen Produktivitätsanstieg von mindestens einem Prozent. Ähnlich viele sahen keine oder nur eine geringfügige Veränderung, acht Prozent einen Rückgang. Im Mittel schrieben die Unternehmen der stärkeren KI-Nutzung einen Produktivitätseffekt von rund 1,2 Prozent zu. Bei weiterhin experimenteller Nutzung berichteten nur 28 Prozent von Gewinnen, bei umfangreicher Nutzung 83 Prozent.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das passt zum Integrationsbefund: Der wirtschaftliche Effekt steigt offenbar erst, wenn KI in Arbeitsabläufe und Systeme wandert. Eine günstige Lizenz oder sinkende Tokenpreise beseitigen weder Datensilos noch fehlende Schnittstellen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;regulierung-ist-ein-eigener-kostenblock&quot;&gt;Regulierung ist ein eigener Kostenblock&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Technische Integration und Rechtsbefolgung sollten dennoch nicht vermischt werden. Von allen 603 befragten Unternehmen gehen 37 Prozent davon aus, als Anwender vom AI Act betroffen zu sein, 34 Prozent prüfen dies noch. Von den Unternehmen, die sich betroffen sehen oder dies noch prüfen, erwarten 89 Prozent einen hohen Umsetzungsaufwand, 51 Prozent sogar einen sehr hohen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Betroffenheit bedeutet aber nicht automatisch eine Einstufung als Hochrisikosystem. Der AI Act verpflichtet Anbieter und Betreiber grundsätzlich zu ausreichender &lt;a href=&quot;https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/ai-act/article-4&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;KI-Kompetenz ihres Personals&lt;/a&gt;. Seit dem 2. August 2026 gelten zudem &lt;a href=&quot;https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/ai-act/article-50&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Transparenzpflichten&lt;/a&gt; für bestimmte Systeme und Inhalte. Als hochriskant gelten nach den &lt;a href=&quot;https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/ai-act/article-6&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Klassifikationsregeln&lt;/a&gt; dagegen nur sicherheitsrelevante Produktkomponenten mit Drittprüfung oder die konkret in Anhang III genannten Anwendungen. Nicht jede KI in Personalwesen, Kreditvergabe oder kritischer Infrastruktur fällt automatisch darunter.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für Betreiber tatsächlicher Hochrisikosysteme nennt &lt;a href=&quot;https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/ai-act/article-26&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Artikel 26&lt;/a&gt; unter anderem menschliche Aufsicht, Kontrolle der Eingabedaten, Betriebsüberwachung und Protokollaufbewahrung. Nach dem &lt;a href=&quot;https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/ai-act/eu-ai-act-implementation-timeline&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;aktuellen EU-Zeitplan&lt;/a&gt; greifen die Regeln für Anhang-III-Systeme ab Dezember 2027 und für KI in regulierten Produkten ab August 2028. Die hohe Unsicherheit in der Umfrage ist damit ein Compliance-Signal, aber kein Beleg dafür, dass Regulierung die heute gemeldeten Cloud- und Integrationskosten verursacht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die 28,7 Milliarden Euro markieren daher einen realen Ausgabenboom, noch keinen gesamtwirtschaftlichen Produktivitätsboom. Messbar wird der Erfolg erst an dauerhaft eingesparten Arbeitsstunden, niedrigeren Fehlerquoten, höherem Umsatz je Beschäftigten und tragfähigen Margen nach laufenden Cloud-, Daten- und Betriebskosten. Bis dahin finanziert ein erheblicher Teil des Wachstums den Weg von einzelnen Werkzeugen zu verbundenen Produktionssystemen. Genau dort liegt Deutschlands Integrationsstau.&lt;/p&gt;
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<author><name>Felix Wagner</name></author>
<category term="ai"/><category term="germany"/><category term="enterprise-ai"/><category term="ai-adoption"/><category term="cloud"/><category term="eu-ai-act"/>
<summary type="html">Deutschlands KI-Ausgaben steigen um 48 Prozent, doch Produktivität entsteht erst dort, wo Unternehmen Daten, Cloud und bestehende Systeme zusammenführen.</summary>

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<title type="html">Kapitalstarke Banken: Mehr Wettbewerb, weniger Ausfälle</title>
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<published>2026-09-28T08:00:00.000Z</published>
<updated>2026-09-28T08:00:00.000Z</updated>
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<content type="html" xml:base="https://clarqo.com/de/2026/09/28/kapitalstarke-banken-mehr-wettbewerb-weniger-ausfalle/">&lt;h2 id=&quot;das-kapitalmuster-ist-die-eigentliche-nachricht&quot;&gt;Das Kapitalmuster ist die eigentliche Nachricht&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Mehr Wettbewerb im Bankgeschäft geht nicht automatisch mit sichereren Krediten einher. Ein neues Arbeitspapier aus der Working Paper Series der Europäischen Zentralbank findet den Zusammenhang vor allem dort, wo Banken vergleichsweise viel regulatorisches Kapital halten. Bei Instituten am unteren Ende der Kapitalverteilung ist der geschätzte Vorteil schwach oder nicht vorhanden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das ist enger als die eingängige These, Wettbewerb mache Banken sicherer. Die Autoren untersuchen einen bestimmten Mechanismus: Niedrigere Zinsen auf neue Unternehmenskredite könnten die Rückzahlungsfähigkeit der Kreditnehmer verbessern und damit spätere Kreditausfälle begrenzen. Sie prüfen nicht, ob intensiver Wettbewerb die Stabilität einer Bank insgesamt erhöht. Das &lt;a href=&quot;https://www.ecb.europa.eu/pub/pdf/scpwps/ecb.wp3285~6f253764af.en.pdf#page=2&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Arbeitspapier Nr. 3285&lt;/a&gt; trägt zudem den üblichen Hinweis, dass seine Ergebnisse nicht die Position der EZB wiedergeben.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;146-banken-drei-mae-fur-kreditprobleme&quot;&gt;146 Banken, drei Maße für Kreditprobleme&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Untersuchung nutzt vertrauliche Aufsichtsdaten zu 146 Banken aus 19 Ländern des Euroraums. Der Zeitraum reicht vom zweiten Quartal 2020 bis zum dritten Quartal 2025. Im Zentrum stehen neu vergebene Kredite an nichtfinanzielle Unternehmen, nicht Immobilienfinanzierungen von Haushalten oder Konsumentenkredite. Die später beobachtete Kreditqualität messen die Autoren anhand der Quote notleidender Kredite, der Stage-3-Quote nach Rechnungslegungsvorschriften und der regulatorischen Ausfallquote. &lt;a href=&quot;https://www.ecb.europa.eu/pub/pdf/scpwps/ecb.wp3285~6f253764af.en.pdf#page=9&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Datengrundlage und Abgrenzung&lt;/a&gt; beziehen sich durchgehend auf Unternehmenskredite.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Wettbewerb wird nicht über die Zahl der Banken oder deren Marktanteile gemessen. Stattdessen berechnen die Autoren einen risikobereinigten Lerner-Index für die Preisbildung bei neuen Krediten. Er vergleicht den Kreditzins mit geschätzten Grenzkosten, zu denen Refinanzierungskosten und erwartete Kreditverluste zählen. Ein höherer Index steht für mehr Preissetzungsmacht und damit weniger Wettbewerbsdruck. Umgekehrt gilt ein fallender Index als Zunahme des Wettbewerbs.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Schätzung verknüpft dieses Maß mit den drei späteren Risikoquoten und berücksichtigt das Kapital der jeweiligen Bank. Alle erklärenden Variablen gehen mit zwei Quartalen Verzögerung ein. Die Autoren verwenden eine zweistufige Difference-GMM-Schätzung mit internen Instrumenten, Bankeffekten und Zeiteffekten. Dieses Verfahren soll Persistenz und mögliche Rückkopplungen berücksichtigen. Es macht aus den Daten aber kein natürliches Experiment und rechtfertigt deshalb keine kausale Aussage. Die &lt;a href=&quot;https://www.ecb.europa.eu/pub/pdf/scpwps/ecb.wp3285~6f253764af.en.pdf#page=17&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Methodenbeschreibung&lt;/a&gt; spricht ausdrücklich von Difference-GMM.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;77-basispunkte-ergeben-sich-erst-am-oberen-rand&quot;&gt;77 Basispunkte ergeben sich erst am oberen Rand&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der zentrale Befund liegt im Zusammenspiel von Wettbewerb und Kapital. Für Tier-1-Kapital und Gesamtkapital sind die Interaktionsterme in den Basisschätzungen positiv und statistisch signifikant. Weil ein niedrigerer Lerner-Index mehr Wettbewerb bedeutet, zeigt dieses Vorzeichen: Je höher die Kapitalquote, desto stärker ist mehr Wettbewerb mit niedrigeren späteren Risikoquoten verbunden. Für hartes Kernkapital, also CET1, weist die Schätzung zwar in dieselbe Richtung, ist aber nicht statistisch signifikant.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die wirtschaftliche Größenordnung zeigt sich erst am 90. Perzentil der Tier-1-Quote. Dort beträgt der geschätzte marginale Effekt des Lerner-Index 0,0193 für die Quote notleidender Kredite, ebenfalls 0,0193 für Stage 3 und 0,0218 für die Ausfallquote. Eine Standardabweichung der Veränderung innerhalb einer Bank liegt beim Lerner-Index je nach Stichprobe nahe 0,40. Die Multiplikation ergibt rund 0,0077, 0,0077 und 0,0087. Eine Zunahme des Wettbewerbs um eine solche Standardabweichung ist damit in der Schätzung mit Rückgängen um ungefähr 77, 77 und 87 Basispunkte verbunden. Die &lt;a href=&quot;https://www.ecb.europa.eu/pub/pdf/scpwps/ecb.wp3285~6f253764af.en.pdf#page=36&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Marginaleffekte und Konfidenzintervalle&lt;/a&gt; bestätigen diese Rechnung.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Am 10. Perzentil der Tier-1-Verteilung sind die geschätzten Marginaleffekte dagegen leicht negativ und statistisch nicht von null zu unterscheiden. Auch am Median bleiben sie ohne statistische Signifikanz. Die Studie belegt daher keinen einheitlichen Risikovorteil für alle Banken. Ihre Aussage lautet vielmehr, dass der beobachtete Zusammenhang vom Kapitalpolster abhängt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die ökonomische Erklärung der Autoren setzt an zwei gegenläufigen Kanälen an. Intensiverer Wettbewerb kann Kreditzinsen senken und damit die Schuldentragfähigkeit von Unternehmen verbessern. Zugleich kann er Bankmargen drücken. Ein größeres Kapitalpolster könnte es einer Bank erleichtern, diesen Ertragsdruck auszuhalten, ohne ihre Kreditstandards zu lockern oder riskantere Geschäfte zu suchen. Bei einer schwächer kapitalisierten Bank könnte derselbe Margendruck den möglichen Vorteil niedrigerer Kreditzinsen überlagern. Die Regressionen sind mit dieser Erklärung vereinbar, beobachten den vollständigen Entscheidungsprozess der Banken aber nicht. Auch der angenommene Mechanismus bleibt deshalb eine Interpretation des Musters, kein separat nachgewiesener Wirkungspfad.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;der-robustheitstest-senkt-die-gewissheit&quot;&gt;Der Robustheitstest senkt die Gewissheit&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Eine zusätzliche Prüfung berücksichtigt, dass Banken desselben Landes gemeinsamen Schocks ausgesetzt sein können. Dafür führen die Autoren einen Wild-Cluster-Bootstrap auf Länderebene mit 19 Ländergruppen und 9.999 Ziehungen durch. Die Interaktion bleibt in allen neun Varianten positiv, doch die statistische Präzision nimmt ab.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Bei Tier-1-Kapital liegen die p-Werte für notleidende Kredite und Stage 3 dann bei 0,086 und 0,070. Für Gesamtkapital betragen sie 0,090 und 0,088. Diese vier Ergebnisse erreichen nur die 10-Prozent-Schwelle. Erst bei der Ausfallquote bleiben die Interaktionen für Tier-1- und Gesamtkapital mit p-Werten von 0,027 und 0,026 auf dem 5-Prozent-Niveau signifikant. Die drei CET1-Interaktionen sind auch in diesem Test nicht signifikant. Der &lt;a href=&quot;https://www.ecb.europa.eu/pub/pdf/scpwps/ecb.wp3285~6f253764af.en.pdf#page=28&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Länder-Robustheitstest&lt;/a&gt; stützt damit das Richtungsmuster, aber nicht überall eine starke statistische Gewissheit.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Andere Prüfungen liefern ähnliche Vorzeichen bei veränderten Instrumenten, engerer Behandlung von Ausreißern und alternativen Konstruktionen des Lerner-Index. Ein Placebotest mit zukünftigen Wettbewerbswerten findet keine systematische umgekehrte zeitliche Beziehung. Solche Tests reduzieren Einwände, beseitigen aber nicht jede Möglichkeit unbeobachteter Einflussfaktoren.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;was-deutsche-banken-daraus-nicht-ableiten-konnen&quot;&gt;Was deutsche Banken daraus nicht ableiten können&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Für den deutschen Markt ist das Papier relevant, weil deutsche Institute Teil des einheitlichen Aufsichtsrahmens und des untersuchten Euroraums sind. Es weist jedoch keine eigenen Schätzwerte für Deutschland aus. Aus den Ergebnissen lässt sich deshalb weder eine besondere Wirkung bei deutschen Banken noch eine aktuelle Änderung der Aufsichtspolitik ableiten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Ebenso bleibt die andere Seite des Wettbewerbs unvermessen. Niedrigere Kreditpreise können Margen und Profitabilität belasten. Das Papier isoliert den Kreditnehmerkanal, erfasst aber nicht vollständig, wie Margendruck, Ertragskraft und Risiken außerhalb des Kreditbuchs zusammenwirken. Es sagt auch nichts über Haushaltskredite oder die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems als Ganzes.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der praktische Befund ist deshalb bedingt, nicht pauschal: In dieser Stichprobe war mehr Wettbewerb vor allem bei gut kapitalisierten Banken mit weniger späteren Problemen im Unternehmenskreditbuch verbunden. Kapital erscheint damit nicht nur als Puffer gegen Verluste. Es könnte auch bestimmen, ob Banken Preisdruck in günstigere Kreditbedingungen übersetzen können, ohne die Kreditqualität zu verschlechtern. Für eine allgemeine Empfehlung zur Wettbewerbs- oder Kapitalpolitik reicht ein Arbeitspapier mit diesem Zuschnitt jedoch nicht aus.&lt;/p&gt;
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<author><name>Felix Wagner</name></author>
<category term="finance"/><category term="ecb"/><category term="banking-competition"/><category term="credit-risk"/><category term="bank-capital"/><category term="corporate-lending"/>
<summary type="html">Laut einem neuen EZB-Arbeitspapier ist mehr Wettbewerb nur bei kapitalstarken Banken mit geringeren späteren Kreditrisiken verbunden; die begrenzte statistische Robustheit und der enge Untersuchungsrahmen schränken die Aussagekraft ein.</summary>
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<title type="html">Zinssenkungen: Industrie zuerst, Bau am stärksten</title>
<link href="https://clarqo.com/de/2026/09/27/zinssenkungen-industrie-zuerst-bau-am-starksten/" rel="alternate" type="text/html" title="Zinssenkungen: Industrie zuerst, Bau am stärksten"/>
<published>2026-09-27T08:00:00.000Z</published>
<updated>2026-09-27T08:00:00.000Z</updated>
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<content type="html" xml:base="https://clarqo.com/de/2026/09/27/zinssenkungen-industrie-zuerst-bau-am-starksten/">&lt;h2 id=&quot;eine-zinssenkung-startet-drei-uhren&quot;&gt;Eine Zinssenkung startet drei Uhren&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Eine Zinssenkung der Europäischen Zentralbank trifft nicht auf eine einheitliche Wirtschaft. Industrieunternehmen finanzieren Maschinen und Lagerbestände, Bauunternehmen Projekte mit langer Vorlaufzeit, viele Dienstleister dagegen vor allem Personal und laufende Kosten. Ein neuer &lt;a href=&quot;https://publikationen.bundesbank.de/publikationen-de/berichte-studien/monatsberichte/monatsbericht-september-2026-1007720?article=geldpolitische-transmission-im-euroraum-unterschiede-zwischen-industrie-dienstleistungen-und-bau-1007710&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Monatsbericht der Bundesbank&lt;/a&gt; beziffert deshalb nicht nur eine Gesamtwirkung, sondern vergleicht drei sektorale Reaktionspfade.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das Ergebnis ist eine Abfolge: Nach einer modellierten Zinssenkung um 25 Basispunkte steigt die reale Bruttowertschöpfung im verarbeitenden Gewerbe kurzfristig stärker als im Bau und bei marktnahen Dienstleistungen. Nach rund zwei Jahren liegt der Bau vorn. Dienstleistungen reagieren zunächst am schwächsten, ihre Reaktion hält aber länger an und überholt die der Industrie nach etwa drei Jahren.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das sind keine Termine für den gegenwärtigen Zinszyklus. Die Bundesbank nutzt ein bayesianisches vektorautoregressives Modell mit Quartalsdaten vom ersten Quartal 1999 bis zum dritten Quartal 2024. Es schätzt historische Zusammenhänge und zeigt Verteilungen möglicher sektoraler Unterschiede. Damit ist es ein Vergleichsmaßstab für die Transmission, keine Prognose für Produktion oder Kreditvolumen im Jahr 2027 oder 2028.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;die-wahrscheinlichkeit-verschiebt-sich-schrittweise&quot;&gt;Die Wahrscheinlichkeit verschiebt sich schrittweise&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Am klarsten quantifiziert die Bundesbank den Abstand zwischen Industrie und Dienstleistungen. Die Grafik zeigt das 25., 33., 50., 66. und 75. Perzentil der geschätzten Verteilung. Die Zählung beginnt beim Schockquartal null. Bis einschließlich des achten Quartals liegt das 25. Perzentil über null. Damit entfallen mehr als 75 Prozent der Wahrscheinlichkeitsmasse auf eine stärkere Reaktion der Industrie. Im neunten Quartal liegt die Wahrscheinlichkeit noch zwischen 67 und 75 Prozent. Der Median bleibt bis zum zehnten Quartal positiv.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Erst danach dreht die Rangfolge. Ab dem elften Quartal ist eine stärkere Dienstleistungsreaktion wahrscheinlicher als das Gegenteil. Im zwölften Quartal fällt auch das 66. Perzentil unter null, im 13. Quartal das 75. Perzentil. Von da an liegt die Wahrscheinlichkeit für eine stärkere Reaktion der Dienstleistungen bei mindestens 75 Prozent. Die Quartalsgrenzen zeigen zugleich die Schätzunsicherheit: Der Wechsel ist kein einzelner, sicherer Umschaltpunkt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Auch beim Bau beschreibt die Studie einen Übergang, keine Stoppuhr. Gegenüber der Industrie liegt ein großer Teil der Verteilung kurzfristig unter null. Nach etwa zwei Jahren befindet sie sich überwiegend im positiven Bereich. Der Bau reagiert dann stärker. Gegenüber den Dienstleistungen bleibt sein Vorsprung im Median rund fünf Jahre bestehen. Die belastbare Aussage lautet deshalb nicht, dass jedes Bauprojekt exakt nach acht Quartalen anspringt, sondern dass die Bauwirkung historisch später ihren größten relativen Ausschlag erreicht.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;aktivitat-preise-und-kredite-laufen-nicht-gleich&quot;&gt;Aktivität, Preise und Kredite laufen nicht gleich&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Rangfolge der realen Aktivität lässt sich nicht eins zu eins auf Preise übertragen. Nach dem Modell steigen die Deflatoren der Bruttowertschöpfung in Industrie und Bau kurzfristig stärker als bei Dienstleistungen. Industriepreise reagieren zunächst schneller als Dienstleistungspreise; nach ungefähr eineinhalb Jahren kehrt sich dieser Abstand um. Zwischen Bau und Industrie ist unmittelbar nach der Zinssenkung kein klarer Unterschied erkennbar. Einige Quartale später ist die Preisreaktion im Bau stärker. Gegenüber Dienstleistungen bleibt sie über den gesamten betrachteten Horizont größer.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Dabei handelt es sich um sektorale Wertschöpfungsdeflatoren, nicht um eine Vorhersage der Verbraucherpreisinflation. Wer aus dem Baupfad direkt eine bestimmte Entwicklung der Wohnungspreise oder Mieten ableitet, geht über das Modell hinaus.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Auch die Kreditpfade haben eine eigene Reihenfolge. Kredite an Industrieunternehmen nehmen kurzfristig stärker zu als Kredite an Dienstleister. Nach etwa zwei Jahren dreht sich das Verhältnis. Bau und Industrie reagieren unmittelbar ähnlich, danach wächst die Baukreditvergabe stärker. Im mittleren Horizont liegt der Bau vor den Dienstleistungen und diese wiederum vor der Industrie.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die naheliegende Erklärung sind der höhere Kapitalbedarf und die Vorfinanzierung im Bau und in Teilen der Industrie. Sinkende Zinsen verbilligen dort sowohl betriebliche Finanzierung als auch kreditfinanzierte Nachfrage. Bei Dienstleistungen wirkt Geldpolitik kurzfristig eher über Nachfrage, etwa durch geringere Sparanreize oder mehr finanziellen Spielraum der Kunden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Bundesbank setzt hier eine wichtige Grenze: Das Kreditmodell kann Kreditangebot und Kreditnachfrage nicht sauber trennen. Mehr Kredite können bedeuten, dass Banken mehr anbieten, dass Unternehmen mehr nachfragen oder dass beides gleichzeitig geschieht. Ein aggregierter Kreditwert verdeckt diesen Unterschied zusätzlich.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;die-aktuelle-umfrage-zeigt-gegenkrafte&quot;&gt;Die aktuelle Umfrage zeigt Gegenkräfte&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die &lt;a href=&quot;https://www.bundesbank.de/de/presse/pressemitteilungen/juli-ergebnisse-der-umfrage-zum-kreditgeschaeft-bank-lending-survey-in-deutschland-941390&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;deutschen Ergebnisse des Bank Lending Survey vom Juli&lt;/a&gt; liefern deshalb einen Realitätscheck, aber keinen Test der Modellprognose. Im zweiten Quartal 2026 meldeten netto 10 Prozent der 33 befragten Banken strengere Richtlinien für Unternehmenskredite, nach 16 Prozent im Vorquartal. Die Kreditbedingungen wurden ebenfalls restriktiver. Laut &lt;a href=&quot;https://www.ecb.europa.eu/stats/ecb_surveys/bank_lending_survey/pdf/ecb.blssurvey2026q2~baa6b60429.en.pdf&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;EZB-Auswertung&lt;/a&gt; lag der deutsche Nettoanteil für höhere Kreditzinsen bei 13 Prozent und für ausgeweitete Margen bei risikoreicheren Krediten bei 10 Prozent. Bei durchschnittlichen Risiken blieben die Margen per saldo unverändert.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Gleichzeitig meldeten netto 10 Prozent der deutschen Banken eine höhere Unternehmensnachfrage. Der Anstieg kam jedoch ausschließlich von großen Unternehmen und betraf vor allem langfristige Kredite, Umschuldungen sowie zusätzlichen Investitionsbedarf. Bei kleinen und mittleren Unternehmen ging die Nachfrage etwas zurück. Über die vorangegangenen sechs Monate betrachtet sanken die Finanzierungswünsche im verarbeitenden Gewerbe und im Bau, während Banken ihre Richtlinien für Immobilienunternehmen und das verarbeitende Gewerbe besonders stark verschärften.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für den Euroraum insgesamt ergibt sich dasselbe gemischte Bild. Netto 7 Prozent der Banken verschärften im zweiten Quartal die Unternehmenskreditrichtlinien, während netto 3 Prozent eine höhere Nachfrage meldeten. Im ersten Halbjahr lagen die Nettoanteile für straffere Standards im Bau bei 7 Prozent, in der Industrie bei 4 Prozent und bei Dienstleistungen außerhalb von Finanz- und Immobiliengeschäften bei 1 Prozent. Der Nettoanteil für eine steigende Nachfrage betrug im Bau minus 6 Prozent, in der Industrie plus 1 Prozent und bei Dienstleistungen plus 5 Prozent.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Diese Nettoanteile messen Meldungen der Banken, keine Kreditvolumen. Sie zeigen, dass Risikoaufschläge, Branchenlage und Nachfrage den Zinssignalweg überlagern können. Eine schwache Reaktion der Dienstleistungen wäre für sich genommen noch kein Beleg, dass eine Zinssenkung nicht ankommt. Umgekehrt beweist ein steigender Gesamtwert der Unternehmenskredite nicht, dass der Baukanal bereits geöffnet ist. Für die Diagnose zählen drei Uhren: Aktivität, Preise und Kredite, jeweils getrennt nach Sektor.&lt;/p&gt;
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<author><name>Felix Wagner</name></author>
<category term="finance"/><category term="bundesbank"/><category term="eurozone"/><category term="monetary-policy"/><category term="bank-credit"/><category term="interest-rates"/>
<summary type="html">Ein Bundesbank-Modell zeigt, warum eine gemeinsame Zinsänderung in Industrie, Bau und Dienstleistungen auf unterschiedlichen Zeitachsen ankommt, und warum ein aggregierter Kreditwert den Abstand verdecken kann.</summary>
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<title type="html">Staatsanleihen: Nullgewicht, dreifacher Kapitaleffekt</title>
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<published>2026-09-26T08:00:00.000Z</published>
<updated>2026-09-26T08:00:00.000Z</updated>
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<content type="html" xml:base="https://clarqo.com/de/2026/09/26/staatsanleihen-nullgewicht-dreifacher-kapitaleffekt/">&lt;h2 id=&quot;zwei-ausnahmen-offnen-dieselbe-tur&quot;&gt;Zwei Ausnahmen öffnen dieselbe Tür&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Eine Bank muss einen Unternehmenskredit mit Eigenkapital unterlegen und große Einzelrisiken begrenzen. Für Staatsforderungen in der Europäischen Union gelten zwei entscheidende Ausnahmen. Nach Artikel 114 Absatz 4 der Kapitaladäquanzverordnung CRR erhalten Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken ein Risikogewicht von 0 Prozent, wenn sie auf deren Landeswährung lauten und in dieser Währung refinanziert sind. Artikel 400 Absatz 1 Buchstabe a nimmt solche mit 0 Prozent gewichteten Forderungen zugleich von der Großkreditgrenze aus. Diese Grenze liegt für gewöhnliche Schuldner grundsätzlich bei 25 Prozent des Tier-1-Kapitals. Die &lt;a href=&quot;https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02013R0575-20250101&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;konsolidierte CRR&lt;/a&gt; schafft damit zwei Vorteile für Staatspapiere: kein risikobasierter Kapitalbedarf und keine verbindliche Obergrenze für die Position gegenüber einem einzelnen Staat.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das heißt nicht, dass Staatsanleihen ohne jede Kapitalwirkung bleiben. Sie gehen in die Leverage Ratio ein, und Zins- oder Marktwertverluste können je nach Bilanzierung das Eigenkapital treffen. Die Regulierung setzt aber keinen gezielten Anreiz gegen ein sehr großes Engagement bei nur einem staatlichen Emittenten. Genau dort setzt der neue &lt;a href=&quot;https://publikationen.bundesbank.de/publikationen-de/berichte-studien/monatsberichte/monatsbericht-september-2026-1007720?article=fiskalische-risiken-und-finanzstabilitaet-reformoptionen-fuer-den-staaten-banken-nexus-im-euroraum-1007708&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Monatsbericht der Bundesbank&lt;/a&gt; an.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;56-banken-zeigen-die-konzentration&quot;&gt;56 Banken zeigen die Konzentration&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Für die Bestandsaufnahme wertet die &lt;a href=&quot;https://publikationen.bundesbank.de/publikationen-de/berichte-studien/monatsberichte/monatsbericht-september-2026-1007720?article=fiskalische-risiken-und-finanzstabilitaet-reformoptionen-fuer-den-staaten-banken-nexus-im-euroraum-1007708&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Bundesbank&lt;/a&gt; 56 große Institute des Euroraums aus. Bei rund einem Drittel stammen mehr als 75 Prozent des staatlichen Forderungsportfolios vom jeweiligen Heimatstaat. Bei 43 Prozent der Institute übersteigt das Engagement gegenüber dem Heimatstaat sogar das gesamte harte Kernkapital, also CET1. Diese beiden Quoten haben denselben Nenner von 56 Banken, messen aber Verschiedenes: die erste den Heimatanteil im Staatsportfolio, die zweite die Konzentration im Verhältnis zur Verlustabsorptionsfähigkeit.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Stichprobe ist kein vollständiges Bild aller Banken. Sie passt aber zu aktuelleren Aggregaten. Laut &lt;a href=&quot;https://www.eba.europa.eu/publications-and-media/publications/risk-assessment-report-june-2026&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;EBA-Risikobericht vom Juni 2026&lt;/a&gt; stiegen die Staatsforderungen der von der EBA erfassten EU- und EWR-Banken von rund 3,65 Billionen Euro Ende 2024 auf 4,18 Billionen Euro Ende 2025. Im Verhältnis zum CET1 erhöhte sich der Wert von etwa 206 auf 232 Prozent. Das belegt keinen wachsenden Heimatbias bei jedem Institut, zeigt aber, dass die Ausgangsgröße nicht verschwunden ist.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;der-stresstest-nutzt-79-institute&quot;&gt;Der Stresstest nutzt 79 Institute&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die &lt;a href=&quot;https://publikationen.bundesbank.de/publikationen-de/berichte-studien/monatsberichte/monatsbericht-september-2026-1007720?article=fiskalische-risiken-und-finanzstabilitaet-reformoptionen-fuer-den-staaten-banken-nexus-im-euroraum-1007708&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Belastungsrechnung der Bundesbank&lt;/a&gt; hat eine andere Grundgesamtheit als die Bestandsaufnahme. Sie überträgt die Schocks auf 79 signifikante Institute des Euroraums, darunter 16 deutsche Banken. Staatliche Förderbanken und Töchter US-amerikanischer global systemrelevanter Banken bleiben außen vor. Deutsche weniger signifikante Institute werden nicht direkt geschockt, sondern nur bei den modellierten Ansteckungseffekten über den Interbanken-Kreditkanal berücksichtigt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Im &lt;a href=&quot;https://publikationen.bundesbank.de/publikationen-de/berichte-studien/monatsberichte/monatsbericht-september-2026-1007720?article=fiskalische-risiken-und-finanzstabilitaet-reformoptionen-fuer-den-staaten-banken-nexus-im-euroraum-1007708&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;ersten Szenario&lt;/a&gt; steigen die Risikoaufschläge deutscher, französischer, italienischer und spanischer Staatspapiere jeweils um 200 Basispunkte. Die Modellwirkung fällt trotzdem verschieden aus. Bei italienischen Banken, deren heimische Staatspapiere knapp 16 Prozent der Bilanzsumme ausmachen, sinkt die CET1-Quote im Mittel um 1,8 Prozentpunkte. Für deutsche Banken beträgt der simulierte Rückgang 0,8 Prozentpunkte, für französische 0,3 Prozentpunkte. In beiden Bankensystemen liegt der Anteil heimischer Staatstitel bei etwa 4 Prozent der Bilanzsumme.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das zweite Szenario übernimmt die länderspezifischen Spreadausweitungen aus dem EU-weiten EBA-Stresstest 2025 und unterstellt einen breiten Vertrauensverlust gegenüber Euroländern. Bei Instituten mit einem Heimatengagement von weniger als 50 Prozent des CET1 sinkt die harte Kernkapitalquote in der &lt;a href=&quot;https://publikationen.bundesbank.de/publikationen-de/berichte-studien/monatsberichte/monatsbericht-september-2026-1007720?article=fiskalische-risiken-und-finanzstabilitaet-reformoptionen-fuer-den-staaten-banken-nexus-im-euroraum-1007708&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Bundesbank-Simulation&lt;/a&gt; im Mittel um 0,4 Prozentpunkte. Oberhalb von 250 Prozent des CET1 sind es 1,3 Prozentpunkte, also mehr als das Dreifache.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Eine &lt;a href=&quot;https://publikationen.bundesbank.de/publikationen-de/berichte-studien/monatsberichte/monatsbericht-september-2026-1007720?article=fiskalische-risiken-und-finanzstabilitaet-reformoptionen-fuer-den-staaten-banken-nexus-im-euroraum-1007708&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Gegenrechnung&lt;/a&gt; stützt den Konzentrationsmechanismus. Würden deutsche Banken mit hohen Heimatbeständen die durchschnittliche Länderstruktur der signifikanten Institute übernehmen, fiele ihr modellierter CET1-Rückgang im ersten Szenario von 0,8 auf 0,3 Prozentpunkte. Bei einer Verteilung nach dem Anteil jedes Landes an der gesamten Staatsverschuldung wären es 0,1 Prozentpunkte. Auch das sind hypothetische Portfolios, keine beobachteten Umschichtungen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Diese Werte sind keine Prognose. Die Rechnung erfasst direkte Marktwertverluste in zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Portfolios sowie Handelsbestände und ergänzt sie um modellierte Ansteckungseffekte. Tatsächliche Effekte hängen von Laufzeiten, Bilanzierung, Absicherung und regulatorischer Behandlung ab. Dass ein großer Teil der Staatsforderungen zu fortgeführten Anschaffungskosten gehalten wird, begrenzt zudem die unmittelbare Übertragung von Marktpreisschwankungen in Kapital oder Gewinn.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;zuschlag-lasst-wahl-limit-erzwingt-verkauf&quot;&gt;Zuschlag lässt Wahl, Limit erzwingt Verkauf&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Bundesbank stellt zwei Instrumente gegenüber. Ein Konzentrationszuschlag würde ab einer noch festzulegenden Schwelle zusätzliches Eigenkapital verlangen, gemessen am Engagement gegenüber einem Staat im Verhältnis zum CET1. Banken könnten die Position behalten, müssten sie dann aber mit mehr Kapital absichern. Ein zu niedriger Zuschlag verteuert die Position, ohne Diversifikation auszulösen. Ein zu hoher Satz könnte abrupte Umschichtungen und höhere Refinanzierungskosten für einzelne Staaten verursachen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Ein Konzentrationslimit wäre härter. Oberhalb einer festen Grenze dürften Banken keine weiteren Titel des betreffenden Staates kaufen und müssten Altbestände abbauen. Das senkt ein Einzelrisiko direkter, kann aber Verkäufe zu einem ungünstigen Zeitpunkt erzwingen. Für kleinere Banken lässt der Bundesbank-Aufsatz keine belastbare Größenordnung zu, weil sie im direkten Schock nicht enthalten sind. Ein einheitliches Limit könnte Institute mit lokal geprägten Liquiditätsportfolios relativ stark treffen. Umgekehrt würde ein Zuschlag kleinen Instituten mehr Anpassungsfreiheit geben, solange Schwellen, Übergangsfristen und Bestandsschutz angemessen kalibriert werden.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;das-risiko-kann-den-sektor-wechseln&quot;&gt;Das Risiko kann den Sektor wechseln&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Banken halten laut &lt;a href=&quot;https://publikationen.bundesbank.de/publikationen-de/berichte-studien/monatsberichte/monatsbericht-september-2026-1007720?article=fiskalische-risiken-und-finanzstabilitaet-reformoptionen-fuer-den-staaten-banken-nexus-im-euroraum-1007708&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Bundesbank&lt;/a&gt; rund 23 Prozent der Staatsschuldtitel des Euroraums. Versicherer, Pensionsfonds, Zentralbanken, Investmentfonds und ausländische Investoren bilden den größeren Rest. Wenn Banken wegen eines Zuschlags oder Limits verkaufen, können diese Anleger die Titel übernehmen. Das könnte Finanzierungskosten dämpfen, verlagert aber einen Teil des Risikos aus dem regulierten Bankensektor. Gerade marktorientierte Anleger können in Stressphasen prozyklisch handeln. Eine Reform müsste deshalb nicht nur Bankbilanzen, sondern auch Liquidität und Hebel außerhalb der Banken beobachten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Eine realistische Rechtsroute besteht auf EU-Ebene über CRR und CRD. Der Bundesbank-Bericht nennt die Vollendung der Bankenunion, die gemeinsame Einlagensicherung und die Spar- und Investitionsunion als politischen Rahmen. Er enthält jedoch weder einen konkreten Schwellenwert noch einen Gesetzesentwurf. Das Nullgewicht bleibt geltendes Recht, Zuschlag und Limit bleiben Vorschläge.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der belastbare Befund ist enger: Je größer die Konzentration auf den Heimatstaat im Verhältnis zum CET1, desto höher fällt in der Simulation der Kapitalverlust aus. Ob daraus ein wirksamer Puffer entsteht, entscheidet nicht das Etikett der Reform, sondern ihre Kalibrierung. Sie muss Konzentrationen abbauen, ohne staatliche Finanzierungskosten sprunghaft zu erhöhen oder das Risiko lediglich zu weniger transparenten Käufern weiterzureichen.&lt;/p&gt;
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<author><name>Felix Wagner</name></author>
<category term="finance"/><category term="bundesbank"/><category term="staatsanleihen"/><category term="bankenregulierung"/><category term="eurozone"/><category term="heimatbias"/>
<summary type="html">Die Bundesbank simuliert bei stark konzentrierten Portfolios einen mehr als dreimal so großen CET1-Verlust wie bei wenig konzentrierten Beständen, doch Zuschlag und Limit bleiben unkalibriert.</summary>
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<title type="html">Aave auf Ethereum lief 600 Basispunkte gegen die Fed</title>
<link href="https://clarqo.com/de/2026/09/24/aave-auf-ethereum-lief-600-basispunkte-gegen-die-fed/" rel="alternate" type="text/html" title="Aave auf Ethereum lief 600 Basispunkte gegen die Fed"/>
<published>2026-09-24T12:00:00.000Z</published>
<updated>2026-09-24T12:00:00.000Z</updated>
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<content type="html" xml:base="https://clarqo.com/de/2026/09/24/aave-auf-ethereum-lief-600-basispunkte-gegen-die-fed/">&lt;h2 id=&quot;eine-zinssenkung-600-basispunkte-mehr-rendite&quot;&gt;Eine Zinssenkung, 600 Basispunkte mehr Rendite&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wer den US-Leitzins als Prognose für Stablecoin-Zinsen bei Aave verwendet, kann schon bei der Richtung falschliegen. Zwischen September und Dezember 2024 senkte die US-Notenbank ihren Zielzins um insgesamt 100 Basispunkte. Die von drei Forschern gemessene Einlagenrendite für Dollar-Stablecoins bei Aave stieg im selben Zeitraum von rund 3 auf 9 Prozent. Sie lief also um 600 Basispunkte nach oben, während der Leitzins sank.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Gegenbewegung ist kein Einzelfall. Von März 2022 bis Juli 2023 hob die Fed ihren Zielzins in elf Schritten um zusammen 525 Basispunkte an. Die gemessene Aave-Rendite fiel zunächst von etwa 2,5 Prozent im März 2022 auf 0,5 Prozent im September. Erst bis Juli 2023 kehrte sie ungefähr auf 2,5 Prozent zurück. Beide Episoden stehen im neuen &lt;a href=&quot;https://www.ecb.europa.eu/pub/pdf/scpwps/ecb.wp3280~503ba7d4b0.en.pdf&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Arbeitspapier Nr. 3280 der Europäischen Zentralbank&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das ist keine 1:1-Gegenrechnung und erst recht kein Beweis, dass eine Zinssenkung die DeFi-Rendite erhöht. Die Werte beziehen sich auf volumengewichtete Einlagenzinsen für USDC, USDT und DAI bei Aave v2 und v3 auf Ethereum. Das Panel läuft vom 4. Januar 2021 bis zum 30. Januar 2026. Solana, andere Kreditprotokolle und zentral verwahrte Renditeprodukte sind nicht enthalten. Zudem handelt es sich um ein Arbeitspapier, nicht um abschließend gesicherte Evidenz.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;im-ereignisfenster-kommt-nur-ein-teil-an&quot;&gt;Im Ereignisfenster kommt nur ein Teil an&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die kurzfristige Durchschnittsreaktion ist deutlich kleiner als die auffälligen Episoden. Rund um Zinserhöhungen mit einem Median von 50 Basispunkten stieg die Aave-Einlagenrendite nach einer Woche um etwa 15 Basispunkte. Das entspricht einem unkonditionierten Durchschlag von ungefähr 0,3 zu 1. Hinter diesem Median liegen jedoch stark unterschiedliche Ergebnisse nach Entscheidung und Stablecoin. In einzelnen Ereignisfenstern bewegte sich die Rendite sogar in die entgegengesetzte Richtung.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Autoren kontrollieren diese Beziehung nicht allein mit einem Vorher-Nachher-Vergleich. Sie kombinieren Ereignisstudien, Panelregressionen und ein strukturelles Modell mit einer strukturellen Vektorautoregression. Bitcoin-Kurse und weitere Marktvariablen sollen dabei helfen, einen geldpolitischen Impuls von kryptospezifischer Nachfrage zu trennen. Trotzdem bleibt die Schätzung modellabhängig. Wer aus dem 15-Basispunkte-Median eine feste Handelsregel macht, ignoriert genau die Streuung, die das Papier erklären will.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;liquiditatsanbieter-und-kreditnehmer-ziehen-gegeneinander&quot;&gt;Liquiditätsanbieter und Kreditnehmer ziehen gegeneinander&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Bei Aave entsteht der Einlagenzins aus dem Kreditmarkt des Protokolls. Steigt die Auslastung eines Pools, weil relativ viel Liquidität ausgeliehen ist, steigen nach der programmierten Zinskurve Kredit- und Einlagenzins. Der Fed-Zins greift nicht direkt in diese Kurve ein. Er verändert stattdessen die Anreize auf beiden Seiten des Pools.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Auf der Angebotsseite wirkt ein Arbitragekanal. Wenn sichere Dollar-Anlagen mehr abwerfen, können Liquiditätsanbieter Stablecoins aus Aave abziehen und in traditionelle Instrumente umschichten. Bei unveränderter Kreditnachfrage steigt dadurch die Pool-Auslastung. Die knapper gewordene Liquidität drückt den Aave-Zins nach oben, bis der Abstand groß genug ist, um Anbieter zurückzulocken.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Auf der Nachfrageseite wirkt der Hebelkanal in die andere Richtung. Straffere Geldpolitik kann die erwartete Rendite riskanter Kryptoanlagen und damit die Nachfrage nach fremdfinanzierten Positionen senken. Zahlen Kreditnehmer Stablecoins zurück oder bauen weniger neue Hebelpositionen auf, fällt die Pool-Auslastung. Dann kann auch der Einlagenzins sinken, obwohl sichere Marktzinsen steigen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Welche Seite dominiert, hängt nach den Schätzungen der Autoren vom Token und von der Marktanbindung der Nutzer ab. Für USDC finden sie einen stärkeren Arbitragekanal. Bei USDT und DAI dominiert in ihren Ergebnissen eher der Hebelkanal. Diese Zuordnung ist eine Interpretation des Modells und der beobachteten Wallet-Aktivität, keine unveränderliche Eigenschaft der Token.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;ein-hoherer-apr-ist-kein-kostenloser-aufschlag&quot;&gt;Ein höherer APR ist kein kostenloser Aufschlag&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Selbst wenn ein Aave-Zins über dem Fed-Ziel oder einer Geldmarktrendite liegt, ist die Differenz keine risikofreie Prämie. Eine Position trägt Stablecoin-, Liquiditäts-, Blockchain- und Smart-Contract-Risiken. Hinzu kommen Transaktionskosten. Das EZB-Papier findet, dass höhere Ethereum-Gebühren die Rückkehr großer Zinsabstände erschweren können, weil eine Umschichtung erst bei einem größeren erwarteten Vorteil lohnt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Auch die Messgröße muss stimmen. Das Papier verwendet den Einlagen-APR, nicht eine garantierte Laufzeitrendite. Der Satz kann sich mit Auslastung und Kreditnachfrage laufend verändern. Zusätzliche Token-Anreize, Gebühren und eine Abweichung des Stablecoins vom Dollar können die tatsächlich realisierte Rendite weiter vom angezeigten Satz entfernen. Ein Vergleich mit dem Leitzins ohne Risikokorrektur setzt deshalb wirtschaftlich ungleiche Anlagen gleich.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;andere-handelsplatze-liefern-ein-anderes-ergebnis&quot;&gt;Andere Handelsplätze liefern ein anderes Ergebnis&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Gegencheck bei zentralen Börsen zeigt, warum die Aussage auf Aave und Ethereum begrenzt bleiben muss. Ein &lt;a href=&quot;https://www.bis.org/publications/bulletin-125-stablecoin-remuneration-centralised-exchanges.pdf&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;BIZ-Bulletin vom Juni 2026&lt;/a&gt; unterscheidet zwei Modelle. Bei reservebasierter Vergütung folgte die USDC-Rendite auf Coinbase in den Daten für 2023 bis 2025 eng dem geldpolitischen Satz. Bei aktivitätsbasierter Vergütung auf Binance waren die Renditen dagegen volatiler und stärker von Kredit- und Handelsnachfrage im Kryptomarkt geprägt. Der Produktaufbau entscheidet also mit darüber, ob der Leitzins als Anker taugt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für Solana liefert das EZB-Papier keinen Test. Das dortige Kreditökosystem müsste mit einem eigenen Panel aus Protokoll-, Pool- und Token-Daten untersucht werden. Dass &lt;a href=&quot;https://kamino.com/docs/build/other/get-usd-benchmark-lending-rates&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Kamino historische Dollar-Benchmarkraten über mehrere Protokolle bereitstellt&lt;/a&gt;, macht diese Daten nicht automatisch mit dem Ethereum-Aave-Panel vergleichbar. Ohne gleiche Messgröße und identisches Ereignisfenster wäre ein Kettenvergleich spekulativ.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;der-leitzins-ist-ein-faktor-keine-prognoseformel&quot;&gt;Der Leitzins ist ein Faktor, keine Prognoseformel&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Für Anleger folgt daraus ein enger Praxistest. Erstens muss klar sein, welches Produkt die Rendite erzeugt: Reserveertrag, Börsenaktivität oder ein ausgelasteter Kreditpool. Zweitens sind Token, Blockchain und Protokoll getrennt zu betrachten. Drittens gehören Pool-Auslastung, Kreditnachfrage, Anreize und Transaktionskosten in die Prognose. Viertens muss der Renditeaufschlag gegen Ausfall-, Depeg-, Liquiditäts- und Smart-Contract-Risiken bestehen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Fed-Zins bleibt relevant. Über die Opportunitätskosten der Liquiditätsanbieter und über die Risikobereitschaft der Kreditnehmer erreicht er auch DeFi. Das EZB-Arbeitspapier zeigt aber, warum derselbe geldpolitische Schritt zwei gegenläufige Kräfte auslösen kann. Für Aave auf Ethereum war der Leitzins daher über weite Strecken kein Schattenzins, den Nutzer einfach fortschreiben konnten. Er war nur ein Eingangswert in einem Markt, dessen Auslastung und Krypto-Hebel kurzfristig die Richtung bestimmen können.&lt;/p&gt;
</content>
<author><name>Felix Wagner</name></author>
<category term="finance"/><category term="stablecoins"/><category term="defi"/><category term="aave"/><category term="monetary-policy"/><category term="crypto-lending"/>
<summary type="html">Ein neues EZB-Arbeitspapier zeigt, warum Dollar-Stablecoin-Renditen bei Aave kurzfristig stärker auf Krypto-Hebel und Liquiditätsnachfrage reagieren können als auf den US-Leitzins.</summary>
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<title type="html">25 Maßnahmen, neue Megawatt bleiben ungezählt</title>
<link href="https://clarqo.com/de/2026/09/23/25-manahmen-neue-megawatt-bleiben-ungezahlt/" rel="alternate" type="text/html" title="25 Maßnahmen, neue Megawatt bleiben ungezählt"/>
<published>2026-09-23T08:00:00.000Z</published>
<updated>2026-10-21T15:42:44.224Z</updated>
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<content type="html" xml:base="https://clarqo.com/de/2026/09/23/25-manahmen-neue-megawatt-bleiben-ungezahlt/">&lt;h2 id=&quot;ein-fortschrittsbericht-ohne-kapazitatsstand&quot;&gt;Ein Fortschrittsbericht ohne Kapazitätsstand&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Sechs Monate nach dem Beschluss ihrer Rechenzentrumsstrategie meldet die Bundesregierung Bewegung: 25 von 28 Maßnahmen seien gestartet, vier davon abgeschlossen und fünf im parlamentarischen Verfahren. Der am 17. September aktualisierte &lt;a href=&quot;https://bmds.bund.de/themen/digitale-wirtschaft/recheninfrastruktur/zwischenmonitoring-rechenzentrumsstrategie&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Maßnahmenmonitor des Bundesdigitalministeriums&lt;/a&gt; belegt tatsächlich viele laufende Verfahren. Er zeigt aber nicht, wie viele Megawatt seit März vertraglich gesichert, gebaut oder in Betrieb genommen wurden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das ist die entscheidende Lücke. Die &lt;a href=&quot;https://bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/Publikationen/260312_BMDS_Template-RZ-Strategie_V2_barrierefrei_final.pdf&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Nationale Rechenzentrumsstrategie&lt;/a&gt; setzt für 2030 ein messbares Ziel: Die IT-Anschlussleistung soll sich gegenüber 2025 mindestens verdoppeln. Ausgangspunkt sind geschätzte 2.980 MW, darunter knapp 500 MW für KI und Hochleistungsrechnen. Daraus folgen mindestens 5.960 MW insgesamt und rund 2.000 MW im KI- und HPC-Bereich. Im Zwischenmonitor steht für keine Maßnahme, welchen zusätzlichen Anteil an diesen Zielwerten sie bereits liefert.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Gerade beim KI-Ziel ist auch der Nenner erklärungsbedürftig. Dieselbe Strategie verweist in einer Fußnote auf eine Deloitte-Schätzung von 1,6 GW für grundsätzlich KI-fähige Rechenzentren, während sie für tatsächlich KI- oder HPC-genutzte Kapazität mit knapp 500 MW arbeitet. Eine Vervierfachung kann je nach Abgrenzung deshalb sehr unterschiedliche Ausbauvolumen bedeuten. Der Zieltext spricht von der Anschlussleistung von KI-Rechenzentren, legt im Fortschrittsbericht aber nicht offen, wie gemischt genutzte Cloud-Rechenzentren, reservierte Leistung oder spätere Umrüstungen gezählt werden. Eine belastbare Zeitreihe braucht nicht nur eine Zahl, sondern eine konstante Definition.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;28-manahmen-erscheinen-als-29-statuszeilen&quot;&gt;28 Maßnahmen erscheinen als 29 Statuszeilen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Schon die Zählweise braucht Erklärung. Die Strategie bündelt die Zuschüsse zu EEG- und Netzkosten in einer Maßnahme. Das Zwischenmonitoring teilt sie in zwei Statuszeilen. Deshalb enthält die Tabelle 29 Zeilen zu den offiziell 28 Maßnahmen: 22 stehen auf „in Bearbeitung“, drei auf „in Vorbereitung“ und vier tragen eine grüne Kennzeichnung als abgeschlossen. Zieht man die drei vorbereiteten Zeilen ab, bleiben 26 laufende oder abgeschlossene Statuszeilen. Weil der Monitor die gemeinsame Maßnahme zu EEG- und Netzkostenzuschüssen in zwei Zeilen führt, entsprechen sie 25 gestarteten Strategiemaßnahmen. Das ist eine Verfahrenszählung, keine Leistungsbilanz.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Auch die fünf Parlamentsfälle beruhen nur auf vier Gesetzespaketen. Das Netzanschlusspaket deckt zwei Maßnahmen ab, je eine für Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber. Hinzu kommen die Novellen des Energieeffizienzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes sowie der neue Gewerbesteuer-Zerlegungsmaßstab im Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027. Alle vier Vorlagen haben das Kabinett passiert, sind laut Monitor aber noch im parlamentarischen Verfahren. Ein Kabinettsbeschluss verändert noch keinen Netzanschluss und ersetzt kein abgeschlossenes Genehmigungsverfahren.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die übrigen laufenden Punkte reichen von Branchenarbeit bis EU-Verhandlungen. BDEW und VKU erstellen ein Muster für flexible Netzanschlussvereinbarungen. ACER moderiert Arbeiten an europäischen Anschlussregeln. Zwei Verbändedialoge zur Eigenversorgung haben stattgefunden. Ein Leitfaden für Kommunen liegt den Ländern zur Prüfung vor, ein Praxischeck mit Nordrhein-Westfalen ist für den 9. Oktober angesetzt. Daneben verweist der Bund mehrfach auf Verhandlungen zum Cloud and AI Development Act, den Chips Act 2.0 und weitere europäische Vorhaben. Das sind konkrete Instrumente und Termine. Zusätzliche IT-Anschlussleistung weisen sie noch nicht aus.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;abgeschlossen-bedeutet-nicht-fertig-gebaut&quot;&gt;„Abgeschlossen“ bedeutet nicht fertig gebaut&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die vier grünen Markierungen verdienen denselben Test. Als abgeschlossen gilt erstens die Fortführung des Bundeszuschusses zu den EEG-Kosten. Der zweite Teil derselben Strategiemaßnahme, der Zuschuss zu den Netzkosten, bleibt jedoch in Bearbeitung. Zweitens wurde der Ausbau des Nationalen Hochleistungsrechnens beschlossen: Bund und Länder stellen 2027 bis zu 62,5 Millionen Euro bereit, der Bund zusätzlich bis zu 30,7 Millionen Euro von 2026 bis 2030. Die mit derselben Zeile verbundenen Datenökosysteme befinden sich teilweise noch in der Beschaffung.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Drittens wurde das Forschungsprojekt AnoMed-RZ zur Cyberresilienz bewilligt. Es läuft laut Monitor vom 1. März 2026 bis Ende 2027. Viertens ist eine souveräne KI-Cloud für die Bundesverwaltung abrufbar. Damit sind Finanzierung, Projektstart oder Dienstverfügbarkeit dokumentiert. Nur der NHR-Punkt zielt unmittelbar auf zusätzliche KI-Rechenkapazität, doch auch dort nennt der Statusbericht weder neu installierte IT-Megawatt noch einen Beitrag zum Vierfachziel.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;der-bund-kennt-projekte-veroffentlicht-aber-keine-inventur&quot;&gt;Der Bund kennt Projekte, veröffentlicht aber keine Inventur&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Eine &lt;a href=&quot;https://dserver.bundestag.de/btd/21/074/2107453.pdf&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Antwort der Bundesregierung an den Bundestag&lt;/a&gt; vom 31. Juli erklärt die fehlende Brücke. Eine umfassende Liste aller geplanten und im Bau befindlichen Rechenzentren existiere nicht. Der Bund kenne zwar einzelne, teils nicht öffentliche Projekte, könne Angaben aus vertraulichen Gesprächen wegen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen aber nicht offenlegen. Das erste Monitoring der quantitativen Zielerreichung soll erst zum Ende der laufenden Legislaturperiode erfolgen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Öffentliche Einzelprojekte zeigen zugleich, dass der Ausbau nicht bloß aus Ankündigungen besteht. 50Hertz hat mit Vantage eine &lt;a href=&quot;https://www.50hertz.com/Portals/1/Dokumente/Medien/Pressemitteilungen/2025/20251117_Pressemitteilung_Netzanschl_Vantage.pdf?ver=wot6n0D86hQshx8pIfxe7Q%3D%3D&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Anschlussleistung von 300 MW vertraglich vereinbart&lt;/a&gt;, in der Endausbaustufe sind 500 MW geplant. Der Übertragungsnetzbetreiber will bis 2029 Anschlüsse für neue Rechenzentren mit insgesamt rund 2 GW realisieren. Für den Virtus-Campus in Wustermark besteht ein weiterer &lt;a href=&quot;https://www.50hertz.com/Portals/1/Dokumente/Medien/Pressemitteilungen/2025/20250715_Pressemitteilung_Netzanschluss_Rechenzentrum.pdf?ver=JG4fU3_b2HtZhsoqrxJMIw%3D%3D&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Anschlusserrichtungsvertrag über 300 MW&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Diese Zahlen schließen die Bundeslücke nicht. Elektrische Netzanschlussleistung und IT-Anschlussleistung sind wegen Kühlung und weiterer Gebäudetechnik nicht identisch. Zudem ist die 2-GW-Angabe regional, enthält künftige Anschlüsse und sagt nicht, welcher Anteil gegenüber dem 2025er Bestand zusätzlich zählt. Eine bundesweite, nach Projektstand bereinigte Umrechnung auf 5.960 MW fehlt.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;der-strombedarf-wachst-vor-der-erfolgskontrolle&quot;&gt;Der Strombedarf wächst vor der Erfolgskontrolle&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Während die Kapazitätsbilanz vertagt wird, ist der Energiepfad bereits groß. Laut &lt;a href=&quot;https://dserver.bundestag.de/btd/21/074/2107453.pdf&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Bundestagsantwort&lt;/a&gt; verbrauchten Rechenzentren und kleinere IT-Installationen 2025 rund 21,3 TWh Strom. Für 2030 werden 31 TWh prognostiziert, für 2045 bereits 80 TWh. Der Entwurf des Netzentwicklungsplans berücksichtigt für 2037 und 2045 aufgrund gemeldeter Anschlussleistungen sogar eine Bandbreite von 78 bis 116 TWh.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Netze sind dabei nicht beliebig verfügbar. Die Strategie selbst nennt knappe Anschlusskapazitäten, besonders in bestehenden Clustern, und lange Anschlusszeiten als Ausbauhemmnisse. 50Hertz weist in seinen &lt;a href=&quot;https://www.50hertz.com/Vertragspartner/Netzkunden/Netzanschluss&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Informationen zum Netzanschluss&lt;/a&gt; darauf hin, dass neue Projektstarts wegen bereits unterbreiteter Reservierungsangebote voraussichtlich erst ab 2029 möglich sind. Der Betreiber nutzt seit April ein Reifegradverfahren, um knappe Kapazität nicht mehr allein nach Antragseingang zu vergeben.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Halbjahresbilanz zeigt damit Verwaltungstempo, aber noch keinen belastbaren Kapazitätsfortschritt. Für eine überprüfbare 2030-Bilanz braucht es jährlich mindestens vier Werte: zusätzliche IT-Anschlussleistung in Betrieb, vertraglich gesicherte Leistung mit Inbetriebnahmedatum, den davon auf KI und HPC entfallenden Anteil sowie eine klare Trennung zwischen Netzanschluss und nutzbarer IT-Leistung. Solange diese Reihe fehlt und die erste quantitative Prüfung bis zum Ende der Legislatur wartet, misst die Zahl 25 vor allem Aktivität der Ressorts. Ob Deutschland seinem Verdoppelungsziel näherkommt, bleibt öffentlich ungezählt.&lt;/p&gt;
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<author><name>Felix Wagner</name></author>
<category term="technology"/><category term="rechenzentren"/><category term="recheninfrastruktur"/><category term="stromnetz"/><category term="ki-infrastruktur"/><category term="deutschland"/>
<summary type="html">Die Bundesregierung meldet Fortschritt bei ihrer Rechenzentrumsstrategie, kann den Weg von 2.980 auf mindestens 5.960 MW IT-Anschlussleistung aber noch nicht in einer öffentlichen Projektbilanz zeigen.</summary>
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<title type="html">Bankenrekord: 6,9 Milliarden Euro unter der Lupe</title>
<link href="https://clarqo.com/de/2026/09/22/bankenrekord-6-9-milliarden-euro-unter-der-lupe/" rel="alternate" type="text/html" title="Bankenrekord: 6,9 Milliarden Euro unter der Lupe"/>
<published>2026-09-22T08:00:00.000Z</published>
<updated>2026-09-22T08:00:00.000Z</updated>
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<content type="html" xml:base="https://clarqo.com/de/2026/09/22/bankenrekord-6-9-milliarden-euro-unter-der-lupe/">&lt;p&gt;Deutschlands Banken haben 2025 einen Rekord erzielt, doch die Zahl braucht zwei Korrekturen. Die operativen Erträge stiegen laut &lt;a href=&quot;https://publikationen.bundesbank.de/content/1007704&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Bundesbank&lt;/a&gt; um 4,1 Prozent auf 172,5 Milliarden Euro. Im Vorjahr waren es 165,6 Milliarden Euro. Der Zuwachs von 6,9 Milliarden Euro war breit genug, um nicht als bloßer Ausreißer durchzugehen: 900 von 1.171 betrachteten Instituten, also knapp 77 Prozent, hielten oder steigerten ihre operativen Erträge.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Verteilung des Zuwachses und ein Wechsel der statistischen Methode relativieren die Schlagzeile dennoch. Fast die Hälfte des Mehrertrags entfiel auf eine einzelne, von der Bundesbank nicht genannte Großbank. Zugleich ist die Eigenkapitalrendite 2025 nicht ohne Weiteres mit der bislang veröffentlichten Zeitreihe vergleichbar. Erst nach beiden Abgleichen wird sichtbar, wie viel Ertragskraft im System tatsächlich wiederholbar ist.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;weniger-als-3-45-milliarden-euro-von-einer-grobank&quot;&gt;Weniger als 3,45 Milliarden Euro von einer Großbank&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Bundesbank nennt für das einzelne Institut keinen absoluten Betrag. Aus den veröffentlichten Summen lässt sich aber eine belastbare Obergrenze ableiten. Die operativen Erträge nahmen von 165,6 auf 172,5 Milliarden Euro zu, also um 6,9 Milliarden Euro. Wenn die Großbank fast die Hälfte beisteuerte, lag ihr Anteil unter rund 3,45 Milliarden Euro. Eine genauere Zahl oder die Identität des Instituts geben die Daten nicht her.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Damit verbleiben mehr als 3,45 Milliarden Euro Zuwachs bei den übrigen Instituten. Ohne den zusätzlichen Beitrag der einen Großbank hätten die operativen Erträge folglich immer noch mehr als rund 169 Milliarden Euro erreicht. Das entspräche einem Plus von gut 2 Prozent und ebenfalls einem Rekord. Der Befund ist deshalb zweigeteilt: Die Konzentration ist erheblich, sie erklärt den Rekord aber nicht vollständig.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Auch die Bankengruppen stützen diese Lesart. Kreditgenossenschaften steigerten ihre operativen Erträge um 1,4 Milliarden Euro oder 5,0 Prozent. Regionalbanken und sonstige Kreditbanken legten um 1,9 Milliarden Euro oder 5,4 Prozent zu. Bei den Sparkassen erhöhten 259 von 341 Instituten ihre operativen Erträge, bei den Kreditgenossenschaften waren es 540 von 643.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;provisionen-tragen-die-zinsmarge-tritt-auf-der-stelle&quot;&gt;Provisionen tragen, die Zinsmarge tritt auf der Stelle&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Im Kerngeschäft kamen zwei ähnlich große Wachstumsbeiträge zusammen. Der Zinsüberschuss stieg um 2,4 Milliarden Euro oder 2,2 Prozent auf 109,9 Milliarden Euro. Die Zinsmarge blieb mit 1,15 Prozent jedoch nahezu unverändert, auf vergleichbarer Basis hatte sie 2024 bei 1,16 Prozent gelegen. Der höhere Zinsüberschuss ist daher eher ein Volumen- und Refinanzierungseffekt als ein neuer Margensprung. Sinkende Zinsaufwendungen überwogen den Rückgang der Zinserträge.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Provisionsüberschuss wuchs stärker, um 6,4 Prozent auf 43,6 Milliarden Euro. Das sind 2,6 Milliarden Euro mehr als 2024. Fast drei Viertel der Banken hielten oder steigerten ihr Provisionsergebnis. Bei Sparkassen halfen vor allem Zahlungsverkehr und Kundenwertpapiergeschäft, bei Kreditgenossenschaften das Vermittlungs- und Wertpapiergeschäft. Diese Breite macht den Provisionsanstieg zum überzeugendsten wiederholbaren Teil des Rekords.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Nicht alles ist so dauerhaft. Das sonstige betriebliche Ergebnis sprang um 44,6 Prozent auf 7,7 Milliarden Euro. Sein Zuwachs von rund 2,4 Milliarden Euro entspricht etwa einem Drittel des gesamten Ertragsanstiegs. Maßgeblich war der Wegfall von Rückstellungen bei einer Großbank. Das Handelsergebnis sank dagegen um 4,1 Prozent auf 11,4 Milliarden Euro. Die Bundesbank legt nicht offen, wie sich der gesamte Beitrag der einzelnen Großbank über Zins-, Provisions- und sonstiges Ergebnis verteilt. Der Rückstellungswegfall darf deshalb nicht mit dem kompletten Institutseffekt gleichgesetzt werden.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;die-aggregierten-kreditkosten-geben-ein-falsches-signal&quot;&gt;Die aggregierten Kreditkosten geben ein falsches Signal&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Auch unterhalb der Ertragszeile verzerrt ein Einzelinstitut das Gesamtbild. Der Netto-Bewertungsaufwand, der unter anderem Wertberichtigungen auf Kredite und Wertpapiere erfasst, sank im Aggregat um 9,1 Prozent auf 11,9 Milliarden Euro. Ohne einen Sondereffekt bei einem weiteren Institut aus der Gruppe der Großbanken wäre er jedoch leicht gestiegen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Breitenzahlen zeigen den Druck deutlicher. Bei 720 von 1.171 Instituten erhöhte sich der Netto-Bewertungsaufwand. Kreditgenossenschaften verbuchten einen Anstieg um 41,6 Prozent, Sparkassen um 29,6 Prozent und Regionalbanken sowie sonstige Kreditbanken um 20,6 Prozent. Der aggregierte Rückgang ist daher kein Beleg für allgemein sinkende Kreditrisiken.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Jahresüberschuss vor Steuern stieg nur um 0,9 Milliarden Euro oder 1,8 Prozent auf 52,3 Milliarden Euro. Großbanken steuerten jedoch 4,6 Milliarden Euro mehr bei als 2024, während Landesbanken, Regionalbanken, Sparkassen und Kreditgenossenschaften Rückgänge meldeten. Auch hier ist der Systemwert stärker konzentriert, als die Rekordsumme vermuten lässt.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;der-methodenwechsel-verkleinert-den-roe-ruckgang&quot;&gt;Der Methodenwechsel verkleinert den ROE-Rückgang&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Bei der Eigenkapitalrendite liegt die wichtigste Korrektur im Nenner. Bis einschließlich 2024 verwendete die Bundesbank jahresdurchschnittliches bilanzielles Eigenkapital aus der monatlichen Bilanzstatistik. Ab 2025 nutzt sie das Eigenkapital zum Jahresende aus den Einzelabschlüssen. Für den Textvergleich hat sie den Vorjahreswert auf die neue Methode umgerechnet.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Auf dieser vergleichbaren Basis sank die Eigenkapitalrendite von 8,04 Prozent im Jahr 2024 auf 7,85 Prozent im Jahr 2025, also nur um 0,19 Prozentpunkte. Die historische Tabelle im neuen Bericht zeigt für 2024 weiterhin 8,48 Prozent nach der alten Durchschnittsmethode. Wer 8,48 direkt mit 7,85 Prozent vergleicht, erhält einen scheinbaren Rückgang um 0,63 Prozentpunkte. Davon entfallen 0,44 Prozentpunkte auf den Methodenbruch und 0,19 Prozentpunkte auf die tatsächliche Veränderung. Der &lt;a href=&quot;https://publikationen.bundesbank.de/content/965058&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Bericht zum Jahr 2024&lt;/a&gt; hatte unter der alten Methode zunächst einen vorläufigen Wert von 8,43 Prozent ausgewiesen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Dass die vergleichbare Rendite trotz eines höheren Jahresüberschusses sank, erklärt die Bundesbank mit dem stärkeren Anstieg des bilanziellen Eigenkapitals. Das ist keine Ertragsschwäche, sondern ein Nenner- und Kapitalisierungseffekt. Es ist aber auch kein Renditesprung.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Rekord hält dem Abgleich somit stand, nur seine Qualität ist gemischt. Breite Provisionszuwächse, ein leicht höherer Zinsüberschuss und operative Verbesserungen bei vielen Instituten sprechen für wiederholbare Ertragskraft. Dagegen stehen knapp die Hälfte des Zuwachses bei einer Großbank, ein rückstellungsgetriebener Sprung im sonstigen Ergebnis und steigende Bewertungsaufwendungen in der Breite. Für die Bewertung des Sektors sind deshalb drei Größen aussagekräftiger als die Rekordsumme allein: der Ertragszuwachs ohne den Einzelbankeffekt, die Entwicklung von Zinsmarge und Provisionen sowie eine methodengleiche Eigenkapitalrendite.&lt;/p&gt;
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<author><name>Felix Wagner</name></author>
<category term="finance"/><category term="banken"/><category term="bundesbank"/><category term="zinsertrag"/><category term="provisionsertrag"/><category term="eigenkapitalrendite"/>
<summary type="html">Von 6,9 Milliarden Euro Mehrertrag entfällt knapp die Hälfte auf eine Großbank, während ein Methodenwechsel den Vergleich der Eigenkapitalrendite verzerrt.</summary>
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<title type="html">Digital-Euro-Pilot testet Technik, nicht Nachfrage</title>
<link href="https://clarqo.com/de/2026/09/21/digital-euro-pilot-testet-technik-nicht-nachfrage/" rel="alternate" type="text/html" title="Digital-Euro-Pilot testet Technik, nicht Nachfrage"/>
<published>2026-09-21T08:00:00.000Z</published>
<updated>2026-09-21T08:00:00.000Z</updated>
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<content type="html" xml:base="https://clarqo.com/de/2026/09/21/digital-euro-pilot-testet-technik-nicht-nachfrage/">&lt;h2 id=&quot;der-pilot-ist-ein-betriebstest&quot;&gt;Der Pilot ist ein Betriebstest&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Europäische Zentralbank baut keinen Akzeptanztest für den digitalen Euro auf. Sie baut zunächst einen kontrollierten Betriebstest. Das ist kein kleiner Unterschied. Ob eine Zahlungsinfrastruktur funktioniert, lässt sich mit ausgewählten Banken, Zahlungsdienstleistern, Händlern und betreuten Nutzern sinnvoll prüfen. Ob Millionen Menschen sie im Alltag freiwillig verwenden würden, lässt sich mit dieser Gruppe nicht beantworten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für den Pilotversuch hat die EZB &lt;a href=&quot;https://www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2026/html/ecb.pr260714~8cd07d9d45.de.html&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;36 Zahlungsdienstleister aus mehr als 50 Bewerbungen ausgewählt&lt;/a&gt;. Banken und Nichtbanken übernehmen dabei eine von zwei Rollen oder beide: Verteilende Anbieter geben Privatnutzern Zugang zum Beta-Euro, akquirierende Anbieter binden Händler an. Die operative Phase soll in der zweiten Jahreshälfte 2027 beginnen und zwölf Monate dauern. Zuvor stehen Plattformeinbindung, technische Entwicklung, Nutzertests, Zertifizierung und das Onboarding der Teilnehmer an, wie der &lt;a href=&quot;https://www.ecb.europa.eu/euro/digital_euro/pilot/html/ecb.faq-digital-euro-pilot.de.html&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Zeitplan der EZB&lt;/a&gt; festhält.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Diese Architektur ist nützlich. Sie kann zeigen, ob Apps und Banksysteme sauber zusammenspielen, Zahlungen korrekt weitergeleitet werden und Händler den Beta-Euro in ihre Kassen- und Checkout-Prozesse integrieren können. Laut &lt;a href=&quot;https://www.ecb.europa.eu/euro/digital_euro/pilot/html/ecb.faq-digital-euro-pilot.de.html&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Übersicht der EZB&lt;/a&gt; werden vier Zahlungsfälle getestet: Online- und Offline-Überweisungen zwischen Privatpersonen sowie Zahlungen an Händler am physischen Verkaufspunkt und im Onlinehandel. Bei Offline-Zahlungen sollen zwei Geräte Geld per NFC übertragen können, ohne mit dem Internet verbunden zu sein. Gerade solche Abläufe brauchen reale Geräte, Konten, Supportprozesse und Fehlerfälle, nicht nur eine Laborsimulation.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;die-privaten-nutzer-kommen-aus-dem-eurosystem&quot;&gt;Die privaten Nutzer kommen aus dem Eurosystem&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Grenze liegt in der Stichprobe. Als private Endnutzer kommen ausschließlich Beschäftigte der EZB und der teilnehmenden nationalen Zentralbanken infrage. Sie müssen Kunden eines beteiligten Zahlungsdienstleisters sein oder werden. Der Versuch findet bei der EZB und 19 nationalen Zentralbanken statt, darunter die Deutsche Bundesbank. Die EZB selbst bezeichnet das Umfeld in ihren &lt;a href=&quot;https://www.ecb.europa.eu/euro/digital_euro/pilot/html/ecb.faq-digital-euro-pilot.de.html&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Pilot-FAQs&lt;/a&gt; als kontrolliert, zeitlich begrenzt und auf Zentralbankpersonal sowie ausgewählte Händler beschränkt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Damit können die Teilnehmer Bedienungsprobleme finden. Sie können berichten, ob die Registrierung verständlich ist, eine Offline-Übertragung scheitert oder ein Bezahlvorgang zu viele Schritte verlangt. Ihre Erfahrungen sind für Produktverbesserungen wertvoll. Sie bilden aber weder die deutsche Bevölkerung noch die Kundschaft im Euroraum repräsentativ ab. Zentralbankbeschäftigte kennen den institutionellen Hintergrund des Projekts, werden gezielt angeworben und bewegen sich in einem betreuten Testumfeld. Aus ihrer Nutzung lässt sich deshalb keine belastbare Quote für spätere Eröffnung, Aktivität oder dauerhafte Verwendung in der Öffentlichkeit hochrechnen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das gilt auch für den Begriff Nutzererfahrung. Ein System kann im Pilot einfach zu bedienen sein und am offenen Markt trotzdem wenig Nachfrage finden. Umgekehrt kann ein technischer Fehler im Pilot ein echtes Problem offenlegen, obwohl die kleine Gruppe keine Aussage über die spätere Beliebtheit erlaubt. Betriebsreife und Akzeptanz sind zwei verschiedene Messgrößen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;auch-die-handler-wahlen-sich-selbst-aus&quot;&gt;Auch die Händler wählen sich selbst aus&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Bei den Händlern entsteht eine zweite Auswahlwirkung. Online- und Mobile-Commerce-Anbieter können sich bis zum 27. Oktober 2026 bewerben. Die Teilnahme ist freiwillig und wird nicht vergütet. Ausgewählte Unternehmen müssen einen Vertrag mit der EZB sowie eine Beziehung zu einem akquirierenden Pilotdienstleister aufbauen oder anpassen. Die EZB bewertet Bewerber unter anderem nach Reichweite, operativer Bereitschaft und Eignung für den Versuch. Diese Bedingungen stehen im &lt;a href=&quot;https://www.ecb.europa.eu/press/intro/news/html/ecb.mipnews260915.en.html&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Händleraufruf der EZB&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Damit landen im Test voraussichtlich Unternehmen, die integrationsfähig sind, Kapazitäten für ein unbezahltes Projekt haben und sich für neue Zahlverfahren interessieren. Das ist für einen technischen Pilot vernünftig. Es erhöht die Chance, dass reale Checkout-Abläufe rechtzeitig angeschlossen werden. Es sagt jedoch wenig darüber aus, wie ein kleiner Händler ohne Projektteam oder ein Anbieter mit anderer Kostenstruktur im regulären Geschäftsbetrieb auf zusätzliche technische Vorgaben oder veränderte Kosten reagieren würde.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Selbst die Zahl der 36 Dienstleister ist daher kein Nachweis für spätere Nachfrage von Verbrauchern. Mehr als 50 Bewerbungen belegen Interesse professioneller Anbieter an einem begrenzten Entwicklungsprojekt. Dieses Interesse kann Zugang zu technischem Wissen, Einfluss auf Spezifikationen und frühe Vorbereitung widerspiegeln. Es ist nicht dasselbe wie die Entscheidung eines Bankkunden, ein neues Zahlungsmittel einzurichten und regelmäßig zu verwenden.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;die-beta-version-ist-noch-kein-gesetzliches-zahlungsmittel&quot;&gt;Die Beta-Version ist noch kein gesetzliches Zahlungsmittel&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Auch rechtlich bleibt der Versuch vom späteren Produkt getrennt. Die Beta-Version soll dem im Gesetzentwurf vorgesehenen digitalen Euro funktional und technisch nahekommen, hat aber keinen Status als gesetzliches Zahlungsmittel. Die teilnehmenden Nutzer halten zudem ein Geschäftsbankkonto bei einem Pilotdienstleister. Die Ausgabe eines echten digitalen Euro ist nicht beschlossen. Nach Darstellung der EZB fällt die Entscheidung erst, nachdem die EU-Gesetzgeber die einschlägige Verordnung angenommen haben.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Pilot kann deshalb weder eine politische Startwahrscheinlichkeit noch den endgültigen Rechtsrahmen vorwegnehmen. Änderungen im Gesetzgebungsverfahren können Produktmerkmale und Pflichten verschieben. Ebenso wäre ein technisch erfolgreicher Versuch kein Mandat zur Ausgabe. Er würde nur zeigen, dass bestimmte Funktionen unter den getesteten Bedingungen tragfähig sind.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;erfolg-braucht-eng-definierte-kennzahlen&quot;&gt;Erfolg braucht eng definierte Kennzahlen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Belastbare Ergebnisse sollten sich an den Fragen orientieren, die der Aufbau tatsächlich beantworten kann. Dazu gehören Integrationsdauer, Abbruchquoten beim Onboarding, technische Ausfälle, Bearbeitungszeiten, erfolgreiche Offline-Abgleiche, Fehler im Zahlungsrouting, Belastbarkeit des Supports und Probleme an der Händlerkasse. Laut &lt;a href=&quot;https://www.ecb.europa.eu/euro/digital_euro/pilot/html/ecb.faq-digital-euro-pilot.de.html&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;technischem Betriebskonzept&lt;/a&gt; sieht die EZB für ihre Digital Euro Service Platform einen Dauerbetrieb rund um die Uhr vor, während der zentrale Service Desk an TARGET-Arbeitstagen von 9 bis 17 Uhr erreichbar sein soll. Auch diese Aufgabenteilung lässt sich im Betrieb prüfen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für Aussagen zur Akzeptanz wären andere Methoden nötig: eine nachvollziehbare Stichprobe außerhalb des Eurosystems, Vergleichsgruppen, transparente Rekrutierung und eine klare Trennung zwischen angeleiteter Testnutzung und freiwilligem Alltagsgebrauch. Die bisher veröffentlichten Pilotunterlagen beschreiben eine solche repräsentative öffentliche Phase nicht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das schmälert den Wert des Versuchs nicht. Es setzt ihm eine saubere Grenze. Wenn die EZB später über Robustheit, Integration und konkrete Bedienungsfehler berichtet, liefert der Pilot relevante Evidenz. Wenn aus derselben Gruppe eine breite Nachfrage nach dem digitalen Euro abgeleitet würde, ginge die Schlussfolgerung weiter als die Stichprobe. Der Pilot kann zeigen, ob die Technik bereit ist. Ob die Öffentlichkeit sie will, bleibt eine andere Frage.&lt;/p&gt;
</content>
<author><name>Felix Wagner</name></author>
<category term="finance"/><category term="digital-euro"/><category term="ecb"/><category term="cbdc"/><category term="payments"/><category term="eurozone"/>
<summary type="html">36 Zahlungsdienstleister können zwölf Monate lang die Infrastruktur testen, doch mit Zentralbankpersonal als Privatkundengruppe lässt sich daraus noch keine öffentliche Nachfrage ableiten.</summary>
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<title type="html">Brüssels KI-Aufsichtskarte bleibt in Bewegung</title>
<link href="https://clarqo.com/de/2026/09/20/brussels-ki-aufsichtskarte-bleibt-in-bewegung/" rel="alternate" type="text/html" title="Brüssels KI-Aufsichtskarte bleibt in Bewegung"/>
<published>2026-09-20T08:00:00.000Z</published>
<updated>2026-09-20T08:00:00.000Z</updated>
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<content type="html" xml:base="https://clarqo.com/de/2026/09/20/brussels-ki-aufsichtskarte-bleibt-in-bewegung/">&lt;p&gt;Wer die &lt;a href=&quot;https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/market-surveillance-authorities-under-ai-act&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Übersicht der EU-Kommission&lt;/a&gt; zur nationalen KI-Aufsicht am 18. September 2026 abruft, sieht eine Karte in Bewegung: Elf Mitgliedstaaten stehen ohne Sternchen in der Liste, zehn Einträge gelten als vorläufig und bei sechs Staaten fehlen Behördenangaben vollständig. Im für den ursprünglichen Entwurf erfassten Stand vom 7. September lautete die Verteilung noch neun, zwölf und sechs. Portugal und Slowenien werden nun ohne Vorbehalt geführt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Korrektur belegt, dass die Kommission ihre Übersicht fortschreibt. Sie löst das Grundproblem aber nicht. Ein Abgleich mit nationalen Gesetzen, Kabinettsbeschlüssen und Behördenmitteilungen zeigt, dass Brüssel fehlende Rechtsgrundlagen, befristete Zuständigkeiten und Meldeverzug in derselben Darstellung vermischt. Unternehmen sollen über diese Kontaktstellen Beschwerden, Auskunftsersuchen und Vollzugsfragen klären. Wer aus Sternchen und Leerstellen ein Ranking der Rechtsreife ableitet, kann deshalb bei der falschen Behörde landen oder eine vorhandene Zuständigkeit übersehen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;die-frist-ist-seit-mehr-als-einem-jahr-abgelaufen&quot;&gt;Die Frist ist seit mehr als einem Jahr abgelaufen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;&lt;a href=&quot;https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02024R1689-20260727&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Artikel 70 der KI-Verordnung&lt;/a&gt; verpflichtete jeden Mitgliedstaat, bis zum 2. August 2025 mindestens eine Marktüberwachungsbehörde und eine notifizierende Behörde zu benennen. Zudem war eine zentrale Kontaktstelle zu bestimmen und der Kommission zu melden. Die Kommission nennt auf ihrer Karte ein Vertragsverletzungsverfahren als mögliche Reaktion auf einen Verstoß, weist dort aber weder förmliche Mahnschreiben noch laufende Verfahren gegen einzelne Staaten aus.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die aktuelle Zählung lautet: Italien, Lettland, Litauen, Malta, Dänemark, Polen, Portugal, Finnland, Slowenien, Griechenland und Irland stehen ohne Vorbehalt in der Liste. Zehn Staaten tragen ein Sternchen, sechs Felder sind leer. Die Kommission erklärt nur, bei einem Sternchen stehe die endgültige Annahme des nationalen Benennungsbeschlusses noch aus. Ob ein Gesetz fehlt, eine Übergangslösung gilt oder lediglich die förmliche Mitteilung noch nicht verarbeitet wurde, ist nicht erkennbar.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;ungarn-widerlegt-die-einfache-lesart&quot;&gt;Ungarn widerlegt die einfache Lesart&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Am deutlichsten wird die Schwäche bei Ungarn. Die Kommissionskarte lässt das Land leer. Im ungarischen Rechtsinformationssystem stehen jedoch bereits das &lt;a href=&quot;https://njt.hu/jogszabaly/2025-75-00-00&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Gesetz LXXV von 2025&lt;/a&gt; zur Durchführung der KI-Verordnung und die &lt;a href=&quot;https://njt.hu/jogszabaly/2025-344-20-22&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Regierungsverordnung 344/2025&lt;/a&gt;. Ein leeres Feld beweist dort also nicht, dass nationales Recht fehlt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Slowenien zeigt, wie schnell sich das Verzeichnis ändern kann. Die Regierung erklärt, das Durchführungsgesetz ZIUDHPUI habe AKOS, den Datenschutzbeauftragten, die Versicherungsaufsicht, die Zentralbank und die Marktinspektion als zuständige Marktaufseher festgelegt; AKOS sei die zentrale Kontaktstelle. Die &lt;a href=&quot;https://www.gov.si/teme/nacionalni-ekosistem-za-umetno-inteligenco/&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;slowenische Übersichtsseite&lt;/a&gt; wurde zuletzt am 14. Juli 2026 aktualisiert. Die deutsche Kommissionsseite führt Slowenien jetzt ohne Sternchen und bildet diesen nationalen Stand damit besser ab als noch am 7. September.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Schweden zeigt eine andere Kategorie. Dort fehlt das endgültige Ergänzungsgesetz noch, doch die Regierung hat PTS, die Datenschutzbehörde IMY, die Finanzaufsicht und weitere Fachaufseher &lt;a href=&quot;https://www.regeringen.se/regeringsuppdrag/2026/06/uppdrag-att-vara-nationella-behoriga-myndigheter-enligt-al-forordningen/&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;befristet bis Ende 2026 beauftragt&lt;/a&gt;. PTS fungiert nach eigener Darstellung als Marktüberwacher und zentrale Kontaktstelle. Das Sternchen bezeichnet hier eine rechtswirksame Übergangsordnung, nicht die Abwesenheit von Aufsicht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Zypern meldete bereits im Januar 2025 einen &lt;a href=&quot;https://www.gov.cy/dmrid/mi-katigoriopoiimeno/ethnikes-armodies-arches-gia-tin-epopteia-toy-kanonismoy-gia-tin-techniti-noimosyni-ai-act/&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Kabinettsbeschluss&lt;/a&gt;: Der Kommunikationskommissar sollte notifizierende Behörde, Marktaufseher und zentrale Kontaktstelle werden, der Datenschutzkommissar bestimmte Hochrisikobereiche überwachen. Das spätere Durchführungsgesetz war 2026 noch in der Konsultation. In den Niederlanden plante die Regierung im April 2026 die Datenschutzbehörde AP und die Digitalaufsicht RDI als koordinierende Stellen, legte den &lt;a href=&quot;https://www.rijksoverheid.nl/actueel/nieuws/2026/04/20/kabinet-zet-stap-met-toezicht-op-europese-ai-regels&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Gesetzentwurf aber zunächst nur zur Internetkonsultation&lt;/a&gt; vor. Beide Länder tragen ein Sternchen, obwohl ihre Rechtslagen deutlich verschieden sind.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;deutschlands-sternchen-uberlebt-das-gesetz&quot;&gt;Deutschlands Sternchen überlebt das Gesetz&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Deutschland ist inzwischen ein besonders klarer Fall für den Nachlauf der Karte. Der Bundestag verabschiedete das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz am 11. Juni 2026. Der &lt;a href=&quot;https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1067/tagesordnung-1067.html?topNr=1#top-1&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Bundesrat verzeichnete am 10. Juli&lt;/a&gt; keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses. Das &lt;a href=&quot;https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-durchf%C3%BChrung-der-eu-verordnung-%C3%BCber-k%C3%BCnstliche-intelligenz-und-zur/331110&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;DIP führt den Vorgang&lt;/a&gt; inzwischen als verkündet. Das Gesetz vom 22. Juli wurde am 28. Juli im &lt;a href=&quot;https://www.recht.bund.de/eli/bund/BGBl_1/2026/223&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 223&lt;/a&gt; veröffentlicht und gilt seit dem 29. Juli.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Bundesnetzagentur ist damit grundsätzlich Marktüberwachungsbehörde und zentrale Kontaktstelle. Sektorale Zuständigkeiten bleiben erhalten; für KI-Systeme im direkten Zusammenhang mit regulierten Finanzgeschäften ist insbesondere die BaFin zuständig. Trotzdem versieht die Kommission Deutschlands Eintrag weiterhin mit einem Sternchen. Der Vorbehalt kann daher nicht mehr mit fehlender Verkündung oder fehlendem Inkrafttreten erklärt werden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Andere Einträge bilden echte Umsetzungslücken ab. Österreich hatte beim Redaktionsschluss des &lt;a href=&quot;https://www.parlament.gv.at/dokument/BR/III-BR/921/imfname_1755668.pdf&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Tätigkeitsberichts 2025 der Datenschutzbehörde&lt;/a&gt; noch keinen Entwurf des Durchführungsgesetzes vorgelegt, das die Marktaufseher benennen soll. &lt;a href=&quot;https://economie.fgov.be/fr/themes/line/intelligence-artificielle/foire-aux-questions-concernant&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Belgiens Wirtschaftsministerium&lt;/a&gt; beschreibt den nationalen Governance-Rahmen weiterhin als in Arbeit. &lt;a href=&quot;https://gov.bg/bg/prestsentar/zasedaniya-na-ms/dneven-red-na-zasedanie-na-ministerskiya-savet-na-09-07-2026-g&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Bulgarien&lt;/a&gt; plante sein Durchführungsgesetz im Juli erst für den Herbst. &lt;a href=&quot;https://mirri.gov.sk/aktuality/ministerstvo/slovensko-je-o-krok-blizsie-k-jasnym-pravidlam-pre-umelu-inteligenciu-zakon-o-ai-smeruje-do-dalsej-fazy/&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Die Slowakei&lt;/a&gt; meldete im August lediglich den Übergang ihres KI-Gesetzes in die nächste Verfahrensphase.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;befugnisse-gelten-schon-hochrisikofristen-spater&quot;&gt;Befugnisse gelten schon, Hochrisikofristen später&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Zuständigkeitsfrage ist akut, obwohl wichtige Produktpflichten später greifen. Nach der &lt;a href=&quot;https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/enforcement-ai-act&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Vollzugsübersicht der Kommission&lt;/a&gt; gelten die Aufsichtsbefugnisse seit dem 2. August 2026 für verbotene Praktiken, Transparenzpflichten und Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck. Die Pflichten für Hochrisikosysteme des Anhangs III sollen dagegen am 2. Dezember 2027, produktbezogene Hochrisikopflichten am 2. August 2028 wirksam werden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Marktaufseher dürfen nicht nur Formulare abfragen. &lt;a href=&quot;https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/de/ai-act/article-74&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Artikel 74&lt;/a&gt; eröffnet ihnen Zugang zu Dokumentation sowie Trainings-, Validierungs- und Testdatensätzen. Quellcode dürfen sie auf begründetes Verlangen anfordern, wenn andere Prüfwege ausgeschöpft und weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Nach &lt;a href=&quot;https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/de/ai-act/article-85&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Artikel 85&lt;/a&gt; können natürliche und juristische Personen Beschwerden einreichen. Bei Verstößen reichen die Maßnahmen nach &lt;a href=&quot;https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/de/ai-act/article-79&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Artikel 79&lt;/a&gt; von Korrekturen bis zur Beschränkung, Untersagung, Rücknahme oder zum Rückruf eines Systems. Geldbußen setzen hingegen eine nationale Vollzugsstruktur voraus, die Zuständigkeiten und Verfahren praktisch trägt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für deutsche Unternehmen folgt daraus eine nüchterne Arbeitsregel: Die Kommissionskarte ist ein Einstieg, kein Zuständigkeitsbescheid. Banken müssen neben der Bundesnetzagentur vor allem die Rolle der BaFin prüfen, Medizinprodukteanbieter ihre Fachaufsicht, grenzüberschreitend tätige Anbieter die Rechtsgrundlage jedes Ziellandes. Ein Sternchen ist kein Freibrief, ein leeres Feld kein Beweis für ein rechtsfreies Gebiet.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Kommission könnte die Unsicherheit mit wenigen zusätzlichen Feldern beseitigen: Rechtsgrundlage, Datum des Inkrafttretens, Dauer einer Übergangsbestellung und Stand der formellen Notifizierung. Bis dahin dokumentiert ihre Karte auch ein Transparenzdefizit. Sie weist inzwischen elf Einträge ohne Vorbehalt aus, erklärt aber weiterhin nicht, warum ein geltendes deutsches Aufsichtsgesetz nur mit Sternchen erscheint.&lt;/p&gt;
</content>
<author><name>Felix Wagner</name></author>
<category term="ai"/><category term="ai-act"/><category term="market-surveillance"/><category term="enforcement"/><category term="eu-regulation"/><category term="compliance"/>
<summary type="html">Seit dem 7. September stieg die Zahl vorbehaltlos gelisteter Kontaktstellen von neun auf elf, doch nationale Quellen zeigen weiter, warum Sternchen und Leerstellen keine verlässliche Reifegradskala sind.</summary>
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<title type="html">Google bindet sich für 22 Jahre an Loviisa-Strom</title>
<link href="https://clarqo.com/de/2026/09/19/google-bindet-sich-fur-22-jahre-an-loviisa-strom/" rel="alternate" type="text/html" title="Google bindet sich für 22 Jahre an Loviisa-Strom"/>
<published>2026-09-19T08:00:00.000Z</published>
<updated>2026-09-19T08:00:00.000Z</updated>
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<content type="html" xml:base="https://clarqo.com/de/2026/09/19/google-bindet-sich-fur-22-jahre-an-loviisa-strom/">&lt;p&gt;Googles neues Finnland-Paket klingt zunächst nach einer einfachen Gleichung: 13 Milliarden Euro für KI-Infrastruktur, dazu Kernkraft, Windenergie und ein Batteriespeicher. Die veröffentlichten Vertragsdaten stützen nur eine engere Aussage. Der Stromabnahmevertrag verschafft Fortum Erlössicherheit für den Weiterbetrieb eines bestehenden Kernkraftwerks. Zusätzliche Nennleistung soll er dagegen nur in kleinem Umfang ermöglichen. Gleichzeitig nennt Google weder den künftigen Betriebsstrombedarf seiner Rechenzentren noch deren standortgenaue Anschlussdaten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Damit ist die Vereinbarung mehr als eine bloße Umwidmung vorhandenen CO2-armen Stroms, aber weniger als der Nachweis eines vollständig mitwachenden Energieportfolios. Für deutsche Rechenzentrumsbetreiber, Energieversorger und finanzierende Banken ist genau diese Trennlinie relevant: Ein langfristiger Stromvertrag kann eine Erzeugungsquelle wirtschaftlich erhalten, ohne zu belegen, dass neue Rechenlast zeitgleich durch neue gesicherte Leistung gedeckt wird.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;50-prozent-der-kraftwerkskapazitat-erst-ab-2030&quot;&gt;50 Prozent der Kraftwerkskapazität erst ab 2030&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der 22-jährige Stromabnahmevertrag, auf Englisch Power Purchase Agreement oder PPA, beginnt nach &lt;a href=&quot;https://www.fortum.com/en/media/2026/09/inside-information-fortum-and-google-partner-drive-sustainable-growth-finland-sign-nuclear-power-purchase-agreement&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Fortums Mitteilung&lt;/a&gt; im Jahr 2028 mit einem kleineren Umfang. Erst von 2030 bis 2049 soll er 50 Prozent der Kapazität des Kernkraftwerks Loviisa erreichen. Die Formulierung „22 Jahre lang die Hälfte von Loviisa“ wäre deshalb für die ersten beiden Vertragsjahre falsch.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Loviisa besteht aus zwei Blöcken mit derzeit jeweils 507 Megawatt elektrischer Leistung. Auf Basis der heutigen Nennleistung entspräche die Hälfte 507 Megawatt. Fortum nennt aber keine absolute vertragliche Megawattgrenze und plant weitere Leistungssteigerungen. Zudem ist der Anteil eine Kapazitätsangabe, keine veröffentlichte stündliche Lieferkurve. Das Kraftwerk erzeugt laut Fortum derzeit rund acht Terawattstunden Strom pro Jahr. Die Hälfte davon wäre als reine Größenordnung etwa vier Terawattstunden. Daraus lässt sich jedoch weder eine garantierte Jahresmenge noch Googles Verbrauch ableiten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der zeitliche Verlauf ist entscheidend. Die Betriebsgenehmigungen der beiden Blöcke waren ursprünglich bis Ende 2027 beziehungsweise 2030 befristet. Die finnische Regierung genehmigte 2023 den Weiterbetrieb bis 2050. Fortum beziffert das Investitionsprogramm dafür auf rund eine Milliarde Euro. Für rund 80 Prozent der Projekte und etwa 700 Millionen Euro der erforderlichen Kapitalausgaben stehen noch Investitionsentscheidungen aus. Der Google-Vertrag soll Fortum die Erlössicherheit geben, die Investitionen für die gesamte Laufzeitverlängerung fortzuführen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Google trägt damit zur Finanzierung von Stromerzeugung bei, die ohne das Verlängerungsprogramm nach 2030 wegfallen würde. Gegenüber dem Stilllegungsszenario bleibt also zusätzliche Erzeugung verfügbar. Es entsteht aber kein neues Kernkraftwerk. Durch die neue Vereinbarung sollen nach Fortums Angaben zehn Megawatt Nennleistung hinzukommen. Weitere 38 Megawatt stammen aus einer bereits 2024 angekündigten Turbinenmodernisierung, die 2028 wirksam werden soll. &lt;a href=&quot;https://www.fortum.com/media/2024/05/fortums-loviisa-nuclear-power-plant-low-pressure-turbines-be-modernised-increasing-capacity-approximately-38-mw&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Fortum hatte dieses Projekt&lt;/a&gt; schon vor dem Google-PPA vergeben. Nur die zusätzlichen zehn Megawatt verknüpft der Konzern ausdrücklich mit dem neuen Vertrag.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;13-milliarden-euro-sind-kein-ausgewiesenes-energiebudget&quot;&gt;13 Milliarden Euro sind kein ausgewiesenes Energiebudget&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Google will nach eigener &lt;a href=&quot;https://www.googlecloudpresscorner.com/2026-09-09-Google-Deepens-Commitment-to-Finland-with-Two-Year-EUR13-Billion-investment-in-AI-Infrastructure&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Ankündigung&lt;/a&gt; in den Jahren 2027 und 2028 mindestens 13 Milliarden Euro in Finnland investieren. Das Paket umfasst digitale Infrastruktur, Rechenzentren und unterstützende Infrastruktur sowie Partnerschaften in Hamina, Kajaani, Muhos und Vaala. Es ist kein gesondert ausgewiesenes Strombudget.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Aufteilung bleibt offen. Google nennt 31 Millionen Euro für kommunale Programme über vier Jahre, davon zehn Millionen Euro für Forschung und Innovation. Für den Loviisa-Vertrag, die Windabnahme, den Batteriespeicher, Netzanbindungen und Naturprojekte veröffentlicht das Unternehmen keine einzelnen Investitionssummen. Deshalb wäre es irreführend, die 13 Milliarden Euro dem Kernkraftvertrag oder dem gesamten Energieportfolio zuzurechnen. Der im PPA vereinbarte Strompreis ist ebenfalls nicht bekannt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Auch der Inbetriebnahmeplan der Rechenzentren bleibt grob. Google setzt die anfängliche Bauphase für 2027 und 2028 an. Wann die Anlagen an den vier Standorten ans Netz gehen, wann sie ihre volle Auslastung erreichen und wie viele Megawatt sie dann beziehen, steht in den Veröffentlichungen nicht.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;batterie-und-wind-losen-andere-aufgaben&quot;&gt;Batterie und Wind lösen andere Aufgaben&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Klarer abgrenzbar ist ein Batteriesystem mit 94 Megawatt Leistung nahe dem neuen Standort Kajaani. Google hat das System unter Vertrag genommen, Fortum soll es optimieren, und die Inbetriebnahme ist für Ende 2027 vorgesehen. Nach Googles Darstellung soll der Speicher das Netz ausgleichen und Preisschwankungen dämpfen. Seine Energiekapazität in Megawattstunden nennt das Unternehmen allerdings nicht. Ohne diese Zahl bleibt offen, wie lange er seine volle Leistung abgeben kann.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Hinzu kommen zwei neue Verträge für Windparks von Valorem und Suomen Hyötytuuli. Sie erhöhen die von Google in Finnland unterstützte, neu ans Netz gebrachte Windkapazität auf insgesamt 629 Megawatt. Das ist laut Googles &lt;a href=&quot;https://blog.google/innovation-and-ai/infrastructure-and-cloud/global-network/clean-energy-finland&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Energiekonzept für Finnland&lt;/a&gt; zusätzliche Erzeugung. Nicht offengelegt werden jedoch die Leistung der beiden neu angekündigten Projekte und ihre Inbetriebnahmedaten. Google arbeitet außerdem daran, sein Windportfolio für Fingrids Reservemärkte nutzbar zu machen. Das beschreibt einen geplanten nächsten Schritt, keine bereits zugesagte Verfügbarkeit.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die genannten Megawatt lassen sich deshalb nicht einfach addieren. Kernkraft kann weitgehend stetig erzeugen, Wind schwankt, und eine Batterie verschiebt Energie nur über ihre Speicherdauer. Ein belastbarer Abgleich müsste die stündliche Rechenzentrumslast, die Erzeugungsprofile, die Speicherreichweite und die jeweiligen Netzanschlüsse auf derselben Zeitachse zeigen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Google verweist zwar auf eine Untersuchung mit einem hypothetischen zusätzlichen Leistungsbedarf von einem Gigawatt im Raum Oulu und Kajaani. Eine Fußnote stellt ausdrücklich klar, dass dieser Wert nur der Modellierung dient. Er ist keine Prognose für Googles eigene Standorte. Fingrid erklärt in der Unternehmensmitteilung, im erzeugungsstarken Norden sei erhebliche Netzkapazität für neue Stromabnehmer vorhanden. Das beantwortet die Systemfrage, aber nicht die Lastfrage des Käufers.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;ein-finanzierungsmodell-mit-transparenzlucke&quot;&gt;Ein Finanzierungsmodell mit Transparenzlücke&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das Urteil fällt daher zweigeteilt aus. Google übernimmt nicht von Vertragsbeginn an die Hälfte der Kapazität eines unveränderten Bestandskraftwerks. Der Vertrag steigt erst an und unterstützt ab 2030 den Weiterbetrieb einer Anlage, die sonst aus dem Markt ausscheiden könnte. Fortum erwartet zudem zehn Megawatt zusätzliche Kernkraftleistung, Google nennt neue Windverträge und einen konkret terminierten Batteriespeicher.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Nicht belegt ist dagegen, dass diese Bausteine im Takt mit der neuen KI-Last wachsen. Dafür fehlen der Leistungsbedarf der Rechenzentren, ihre Anschlussdaten, die Größe der neu hinzugekommenen Windprojekte und die Speicherdauer der Batterie. Wer in Deutschland ähnliche PPA-Modelle bewertet, sollte deshalb vier Zahlen getrennt verlangen: erhaltene Bestandsleistung, tatsächlich neue Leistung, zeitlich gesicherte Flexibilität und die dazu passende Lastkurve. Das finnische Gesamtpaket liefert für die ersten drei Kategorien wichtige Anhaltspunkte. Bei der vierten bleibt Google die entscheidende Zahl schuldig.&lt;/p&gt;
</content>
<author><name>Felix Wagner</name></author>
<category term="technology"/><category term="rechenzentrum"/><category term="energie"/><category term="infrastruktur"/><category term="ki"/><category term="europa"/>
<summary type="html">Der Vertrag gibt Fortum Erlössicherheit für die Laufzeitverlängerung, doch Google legt weder die Last der neuen Rechenzentren noch ihren Anschlusszeitplan offen.</summary>
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<title type="html">Firmen im Euroraum planen 9 Prozent für KI ein</title>
<link href="https://clarqo.com/de/2026/09/18/firmen-im-euroraum-planen-9-prozent-fur-ki-ein/" rel="alternate" type="text/html" title="Firmen im Euroraum planen 9 Prozent für KI ein"/>
<published>2026-09-18T08:00:00.000Z</published>
<updated>2026-09-18T08:00:00.000Z</updated>
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<content type="html" xml:base="https://clarqo.com/de/2026/09/18/firmen-im-euroraum-planen-9-prozent-fur-ki-ein/">&lt;h2 id=&quot;der-groe-wert-misst-absicht-nicht-ausgabe&quot;&gt;Der große Wert misst Absicht, nicht Ausgabe&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Unternehmen im Euroraum wollen im Durchschnitt 9 Prozent ihrer gesamten Investitionen für künstliche Intelligenz einsetzen. EZB-Präsidentin Christine Lagarde rundete den Wert in einer &lt;a href=&quot;https://www.ecb.europa.eu/press/key/date/2026/html/ecb.sp260914_2~a3f0efbee4.en.html&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Rede vom 14. September&lt;/a&gt; auf rund 10 Prozent. Das ist eine große Zahl, aber noch kein Ausgabennachweis.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die zugrunde liegende &lt;a href=&quot;https://www.ecb.europa.eu/press/economic-bulletin/focus/2026/html/ecb.ebbox202602_06~c9f485c478.en.html&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Unternehmensbefragung SAFE&lt;/a&gt; wurde von Oktober bis Dezember 2025 erhoben. Gefragt wurde nach dem Anteil der Investitionen, den die Firmen in den folgenden zwölf Monaten für KI einplanen. Der Wert beschreibt damit Erwartungen bis Ende 2026. Ob Bestellungen, Lizenzen, Rechenleistung oder neue Prozesse tatsächlich in diesem Umfang bezahlt und eingeführt werden, zeigt die Erhebung nicht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Auch der Durchschnitt verdeckt große Unterschiede. Firmen ohne bisherige KI-Nutzung planten 4 Prozent, Unternehmen mit moderater Nutzung 11 Prozent und intensive Nutzer 20 Prozent. Bei den intensiven Nutzern kamen kleine und mittlere Unternehmen sogar auf 21 Prozent, Großunternehmen auf 17 Prozent. Das geplante KI-Budget der Firmen im Euroraum konzentriert sich damit ausgerechnet dort, wo die Technik bereits tiefer im Betrieb steckt.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;verbreitung-ist-nicht-dasselbe-wie-integration&quot;&gt;Verbreitung ist nicht dasselbe wie Integration&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Auf Beschäftigtenebene sieht der Durchbruch zunächst umfassend aus. Die monatliche Verbraucherumfrage der EZB umfasst rund 20.000 Menschen in elf Ländern des Euroraums. In der &lt;a href=&quot;https://www.ecb.europa.eu/press/blog/date/2026/html/ecb.blog20260826~e1c1a89999.en.html&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Auswertung für 2026&lt;/a&gt; gaben 52 Prozent der Beschäftigten an, KI bei der Arbeit zu nutzen. 2024 waren es 26 Prozent, 2025 bereits 41 Prozent. Nutzer berichteten im Median von drei gesparten Arbeitsstunden pro Woche.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Firmenbefragung misst jedoch etwas anderes: nicht den gelegentlichen Zugriff einzelner Beschäftigter, sondern die Intensität der betrieblichen Nutzung. Rund zwei Drittel der befragten Unternehmen meldeten zwar, dass Beschäftigte KI verwenden. Nur 7 Prozent bezeichneten die Nutzung aber als intensiv. Weitere 31 Prozent nannten sie moderat, 33 Prozent sehr selten oder experimentell. Die &lt;a href=&quot;https://www.ecb.europa.eu/press/key/date/2026/html/ecb.sp260323_1~1e06784a89.en.html&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;EZB leitet daraus ab&lt;/a&gt;, dass KI in vielen Unternehmen noch nicht in betriebliche Abläufe eingebettet ist.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Werte widersprechen sich deshalb nicht. Ein Mitarbeiter kann einen Textassistenten regelmäßig öffnen, während Beschaffung, Produktion, Kundenservice und Controlling unverändert bleiben. Für die Produktivität einer ganzen Firma ist entscheidend, ob sie Arbeitsabläufe neu organisiert, Daten zugänglich macht, Verantwortlichkeiten klärt und die frei werdende Zeit in zusätzliche Leistung übersetzt.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;der-abstand-zu-den-usa-ist-eine-frage-der-tiefe&quot;&gt;Der Abstand zu den USA ist eine Frage der Tiefe&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Auch beim Vergleich mit den Vereinigten Staaten müssen die Messinstrumente getrennt bleiben. Eine &lt;a href=&quot;https://www.stlouisfed.org/on-the-economy/2026/mar/mind-gap-ai-adoption-europe-us&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;harmonisierte Befragung von Beschäftigten&lt;/a&gt; in den USA und sechs europäischen Ländern erfasste Anfang 2026 die Nutzung generativer KI. 43 Prozent der US-Beschäftigten und durchschnittlich 32 Prozent der europäischen Beschäftigten meldeten eine Nutzung im Beruf. In den USA entfielen 5,2 Prozent aller Arbeitsstunden auf KI. Das war etwa doppelt so viel wie in Großbritannien, Schweden und den Niederlanden und mehr als dreimal so viel wie in Deutschland, Frankreich und Italien.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Diese 32 Prozent dürfen nicht von den 52 Prozent aus der EZB-Verbraucherumfrage abgezogen werden. Länderabdeckung, Zeitpunkt und Frageformulierung unterscheiden sich. Belastbar ist der Intensitätsvergleich nur innerhalb der harmonisierten Sieben-Länder-Erhebung. Er zeigt für Deutschland nicht bloß weniger Nutzer, sondern vor allem weniger KI-Zeit je gesamter Arbeitszeit.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;ein-viertel-des-kreditwachstums-ist-kein-verwendungsnachweis&quot;&gt;Ein Viertel des Kreditwachstums ist kein Verwendungsnachweis&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Lagarde nannte noch ein zweites starkes Signal: KI-bezogene Kreditaufnahme habe nach einer Schätzung des EZB-Stabs rund ein Viertel zum Wachstum der Unternehmenskredite im ersten Quartal 2026 beigetragen. Die veröffentlichte Rede liefert zu dieser aktualisierten Schätzung jedoch keine Definition oder Berechnung.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die bislang veröffentlichte &lt;a href=&quot;https://www.ecb.europa.eu/press/key/date/2026/html/ecb.sp260323_1~1e06784a89.en.html&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;EZB-Methodik zur Kreditaktivität&lt;/a&gt; teilt NACE-Wirtschaftszweige in zwei getrennten Auswertungen in Quartile ein: einmal nach der Intensität ihrer KI-Nutzung, einmal nach dem Volumen KI-bezogener Patentanmeldungen. Ein Kredit an ein Unternehmen aus einer jeweils so klassifizierten Branche kann damit KI-bezogen sein, ohne dass sein Erlös für ein Modell, einen Server oder eine Lizenz bestimmt ist. Ob Lagardes neuer Viertelwert auf einer dieser Einteilungen, auf beiden oder auf einer anderen Methodik beruht, legt die EZB in der neueren Rede nicht offen. Der Viertelwert beweist deshalb nicht, wofür jeder zusätzliche Euro verwendet wurde.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Dazu passt die jüngste &lt;a href=&quot;https://www.ecb.europa.eu/stats/ecb_surveys/safe/html/ecb.safe202607.en.html&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;SAFE-Runde für das zweite Quartal 2026&lt;/a&gt;. Von den Firmen mit geplanten KI-Investitionen nannten 72 Prozent interne Mittel als Finanzierungsquelle, aber nur 16 Prozent Bankkredite oder Kreditlinien. Mehrfachnennungen waren möglich. Bankfinanzierung spielt also eine Rolle, ist für die breite Gruppe der Anwender aber nicht der Hauptkanal.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;die-nachfragewirkung-bleibt-eine-offene-messfrage&quot;&gt;Die Nachfragewirkung bleibt eine offene Messfrage&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der bislang fehlende gesamtwirtschaftliche Nachweis ist ebenfalls kein Gegenbeweis. Ein &lt;a href=&quot;https://www.ecb.europa.eu/press/blog/date/2026/html/ecb.blog20260901~8d48e51f14.en.html&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;EZB-Modell zur Zerlegung von Inflation und Nachfrage&lt;/a&gt; nutzt Daten von Januar 2007 bis Mai 2026. Für den Euroraum insgesamt findet es noch keinen allgemeinen Nachfrageschub durch private Investitionen, der sich KI zurechnen ließe. Die Autoren schließen Effekte in einzelnen Ländern oder Branchen ausdrücklich nicht aus.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die &lt;a href=&quot;https://www.ecb.europa.eu/press/projections/html/ecb.projections202609_ecbstaff~8e340fc69d.en.html&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;September-Projektionen des EZB-Stabs&lt;/a&gt; blicken dagegen nach vorn. Sie erwarten, dass Ausgaben für KI das Investitionswachstum in späteren Jahren stützen. Zugleich dürfte der Euroraum von der globalen Nachfrage nach KI-Gütern weniger profitieren als andere Wirtschaftsräume, weil sein Sektor für solche Güter kleiner ist. Rückblickende Zerlegung und vorausschauende Projektion beantworten damit verschiedene Fragen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;fur-deutsche-unternehmen-zahlt-der-umbau&quot;&gt;Für deutsche Unternehmen zählt der Umbau&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der nächste belastbare Fortschrittswert ist deshalb nicht ein noch höheres Budget. Er ist der Übergang von Werkzeugen zu Prozessen. In der SAFE-Runde vom zweiten Quartal planten 49 Prozent der Firmen Investitionen in KI-Technik und Werkzeuge, 46 Prozent in Schulungen, 40 Prozent in Daten und Infrastruktur, aber nur 12 Prozent in zusätzliche KI-Fachkräfte. Auch hier waren Mehrfachnennungen möglich.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für deutsche Unternehmen ist die Verteilung besonders aussagekräftig. Lizenzen lassen sich schnell beschaffen. Schwieriger sind kompatible Datenbestände, Schulungen, Betriebsvereinbarungen, Risikokontrollen und die Neugestaltung von Abläufen. Genau dort entscheidet sich, ob ein Pilot zum Produktionsmittel wird.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die KI-Verbreitung im Euroraum ist real. Ebenso real ist das geplante Investitionsvolumen. Noch offen bleibt, wie viel davon tatsächlich abfließt, wie tief die Technik in Kernprozesse gelangt und ob daraus zusätzliche Nachfrage und Produktivität entstehen. Bis diese Größen messbar steigen, beschreibt jeder zehnte geplante Investitions-Euro vor allem Ambition, nicht Wirkung.&lt;/p&gt;
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<author><name>Felix Wagner</name></author>
<category term="ai"/><category term="ai-adoption"/><category term="productivity"/><category term="eurozone"/><category term="ecb"/><category term="europe"/>
<summary type="html">Mehr als die Hälfte der Beschäftigten im Euroraum nutzt KI, doch nur 7 Prozent der Firmen tun es intensiv, und ein gesamtwirtschaftlicher Nachfrageschub lässt sich noch nicht belegen.</summary>
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<title type="html">EU und China ordnen Neurodaten auf zwei Ebenen</title>
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<published>2026-09-17T08:00:00.000Z</published>
<updated>2026-09-17T08:00:00.000Z</updated>
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<content type="html" xml:base="https://clarqo.com/de/2026/09/17/eu-und-china-ordnen-neurodaten-auf-zwei-ebenen/">&lt;p&gt;Die Europäische Union und China setzen bei der Steuerung von Neurotechnologie nicht am selben Punkt an. Eine am 8. September veröffentlichte Stellungnahme der Europäischen Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der Neuen Technologien (EGE) verlangt einen stärkeren Schutz von Neurodaten und daraus gewonnenen Rückschlüssen. In China gelten dagegen seit dem 1. August zwei freiwillige nationale Standards, die eine Referenzarchitektur und ein gemeinsames Format für multimodale Daten von Gehirn-Computer-Schnittstellen festlegen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das ist kein einfacher Gegensatz zwischen Grundrechten und Innovation. Die Instrumente haben unterschiedliche Rechtsqualität und greifen auf verschiedenen Ebenen. Die EGE berät die europäischen Institutionen. Ihre Stellungnahme ist weder Gesetz noch unmittelbar vollziehbare Auflage. Die chinesischen GB/T-Normen sind technische, als freiwillig ausgewiesene Standards. Sie schaffen keine neuen Persönlichkeitsrechte. Zusammengenommen zeigen sie aber, wo sich der nächste Ordnungswettbewerb entscheidet: bei den Regeln für Daten, Modelle und Schnittstellen, nicht nur bei der Zulassung einzelner Geräte.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;die-eu-will-auch-ableitungen-schutzen&quot;&gt;Die EU will auch Ableitungen schützen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die &lt;a href=&quot;https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/e26e631f-ab29-11f1-b9e5-01aa75ed71a1/language-en&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;EGE-Stellungnahme&lt;/a&gt; definiert Neuro-KI-Infrastruktur weit. Dazu gehören Geräte, Datenpipelines, Cloud-Dienste, Basismodelle, Schnittstellen, Standards und Aufsichtsmechanismen, über die neuronale Daten gesammelt, verarbeitet und erneut genutzt werden. Besonders im Blick stehen sogenannte Brain Foundation Models. Solche Modelle werden mit großen, heterogenen Datensätzen aus EEG, MEG, MRT, fMRT oder PET vortrainiert und anschließend für unterschiedliche Aufgaben angepasst.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Bestehendes EU-Recht erfasst bereits einen wichtigen Teil. Wenn Neurodaten Informationen über Gesundheit, psychische Zustände oder neurologische Erkrankungen offenbaren, gelten sie nach der Einordnung der EGE als Gesundheitsdaten im Sinne von Artikel 4 Absatz 15 und als besondere Kategorie personenbezogener Daten nach Artikel 9 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung. Ihre Verarbeitung ist grundsätzlich verboten, sofern keine Ausnahme nach Artikel 9 Absatz 2 und keine Rechtsgrundlage nach Artikel 6 vorliegt. Auch die KI-Verordnung verbietet schon bestimmte manipulative Praktiken, die Ausnutzung von Schutzbedürftigkeit und in vielen Fällen Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Lücke liegt dort, wo zunächst unscheinbare Signale später Aussagekraft gewinnen. Ein Verbrauchergerät kann grobe Gehirn- oder Verhaltensdaten für Schlaf, Konzentration oder Spiele erfassen. Werden diese Daten mit biometrischen und kontextbezogenen Informationen verbunden, können daraus Rückschlüsse auf Stress, Aufmerksamkeit, Präferenzen oder Verletzlichkeit entstehen. Solche Ableitungen, ihre Nutzung zum Modelltraining und spätere Anwendungen in einem anderen Kontext lassen sich nicht immer eindeutig der ursprünglichen Zweckbestimmung zuordnen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Deshalb empfiehlt die EGE, Neurodaten und neurodatenbasierte Ableitungen ausdrücklich als eigene sensible Datenkategorie zu behandeln. Sie fordert eine EU-weite Taxonomie für Rohsignale, verarbeitete Merkmale, abgeleitete kognitive oder emotionale Zustände und mit Neurodaten trainierte Modelle. Für Brain Foundation Models sollen unter anderem Datenherkunft, Rechtsgrundlage, Einwilligungsbedingungen, Modellunterlagen, Drittlandtransfers und Risiken einer doppelten zivilen oder sicherheitsbezogenen Nutzung dokumentiert werden. Hinzu kommen spezielle Folgenabschätzungen und klare Schranken, wenn solche Systeme über Beschäftigung, Bildung, Versicherung, Gesundheitsversorgung oder staatliche Leistungen mitentscheiden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Damit würde die Empfehlung, falls sie in Leitlinien oder Recht umgesetzt wird, über eine bloße Wiederholung der DSGVO hinausgehen. Bis dahin bleibt sie ein politischer Auftrag. Für deutsche Anbieter und Forschungseinrichtungen ändert das Papier allein noch keine Pflicht. Es beschreibt jedoch sehr präzise, welche Nachweise Aufsicht und Gesetzgeber künftig verlangen könnten.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;china-normiert-die-wiederverwendung&quot;&gt;China normiert die Wiederverwendung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;China ist bei einem anderen Teil der Infrastruktur bereits operativ. Die Standards &lt;a href=&quot;https://openstd.samr.gov.cn/bzgk/std/newGbInfo?hcno=0A1DB0963F5CDA18B3BA3619751B590A&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;GB/T 47023-2026 zur Referenzarchitektur&lt;/a&gt; und &lt;a href=&quot;https://std.samr.gov.cn/gb/search/gbDetailed?id=49FD1852CB9CC31FE06397BE0A0A1304&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;GB/T 47127-2026 zum multimodalen Datenformat&lt;/a&gt; wurden am 28. Januar veröffentlicht und sind seit dem 1. August in Kraft. Das chinesische Register kennzeichnet sie als empfohlene, also freiwillige nationale Standards.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Referenzarchitektur ordnet Rollen, Aktivitäten und Funktionen einer Gehirn-Computer-Schnittstelle. Die &lt;a href=&quot;https://std.samr.gov.cn/gb/search/gbDetailed?id=04990FBE65A870A3E06397BE0A0A30CF&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;offizielle Projektbeschreibung&lt;/a&gt; nennt Eingabe und Ausgabe, Daten, Signalverarbeitung, Anwendungen sowie ebenenübergreifende Funktionen als Kern. Der Standard soll den Aufbau, den Betrieb und die Wartung solcher Systeme strukturieren und zugleich die Grundlage für weitere Normen liefern.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Datenstandard geht noch näher an den wiederverwendbaren Rohstoff heran. Er definiert ein erweiterbares Containerformat für synchron erfasste Daten, darunter EEG, EKG, EMG, EOG, funktionelle Nahinfrarotspektroskopie, MEG, fMRT und intrakranielle EEG-Daten. Metadaten sind ausdrücklich Teil des Formats. Laut &lt;a href=&quot;https://std.samr.gov.cn/gb/search/gbDetailed?id=0498F282BDF465F0E06397BE0A0AC2CE&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Projektbeschreibung der chinesischen Normungsbehörde&lt;/a&gt; ist der Standard für Erhebung, Speicherung, Austausch und Übertragung bestimmt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Damit reichen die beiden geltenden Normen klar bis in die wiederverwendbare Neurodaten-Infrastruktur. Ein gemeinsames Containerformat kann Datensätze zwischen Geräten, Laboren und Software übertragbarer machen. Eine Referenzarchitektur kann Entwicklung und Tests über Anbietergrenzen hinweg vereinheitlichen. Genau diese Interoperabilität ist eine Voraussetzung dafür, größere Trainingsbestände und später allgemein einsetzbare Modelle aufzubauen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Normen beantworten jedoch nicht automatisch die europäische Rechtefrage. Ein einheitliches Format sagt noch nichts darüber, ob eine spätere Ableitung zulässig ist, wie wirksam eine Einwilligung sein muss oder welche Nutzung im Arbeitsverhältnis ausgeschlossen gehört. Umgekehrt schafft eine sensible Datenkategorie noch keine technische Kompatibilität. Beide Ebenen können Innovation fördern oder begrenzen, nur mit unterschiedlichen Hebeln.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;eine-zulassung-ist-noch-kein-massenmarkt&quot;&gt;Eine Zulassung ist noch kein Massenmarkt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Auch Chinas Fortschritt bei einem einzelnen Gerät sollte eng gelesen werden. Die Arzneimittel- und Medizinprodukteaufsicht genehmigte am 13. März ein implantierbares System, das bei Menschen mit Tetraplegie nach einer Verletzung der Halswirbelsäule das Greifen mit einer pneumatischen Handschuhvorrichtung unterstützen soll. Die &lt;a href=&quot;https://yjj.sh.gov.cn/zjyw/20260313/04985a5fbe284e9c806ff5f370cb00b2.html&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;behördliche Mitteilung&lt;/a&gt; begrenzt die Anwendung auf genau definierte Patientinnen und Patienten und beschreibt eine minimalinvasive epidurale Implantation sowie drahtlose Energie- und Datenübertragung. Die Behörde bezeichnet die Genehmigung als weltweit erste Marktzulassung eines invasiven Gehirn-Computer-Medizinprodukts.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Zwei Tage später erhielt das Produkt einen Code der chinesischen Krankenversicherung. Das ist eine Verwaltungskennziffer für die Einordnung in Abrechnungs- und Informationssysteme, keine veröffentlichte Zusage zu Erstattungshöhe, Versorgungsumfang oder Nachfrage. Die &lt;a href=&quot;https://www.nhsa.gov.cn/art/2026/3/22/art_14_19989.html&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;nationale Versicherungsbehörde&lt;/a&gt; spricht von einer beschleunigten Codierung. Ihre eigene &lt;a href=&quot;https://code.nhsa.gov.cn/&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Codedatenbank&lt;/a&gt; beschreibt solche Standards als gemeinsame Sprache für den Informationsaustausch. Über eine flächendeckende Kostenübernahme oder klinische Einführung enthält die Mitteilung keine Entscheidung.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für Europa und Deutschland liegt die praktische Lehre deshalb nicht in einem Wettrennen um die erste Schlagzeile. Technische Standards bestimmen, ob Neurodaten zusammengeführt und wiederverwendet werden können. Datenschutz, KI-Aufsicht und Medizinprodukterecht bestimmen, unter welchen Bedingungen daraus Modelle, Entscheidungen und Behandlungen entstehen dürfen. Wer nur auf das Endgerät schaut, übersieht die Schicht, in der sich Marktmacht, Abhängigkeit und Grundrechtsrisiko dauerhaft festsetzen.&lt;/p&gt;
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<author><name>Felix Wagner</name></author>
<category term="technology"/><category term="neurotechnology"/><category term="brain-computer-interface"/><category term="neurodata"/><category term="standards"/><category term="data-rights"/>
<summary type="html">Brüssel zielt auf sensible Ableitungen und Basismodelle, während Peking Datenformate und Systemarchitektur normiert.</summary>
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<title type="html">Mistral verkauft Europas KI als Infrastruktur</title>
<link href="https://clarqo.com/de/2026/09/16/mistral-verkauft-europas-ki-als-infrastruktur/" rel="alternate" type="text/html" title="Mistral verkauft Europas KI als Infrastruktur"/>
<published>2026-09-16T08:00:00.000Z</published>
<updated>2026-09-16T08:00:00.000Z</updated>
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<content type="html" xml:base="https://clarqo.com/de/2026/09/16/mistral-verkauft-europas-ki-als-infrastruktur/">&lt;h2 id=&quot;die-bewertung-ist-nicht-das-kapital&quot;&gt;Die Bewertung ist nicht das Kapital&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Mistral AI will nicht mehr nur daran gemessen werden, ob sein nächstes Sprachmodell mit den größten US-Systemen mithält. Das französische Unternehmen baut ein zweites Verkaufsargument auf: europäische Rechenleistung, kontrollierbare Bereitstellung und vertraglich zugesicherter Betrieb aus einer Hand.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die neue Finanzierung gibt diesem Vorhaben erheblichen Spielraum. &lt;a href=&quot;https://mistral.ai/news/mistral-makes-sovereign-open-weight-ai-to-frontier/&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Mistral meldete am 8. September&lt;/a&gt; eine Series-D-Runde über 3 Milliarden Euro bei einer Bewertung nach der Finanzierung von mehr als 21 Milliarden Euro. Die 3 Milliarden Euro sind neues Eigenkapital. Die 21 Milliarden Euro sind dagegen der rechnerische Unternehmenswert nach der Transaktion, nicht zusätzliches Geld für Rechenzentren.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Samsung Electronics führte die Runde an, der von EQT verwaltete Scaleup Europe Fund und der Bestandsinvestor PSG Equity waren Mistral zufolge weitere führende Investoren. Advent, von BlackRock verwaltete Fonds und Luxemburg kamen neu hinzu; zahlreiche Altinvestoren beteiligten sich ebenfalls. &lt;a href=&quot;https://live.euronext.com/en/financial-news/french-ai-company-mistral-hits-24-billion-valuation-funding-round&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Reuters bestätigte die Größenordnung und die drei führenden Geldgeber&lt;/a&gt;. Wie viel die einzelnen Investoren zahlten und welche Anteile sie dafür erhielten, wurde nicht veröffentlicht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Damit ist die Finanzierung belegt. Sie belegt aber noch keine Verschiebung des Geschäftsmodells. Mistral nennt mehr als 125 Großunternehmen, die es bei geschäftskritischen KI-Projekten unterstütze. Eine Aufteilung nach Modellzugang, Beratung, eigener Infrastruktur und verwalteten Diensten veröffentlicht das Unternehmen nicht. Aus der Kundenzahl lässt sich deshalb kein Infrastrukturumsatz ableiten.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;drei-angebote-mit-unterschiedlicher-reife&quot;&gt;Drei Angebote mit unterschiedlicher Reife&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Am weitesten ist die regionale Inferenz. Mistrals &lt;a href=&quot;https://docs.mistral.ai/inference/regional-inference&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;EU- und US-Endpunkte sind allgemein verfügbar&lt;/a&gt;. Wer den EU-Endpunkt nutzt, lässt die Inferenzverarbeitung innerhalb der EU ausführen. Die Tabelle der regionalen Endpunkte nennt dafür mehrere Rechenzentren in EU- und EFTA-Staaten. Mistral verlangt einen Aufschlag von 10 Prozent auf die Listenpreise.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Grenze des Versprechens steht ebenfalls in der Dokumentation. Kontoeinstellungen, API-Schlüssel, Abrechnung, Zugriffsverwaltung und Nutzungsanalysen können außerhalb der gewählten Region verarbeitet werden. Zudem fehlen an den regionalen Endpunkten derzeit zustandsbehaftete Funktionen wie Agents, Batch und die Files-API. Regionale Inferenz ist damit ein kaufbares Produkt, aber kein Nachweis, dass der gesamte Dienst ausschließlich in der EU betrieben wird.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das zweite Angebot, der Priority Tier, ist noch als öffentliche Vorschau gekennzeichnet. Kunden müssen ihn für bestimmte Modelle und eigene Durchsatzgrenzen freischalten lassen. &lt;a href=&quot;https://docs.mistral.ai/inference/priority-tier&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Die technische Dokumentation&lt;/a&gt; nennt einen Preisaufschlag von 75 Prozent und eine Verfügbarkeitszusage von 99,5 Prozent. Werden vereinbarte Grenzen überschritten, kann eine Anfrage in den Standarddienst zurückfallen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Dabei gibt es eine auffällige Unstimmigkeit: Die &lt;a href=&quot;https://mistral.ai/products/aicloud/&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Produktseite für Mistrals AI Cloud&lt;/a&gt; wirbt mit 99,9 Prozent Verfügbarkeit. Ob unterschiedliche Vertragsvarianten gemeint sind, erklärt Mistral öffentlich nicht. Für einen Einkauf ist deshalb nur die konkrete Vereinbarung belastbar, einschließlich Gutschriften, Ausnahmen und Regeln für den Rückfall in den Standarddienst.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das dritte Angebot ist der Zugang zu Modellen anderer Anbieter. Z.ai GLM 5.2 steht bei Mistral mit Modellkennung und Tokenpreisen im Katalog. Die &lt;a href=&quot;https://docs.mistral.ai/models/zai-glm-5-2&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Modellseite bezeichnet es als von Mistral gehostetes Fremdmodell&lt;/a&gt;, aber ebenfalls als öffentliche Vorschau. Das ist mehr als eine Absichtserklärung.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die regionale Verfügbarkeit ist asymmetrisch. Mistral listet GLM 5.2 für den globalen und den EU-Endpunkt, nicht für den US-Endpunkt. Ein deutscher Kunde kann das Fremdmodell damit über die europäische Region beziehen, erhält aber weiterhin ein Vorschauprodukt. Für die Beschaffung sind diese beiden Merkmale getrennt zu prüfen: Der auswählbare Verarbeitungsort sagt nichts darüber aus, ob Funktionsumfang und Betriebsstabilität bereits dem Niveau eines allgemein verfügbaren Produkts entsprechen. Mistrals Fremdmodell-Schicht ist damit europäisch nutzbar, aber noch nicht regional symmetrisch. Das ist für Konzerne relevant, die dieselbe Anwendung mit identischen Betriebsmerkmalen in mehreren Rechtsräumen ausrollen wollen. Auch für künftige Fremdmodelle muss die Verfügbarkeit für die jeweilige Region laut Mistral über die API geprüft werden.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;vom-modelllabor-zum-industriezulieferer&quot;&gt;Vom Modelllabor zum Industriezulieferer&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Auch die eigene Rechenplattform ist nicht nur eine Präsentationsfolie. Mistrals AI-Cloud-Seite datiert den Produktionsbetrieb mit Nvidia-GB200-Systemen auf Februar 2026 und die Aufnahme erster externer Kunden auf März. Namen, Zahl, gebuchte Leistung und Vertragswerte dieser Kunden fehlen allerdings. Das Ziel von bis zu einem Gigawatt souveräner Kapazität in der EU bis 2030 ist ein Ausbauziel, keine heutige Kapazitätsangabe. Der geplante Standort in Schweden wird weiterhin als im Aufbau beschrieben.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Industrieinvestoren liefern einen weiteren Hinweis auf die strategische Richtung. &lt;a href=&quot;https://news.samsung.com/global/samsung-and-mistral-ai-announce-strategic-partnership-for-intelligence-driven-semiconductor-infrastructure&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Samsung erklärte am 9. September&lt;/a&gt;, Mistrals Dienste und das Modell Mistral Large in den eigenen Halbleiterbetrieb integrieren und gemeinsam angepasste On-Premise-Modelle entwickeln zu wollen. Samsung ist damit nicht nur Kapitalgeber. Ein Auftragswert und ein Zeitplan für die Einführung wurden aber nicht genannt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Bei ASML ist die Trennung ähnlich wichtig. Der niederländische Chipausrüster &lt;a href=&quot;https://www.asml.com/en/news/press-releases/2025/asml-mistral-ai-enter-strategic-partnership&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;investierte 2025 1,3 Milliarden Euro&lt;/a&gt; und erhielt damals rund 11 Prozent auf vollständig verwässerter Basis. Im Rahmen der langfristigen Vereinbarung wollen beide Unternehmen Anwendungen in Produkten, Forschung, Entwicklung und Betrieb erkunden. Das ist eine operative Partnerschaft, aber kein veröffentlichter Abnahmevertrag für eine bestimmte Menge Rechenleistung oder verwaltete Dienste.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;was-deutsche-kunden-prufen-mussen&quot;&gt;Was deutsche Kunden prüfen müssen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Für deutsche Banken und Versicherer ist ein EU-Endpunkt nützlich, aber regulatorisch nicht ausreichend. &lt;a href=&quot;https://www.bafin.de/DE/unternehmen-maerkte/aufsicht/alle-unternehmen/dora/Management_IKT_Drittparteienrisikos/Management_IKT_Drittparteirisikos_node.html&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Die BaFin verlangt unter DORA&lt;/a&gt; vor Vertragsabschluss eine Risikobewertung und Due Diligence. Finanzunternehmen müssen Abhängigkeiten überwachen, Unterstützung bei IKT-Vorfällen vertraglich regeln, ihre Verträge in einem Informationsregister erfassen und für kritische oder wichtige Funktionen eine Ausstiegsstrategie vorhalten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Im Einkauf bleiben daher vier Fragen offen:&lt;/p&gt;
&lt;ul&gt;
&lt;li&gt;Welche Inhalts- und Metadaten verlassen trotz EU-Endpunkt die Region, und welche Unterauftragnehmer sind beteiligt?&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Welcher Verfügbarkeitswert steht tatsächlich im Vertrag, und was geschieht bei einem Rückfall in den Standarddienst?&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Welche Modelle und Funktionen gelten für den vereinbarten regionalen Endpunkt und den Priority Tier?&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Wie lassen sich Modelle, Protokolle und Daten bei einem Anbieterwechsel exportieren, ohne eine kritische Funktion zu unterbrechen?&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;
&lt;p&gt;Mistrals Infrastrukturwende ist somit auf Produktebene glaubwürdig. Regionale Verarbeitung ist verfügbar, Rechenleistung wird extern angeboten und für ein Fremdmodell sind Preise veröffentlicht. Ein Teil des Angebots bleibt jedoch Vorschau, die Verfügbarkeitszusage ist öffentlich widersprüchlich, und der Anteil zahlender Infrastrukturkunden bleibt unbekannt. Die Finanzierungsrunde wettet darauf, dass Mistral zum europäischen KI-Zulieferer wird. Sie beweist noch nicht, dass dieser Umbau wirtschaftlich bereits vollzogen ist.&lt;/p&gt;
</content>
<author><name>Felix Wagner</name></author>
<category term="ai"/><category term="mistral"/><category term="sovereign-ai"/><category term="regional-inference"/><category term="enterprise-ai"/><category term="europe"/>
<summary type="html">Die drei Milliarden Euro an frischem Eigenkapital finanzieren mehr als Modelltraining: Mistral verkauft regionale Rechenleistung, zugesicherte Verfügbarkeit und fremde offene Modelle, doch belastbare Kundenzahlen fehlen.</summary>
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<title type="html">Neue EU-Zahlungsregeln verschieben die Betrugshaftung</title>
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<published>2026-09-15T08:00:00.000Z</published>
<updated>2026-09-15T08:00:00.000Z</updated>
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<content type="html" xml:base="https://clarqo.com/de/2026/09/15/neue-eu-zahlungsregeln-verschieben-die-betrugshaftung/">&lt;h2 id=&quot;nicht-jeder-autorisierte-betrug-wird-erstattet&quot;&gt;Nicht jeder autorisierte Betrug wird erstattet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Reform des europäischen Zahlungsrechts verschiebt das Risiko bestimmter Betrugsfälle von Verbrauchern zu Banken und anderen Zahlungsdienstleistern. Sie führt aber keine pauschale Erstattung für jede Überweisung ein, die ein Kunde nach einer Täuschung selbst freigegeben hat. Der entscheidende neue Schutz greift enger: Ein Betrüger muss sich als Zahlungsdienstleister des Verbrauchers ausgegeben und dafür einen Kommunikationskanal genutzt haben, der diesem Institut zugerechnet wird.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das steht im &lt;a href=&quot;https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8221-2026-INIT/en/pdf&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;finalen Kompromisstext der neuen Zahlungsdiensteverordnung, kurz PSR&lt;/a&gt;. Artikel 59 erfasst etwa einen Anruf mit manipulierter Bankrufnummer, eine gefälschte Banknachricht oder eine nachgeahmte Banking-Seite. Gibt sich der Täter dagegen als Angehöriger, Händler oder Behörde aus, fällt der Fall nicht automatisch unter diese besondere Erstattungsnorm. Für Kunden und Institute ist diese Grenze wichtiger als das Schlagwort einer allgemeinen Haftungswende.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;das-gesetzgebungsverfahren-ist-noch-nicht-abgeschlossen&quot;&gt;Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Rat und Europäisches Parlament erzielten am 27. November 2025 eine &lt;a href=&quot;https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2025/11/27/payment-services-council-and-parliament-agree-to-step-up-the-fight-against-fraud-and-increase-transparency/&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;vorläufige politische Einigung&lt;/a&gt;. Der Rat veröffentlichte die ausgearbeiteten Kompromisstexte für die PSR und die &lt;a href=&quot;https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8222-2026-INIT/en/pdf&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;dritte Zahlungsdiensterichtlinie, PSD3&lt;/a&gt; am 17. April 2026. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter bestätigte sie am 22. April. Der Verfahrenseintrag bei &lt;a href=&quot;https://eur-lex.europa.eu/procedure/EN/2023_210&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;EUR-Lex führt die PSR weiterhin als laufendes Gesetzgebungsverfahren&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Damit stehen die politischen Leitplanken und ein belastbarer Kompromisstext, aber noch kein festes Datum im Amtsblatt. Aussagen, das gesamte neue Regime trete Ende 2027 in Kraft, gehen deshalb zu weit. Nach dem bestätigten Text soll die PSR grundsätzlich 21 Monate nach ihrem Inkrafttreten gelten. Für den Abgleich von Empfängername und Kontokennung sowie die daran geknüpfte Haftung sehen Artikel 50 und 57 sogar 27 Monate vor. Erst Veröffentlichung und Inkrafttreten setzen diese Fristen in Gang.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;erstattung-mit-frist-und-beweislast&quot;&gt;Erstattung mit Frist und Beweislast&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wurde ein Verbraucher durch einen vorgetäuschten Kontakt seines Zahlungsdienstleisters manipuliert und löste dies eine betrügerische, aber autorisierte Zahlung aus, soll das Institut den vollständigen Betrag erstatten. Voraussetzung ist, dass der Kunde den Vorfall nach Kenntnis ohne unangemessene Verzögerung meldet und bei der Polizei anzeigt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das Institut hat nach Erhalt der Meldung und des Polizeinachweises 15 Geschäftstage Zeit. Es muss entweder erstatten oder seine Ablehnung begründen und auf zuständige Beschwerde- und Streitbeilegungsstellen verweisen. Eine Erstattung entfällt, wenn der Kunde selbst betrügerisch oder grob fahrlässig gehandelt hat. Die Beweislast dafür liegt nach dem Kompromisstext beim Zahlungsdienstleister. Bevor er grobe Fahrlässigkeit annimmt, muss er dem Verbraucher Gelegenheit geben, den Ablauf zu schildern. Schweigen allein reicht nicht als Beweis.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für Banken verändert das die Fallbearbeitung. Sie müssen nicht nur Transaktionsdaten prüfen, sondern auch dokumentieren, welcher Kommunikationskanal missbraucht wurde, wann die Meldung einging, ob ein Polizeinachweis vorliegt und worauf eine mögliche Ablehnung beruht. Der Vorgang verbindet Betrugserkennung, Beschwerdemanagement und Rechtsprüfung in einer festen Frist.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;name-und-iban-werden-zu-einem-haftungsfaktor&quot;&gt;Name und IBAN werden zu einem Haftungsfaktor&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der zweite große Hebel ist der Abgleich von Empfängername und eindeutiger Kontokennung. Die PSR überträgt die bereits für Euro-Sofortüberweisungen angelegte Prüfung auf Überweisungen im breiteren Anwendungsbereich. Der Zahler soll vor Ausführung erkennen können, ob Name und IBAN nicht zusammenpassen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Artikel 57 knüpft daran eine klare Folge: Verletzt ein Zahlungsdienstleister die Abgleichpflicht und wird die Zahlung dadurch fehlerhaft ausgeführt, muss der Zahlungsdienstleister des Zahlers den überwiesenen Betrag ohne Verzögerung zurückzahlen. Lag der Fehler beim Institut des Empfängers oder bei einem Zahlungsauslösedienst, muss diese Stelle den Schaden des erstattenden Instituts ausgleichen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die beiden Haftungswege dürfen nicht vermischt werden. Beim fehlerhaften Name-IBAN-Abgleich geht es um die nicht ordnungsgemäße Anwendung eines Präventionswerkzeugs. Bei der Identitätsvortäuschung geht es um einen Täter, der als Institut erscheint, und um die anschließende Prüfung von Meldung, Polizeianzeige und möglicher grober Fahrlässigkeit.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;auch-technische-dienstleister-tragen-einen-teil-des-risikos&quot;&gt;Auch technische Dienstleister tragen einen Teil des Risikos&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Kompromiss verteilt Verantwortung entlang der Zahlungskette. Artikel 58 erfasst technische Dienstleister und Betreiber von Zahlungssystemen, wenn sie notwendige Leistungen für die starke Kundenauthentifizierung nicht bereitstellen. Ihre Haftung bezieht sich auf den direkten finanziellen Schaden, richtet sich nach ihrem Anteil am Versagen und ist auf den Betrag der betroffenen Transaktion begrenzt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Zahlungsdienstleister sollen außerdem Betrugsinformationen austauschen und robuste technische Vorkehrungen gegen den Missbrauch ihrer Kommunikationskanäle vorhalten. Damit reicht es nicht, nur eine Kundenwarnung in die App zu stellen. Institute müssen Telefonie, E-Mail, Webauftritte, Authentifizierung und Transaktionsüberwachung als zusammenhängende Kontrollkette behandeln.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;was-sich-in-deutschland-vorbereitet&quot;&gt;Was sich in Deutschland vorbereitet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die PSD3 bündelt die Zulassung und Aufsicht über Zahlungs- und E-Geld-Institute in einem Richtlinienrahmen. Deutschland muss diesen Teil in nationales Recht übertragen. Heute übt die BaFin nach &lt;a href=&quot;https://www.gesetze-im-internet.de/zag_2018/BJNR244610017.html&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Paragraf 4 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes&lt;/a&gt; die Aufsicht über Zahlungsdienstleister und E-Geld-Emittenten aus und arbeitet dabei mit der Deutschen Bundesbank zusammen. Das ZAG wird für die PSD3 angepasst werden müssen. Die PSR gilt nach ihrer Anwendungsfrist dagegen unmittelbar.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für deutsche Institute beginnt die praktische Arbeit vor dem endgültigen Datum. Erstens sollten sie Betrugsfälle nach Täuschungsmuster und missbrauchtem Kanal neu klassifizieren. Zweitens brauchen sie eine belastbare 15-Geschäftstage-Akte für Erstattung oder Ablehnung. Drittens müssen sie den Name-IBAN-Abgleich samt Warnung, Kundenentscheidung und Fehlerbehandlung protokollieren. Viertens gehören Verträge mit technischen Dienstleistern auf Verantwortlichkeit für starke Kundenauthentifizierung geprüft.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Verbraucher erhalten damit einen besseren, aber keinen grenzenlosen Schutz. Banken tragen mehr Erstattungs- und Nachweisrisiko, wenn ihr eigener Auftritt nachgeahmt wird oder ein vorgeschriebenes Kontrollwerkzeug versagt. Der operative Kern der Reform ist deshalb nicht nur eine neue Haftungsregel. Es ist die Pflicht, Prävention und Entscheidung so zu dokumentieren, dass ein Institut innerhalb kurzer Frist erklären kann, warum es zahlt oder warum nicht.&lt;/p&gt;
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<author><name>Felix Wagner</name></author>
<category term="finance"/><category term="psd3"/><category term="psr"/><category term="zahlungsdienste"/><category term="app-betrug"/><category term="bafin"/>
<summary type="html">Der EU-Kompromiss zu PSD3 und PSR erweitert den Schutz bei vorgetäuschten Bankkontakten, koppelt die Erstattung aber an enge Bedingungen und verschiebt zentrale Technikpflichten auf eine spätere Anwendung.</summary>

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<title type="html">Die grüne Kennzahl der Banken kommt erst 2027 zurück</title>
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<published>2026-09-14T08:00:00.000Z</published>
<updated>2026-09-14T08:25:08.808Z</updated>
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<content type="html" xml:base="https://clarqo.com/de/2026/09/14/die-grune-kennzahl-der-banken-kommt-erst-2027-zuruck/">&lt;p&gt;Banken in der Europäischen Union müssen offenlegen, wie nachhaltig ihre Kreditbücher sind. Die zentrale Kennzahl dafür ist die Grüne Vermögensquote, im Fachjargon Green Asset Ratio oder kurz GAR. Sie zeigt, welcher Anteil der bilanzierten Vermögenswerte einer Bank nach den Kriterien der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig gilt. Genau diese Kennzahl liegt derzeit auf Eis: &lt;a href=&quot;https://www.eba.europa.eu/publications-and-media/press-releases/eba-issues-no-action-letter-application-esg-disclosure-requirements-and-updates-eba-esg-risks&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde empfahl den zuständigen Behörden in einem No-Action-Letter&lt;/a&gt;, die Durchsetzung der Taxonomie-Meldebögen vorerst nicht zu priorisieren.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Was die Grüne Vermögensquote misst&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Quote setzt taxonomiekonforme Aktiva ins Verhältnis zu den gesamten erfassten Vermögenswerten. Finanziert eine Bank etwa die Sanierung eines Gebäudes auf einen hohen Energiestandard oder ein Windkraftprojekt, kann der entsprechende Kredit in den Zähler eingehen. Kredite an Unternehmen, die selbst keine Taxonomiedaten melden, landen dagegen im Nenner, ohne den Zähler zu erhöhen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Genau daraus erwächst die häufigste Kritik. Weil viele Gegenparteien, etwa kleine und mittlere Unternehmen oder Schuldner außerhalb der EU, gar nicht taxonomiepflichtig sind, fällt die Quote systematisch niedrig aus. &lt;a href=&quot;https://www.eba.europa.eu/publications-and-media/press-releases/eba-publishes-key-indicators-climate-risk-eueea-banking-sector&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Die ausgewiesenen Werte liegen bei vielen Instituten im niedrigen einstelligen Prozentbereich&lt;/a&gt;. Das sagt weniger über die tatsächliche Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells aus als über die Datenverfügbarkeit. Die Kennzahl misst zu einem erheblichen Teil, wen eine Bank finanziert, nicht wie grün diese Finanzierung ist.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Warum die Offenlegung ausgesetzt wurde&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;a href=&quot;https://finance.ec.europa.eu/publications/omnibus-i-package-commission-simplifies-rules-sustainability-and-eu-investments-delivering-over-eu6_en&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Am 26. Februar 2025 legte die Europäische Kommission ihre Vereinfachungspakete zur Nachhaltigkeit und zu Investitionen vor&lt;/a&gt;, die als Omnibus bekannt geworden sind. Diese Pakete ändern unter anderem die delegierten Rechtsakte zur Taxonomie. Damit entstand eine Zwickmühle: Die Institute hätten Kennzahlen veröffentlichen müssen, deren rechtliche Grundlage zeitgleich überarbeitet wurde.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde hat darauf mit dem genannten No-Action-Letter reagiert. Für große, börsennotierte Institute betrifft er die an Taxonomie und GAR gekoppelten Meldebögen 6 bis 10. Der Brief ändert das Recht nicht. Er empfiehlt den zuständigen Behörden vielmehr, die Anforderungen bis zum Inkrafttreten der geänderten technischen Standards nicht vorrangig durchzusetzen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Die überarbeiteten technischen Standards&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Parallel arbeitet die Bankenaufsicht an geänderten technischen Durchführungsstandards für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsrisiken. &lt;a href=&quot;https://www.eba.europa.eu/activities/single-rulebook/regulatory-activities/transparency-and-pillar-3/implementing-technical-standards-amended-disclosure-requirements-esg-risks-equity-exposures-and?phase=consultation&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Die Konsultation dazu lief vom 22. Mai bis 22. August 2025&lt;/a&gt;. &lt;a href=&quot;https://www.eba.europa.eu/publications-and-media/press-releases/eba-updates-pillar-3-disclosure-requirements-esg-risks-equity-and-shadow-banking-exposures-part&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Den finalen ITS-Entwurf veröffentlichte die EBA am 22. Juni 2026&lt;/a&gt;. Er reduziert den Umfang der Meldebögen und richtet sie stärker an dem aus, was Aufsicht und Marktteilnehmer tatsächlich für die Risikobeurteilung benötigen. Als ersten Referenzstichtag erwartet die EBA den 31. Dezember 2026, für kleine und nicht komplexe Institute den 31. Dezember 2027.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Damit ergibt sich ein klarer Zeitplan: Für das Geschäftsjahr 2026 bleiben die taxonomiebezogenen Meldebögen ausgesetzt, ab dem Berichtsstichtag 31. Dezember 2026 gelten die überarbeiteten Anforderungen. Die Kennzahl kehrt also in veränderter Form und mit den Berichten für 2026 zurück, veröffentlicht im Jahr 2027.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Was das für deutsche Institute bedeutet&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für deutsche Banken und Sparkassen bedeutet die Pause keine Entwarnung, sondern eine Verschiebung. Der Aufbau der Datenbasis bleibt die eigentliche Aufgabe. Institute müssen von ihren Firmenkunden Angaben zur Taxonomiekonformität einholen, Energieausweise für Immobilienfinanzierungen erfassen und ihre Kreditbestandssysteme so umbauen, dass die Zuordnung automatisiert erfolgen kann. Wer die Pause nutzt, um diese Grundlagen zu schaffen, steht 2027 deutlich besser da.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht begleitet den Übergang und wird die Nachhaltigkeitsrisiken zugleich in der laufenden Aufsicht adressieren. Denn unabhängig von der Offenlegungspflicht bleiben Klima- und Umweltrisiken Teil der aufsichtlichen Erwartung an das Risikomanagement.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Die zweite Kennzahl: das Bankbuch-Klimarisiko&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Neben der Grünen Vermögensquote verlangt der Offenlegungsrahmen Angaben zu den Klimarisiken im Kreditbuch. Institute müssen darstellen, wie stark ihre Ausleihungen in emissionsintensiven Branchen konzentriert sind und welchen physischen Risiken, etwa Hochwasser oder Hitze, die finanzierten Sicherheiten ausgesetzt sind. Diese Meldebögen sind von der Aussetzung nicht in gleichem Umfang betroffen, weil sie nicht unmittelbar an die Taxonomie gekoppelt sind. Für Banken bedeutet das: Ein Teil der Nachhaltigkeitsberichterstattung läuft ohne Unterbrechung weiter.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Gerade diese risikobezogenen Angaben rücken in der aufsichtlichen Praxis nach vorn. Anders als die Grüne Vermögensquote, die eine politische Lenkungsabsicht abbildet, dienen sie unmittelbar der Beurteilung der Widerstandsfähigkeit eines Instituts. Aufseher betrachten sie deshalb zunehmend als den härteren Teil des Rahmens. Wer seine Datenbasis aufbaut, sollte beide Stränge zusammen denken, weil sie auf denselben Bestandsdaten aufsetzen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Offenlegung als Steuerungsinstrument&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der eigentliche Zweck der Kennzahl geht über die Transparenz hinaus. Die EU will Kapitalflüsse in nachhaltige Aktivitäten lenken. Eine öffentlich vergleichbare Quote soll Investoren und Kunden ein Signal geben und Institute zu einer grüneren Bilanzstruktur bewegen. Ob eine Kennzahl mit den beschriebenen methodischen Schwächen diese Lenkungswirkung entfalten kann, ist umstritten. Die anstehende Überarbeitung ist deshalb auch ein Test dafür, ob die EU ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung aussagekräftiger machen kann, ohne den Aufwand weiter zu erhöhen.&lt;/p&gt;
</content>
<author><name>Felix Wagner</name></author>
<category term="finance"/><category term="eu-taxonomie"/><category term="green-asset-ratio"/><category term="pillar-3"/><category term="eba"/><category term="bafin"/>
<summary type="html">Die EU-Bankenaufsicht hat die Offenlegung der Grünen Vermögensquote bis Ende 2026 ausgesetzt; ab dem Stichtag 31. Dezember 2026 gelten überarbeitete Standards.</summary>

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<title type="html">Europas Digitalbudget läuft vor den Zielen aus</title>
<link href="https://clarqo.com/de/2026/09/13/europas-digitalbudget-lauft-vor-den-zielen-aus/" rel="alternate" type="text/html" title="Europas Digitalbudget läuft vor den Zielen aus"/>
<published>2026-09-13T08:00:00.000Z</published>
<updated>2026-09-13T08:00:00.000Z</updated>
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<content type="html" xml:base="https://clarqo.com/de/2026/09/13/europas-digitalbudget-lauft-vor-den-zielen-aus/">&lt;h2 id=&quot;die-halfte-wovon&quot;&gt;Die Hälfte wovon?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Europas digitale Finanzierung fällt 2027 nicht auf null. Doch die &lt;a href=&quot;https://ec.europa.eu/newsroom/dae/redirection/document/128542&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Europäische Kommission warnt inzwischen selbst&lt;/a&gt; vor einem abrupten Übergang: Fast die Hälfte der öffentlichen Mittel, die in den nationalen Fahrplänen für die digitale Dekade stehen, soll bis Ende 2026 auslaufen. Bis Ende 2027 steigt der Anteil auf 58 Prozent.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Nenner ist entscheidend. Die Mitgliedstaaten haben in ihren Fahrplänen &lt;a href=&quot;https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/2026-state-digital-decade-package&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;1.934 Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 289,3 Milliarden Euro&lt;/a&gt; gemeldet. Davon stammen 205,9 Milliarden Euro aus öffentlichen Haushalten. Die Aussage über das Auslaufen bezieht sich auf diesen öffentlichen Teil, nicht nur auf den europäischen Corona-Wiederaufbaufonds und auch nicht auf das gesamte Investitionsvolumen einschließlich privater Gelder. Größenordnungsmäßig betrifft die Warnung damit rund 100 Milliarden Euro öffentlicher Programmbudgets.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das ist kein jährlicher Kassenabfluss. Es ist das Budget von Maßnahmen mit unterschiedlichen Laufzeiten, deren Programme bis zu einem Stichtag enden sollen. Die Zahl zeigt deshalb einen Finanzierungsabriss, aber keinen Beleg dafür, dass in einem einzigen Jahr 100 Milliarden Euro fehlen. Genau diese Unterscheidung entscheidet darüber, ob aus einer belastbaren Warnung eine übertriebene Schlagzeile wird.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;drei-summen-drei-verschiedene-aussagen&quot;&gt;Drei Summen, drei verschiedene Aussagen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Auch die oft zitierte Rendite der Digitalausgaben hat einen anderen Bezugsrahmen. Eine &lt;a href=&quot;https://economy-finance.ec.europa.eu/publications/digital-measures-under-recovery-and-resilience-facility-economic-impacts-macro-sectoral-and-country_en&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Studie der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen&lt;/a&gt; modelliert 148,8 Milliarden Euro digital markierte Ausgaben aus der Aufbau- und Resilienzfazilität, kurz RRF. Der Datenstand dafür war der 30. November 2025. Das Modell kommt bis 2030 auf einen kumulierten Produktionseffekt von 219 Milliarden Euro innerhalb der EU und 302,3 Milliarden Euro weltweit. Daraus stammen die Faktoren von etwa 1,5 beziehungsweise 2,0 je investiertem Euro.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Diese 302,3 Milliarden Euro sind ein Modellergebnis, keine bereits gemessene zusätzliche Wirtschaftsleistung. Die Simulation unterstellt unter anderem Produktivitätsgewinne und Lieferketteneffekte. Der Digitalbericht nennt für April 2026 einen späteren Stand von 133,1 Milliarden Euro digitalen RRF-Ausgaben und ordnet davon 120,4 Milliarden Euro direkt den Zielen der digitalen Dekade zu. Die Modellbasis bleibt dagegen der Stand von November 2025 mit 148,8 Milliarden Euro.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Damit lassen sich die drei Hauptzahlen nicht gegeneinander austauschen. 289,3 Milliarden Euro sind öffentliche und private Investitionen aus den nationalen Fahrplänen. 205,9 Milliarden Euro sind deren öffentlicher Anteil. 148,8 Milliarden Euro bilden die ältere Modellbasis für digitale RRF-Maßnahmen. Wer den modellierten Ertrag der kleineren RRF-Summe mit dem Auslaufen des größeren Fahrplanbudgets vergleicht, muss diese Grenzen offenlegen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;deutschland-trifft-der-ubergang-besonders-fruh&quot;&gt;Deutschland trifft der Übergang besonders früh&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Für Deutschland ist die zeitliche Kante steiler als im EU-Durchschnitt. Der &lt;a href=&quot;https://ec.europa.eu/newsroom/dae/redirection/document/128606&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Länderbericht der Kommission&lt;/a&gt; sagt, dass bis Ende 2026 bereits 66 Prozent der deutschen Fahrplanmaßnahmen enden. Das zugehörige öffentliche Budget beträgt 15,33 Milliarden Euro und entspricht 33 Prozent des gesamten öffentlichen Budgets im deutschen Fahrplan.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Gleichzeitig bleiben die Ziele entfernt. 2025 nutzten 46,0 Prozent der deutschen Unternehmen Cloud-Dienste und 26,0 Prozent künstliche Intelligenz, jeweils bei einem EU-Ziel von 75 Prozent. Über mindestens grundlegende digitale Kompetenzen verfügten 59,6 Prozent der Bevölkerung, das Ziel liegt bei 80 Prozent. Bei Glasfaseranschlüssen bis zum Gebäude erreichte Deutschland 44,0 Prozent gegenüber dem 2030-Ziel von 100 Prozent. Auf EU-Ebene liegt der Anteil an den weltweiten Halbleiterumsätzen weiterhin bei etwa 9 Prozent, weniger als die Hälfte des 20-Prozent-Ziels.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die auslaufenden Programme treffen also nicht auf abgeschlossene Aufgaben. Sie treffen auf eine Phase, in der Netze, Qualifikation, Cloud-Nutzung und Chipkapazitäten weiter finanziert werden müssen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;neue-haushaltslinien-schlieen-die-lucke-nicht-nachweisbar&quot;&gt;Neue Haushaltslinien schließen die Lücke nicht nachweisbar&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Berlin plant erhebliche Anschlussausgaben. Im vom Kabinett beschlossenen &lt;a href=&quot;https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2026/07/2026-07-06-regierungsentwurf-bundeshaushalt-2027.html&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027&lt;/a&gt; sind aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität 9,0 Milliarden Euro für Digitalisierung sowie 1,7 Milliarden Euro für Forschung und Entwicklung vorgesehen. Der &lt;a href=&quot;https://www.bundestag.de/14154-14154&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Bundestag hat den Entwurf am 11. September in erster Lesung beraten&lt;/a&gt; und zusammen mit dem Finanzplan 2026 bis 2030 an den Haushaltsausschuss überwiesen. Die Beträge sind damit weiterhin Ansätze eines parlamentarisch noch nicht beschlossenen Haushalts, keine bereits abgeflossenen Mittel.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die 9 Milliarden Euro können den Übergang abfedern. Sie beweisen aber nicht, dass die 15,33 Milliarden Euro auslaufender deutscher Fahrplanmittel ersetzt sind. Die Fahrplanzahl umfasst das gesamte Budget mehrjähriger Maßnahmen, der Haushaltsansatz gilt für ein Jahr. Zudem sagt die Sammelkategorie Digitalisierung noch nicht, welcher Anteil bei Halbleitern, Cloud, KI, Fachkräften oder Verwaltungs-IT ankommt. Erst der im Dezember fällige aktualisierte nationale Fahrplan kann diese Zuordnung belastbar machen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Auch Brüssel hält 2027 Programme offen. Im &lt;a href=&quot;https://commission.europa.eu/publications/statement-estimates-2027_en&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Haushaltsentwurf der Kommission&lt;/a&gt; stehen 1,064 Milliarden Euro an Verpflichtungsermächtigungen für das Programm Digitales Europa und 346,7 Millionen Euro für den Digitalteil der Fazilität Connecting Europe einschließlich des dort geführten EuroHPC-Anteils. Der &lt;a href=&quot;https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2026/07/15/council-agrees-its-position-on-the-draft-annual-budget-for-2027/&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;inzwischen formalisierte Ratsstandpunkt&lt;/a&gt; kürzt diese beiden Beträge um 55,0 Millionen beziehungsweise 43,6 Millionen Euro auf rund 1,009 Milliarden und 303,1 Millionen Euro. Die 1,196 Milliarden Euro für die Hauptlinie des breiter gefassten Horizon-Europe-Clusters Digitales, Industrie und Weltraum bleiben im Ratsstandpunkt unverändert. Auch diese Beträge gelten für die gesamte EU, haben andere Fördergegenstände und sind noch nicht der endgültig beschlossene Jahreshaushalt. Sie sind deshalb keine deckungsgleiche Ersatzsumme für auslaufende nationale Maßnahmen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;der-groe-nachfolger-beginnt-erst-2028&quot;&gt;Der große Nachfolger beginnt erst 2028&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Für den Finanzrahmen 2028 bis 2034 &lt;a href=&quot;https://ec.europa.eu/newsroom/dae/redirection/document/128595&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;schlägt die Kommission ein digitales Fenster von 68,3 Milliarden Euro vor&lt;/a&gt;. Davon sollen 51,5 Milliarden Euro aus dem Europäischen Wettbewerbsfonds und 16,8 Milliarden Euro aus dem nächsten Forschungsrahmenprogramm kommen. Der &lt;a href=&quot;https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2026/06/16/mff-2028-2034-council-agrees-its-position-on-new-and-innovative-fund-to-boost-eu-s-competitiveness/&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Rat hat am 16. Juni eine partielle Verhandlungsposition zum Wettbewerbsfonds angenommen&lt;/a&gt;, sie schließt Finanzfragen jedoch ausdrücklich aus. Die 68,3 Milliarden Euro bleiben daher ein Kommissionsvorschlag. Der neue Finanzrahmen beginnt erst 2028 und ist noch nicht endgültig beschlossen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Kommission beschreibt deshalb selbst eine mögliche Lücke von ein bis zwei Jahren zwischen dem Ende RRF-finanzierter Maßnahmen und dem operativen Start des Wettbewerbsfonds sowie der neuen nationalen und regionalen Partnerschaftspläne. Entscheidend ist nun nicht die nächste große Gesamtsumme. Entscheidend ist, ob die aktualisierten Fahrpläne im Dezember laufende Projekte, konkrete 2027er Haushaltsmittel und messbare Digitalziele zusammenführen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Dafür braucht es eine Zuordnung auf Maßnahmenebene. Bei jeder Anschlussfinanzierung muss sichtbar werden, welches auslaufende Projekt weiterläuft, welcher neue Haushaltstitel es trägt und welches Ziel damit bis 2030 erreicht werden soll. Ebenso wichtig sind bewilligte Mittel statt bloßer Programmrahmen und ein Zeitplan für Ausschreibungen und Auszahlungen. Ohne diese Angaben bleibt selbst ein hoher Haushaltsansatz politisch relevant, aber als Beleg für Kontinuität unzureichend.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Europas Finanzierungsklippe ist damit real, aber präziser als das Bild eines leeren Kontos. Geld bleibt vorhanden. Unklar ist, ob es rechtzeitig, verbindlich und für dieselben Aufgaben bereitsteht, bevor Programme enden. Solange diese Zuordnung fehlt, läuft ein erheblicher Teil der Finanzierung tatsächlich früher aus als Europas digitale Ziele.&lt;/p&gt;
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<author><name>Felix Wagner</name></author>
<category term="technology"/><category term="digital-decade"/><category term="eu-funding"/><category term="semiconductors"/><category term="cloud"/><category term="digital-skills"/>
<summary type="html">Fast die Hälfte der öffentlichen Mittel in den nationalen Digitalfahrplänen läuft bis Ende 2026 aus; für 2027 ist mit den neuen deutschen und EU-Budgetlinien bislang kein deckungsgleicher Anschluss nachgewiesen.</summary>
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<title type="html">Europa macht Verbriefungen für Banken wieder attraktiver</title>
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<published>2026-09-12T08:00:00.000Z</published>
<updated>2026-09-12T08:24:41.835Z</updated>
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<content type="html" xml:base="https://clarqo.com/de/2026/09/12/europa-macht-verbriefungen-fur-banken-wieder-attraktiver/">&lt;p&gt;Die Europäische Union überarbeitet ihr Regelwerk für Verbriefungen so grundlegend wie seit der Finanzkrise nicht mehr. Verbriefungen bündeln Kredite, etwa Hypotheken, Unternehmens- oder Autokredite, zu handelbaren Wertpapieren und geben sie an Investoren weiter. Nach der Krise von 2008 hatte die EU den Markt mit strengen Kapital- und Sorgfaltsanforderungen belegt. Das Ergebnis war ein im internationalen Vergleich kleiner europäischer Markt. Mit dem &lt;a href=&quot;https://finance.ec.europa.eu/publications/commission-proposes-measures-revive-eu-securitisation-framework_en&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Reformpaket vom 17. Juni 2025&lt;/a&gt; will Brüssel das ändern.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Warum die Reform kommt&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Verbriefungen gelten als ein Weg, Bankbilanzen zu entlasten und frisches Kapital für neue Kredite freizusetzen. Überträgt eine Bank das Risiko eines Kreditportfolios an Investoren, sinkt ihre regulatorische Kapitalbelastung, und sie kann die frei werdenden Mittel neu ausreichen. Für die angestrebte Kapitalmarktunion ist das ein zentraler Hebel: Die EU möchte private Investitionen mobilisieren und die Wirtschaft weniger abhängig von der klassischen Bankfinanzierung machen. Der bisherige Rahmen galt vielen Marktteilnehmern jedoch als zu teuer und zu bürokratisch.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Niedrigere Kapitalanforderungen&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der wichtigste Eingriff betrifft die Eigenkapitalunterlegung. Das geltende Recht schreibt für vorrangige Verbriefungspositionen einen pauschalen Risikogewichtsboden vor. Künftig soll ein risikosensitiver Boden an seine Stelle treten, der für hochwertige, risikoarme Portfolios niedrigere Kapitalkosten erlaubt. Zugleich wird der sogenannte p-Faktor gesenkt, der die Nicht-Neutralität der Kapitalanforderungen antreibt. Diese Senkung greift besonders bei vorrangigen Positionen, bei Positionen mit dem Gütesiegel für einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen sowie für Originatoren und Sponsoren, vor allem im Standardansatz. Die Einzelheiten stehen im &lt;a href=&quot;https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52025PC0825&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Vorschlag zur Änderung der Eigenkapitalverordnung&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für Banken bedeutet das: Eine Verbriefung, die heute kaum Kapital freisetzt, weil die Unterlegung der zurückbehaltenen Position fast so hoch ist wie beim ursprünglichen Kredit, kann sich künftig wieder rechnen. Kritiker mahnen jedoch, dass eine zu großzügige Absenkung die Lehren aus der Finanzkrise unterlaufen könnte.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Das STS-Gütesiegel&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das Regelwerk für einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen, kurz STS, wird an mehreren Stellen angepasst. Rückversicherer und Versicherer sollen künftig unter bestimmten Solvenz- und Diversifikationsauflagen als Sicherungsgeber auftreten dürfen. Das erweitert den Kreis möglicher Risikoträger über die Banken hinaus. Zugleich verschärft der Rat die Anforderungen an die Homogenität von Portfolios aus Krediten an kleine und mittlere Unternehmen, die das Siegel anstreben. Solche Pools dürfen künftig zwar Kredite aus mehreren Mitgliedstaaten enthalten, müssen aber weiterhin einheitlichen Kriterien genügen. Diese Punkte sind Teil der &lt;a href=&quot;https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2025/12/19/savings-and-investment-union-council-agrees-position-on-revitalising-the-eu-s-securitisation-market/&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Verhandlungsposition des Rates vom 19. Dezember 2025&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Vom mechanischen zum prinzipienbasierten Test&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Ein technisch anspruchsvoller, aber folgenreicher Punkt ist die Prüfung des wesentlichen Risikotransfers. Bislang entscheiden mechanische Tests darüber, ob eine Bank genug Risiko an Dritte abgegeben hat, um die Kapitalentlastung zu rechtfertigen. Diese Tests sollen durch einen prinzipienbasierten Ansatz ersetzt werden. Originatoren müssen dann über eine Selbsteinschätzung und eine Modellierung der Zahlungsströme nachweisen, dass sie mindestens die Hälfte der unerwarteten Verluste an Dritte übertragen haben. Das verlagert Verantwortung auf die Institute und ihre internen Modelle, unter der Aufsicht der zuständigen Behörden. Auch diese Schwelle ist im &lt;a href=&quot;https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52025PC0825&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Kommissionsvorschlag zur Eigenkapitalverordnung&lt;/a&gt; festgelegt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Weniger Bürokratie bei der Sorgfaltsprüfung&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Auch die Sorgfaltspflichten der Investoren werden entschlackt. Wer in eine Verbriefung investiert, muss bisher eine umfangreiche eigene Prüfung vornehmen, die sich teils mit den Pflichten des Originators überschneidet. Die Reform strafft diese Anforderungen und harmonisiert die Transparenzvorlagen. Damit sinkt der Aufwand vor allem für kleinere institutionelle Investoren, die den Markt bislang aus Kostengründen gemieden haben. Die Kommission beschreibt die &lt;a href=&quot;https://finance.ec.europa.eu/news/revitalising-eu-securitisation-2025-06-27_en&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;vereinfachten Sorgfalts- und Transparenzanforderungen&lt;/a&gt; als Kern des Pakets.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Bedeutung für Deutschland&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für den deutschen Markt ist die Reform von besonderer Bedeutung. Deutsche Banken, Sparkassen und Förderinstitute halten große Kreditportfolios, deren Verbriefung bislang oft an den Kosten scheiterte. Eine Belebung des Marktes könnte Kapital für die Finanzierung von Mittelstand, Wohnungsbau und Energiewende freisetzen. Sollte der Vorschlag Gesetz werden, müssten die zuständigen Aufseher, in Deutschland insbesondere die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die neuen prinzipienbasierten Prüfungen in ihre laufende Aufsicht einordnen und die Modelle der Institute beurteilen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Der Blick auf die Konkurrenz&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Reform ist auch eine Antwort auf den internationalen Wettbewerb. In den Vereinigten Staaten ist der Verbriefungsmarkt ein Vielfaches größer als in Europa und ein etablierter Kanal, um Bankkredite in Kapitalmarktinstrumente umzuwandeln. Eine &lt;a href=&quot;https://www.ecb.europa.eu/pub/pdf/scpops/ecb.op327~0d50b9136f.en.pdf&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Analyse der Europäischen Zentralbank&lt;/a&gt; bezifferte das ausstehende Volumen für 2021 in den USA auf fast 11 Billionen Euro, mehr als das Zehnfache des europäischen Marktes von damals weniger als einer Billion Euro. Europäische Banken klagen seit Jahren, dass die strengeren Kapital- und Offenlegungsregeln sie im globalen Wettbewerb benachteiligen. Zugleich betonen Aufseher, dass gerade die Zurückhaltung Europas dem Kontinent in der Krise erspart habe, was den US-Markt mit den Hypothekenverbriefungen der Jahre vor 2008 traf. Die Kunst der Reform liegt darin, den Markt zu beleben, ohne die Risikodisziplin zu opfern. Ob das gelingt, wird sich erst zeigen, wenn die neuen Kapitalregeln in einem vollständigen Konjunkturzyklus getestet sind.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Der weitere Weg&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments beschloss seine Position am 5. Mai 2026. Das Plenum bestätigte das Verhandlungsmandat am 21. Mai, die erste interinstitutionelle Verhandlungsrunde folgte am 17. Juni. Ein endgültiger Text steht noch aus. Den Verfahrensstand dokumentiert das &lt;a href=&quot;https://oeil.europarl.europa.eu/oeil/en/procedure-file?reference=2025%2F0826%28COD%29&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Legislative Observatory des Parlaments&lt;/a&gt;. Danach folgen detaillierte technische Standards und Meldevorlagen. Institute, die den Markt nutzen wollen, sollten die Verhandlungen genau verfolgen und ihre Verbriefungsstrukturen frühzeitig auf den neuen Rahmen ausrichten.&lt;/p&gt;
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<author><name>Lois Vance</name></author>
<category term="finance"/><category term="verbriefung"/><category term="securitisation"/><category term="kapitalmarktunion"/><category term="srt"/><category term="bafin"/>
<summary type="html">Ein Reformpaket der EU senkt die Kapitalkosten für Verbriefungen, ersetzt mechanische Risikotransfer-Tests durch einen prinzipienbasierten Ansatz und entlastet Investoren bei der Sorgfaltsprüfung.</summary>

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<title type="html">Banken müssen bald die EU-Identitätsbrieftasche annehmen</title>
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<published>2026-09-11T08:00:00.000Z</published>
<updated>2026-09-11T08:00:00.000Z</updated>
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<content type="html" xml:base="https://clarqo.com/de/2026/09/11/banken-mussen-bald-die-eu-identitatsbrieftasche-annehmen/">&lt;p&gt;Die Europäische Union baut mit der überarbeiteten eIDAS-Verordnung eine gemeinsame digitale Identitätsinfrastruktur auf. Die Verordnung (EU) 2024/1183 änderte das ursprüngliche eIDAS-Regelwerk und verpflichtet die Mitgliedstaaten, ihren Bürgerinnen und Bürgern bis Ende 2026 mindestens eine zertifizierte europäische Identitätsbrieftasche bereitzustellen. Für die Finanzbranche ist das mehr als ein technisches Detail: Banken, Sparkassen und Versicherer werden die Brieftasche als Mittel zur Identifizierung akzeptieren müssen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Was die Identitätsbrieftasche ist&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die europäische Identitätsbrieftasche, im EU-Sprachgebrauch European Digital Identity Wallet oder kurz EUDI-Wallet, ist eine Anwendung auf dem Smartphone. Nutzer speichern darin zertifizierte digitale Nachweise: den Personalausweis, aber auch Führerschein, berufliche Qualifikationen oder amtliche Bescheinigungen. Entscheidend ist die Kontrolle des Nutzers. Er entscheidet bei jeder Abfrage selbst, welche Angaben er preisgibt und an wen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Technisch unterscheidet sich die Brieftasche grundlegend vom heutigen Verfahren, bei dem ein Ausweisdokument fotografiert oder per Videochat geprüft wird. Statt ein vollständiges Dokument zu übermitteln, legt der Nutzer nur einzelne, kryptografisch signierte Attribute offen, etwa das Geburtsdatum oder die Bestätigung der Volljährigkeit. Die abfragende Stelle prüft diese Attribute gegen einen europaweiten Vertrauensrahmen, ohne das zugrunde liegende Ausweisdokument selbst zu speichern. Fachleute sprechen von selektiver Offenlegung.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Der Zeitplan&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Verordnung setzt einen gestaffelten Zeitplan. Bis zum 24. Dezember 2026 muss jeder Mitgliedstaat mindestens eine zertifizierte Brieftasche anbieten. Etwa ein Jahr später, gegen Ende 2027, greift die Akzeptanzpflicht für regulierte private Stellen. Dann müssen Banken, Versicherer, Energieversorger, Telekommunikationsanbieter und sehr große Online-Plattformen die Brieftasche als Identifizierungsmittel zulassen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Diese Akzeptanzpflicht ist keine Empfehlung, sondern unmittelbar geltendes EU-Recht. Für Institute bedeutet das: Wer bis dahin seine Onboarding- und Authentifizierungsprozesse nicht auf die Brieftasche vorbereitet hat, verstößt gegen eine gesetzliche Pflicht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Bedeutung für die Geldwäscheprävention&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der größte Hebel liegt in der Kundenidentifizierung nach dem Geldwäscherecht. Nach dem deutschen Geldwäschegesetz müssen Institute die Identität ihrer Kunden bei Begründung einer Geschäftsbeziehung feststellen und überprüfen. Bisher geschieht das über den Präsenzabgleich, das eID-Verfahren des Personalausweises oder über Videoidentifikation. Die europäische Identitätsbrieftasche tritt als weiteres, europaweit anerkanntes Verfahren hinzu, das ein hohes Vertrauensniveau bietet.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für Institute kann das die Kosten und die Reibung im Onboarding senken. Ein Kunde könnte ein Konto eröffnen, indem er die verlangten Attribute aus der Brieftasche freigibt, ohne Dokumente hochzuladen oder einen Videoanruf zu führen. Zugleich sinkt das Betrugsrisiko, weil die Attribute staatlich bestätigt und kryptografisch abgesichert sind. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Financial Intelligence Unit dürften die neuen Verfahren in ihre Auslegung des Geldwäscherechts einordnen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Starke Kundenauthentifizierung&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Neben der Erstidentifizierung ist die laufende Authentifizierung betroffen. Das Zahlungsdiensterecht verlangt eine starke Kundenauthentifizierung mit mindestens zwei unabhängigen Faktoren. Die Identitätsbrieftasche kann einen solchen Faktor bereitstellen und damit die Anmeldung im Online-Banking oder die Freigabe von Zahlungen absichern. Das verknüpft die neue Identitätsinfrastruktur mit dem bestehenden Regime für Zahlungssicherheit.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Uneinheitlicher Fortschritt in der EU&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Aufbau verläuft nicht überall gleich schnell. Frankreich, Italien und Österreich betreiben bereits fortgeschrittene Pilotanwendungen. Andere Länder, darunter die Niederlande, Bulgarien und Malta, melden Verzögerungen oder eingeschränkte Funktionen. Deutschland entwickelt seine eigene Brieftaschenlösung und muss die technische Anbindung an die vorhandene eID-Infrastruktur des Personalausweises sicherstellen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für grenzüberschreitend tätige Institute ist gerade die europaweite Interoperabilität der eigentliche Gewinn: Eine in einem Mitgliedstaat ausgestellte Brieftasche muss in allen anderen anerkannt werden. Ein Kunde aus einem anderen EU-Land ließe sich damit ohne nationalen Sonderweg identifizieren.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Datenschutz und offene Fragen&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Brieftasche verspricht mehr Datensparsamkeit, weil Nutzer nur einzelne Attribute statt ganzer Dokumente teilen. Datenschützer warnen dennoch vor Risiken. Sie verweisen auf die Gefahr, dass abfragende Stellen mehr Daten anfordern, als sie benötigen, und auf die Möglichkeit, Nutzer über verschiedene Dienste hinweg zu verketten. Die Verordnung enthält deshalb Vorgaben zur Zweckbindung und zur Registrierung der abfragenden Stellen. Diese müssen sich zertifizieren lassen und dürfen nur die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Attribute verlangen. Für Banken bedeutet das eine zusätzliche Compliance-Ebene: Sie müssen dokumentieren, welche Attribute sie zu welchem Zweck abfragen, und dürfen das Prinzip der Datenminimierung nicht verletzen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Was Institute jetzt tun sollten&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Akzeptanzpflicht wirkt mit Ende 2027 noch fern, doch der Umbau der Identifizierungs- und Authentifizierungsstrecken braucht Vorlauf. Institute sollten prüfen, welche ihrer Prozesse auf die Brieftasche umgestellt werden, wie sich die selektive Offenlegung in ihre Systeme einfügt und welche Schnittstellen zum nationalen Vertrauensrahmen nötig sind. Wer früh pilotiert, kann die Brieftasche nicht nur als Pflicht erfüllen, sondern als Wettbewerbsvorteil im digitalen Vertrieb nutzen. Wer früh pilotiert, sichert sich zudem Einfluss auf die technischen Standards, die derzeit noch verhandelt werden.&lt;/p&gt;
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<author><name>Lois Vance</name></author>
<category term="finance"/><category term="eidas2"/><category term="eudi-wallet"/><category term="digitale-identitaet"/><category term="geldwaesche-kyc"/><category term="bafin"/>
<summary type="html">Die überarbeitete eIDAS-Verordnung zwingt Banken und Versicherer, ab Ende 2027 die europäische Identitätsbrieftasche zur Identifizierung zu akzeptieren.</summary>

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<title type="html">Provisionen im Anlageverkauf müssen sich rechtfertigen</title>
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<published>2026-09-10T08:00:00.000Z</published>
<updated>2026-09-10T08:00:00.000Z</updated>
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<content type="html" xml:base="https://clarqo.com/de/2026/09/10/provisionen-im-anlageverkauf-mussen-sich-rechtfertigen/">&lt;p&gt;Die Europäische Union hat mit der Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy, RIS) das umfassendste Reformpaket für den Vertrieb von Finanzprodukten an Privatkunden seit Jahren auf den Weg gebracht. Nach einer politischen Einigung im Dezember 2025 und der Bestätigung des Rates im Juni 2026 steht die abschließende Abstimmung im Europäischen Parlament im September 2026 an. Die Veröffentlichung im Amtsblatt wird für das vierte Quartal 2026 erwartet. Für Banken, Versicherer und Fondsanbieter in Deutschland beginnt damit die Vorbereitung auf ein neues Regime, das den Verkauf von Anlageprodukten enger an den Kundennutzen bindet.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Kein Provisionsverbot, aber ein Provisionstest&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Im Zentrum der politischen Debatte stand lange die Frage, ob die EU Provisionen im Anlagevertrieb verbieten würde. Die Kommission hatte zunächst ein Teilverbot für das beratungsfreie Geschäft vorgeschlagen, also für Geschäfte ohne Anlageberatung. Dieser Vorschlag ist im Verhandlungsprozess gefallen. An seine Stelle tritt ein verschärfter Provisionstest: Anbieter dürfen Zuwendungen von Produktherstellern weiter annehmen, müssen aber vorab nachweisen, dass der Kunde einen konkreten und transparenten Vorteil erhält und dass die Zuwendung dem bestmöglichen Interesse des Kunden nicht entgegensteht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für den deutschen Markt ist das von besonderer Bedeutung. Anders als in Ländern mit weit verbreiteter Honorarberatung dominiert hierzulande die provisionsgestützte Beratung. Ein vollständiges Verbot hätte das Geschäftsmodell vieler Banken und freier Vermittler grundlegend verändert. Der Provisionstest lässt das Modell bestehen, erhöht aber die Dokumentations- und Rechtfertigungslast erheblich.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Das Prinzip Preis-Leistung&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der zweite Kernbaustein ist das Prinzip Preis-Leistung, im EU-Jargon Value for Money. Produkthersteller und Vertriebsstellen müssen sämtliche Kosten und Gebühren, die ein Anleger trägt, identifizieren und beziffern. Anschließend müssen sie beurteilen, ob die Gesamtkosten gerechtfertigt und angemessen sind. Als Maßstab dienen von den Aufsichtsbehörden entwickelte Vergleichsgruppen und Referenzwerte, sogenannte Benchmarks. Produkte, die ohne sachliche Begründung deutlich teurer sind als vergleichbare Angebote, geraten damit unter Rechtfertigungsdruck.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA und die europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen EIOPA sollen die Benchmarks erarbeiten. Für Emittenten und Vertriebe bedeutet das eine neue, datengetriebene Aufsichtslogik: Nicht mehr allein die korrekte Offenlegung zählt, sondern die messbare Angemessenheit des Preises.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Umstellung trifft nicht nur teure Nischenprodukte. Auch breit vertriebene Publikumsfonds und fondsgebundene Lebensversicherungen fallen in den Anwendungsbereich, sofern ihre laufenden Kosten oberhalb der Vergleichswerte liegen. Für Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Versicherungsvertriebe, die stark auf standardisierte Anlageprodukte setzen, bedeutet das eine systematische Durchsicht des gesamten Produktkatalogs.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Weitere Elemente des Pakets&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Strategie ändert eine Reihe bestehender Rechtsakte, darunter die Finanzmarktrichtlinie MiFID II, die Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD und die Verordnung über Basisinformationsblätter PRIIP. Anleger sollen künftig standardisierte und besser vergleichbare Kosteninformationen erhalten. Marketingmitteilungen müssen ausgewogen sein und dürfen Risiken nicht verschleiern. Für die Angemessenheits- und Eignungsprüfung gelten neue Vorgaben, die auch die Fähigkeit des Kunden berücksichtigen, Verluste zu tragen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Ein weiteres Element betrifft die Finanzbildung: Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, Maßnahmen zur Förderung der finanziellen Allgemeinbildung zu ergreifen. Damit verbindet die EU den Verbraucherschutz mit dem übergeordneten Ziel der Kapitalmarktunion, mehr private Ersparnisse in Wertpapieranlagen zu lenken.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Rolle der BaFin&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für die Umsetzung und Aufsicht in Deutschland ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zuständig. Sie wird die europäischen Benchmarks in ihre laufende Aufsicht über Produktfreigabeprozesse und Vertriebsvorgaben einbetten. Institute müssen damit rechnen, dass die BaFin künftig gezielt Produkte mit auffälligen Kostenstrukturen prüft und Nachbesserungen verlangt. Die Aufsicht erhält zugleich erweiterte Eingriffsbefugnisse, wenn Produkte den Anforderungen an das Preis-Leistungs-Verhältnis nicht genügen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Bedeutung für die Kapitalmarktunion&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Kleinanlegerstrategie ist Teil der übergeordneten Bemühungen der EU, private Ersparnisse stärker in die Kapitalmärkte zu lenken und die Abhängigkeit von reiner Bankfinanzierung zu verringern. In Deutschland liegt ein großer Teil des Geldvermögens weiterhin auf niedrig verzinsten Bank- und Spareinlagen. Die Reform soll das Vertrauen der Privatanleger in Wertpapieranlagen stärken, indem sie überteuerte Produkte und Interessenkonflikte im Vertrieb eindämmt. Kritiker warnen jedoch, dass ein Zuviel an Dokumentationspflichten kleinere Vermittler aus dem Markt drängen und die Beratung für Kunden mit geringem Anlagevolumen verteuern könnte. Der Gesetzgeber hat deshalb versucht, die neuen Pflichten verhältnismäßig auszugestalten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Zeitplan und Vorbereitung&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt haben die Mitgliedstaaten in der Regel 24 Monate Zeit, die Vorgaben in nationales Recht zu überführen. Die neuen Regeln dürften damit gegen Ende 2028 anwendbar werden; für die geänderten PRIIP-Vorgaben ist eine kürzere Frist von 18 Monaten vorgesehen. Der scheinbar ferne Zeithorizont täuscht über den Vorbereitungsaufwand hinweg: Die Erhebung und Beurteilung sämtlicher Kosten, die Anpassung der Produktfreigabeprozesse und die Schulung der Vertriebsmitarbeiter binden erhebliche Ressourcen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Anbieter, die frühzeitig ihre Produktpalette entlang der erwarteten Benchmarks überprüfen, verschaffen sich einen Vorsprung. Wer die Kostenstruktur teurer Altprodukte nicht rechtfertigen kann, sollte prüfen, ob sich diese Produkte im neuen Regime noch vertreiben lassen. Die Kleinanlegerstrategie verlagert den Wettbewerb damit spürbar vom Vertrieb hin zur Qualität und zum Preis des Produkts selbst.&lt;/p&gt;
</content>
<author><name>Lois Vance</name></author>
<category term="finance"/><category term="retail-investment-strategy"/><category term="kleinanlegerstrategie"/><category term="provisionen"/><category term="value-for-money"/><category term="bafin"/>
<summary type="html">Die EU-Kleinanlegerstrategie ersetzt das geplante Provisionsverbot durch einen strengen Provisionstest und ein Preis-Leistungs-Prinzip mit Aufsichts-Benchmarks.</summary>

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<title type="html">Neue EU-Börsenregeln geben Gründern mehr Stimmgewicht</title>
<link href="https://clarqo.com/de/2026/09/09/neue-eu-borsenregeln-geben-grundern-mehr-stimmgewicht/" rel="alternate" type="text/html" title="Neue EU-Börsenregeln geben Gründern mehr Stimmgewicht"/>
<published>2026-09-09T08:00:00.000Z</published>
<updated>2026-09-09T08:00:00.000Z</updated>
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<content type="html" xml:base="https://clarqo.com/de/2026/09/09/neue-eu-borsenregeln-geben-grundern-mehr-stimmgewicht/">&lt;p&gt;Ab November 2026 gilt in der Europäischen Union ein neues Kapitalmarktrecht für Börsenzulassungen. Die EU-Listing-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/2810) trat im Dezember 2024 in Kraft und findet nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten ab November 2026 volle Anwendung. Das Regelwerk ändert drei Kernbereiche: Mehrstimmrechtsaktien, den Prospekt für kleinere Emittenten und die Anforderungen bei Folgeemissionen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Mehrstimmrechtsaktien: Der EU-Rahmen&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Bislang mussten Gründerinnen und Gründer europäischer Tech-Unternehmen bei einem Börsengang oft zwischen Kontrolle und Kapital wählen. Das US-amerikanische und das britische Kapitalmarktrecht erlauben seit langem Aktienstrukturen mit gestaffelten Stimmrechten; in Europa fehlte ein einheitlicher Rahmen. Die Listing-Verordnung schafft ihn: Emittenten, die an geregelten Märkten oder KMU-Wachstumsmärkten notieren wollen, dürfen Aktien mit mehreren Stimmen je Papier ausgeben.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Konkret erlaubt die Verordnung bis zu zehn Stimmen pro Aktie für eine bestimmte Aktiengattung. Eine Pflichtgrenze nach oben gibt es damit auf EU-Ebene für die Stimmzahl, die in der Satzung festgesetzt wird. Mitgliedstaaten können im nationalen Recht strengere Grenzen beibehalten; sie dürfen aber Börsengänge aus anderen EU-Staaten nicht allein deshalb ablehnen, weil deren Mehrstimmstruktur von der eigenen nationalen Norm abweicht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Stimmrechtsvorzüge unterliegen einem zeitlich befristeten Mechanismus: Sie laufen nach zehn Jahren automatisch aus, sofern die Hauptversammlung keine Verlängerung beschließt. Außerdem erlöschen sie, wenn Anteile an eine andere Person übertragen werden, die nicht ebenfalls zur privilegierten Gründerklasse zählt. Damit soll verhindert werden, dass die Kontrollstruktur dauerhaft auf Finanzinvestoren übergeht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Schutzrechte der Streubesitzaktionäre&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Verordnung begleitet die Mehrstimmrechte mit Mindestschutzrechten für Streubesitzaktionäre. Bei bestimmten Grundlagenentscheidungen, etwa Satzungsänderungen oder der Ausgabe weiterer stimmrechtsloser Vorzugsaktien, gilt das Prinzip eine Aktie, eine Stimme, unabhängig von der sonstigen Stimmstruktur. Emittenten müssen die Struktur im Prospekt und im jährlichen Bericht vollständig offenlegen. Der Aufsichtsrat oder ein gleichwertiges Organ muss mehrheitlich aus Mitgliedern bestehen, die nicht der privilegierten Gruppe angehören.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Prospekterleichterungen für kleinere Emittenten&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Ein zweiter Regelungsstrang betrifft den Börsenzulassungsprospekt. Bislang galt für öffentliche Angebote eine Ausnahme von der Prospektpflicht nur bis zu einem Gegenwert von acht Millionen Euro. Die Listing-Verordnung hebt diese Schwelle auf zwölf Millionen Euro an. Emittenten, die bereits an einem geregelten Markt notiert sind und dort seit mindestens 18 Monaten Folgeemissionen platzieren, dürfen ein deutlich kürzeres EU-Wachstumsprospektformat verwenden. Für den Wechsel vom KMU-Wachstumsmarkt auf einen geregelten Markt gilt ebenfalls ein vereinfachtes Format.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Kleinere und mittlere Unternehmen profitieren zusätzlich von verkürzten Antwortzeiten der Aufsichtsbehörden bei Prospektbilligungen: Die Fristen sinken in bestimmten Konstellationen von zehn auf sieben Arbeitstage. Diese Beschleunigung soll den Kostendruck für Emittenten senken, die bisher einen erheblichen Teil der Emissionskosten für Berater und Anwälte aufwenden mussten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Zweitnotierungen und Folgeemissionen&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Ein dritter Regelungsblock erleichtert Zweitnotierungen innerhalb der EU. Wer bereits in einem Mitgliedstaat an einem geregelten Markt notiert ist und in einem weiteren Mitgliedstaat eine Zweitnotiz anstrebt, muss keinen vollständigen neuen Prospekt vorlegen, wenn die Erstnotierung die einschlägigen Anforderungen erfüllt. Das soll die Fragmentierung des europäischen Kapitalmarkts verringern und größere grenzüberschreitende Investorenbasen ermöglichen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Verhältnis zum deutschen Recht&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Deutschland hat den Weg für Mehrstimmrechtsaktien durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz II bereits auf nationaler Ebene geöffnet. Die dort festgelegten Grenzen, etwa zur Höchststimmzahl und zu den Mindestschutzrechten, gelten für in Deutschland notierte Emittenten neben dem EU-Rahmen. Soweit das EU-Recht strengere Vorgaben enthält, geht es nach dem Vorrangprinzip vor. Für Emittenten, die eine Notierung außerhalb Deutschlands, aber innerhalb der EU planen, ist der einheitliche EU-Rahmen nun die erste Referenz.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Was Emittenten jetzt vorbereiten sollten&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die 18-Monate-Übergangsfrist endet im November 2026. Emittenten, die für 2027 einen Börsengang planen, sollten ihre Satzungsstruktur, die angestrebte Stimmrechtsaufteilung und die geplante Investor-Relations-Strategie bereits jetzt mit dem neuen Rahmen abgleichen. Besonders für wachstumsstarke Technologie- und Life-Sciences-Unternehmen könnte die Kombination aus Mehrstimmrecht und vereinfachtem Prospektformat die Attraktivität einer EU-Notierung gegenüber einem Auslandslisting verbessern.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;ESAP und Transparenz&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Listing-Verordnung ist eingebettet in das breitere EU-Kapitalmarktunionsprogramm. Sie verknüpft die neuen Prospektpflichten mit dem Europäischen Einzelzugangspunkt (ESAP), der zentralen EU-Datenplattform für regulatorische Finanzinformationen. Ab dem Zeitpunkt ihrer Anwendung müssen Zulassungsprospekte und jährliche Berichte über ESAP abrufbar sein. Das schafft eine einheitliche Datenquelle für institutionelle Investoren aus dem gesamten europäischen Binnenmarkt und soll die Liquidität für kleinere Emittenten verbessern, die bisher nur auf nationalen Plattformen sichtbar waren.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für Wirtschaftsprüfer, Rechtsberater und Emissionsbanken bedeutet das eine weitere Vereinheitlichung der Due-Diligence-Prozesse: Ein Prospekt, der den EU-Standard erfüllt, ist ohne zusätzliche nationale Anpassung im gesamten Binnenmarkt einsetzbar. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bleibt als nationale Wertpapieraufsicht für in Deutschland notierte Emittenten zuständig, wird aber bei grenzüberschreitenden Transaktionen enger mit ihren europäischen Schwesteraufsichten koordinieren.&lt;/p&gt;
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<author><name>Lois Vance</name></author>
<category term="finance"/><category term="listing-act"/><category term="mehrstimmrecht"/><category term="boersengang"/><category term="kapitalmarktunion"/><category term="esap"/>
<summary type="html">Die EU-Listing-Verordnung (EU) 2024/2810 erlaubt ab November 2026 Mehrstimmrechtsaktien an allen EU-Börsen, vereinfacht Prospekte für KMU und erleichtert Zweitnotierungen im Binnenmarkt.</summary>

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<title type="html">Nach dem Konto sollen alle Finanzdaten teilbar werden</title>
<link href="https://clarqo.com/de/2026/09/08/nach-dem-konto-sollen-alle-finanzdaten-teilbar-werden/" rel="alternate" type="text/html" title="Nach dem Konto sollen alle Finanzdaten teilbar werden"/>
<published>2026-09-08T08:00:00.000Z</published>
<updated>2026-09-08T08:00:00.000Z</updated>
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<content type="html" xml:base="https://clarqo.com/de/2026/09/08/nach-dem-konto-sollen-alle-finanzdaten-teilbar-werden/">&lt;p&gt;Seit der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie können Bankkunden Dritten den Blick auf ihr Zahlungskonto erlauben. Aus dieser Öffnung wuchsen Kontowechselhilfen, Haushaltsapps und neue Bezahldienste. Doch das sogenannte Open Banking blieb auf das Zahlungskonto beschränkt. Die geplante Verordnung über den Zugang zu Finanzdaten, im Fachjargon FiDA, will diesen Ansatz auf nahezu die gesamte Finanzwelt ausweiten. Aus Open Banking soll Open Finance werden.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;was-fida-vorsieht&quot;&gt;Was FiDA vorsieht&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Grundgedanke ist einfach. Kunden sollen ihre Finanzdaten mit Anbietern ihrer Wahl teilen können, wenn sie es ausdrücklich wollen. Erfasst werden weit mehr als Zahlungskonten, etwa Spar- und Wertpapierdepots, Hypotheken und andere Kredite, Altersvorsorgeprodukte und bestimmte Versicherungen. Auf Wunsch des Kunden müssten die datenhaltenden Institute diese Informationen über standardisierte Schnittstellen an zugelassene Drittanbieter herausgeben. Organisiert wird der Austausch in gemeinsamen Systemen, in denen sich datenhaltende und datennutzende Unternehmen auf technische Standards und Bedingungen verständigen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für die Kunden soll ein Berechtigungsmanagement sichtbar machen, wer auf welche Daten zugreift, mit der Möglichkeit, eine einmal erteilte Erlaubnis jederzeit zu widerrufen. Die Kontrolle über die Daten bleibt so formal beim Kunden, auch wenn sie faktisch bei den Anbietern liegen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;der-unterschied-zum-open-banking&quot;&gt;Der Unterschied zum Open Banking&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;FiDA ist mehr als eine größere Version der Zahlungsdiensterichtlinie. Ein wichtiger Unterschied liegt bei den Kosten. Während der Zugang zu Zahlungskontodaten grundsätzlich kostenlos ist, sollen die datenhaltenden Institute für die Bereitstellung der breiteren Finanzdaten eine angemessene Vergütung verlangen dürfen. Das erkennt an, dass der Aufbau und Betrieb der Schnittstellen Aufwand verursacht. Zugleich verschiebt sich die Logik. Daten werden von einer Nebensache zu einem Gut, dessen Weitergabe geregelt und bepreist wird.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;der-zeitplan&quot;&gt;Der Zeitplan&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;FiDA ist noch kein geltendes Recht. Die Kommission legte den Vorschlag im Jahr 2023 vor, seit April 2025 verhandeln Parlament, Rat und Kommission im Trilog über die endgültige Fassung. Eine förmliche Verabschiedung wird um die Mitte des Jahres 2026 erwartet, die Pflichten sollen anschließend gestaffelt greifen, voraussichtlich ab dem Jahr 2027, sobald die einzelnen Datensysteme stehen. Dass die Verordnung im Arbeitsprogramm der EU für 2026 auftaucht, unterstreicht, dass Brüssel am Ziel des offenen Finanzdatenraums festhält, auch wenn der Weg dorthin umstritten bleibt.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;chancen-und-streitpunkte&quot;&gt;Chancen und Streitpunkte&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Reiz der Reform liegt im Wettbewerb. Wer seine Finanzdaten bündeln und teilen kann, erhält leichter einen Gesamtüberblick, bessere Vergleiche und maßgeschneiderte Angebote. Neue Anbieter können auf Datenbasis Dienste entwickeln, die etablierte Häuser herausfordern. Genau hier setzt aber auch die Kritik an. Umstritten ist, welche Rolle große Technologieplattformen als Datennutzer spielen dürfen, ob und wie stark die Versicherungswirtschaft einbezogen wird und wie hoch die Vergütung ausfallen darf. Hinzu kommt der Aufwand. Der Aufbau verlässlicher Schnittstellen bindet über Jahre Personal und Investitionen, ohne dass der Ertrag von Anfang an feststeht.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;wer-die-daten-nutzen-darf&quot;&gt;Wer die Daten nutzen darf&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Nicht jeder soll auf die geöffneten Daten zugreifen können. Vorgesehen ist, dass Datennutzer eine Zulassung als Finanzinformationsdienstleister benötigen und laufend beaufsichtigt werden. Damit soll verhindert werden, dass sensible Vermögens- und Versicherungsdaten in unregulierte Hände geraten. Die gemeinsamen Datensysteme, in denen sich die Beteiligten organisieren, sollen die technischen Standards, die Haftungsregeln und die Höhe der Vergütung festlegen. Diese Selbstorganisation unter staatlicher Aufsicht ist ein Wagnis. Gelingt sie, entsteht ein verlässlicher Rahmen, der Innovation trägt. Scheitert die Einigung über Standards und Preise, droht ein Flickenteppich, der den erhofften Wettbewerb eher bremst als beflügelt. Gerade an dieser Stelle entscheidet sich, ob aus dem politischen Ziel eine praxistaugliche Infrastruktur wird.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;der-deutsche-bezug&quot;&gt;Der deutsche Bezug&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Für die deutschen Banken, Versicherer und Vermögensverwalter bedeutet FiDA eine strategische Weichenstellung. Sie müssen entscheiden, ob sie die Öffnung als Bedrohung ihres Datenschatzes oder als Chance für eigene neue Dienste begreifen. Die Kreditwirtschaft hat sich früh in die Verhandlungen eingebracht und vor überzogenen Pflichten und unklaren Haftungsfragen gewarnt. Über die zugelassenen Datennutzer und die gemeinsamen Systeme dürfte am Ende die Aufsicht wachen, in Deutschland die BaFin. Der Erfolg wird davon abhängen, ob die Schnittstellen verlässlich funktionieren und ob die Kunden der Datenweitergabe genug vertrauen, um sie zu nutzen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;ein-offener-datenraum-mit-fragezeichen&quot;&gt;Ein offener Datenraum mit Fragezeichen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;FiDA ist der Versuch, den Rohstoff der modernen Finanzwirtschaft, die Daten, unter die Kontrolle der Kunden zu stellen und zugleich für den Wettbewerb zu öffnen. Die Richtung ist klar, das Tempo und die Reichweite sind es noch nicht. Ob aus dem ehrgeizigen Entwurf ein funktionierender offener Finanzdatenraum wird, entscheidet sich in den kommenden Jahren, im Trilog, in den technischen Standards und in der Bereitschaft der Institute, ihre Daten zu teilen. Für die Kunden aber zeichnet sich ab, dass die Hoheit über die eigenen Finanzdaten zu einer Frage wird, die sie künftig selbst beantworten.&lt;/p&gt;
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<author><name>Lois Vance</name></author>
<category term="finance"/><category term="fida"/><category term="open-finance"/><category term="open-banking"/><category term="finanzdaten"/><category term="bafin"/>
<summary type="html">Die geplante FiDA-Verordnung dehnt das Prinzip des Open Banking auf Depots, Kredite, Renten und Versicherungen aus, mit der Zustimmung des Kunden.</summary>

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<title type="html">Fällt eine mittelgroße Bank, zahlt jetzt die Sicherung</title>
<link href="https://clarqo.com/de/2026/09/07/fallt-eine-mittelgroe-bank-zahlt-jetzt-die-sicherung/" rel="alternate" type="text/html" title="Fällt eine mittelgroße Bank, zahlt jetzt die Sicherung"/>
<published>2026-09-07T08:00:00.000Z</published>
<updated>2026-09-07T08:00:00.000Z</updated>
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<content type="html" xml:base="https://clarqo.com/de/2026/09/07/fallt-eine-mittelgroe-bank-zahlt-jetzt-die-sicherung/">&lt;p&gt;Wenn eine Bank scheitert, entscheidet sich in wenigen Tagen, wer die Last trägt. Für die großen Institute schuf die EU nach der Finanzkrise ein geordnetes Verfahren, die Abwicklung. Für viele kleine und mittelgroße Banken aber blieb nur der Weg in die nationale Insolvenz, mit dem Risiko, dass Einleger verunsichert werden und der Staat am Ende doch einspringt. Diese Lücke schließt die Reform des Krisenmanagements und der Einlagensicherung, im Fachjargon CMDI. Das Paket wurde im April 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;was-das-paket-andert&quot;&gt;Was das Paket ändert&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Reform ist kein neues Gesetz aus einem Guss, sondern eine gezielte Überarbeitung dreier bestehender Regelwerke. Die Verordnung (EU) 2026/808 ändert die Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus, die Richtlinie (EU) 2026/806 passt die Abwicklungsrichtlinie BRRD an, und die Richtlinie (EU) 2026/804 überarbeitet die Richtlinie über Einlagensicherungssysteme. Gemeinsames Ziel ist ein Rahmen, der auch bei kleineren Häusern greift und berechenbarer wird.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;die-erweiterte-abwicklung&quot;&gt;Die erweiterte Abwicklung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Kern der Reform ist die Ausweitung des geordneten Verfahrens. Bisher entschied eine Prüfung des öffentlichen Interesses darüber, ob eine Bank abgewickelt oder in die Insolvenz geschickt wird, und diese Prüfung fiel für mittelgroße Institute oft negativ aus. Künftig soll die Abwicklung häufiger möglich sein, wenn sie kritische Funktionen erhält, Einleger schützt und Ansteckung vermeidet. Damit rückt das Verfahren, das bislang den großen, systemrelevanten Häusern vorbehalten war, auch für regionale Banken in Reichweite. Der Vorteil liegt in der Ordnung. Eine Abwicklung kann den Betrieb fortführen und einen Käufer suchen, während eine Insolvenz den Marktaustritt abrupt vollzieht.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;warum-die-reform-kam&quot;&gt;Warum die Reform kam&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Anstoß kam aus der Praxis. Das nach der Finanzkrise errichtete Verfahren war auf die großen, grenzüberschreitend tätigen Banken zugeschnitten. Fiel ein mittelgroßes, national verankertes Institut aus, griff es oft nicht, weil die Prüfung des öffentlichen Interesses verneint wurde. Die Folge waren Einzelfalllösungen, bei denen Mitgliedstaaten mit nationalen Mitteln einsprangen und die eigentlich gewollte Beteiligung von Eigentümern und Gläubigern umgangen wurde. Genau diese Uneinheitlichkeit wollte die Kommission beenden. Die Reform soll verhindern, dass die Behandlung einer gescheiterten Bank davon abhängt, in welchem Land sie ihren Sitz hat, und sie soll die von der Branche finanzierten Sicherungstöpfe konsequenter nutzen, bevor öffentliches Geld fließt.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;die-rolle-der-einlagensicherung&quot;&gt;Die Rolle der Einlagensicherung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Damit dieser geordnete Ausstieg gelingt, gibt die Reform der Einlagensicherung eine neue Aufgabe. Ihre Mittel dürfen künftig leichter eingesetzt werden, um eine Abwicklung zu überbrücken, etwa um die gesicherten Einlagen auf einen übernehmenden Wettbewerber zu übertragen. Flankiert wird das durch eine einheitliche Bevorzugung der Einleger in der Haftungsreihenfolge. Zugleich bleiben Schutzmechanismen bestehen, die verhindern, dass die Sicherung mehr zahlt, als eine einfache Auszahlung der gesicherten Einlagen kosten würde. Die Sicherung wird so vom reinen Auszahler im Insolvenzfall zu einem Instrument, das den geordneten Übergang mitfinanziert.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;der-zeitplan&quot;&gt;Der Zeitplan&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die politische Einigung fiel im Juni 2025, die förmliche Annahme durch Rat und Parlament folgte im März 2026. Am 20. April 2026 erschien das Paket im Amtsblatt. Die Verordnung trat am 10. Mai 2026 in Kraft, die Richtlinien wenige Wochen später. Der Großteil der neuen Regeln entfaltet seine Wirkung allerdings erst nach einer längeren Übergangszeit, ein wichtiger Teil ab dem Jahr 2028. Die Banken und die Sicherungssysteme haben damit Zeit, ihre Planung und ihre Beiträge auf den neuen Rahmen einzustellen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;der-deutsche-bezug&quot;&gt;Der deutsche Bezug&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Für Deutschland betrifft die Reform ein dicht besetztes Feld. Neben der gesetzlichen Einlagensicherung bestehen die institutssichernden Systeme der Sparkassen und der Genossenschaftsbanken, die ihre Mitglieder im Verbund schützen. Die neue Ausrichtung auf die Abwicklung auch mittelgroßer Häuser trifft damit genau jene Ebene, auf der viele deutsche Institute angesiedelt sind. Über die Abwicklung wacht auf europäischer Ebene das einheitliche Abwicklungsgremium, auf nationaler Ebene ist die BaFin als Abwicklungsbehörde eingebunden. Die praktische Umsetzung wird zeigen, wie sich die europäische Logik und die gewachsenen deutschen Sicherungssysteme verzahnen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;ein-geschlossenes-netz&quot;&gt;Ein geschlossenes Netz&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die CMDI-Reform verspricht kein Ende der Bankenkrisen, aber ein dichteres Netz für den Ernstfall. Sie verschiebt die Last vom Steuerzahler auf die von der Branche gefüllten Sicherungstöpfe und schließt die Lücke, in der eine Bank zu klein für die bisherige Abwicklung und zu wichtig für eine stille Insolvenz war. Der Erfolg hängt davon ab, ob die neuen Instrumente im konkreten Fall schnell und verlässlich greifen. Klar ist die Richtung. Wer eine Bank betreibt, soll im Scheitern nicht mehr auf die Allgemeinheit zählen, sondern auf ein System, das die Branche selbst trägt.&lt;/p&gt;
</content>
<author><name>Lois Vance</name></author>
<category term="finance"/><category term="cmdi"/><category term="bankenabwicklung"/><category term="einlagensicherung"/><category term="brrd"/><category term="bafin"/>
<summary type="html">Die EU-Reform der Bankenabwicklung weitet das geordnete Verfahren auf kleinere Institute aus und lässt die Einlagensicherung den Ausstieg finanzieren.</summary>

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<title type="html">Europa baut sich endlich ein zentrales Kursband</title>
<link href="https://clarqo.com/de/2026/09/06/europa-baut-sich-endlich-ein-zentrales-kursband/" rel="alternate" type="text/html" title="Europa baut sich endlich ein zentrales Kursband"/>
<published>2026-09-06T08:00:00.000Z</published>
<updated>2026-09-06T08:00:00.000Z</updated>
<id>https://clarqo.com/de/2026/09/06/europa-baut-sich-endlich-ein-zentrales-kursband/</id>
<content type="html" xml:base="https://clarqo.com/de/2026/09/06/europa-baut-sich-endlich-ein-zentrales-kursband/">&lt;p&gt;Wer in den Vereinigten Staaten den Kurs einer Aktie sehen will, blickt auf ein einziges Band. Seit Jahrzehnten läuft dort ein konsolidierter Datenstrom, der die Abschlüsse aller Handelsplätze zusammenführt. In Europa fehlte dieses Band. Der Handel verteilt sich auf Dutzende Börsen und alternative Plattformen, und wer den Gesamtmarkt sehen wollte, musste teure Datenfeeds mehrerer Anbieter kaufen und selbst zusammensetzen. Mit der Überarbeitung der Finanzmarktverordnung MiFIR, der Verordnung (EU) 2024/791, ändert sich das. Die EU schreibt ein europäisches Consolidated Tape vor.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;was-ein-konsolidiertes-band-leistet&quot;&gt;Was ein konsolidiertes Band leistet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Ein Consolidated Tape ist ein fortlaufender Datenstrom, der die Handelsinformationen einer Anlageklasse über alle Handelsplätze hinweg in nahezu Echtzeit bündelt. Erfasst werden zunächst die Nachhandelsdaten, also Preise und Volumina abgeschlossener Geschäfte. Statt an jeder Börse einzeln nachzusehen, erhält der Markt eine einzige, vollständige Sicht auf das Geschehen. Vorgesehen sind getrennte Bänder für Anleihen, für Aktien und börsengehandelte Fonds sowie für außerbörsliche Derivate.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Nutzen ist unmittelbar. Anleger können den besten verfügbaren Preis leichter erkennen, und die Pflicht zur bestmöglichen Ausführung einer Order lässt sich endlich überprüfen. Kleinere Häuser, die sich die teuren Einzelfeeds nie leisten konnten, erhalten einen bezahlbaren Gesamtüberblick. Die Transparenz, die in den USA selbstverständlich ist, wird damit auch in Europa zur Grundausstattung.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;der-fahrplan&quot;&gt;Der Fahrplan&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Den Aufbau organisiert die europäische Wertpapieraufsicht ESMA. Sie schreibt für jede Anlageklasse die Rolle des Betreibers aus, wählt den geeignetsten Bewerber aus und beaufsichtigt ihn anschließend. Den Anfang macht das Band für Anleihen, dessen Aufbau bereits läuft. Für Aktien und börsengehandelte Fonds hat die ESMA das Auswahlverfahren im Juni 2025 gestartet und im Dezember 2025 den Anbieter EuroCTP als geeignetsten Bewerber benannt. Als möglicher Starttermin gilt der 1. Juni 2026.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für die außerbörslichen Derivate folgte das Verfahren zeitversetzt. Es begann im Januar 2026, und im Juli 2026 fiel die Wahl auf einen spezialisierten Anbieter aus den Niederlanden. Für die derivatebezogenen Änderungen schlägt die ESMA einen einheitlichen Anwendungstermin zum 1. März 2027 vor. Das europäische Band entsteht damit nicht auf einen Schlag, sondern Anlageklasse für Anlageklasse.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;warum-es-das-bisher-nicht-gab&quot;&gt;Warum es das bisher nicht gab&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Dass Europa so lange ohne konsolidiertes Band auskam, hatte handfeste Gründe. Die Aufsplitterung des Handels nach der ersten Finanzmarktrichtlinie schuf Wettbewerb, aber auch eine Vielzahl von Datentöpfen. Für die Handelsplätze wurden die Marktdaten zu einer eigenen Einnahmequelle, die sie nicht ohne Weiteres aufgeben wollten. Die MiFIR-Reform greift das an mehreren Stellen auf. Sie verpflichtet die Handelsplätze, ihre Daten dem Betreiber des Bandes zu liefern, und sie regelt eine Beteiligung an den Erlösen. Zugleich sorgt eine überarbeitete Regelung für aufgeschobene Veröffentlichungen dafür, dass sehr große Geschäfte nicht sofort sichtbar werden und die ausführenden Häuser schützt.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;daten-qualitat-und-preis&quot;&gt;Daten, Qualität und Preis&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Ein Band ist nur so gut wie die Daten, die hineinlaufen. Deshalb setzt die Reform bei der Qualität und beim Preis an. Die Handelsplätze müssen ihre Informationen in einem einheitlichen Format und mit synchronisierten Zeitstempeln liefern, damit die Abschlüsse überhaupt sauber zusammengeführt werden können. Für den Verkauf ihrer eigenen Marktdaten gilt zudem der Grundsatz einer angemessenen kommerziellen Grundlage, der überzogene Preise begrenzen soll. Zunächst konzentriert sich das Band auf die Nachhandelsdaten. Ob und wann auch vorbörsliche Informationen wie verbindliche Kauf- und Verkaufsangebote in vollem Umfang aufgenommen werden, bleibt ein umkämpfter Punkt, denn gerade diese Daten sind für die Handelsplätze besonders wertvoll.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;der-nutzen-fur-den-standort&quot;&gt;Der Nutzen für den Standort&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Für den europäischen Kapitalmarkt ist das Band mehr als ein technisches Detail. Es ist ein Baustein der angestrebten Kapitalmarktunion. Eine gemeinsame, verlässliche Datengrundlage senkt die Kosten der Marktbeobachtung, stärkt die Vergleichbarkeit über Ländergrenzen hinweg und verringert die Abhängigkeit von wenigen großen Anbietern kommerzieller Datenfeeds. Auch die deutschen Handelsplätze müssen ihre Daten beisteuern und werden über die Erlösbeteiligung eingebunden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den Vereinigten Staaten ist die Transparenz ein wichtiges Signal. Ein tiefer, gut beobachtbarer Markt zieht Kapital an, weil er das Vertrauen der Anleger stützt. Wo der Preis jederzeit nachvollziehbar ist, sinkt das Misstrauen, und die Handelskosten geraten unter Druck.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;ein-band-das-zusammenwachst&quot;&gt;Ein Band, das zusammenwächst&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das europäische Consolidated Tape wird die Fragmentierung des Handels nicht aufheben, aber es macht sie erträglich. Aus vielen Einzelbildern entsteht ein Gesamtbild, das allen zugänglich ist. Der Weg dorthin ist gestaffelt und wird sich über die kommenden Jahre ziehen, von den Anleihen über die Aktien bis zu den Derivaten. Am Ende steht eine Infrastruktur, die in den Vereinigten Staaten längst zum Fundament gehört und die Europa nun mit Verspätung nachzieht. Für die Anleger bedeutet sie vor allem eines, den unverstellten Blick auf den Markt.&lt;/p&gt;
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<author><name>Lois Vance</name></author>
<category term="finance"/><category term="consolidated-tape"/><category term="mifir"/><category term="kapitalmarktunion"/><category term="esma"/><category term="markttransparenz"/>
<summary type="html">Ein Consolidated Tape soll die zersplitterten Handelsdaten der EU in einem Strom bündeln, für Aktien geht es 2026 los, die Derivate folgen 2027.</summary>

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<title type="html">Die globale Mindeststeuer zieht 2026 ihre erste Frist</title>
<link href="https://clarqo.com/de/2026/09/05/die-globale-mindeststeuer-zieht-2026-ihre-erste-frist/" rel="alternate" type="text/html" title="Die globale Mindeststeuer zieht 2026 ihre erste Frist"/>
<published>2026-09-05T08:00:00.000Z</published>
<updated>2026-09-05T08:00:00.000Z</updated>
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<content type="html" xml:base="https://clarqo.com/de/2026/09/05/die-globale-mindeststeuer-zieht-2026-ihre-erste-frist/">&lt;p&gt;Jahrzehntelang war der Steuersatz ein Standortargument. Konzerne verschoben Gewinne dorthin, wo der Fiskus am wenigsten verlangte, und Staaten unterboten sich gegenseitig. Mit der globalen Mindeststeuer setzt die Staatengemeinschaft dem eine Untergrenze entgegen. In Deutschland gilt sie über das Mindeststeuergesetz, das die international unter dem Namen Pillar Two vereinbarten Regeln der OECD in nationales Recht überführt. Seit dem Jahr 2024 ist es anzuwenden, und im Jahr 2026 wurde die erste große Frist scharf.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;was-die-mindeststeuer-verlangt&quot;&gt;Was die Mindeststeuer verlangt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Kern ist ein effektiver Mindeststeuersatz von 15 Prozent. Große Unternehmensgruppen müssen für jedes Land, in dem sie tätig sind, ihre effektive Steuerbelastung berechnen. Liegt sie unter 15 Prozent, wird eine Ergänzungssteuer fällig, die den Satz auf die Schwelle anhebt. Betroffen sind multinationale und große inländische Gruppen mit einem konsolidierten Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro, sofern mindestens eine Einheit in Deutschland ansässig ist. Der Schwellenwert grenzt die Regel bewusst auf die größten Adressen ein, zu denen auch viele Banken und Versicherer zählen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;die-drei-ebenen-des-zugriffs&quot;&gt;Die drei Ebenen des Zugriffs&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Mindeststeuer wirkt über ein gestuftes System. An erster Stelle steht die nationale Ergänzungssteuer. Sie erlaubt es Deutschland, eine hier entstehende Unterbesteuerung selbst nachzuerheben, bevor ein anderer Staat zugreift. Greift diese Stufe nicht, folgt die Primärergänzungssteuer, mit der die Muttergesellschaft die zu niedrig besteuerten Gewinne ihrer Töchter im Ausland auffüllt. Als Auffangebene dient schließlich die Sekundärergänzungssteuer, die dort ansetzt, wo weder eine nationale noch eine primäre Erhebung greift. Zusammen sollen die drei Ebenen sicherstellen, dass niedrig besteuerte Gewinne einer Gruppe irgendwo die Schwelle von 15 Prozent erreichen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;der-zeitplan-und-die-fristen&quot;&gt;Der Zeitplan und die Fristen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das Mindeststeuergesetz gilt für Wirtschaftsjahre, die ab dem 1. Januar 2024 beginnen. Der erste formale Schritt war die Mitteilung des Gruppenträgers, die erstmals im Jahr 2025 zu übermitteln war. Der eigentliche Kraftakt folgte im Jahr 2026. Für das Jahr 2024 waren der sogenannte Mindeststeuerbericht, im internationalen Sprachgebrauch GloBE Information Return, sowie die Mindeststeuererklärung erstmals abzugeben. Die Frist dafür lief bis zum 30. Juni 2026, also 18 Monate nach dem Ende des ersten betroffenen Wirtschaftsjahres. Der Bericht bündelt die Daten der gesamten Gruppe, die Erklärung geht als Steuererklärung an das zuständige Finanzamt. Das Bundeszentralamt für Steuern koordiniert den internationalen Austausch dieser Berichte.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;erleichterungen-und-internationaler-rahmen&quot;&gt;Erleichterungen und internationaler Rahmen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Damit der Start nicht an der schieren Datenmenge scheitert, sieht das Regelwerk Übergangserleichterungen vor. In den ersten Jahren dürfen die Gruppen auf vereinfachte Tests zurückgreifen, die auf den Zahlen ihrer länderbezogenen Berichterstattung aufsetzen. Erfüllt ein Land einen dieser Tests, etwa eine ausreichend hohe vereinfachte Steuerquote, entfällt für dieses Jahr die volle Berechnung. Die Erleichterung nimmt den Unternehmen zunächst Druck, verschiebt den vollen Aufwand aber nur, statt ihn aufzuheben.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Getragen wird die Reform von einem breiten internationalen Konsens. Mehr als 140 Staaten haben sich im Rahmen der OECD auf die zweite Säule verständigt, und die Europäische Union hat sie über eine eigene Richtlinie für alle Mitgliedstaaten verbindlich gemacht. Deutschland gehört zu den frühen Umsetzern. Nicht alle großen Volkswirtschaften ziehen im gleichen Tempo mit, was Fragen der Anrechnung und der Wettbewerbsgleichheit aufwirft. Für die europäischen Gruppen gilt die Untergrenze gleichwohl bereits in vollem Umfang.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;was-das-fur-den-standort-bedeutet&quot;&gt;Was das für den Standort bedeutet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Für die betroffenen Gruppen ist die Mindeststeuer vor allem ein Datenproblem. Die länderweise Berechnung der effektiven Steuerquote verlangt eine Detailtiefe, die viele Konzernsteuerabteilungen erst aufbauen mussten. Die eigentliche Zahllast fällt in Deutschland oft gering aus, weil das hiesige Steuerniveau ohnehin über der Schwelle liegt. Der Aufwand entsteht durch die Pflicht zum Nachweis, nicht durch eine hohe Nachzahlung. Zugleich verliert das klassische Modell an Wert, Gewinne in Niedrigsteuerländer zu verlagern, denn die Differenz zur Schwelle holt sich am Ende ohnehin ein Fiskus zurück.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Strategisch verschiebt die Reform den Wettbewerb der Standorte. Wo der Steuersatz als Lockmittel wegfällt, treten andere Faktoren in den Vordergrund, etwa die Qualität der Infrastruktur, die Verfügbarkeit von Fachkräften und die Verlässlichkeit der Verwaltung. Für den Finanzplatz und die exportstarke Industrie bedeutet das eine Umstellung, deren Wirkung sich erst über die Jahre zeigen wird.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;ein-neuer-boden&quot;&gt;Ein neuer Boden&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die globale Mindeststeuer ist kein Instrument, das dem deutschen Fiskus kurzfristig hohe Einnahmen verspricht. Ihr Wert liegt in der Struktur. Sie zieht einen Boden ein, unter den der Steuerwettbewerb nicht mehr fallen soll, und sie zwingt die größten Gruppen zu einer Transparenz über ihre weltweite Steuerbelastung, die es zuvor nicht gab. Mit der ersten abgelaufenen Frist im Sommer 2026 ist die Reform aus der Ankündigung in den Alltag der Steuerabteilungen übergegangen. Die kommenden Jahre werden zeigen, wie belastbar der neue Boden im internationalen Maßstab wirklich ist.&lt;/p&gt;
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<author><name>Lois Vance</name></author>
<category term="finance"/><category term="mindeststeuer"/><category term="pillar-two"/><category term="oecd"/><category term="globale-mindeststeuer"/><category term="bundeszentralamt-fuer-steuern"/>
<summary type="html">Seit 2024 gilt für große Konzerne ein Effektivsteuersatz von 15 Prozent, und bis zum 30. Juni 2026 waren die ersten Erklärungen für das Finanzamt fällig.</summary>

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<title type="html">DAC8 macht Kryptowerte für das Finanzamt sichtbar</title>
<link href="https://clarqo.com/de/2026/09/04/dac8-macht-kryptowerte-fur-das-finanzamt-sichtbar/" rel="alternate" type="text/html" title="DAC8 macht Kryptowerte für das Finanzamt sichtbar"/>
<published>2026-09-04T08:00:00.000Z</published>
<updated>2026-09-04T08:00:00.000Z</updated>
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<content type="html" xml:base="https://clarqo.com/de/2026/09/04/dac8-macht-kryptowerte-fur-das-finanzamt-sichtbar/">&lt;p&gt;Lange war der Handel mit Kryptowerten ein blinder Fleck der Steuerverwaltung. Wer Bitcoin oder andere Token über eine Börse kaufte, verkaufte oder tauschte, verließ sich darauf, dass die Finanzämter davon wenig erfuhren. Mit der Richtlinie (EU) 2023/2226, in der Fachsprache DAC8, endet diese Intransparenz. Sie verpflichtet die Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, die Geschäfte ihrer Kunden zu erfassen und den Steuerbehörden zu melden. Damit rückt die Kryptowelt in dieselbe Meldelogik, die für Bankkonten längst gilt.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;was-die-richtlinie-verlangt&quot;&gt;Was die Richtlinie verlangt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;DAC8 ist die europäische Umsetzung eines internationalen Standards, des Crypto-Asset Reporting Framework der OECD, ergänzt um eine Überarbeitung des gemeinsamen Meldestandards für Finanzkonten. Der Kern ist eine Meldepflicht. Meldende Krypto-Dienstleister müssen die Identität ihrer Nutzer feststellen, deren steuerliche Ansässigkeit über eine Selbstauskunft klären und die relevanten Transaktionen eines Jahres zusammenstellen. Dazu zählen der Tausch von Kryptowerten gegen gesetzliche Währungen, der Tausch zwischen verschiedenen Kryptowerten und Übertragungen im Auftrag der Kunden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die gesammelten Angaben gehen an die zuständige nationale Steuerbehörde, die sie anschließend automatisch mit den Behörden der anderen Mitgliedstaaten austauscht. Ein deutscher Anleger, der über eine Börse in einem anderen EU-Staat handelt, ist damit für das heimische Finanzamt nicht länger unsichtbar. Der Datenaustausch folgt demselben Prinzip, das bei Bankkonten seit Jahren unter dem gemeinsamen Meldestandard läuft.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;der-zeitplan&quot;&gt;Der Zeitplan&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis zum 31. Dezember 2025 in nationales Recht überführen. Anzuwenden sind die Regeln seit dem 1. Januar 2026. Seit diesem Stichtag sammeln die Anbieter die Daten des laufenden Meldezeitraums. Die erste Meldung an die Finanzverwaltung folgt zeitversetzt, für das Jahr 2026 im Jahr 2027. Auch der erste grenzüberschreitende Austausch zwischen den Behörden ist für 2027 vorgesehen. Für die Anleger heißt das, dass die Geschäfte des laufenden Jahres bereits erfasst werden, auch wenn die Daten erst im Folgejahr bei den Ämtern ankommen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;wer-melden-muss&quot;&gt;Wer melden muss&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Pflicht trifft die meldenden Krypto-Dienstleister, im Fachjargon Reporting Crypto-Asset Service Providers. Dazu gehören Handelsplattformen, Broker und weitere Dienste, die den Tausch oder die Verwahrung von Kryptowerten für Kunden besorgen. Entscheidend ist der Kundenbezug in die EU, nicht der Sitz des Anbieters. Auch ein Dienstleister außerhalb der Union, der europäische Kunden bedient, fällt unter die Meldepflicht, wenn er nicht bereits über ein gleichwertiges Regime im Sitzstaat meldet. Die Anbieter müssen Sorgfaltspflichten erfüllen, die Selbstauskünfte ihrer Kunden auf Plausibilität prüfen und die Meldung fristgerecht elektronisch übermitteln.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;was-die-meldung-enthalt&quot;&gt;Was die Meldung enthält&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Umfang der Daten geht über eine bloße Saldenmeldung hinaus. Erfasst werden die Stammdaten des Nutzers samt Steueridentifikationsnummer und Ansässigkeitsstaat, dazu die aggregierten Werte der meldepflichtigen Geschäfte je Art von Kryptowert. Für die Anbieter ist das eine erhebliche technische Aufgabe. Sie müssen ihre Onboarding-Prozesse um steuerliche Selbstauskünfte erweitern, historische Kundenbestände nachdokumentieren und die Transaktionsdaten über ein ganzes Jahr konsistent zusammenführen. Gerade bei Kunden, die über mehrere Wallets und Handelspaare aktiv sind, ist die saubere Zuordnung anspruchsvoll. Wer diese Prozesse nicht früh aufsetzt, riskiert Lücken, die sich im Nachhinein nur mühsam schließen lassen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;zwei-regime-fur-dieselben-hauser&quot;&gt;Zwei Regime für dieselben Häuser&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;DAC8 ist nicht mit der Marktaufsicht zu verwechseln. Die Zulassung und das Marktverhalten der Krypto-Dienstleister regelt die MiCA-Verordnung, über die in Deutschland die BaFin wacht. DAC8 dagegen ist ein steuerliches Transparenzinstrument, das die Finanzverwaltung bedient. Für die betroffenen Häuser bedeutet das zwei getrennte Pflichtenkreise, die auf dieselbe Kundenbeziehung zugreifen. Wer eine Zulassung nach MiCA besitzt, ist damit noch nicht von der steuerlichen Meldepflicht befreit, und umgekehrt.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;der-deutsche-bezug&quot;&gt;Der deutsche Bezug&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Deutschland hat die Richtlinie über ein eigenes Umsetzungsgesetz in nationales Recht überführt. Als zentrale Stelle für den Empfang und den internationalen Austausch der Daten dient das Bundeszentralamt für Steuern, das bereits die Meldungen unter dem gemeinsamen Meldestandard und dem Abkommen mit den Vereinigten Staaten abwickelt. Die neue Krypto-Meldung dockt an diese vorhandene Infrastruktur an. Verstöße gegen die Melde- und Sorgfaltspflichten können mit Bußgeldern geahndet werden, was den Anbietern einen spürbaren Anreiz zur sauberen Umsetzung setzt.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;das-ende-der-nische&quot;&gt;Das Ende der Nische&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Mit DAC8 verliert der Kryptohandel seinen Sonderstatus als steuerlich schwer greifbare Anlageform. Für die Anleger heißt das nicht, dass neue Steuern entstehen, denn Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften waren auch bisher steuerpflichtig. Neu ist, dass die Finanzämter die Geschäfte künftig kennen, ohne auf die freiwillige Angabe angewiesen zu sein. Damit schließt sich eine Lücke, die den Kryptomarkt lange von der übrigen Finanzwelt abhob. Die Kryptowerte werden steuerlich behandelt wie ein Wertpapierdepot, und die Zeit der stillen Gewinne neigt sich dem Ende zu.&lt;/p&gt;
</content>
<author><name>Lois Vance</name></author>
<category term="finance"/><category term="dac8"/><category term="kryptowerte"/><category term="steuertransparenz"/><category term="carf"/><category term="bundeszentralamt-fuer-steuern"/>
<summary type="html">Seit Januar 2026 sammeln Krypto-Dienstleister die Steuerdaten ihrer Kunden, ab 2027 tauschen die Finanzbehörden sie europaweit automatisch aus.</summary>

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<title type="html">EMIR 3.0 zwingt das Euro-Clearing zurück in die EU</title>
<link href="https://clarqo.com/de/2026/09/03/emir-3-0-zwingt-das-euro-clearing-zuruck-in-die-eu/" rel="alternate" type="text/html" title="EMIR 3.0 zwingt das Euro-Clearing zurück in die EU"/>
<published>2026-09-03T08:00:00.000Z</published>
<updated>2026-09-03T08:00:00.000Z</updated>
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<content type="html" xml:base="https://clarqo.com/de/2026/09/03/emir-3-0-zwingt-das-euro-clearing-zuruck-in-die-eu/">&lt;p&gt;Nach dem Brexit lief das Geschäft weiter wie zuvor. Der Großteil der auf Euro lautenden Zinsderivate wird bis heute in London abgerechnet, vor allem über die LCH. Für die EU ist diese Abhängigkeit von einem Clearinghaus außerhalb ihrer Rechtsordnung ein Risiko für die Finanzstabilität. Mit der Verordnung (EU) 2024/2987, kurz EMIR 3.0, setzt Brüssel dem eine konkrete Pflicht entgegen. Sie zwingt betroffene Marktteilnehmer, einen Teil ihres Clearings in die Union zu holen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;das-aktive-konto&quot;&gt;Das aktive Konto&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Kernstück der Reform ist die Pflicht zum aktiven Konto, im Fachjargon Active Account Requirement. Wer als finanzielle oder nichtfinanzielle Gegenpartei der Clearingpflicht in bestimmten Kategorien unterliegt, muss bei einem in der EU zugelassenen zentralen Kontrahenten ein dauerhaft funktionsfähiges Konto unterhalten. Betroffen sind vor allem Zinsderivate in Euro und in polnischen Zloty sowie kurzfristige Zinsderivate in Euro. Das Konto darf keine leere Hülle sein. Es muss betriebsbereit sein, den Belastungstests standhalten und in der Lage sein, im Ernstfall das gesamte einschlägige Geschäft aufzunehmen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Verordnung ist am 24. Dezember 2024 in Kraft getreten. Wer von diesem Tag an unter die Kontopflicht fällt, muss dies der europäischen Wertpapieraufsicht ESMA und der zuständigen nationalen Behörde anzeigen. In Deutschland ist das die BaFin. Aus einer freiwilligen Standortfrage wird damit eine aufsichtsrechtliche Pflicht.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;wer-betroffen-ist&quot;&gt;Wer betroffen ist&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Ob ein Haus unter die Regeln fällt, entscheidet sich an den Clearingschwellen. Sie liegen bei einer Milliarde Euro Bruttonennwert für außerbörsliche Kredit- und Aktienderivate, bei drei Milliarden für außerbörsliche Zins- und Währungsderivate und bei vier Milliarden für Waren- und sonstige Derivate. Wer diese Schwellen reißt, unterliegt der Clearingpflicht und damit potenziell auch der Kontopflicht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Eine wichtige Erleichterung betrifft die kleineren Adressen. Gegenparteien mit weniger als sechs Milliarden Euro an aggregiertem ausstehendem Nennwert in den einschlägigen Kategorien sind von der sogenannten Repräsentativitätspflicht ausgenommen. Sie müssen zwar ein Konto eröffnen, wenn sie in den Anwendungsbereich fallen, aber nicht nachweisen, dass sie eine repräsentative Auswahl ihrer Geschäfte tatsächlich über die EU abwickeln. Für die großen Häuser gilt diese Nachweispflicht dagegen in vollem Umfang.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;reprasentativitat-und-berichte&quot;&gt;Repräsentativität und Berichte&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Repräsentativität ist der eigentliche Hebel. Große Gegenparteien müssen über das aktive Konto eine Mindestzahl von Geschäften je Laufzeitband und Größenklasse abwickeln, damit das Konto nicht nur formal existiert, sondern spürbar Volumen in die Union lenkt. Die technischen Regulierungsstandards der ESMA legen die operationellen Bedingungen und die Belastungstests dafür fest. Nach Kritik aus der Branche hat die Behörde diese Vorgaben gestrafft und die Berichtspflichten vereinfacht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Berichtet wird halbjährlich. Die betroffenen Häuser übermitteln ihrer zuständigen Behörde in einem festen Rhythmus Angaben zu Risiken, Aktivitäten und zur Erfüllung der Bedingungen, jeweils bezogen auf einen zurückliegenden Zwölfmonatszeitraum. Die ESMA hat dafür im Jahr 2026 einheitliche Meldevorlagen und Anweisungen veröffentlicht. Für die Institute bedeutet das einen laufenden Nachweisaufwand, der über die einmalige Kontoeröffnung deutlich hinausgeht.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;der-frankfurter-bezug&quot;&gt;Der Frankfurter Bezug&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Nutznießer der Verlagerung ist vor allem die Eurex Clearing in Frankfurt. Sie ist als deutsches Clearinghaus zugelassen, steht unter der Aufsicht der BaFin und wirbt seit Jahren mit Anreizen darum, das Euro-Clearing aus London auf den Kontinent zu ziehen. EMIR 3.0 gibt diesem Werben nun eine rechtliche Grundlage. Wo bisher der Preis und die Gewohnheit über den Ort des Clearings entschieden, steht jetzt eine Pflicht im Gesetz.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für den Finanzplatz Frankfurt ist das eine Chance. Ein tieferes Clearinggeschäft zieht Liquidität, Personal und Infrastruktur an und stärkt die Rolle der Stadt als Drehscheibe für europäische Kapitalmärkte. Zugleich bleibt der Umbau eine Gratwanderung. Ein zu harter Zwang könnte europäische Häuser gegenüber internationalen Wettbewerbern verteuern, ein zu weicher würde die Abhängigkeit von London kaum verringern.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;der-streit-um-den-zwang&quot;&gt;Der Streit um den Zwang&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Weg zu dieser Lösung war umkämpft. In der Debatte stand zeitweise ein härterer Ansatz im Raum, der die europäischen Häuser zu einer weitgehenden Verlagerung ihres Euro-Clearings verpflichtet hätte. Die Branche warnte vor höheren Kosten, geteilten Liquiditätspools und einem Wettbewerbsnachteil gegenüber Adressen außerhalb der Union. Am Ende entschied sich der Gesetzgeber für den Mittelweg des aktiven Kontos. Die britischen Clearinghäuser behalten zugleich eine befristete Anerkennung, die es europäischen Firmen erlaubt, weiter auch in London abzurechnen. EMIR 3.0 verschiebt also die Balance, ohne die Tür nach London zuzuschlagen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;ein-anfang-kein-endpunkt&quot;&gt;Ein Anfang, kein Endpunkt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Pflicht zum aktiven Konto ist kein vollständiges Clearinggebot. Sie verlangt nicht, dass jedes Euro-Geschäft in der Union abgerechnet wird, sondern nur ein repräsentativer Teil. Damit ist sie eher ein Fuß in der Tür als eine Mauer. Ihr eigentliches Ziel ist strategisch. Die EU will die Kontrolle über eine systemkritische Infrastruktur zurückgewinnen, ohne die Märkte über Nacht zu spalten. Ob die Rechnung aufgeht, wird sich daran zeigen, wie viel Volumen die aktiven Konten in den kommenden Jahren tatsächlich binden. Für die deutschen Institute beginnt die Arbeit schon jetzt, mit jedem halbjährlichen Bericht an die BaFin.&lt;/p&gt;
</content>
<author><name>Lois Vance</name></author>
<category term="finance"/><category term="emir"/><category term="clearing"/><category term="derivate"/><category term="eurex"/><category term="bafin"/>
<summary type="html">Seit Ende 2024 müssen betroffene Gegenparteien ein aktives Konto bei einem EU-Clearinghaus führen und einen Teil ihrer Euro-Zinsderivate dort abrechnen, weg von London.</summary>

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<title type="html">Ein Gütesiegel für grüne Anleihen: der EU-Standard</title>
<link href="https://clarqo.com/de/2026/09/02/ein-gutesiegel-fur-grune-anleihen-der-eu-standard/" rel="alternate" type="text/html" title="Ein Gütesiegel für grüne Anleihen: der EU-Standard"/>
<published>2026-09-02T08:00:00.000Z</published>
<updated>2026-09-02T08:00:00.000Z</updated>
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<content type="html" xml:base="https://clarqo.com/de/2026/09/02/ein-gutesiegel-fur-grune-anleihen-der-eu-standard/">&lt;p&gt;Der Markt für grüne Anleihen ist in den vergangenen Jahren kräftig gewachsen, doch er litt an einem Grundproblem. Es fehlte ein verbindlicher Maßstab dafür, was eine Anleihe wirklich grün macht. Jeder Emittent konnte eigene Kriterien anlegen, und der Vorwurf des Greenwashing ließ sich selten sauber widerlegen. Mit der Verordnung (EU) 2023/2631 hat die EU nun einen einheitlichen Standard geschaffen, den European Green Bond, kurz EuGB.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;ein-freiwilliges-siegel-mit-harten-bedingungen&quot;&gt;Ein freiwilliges Siegel mit harten Bedingungen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Standard gilt seit dem 21. Dezember 2024. Er ist freiwillig, doch wer das geschützte Label European Green Bond oder EuGB führen will, muss ein enges Regelwerk einhalten. Das Kernstück ist die Bindung an die EU-Taxonomie. Grundsätzlich müssen die Erlöse einer solchen Anleihe vollständig in wirtschaftliche Tätigkeiten fließen, die nach der Taxonomie als ökologisch nachhaltig gelten, und zwar bis zur Fälligkeit des Papiers.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Eine begrenzte Flexibilität lässt der Standard zu. Bis zu 15 Prozent der Erlöse dürfen in nachhaltige Tätigkeiten fließen, für die es noch keine technischen Bewertungskriterien in der Taxonomie gibt. Diese Marge trägt dem Umstand Rechnung, dass die Taxonomie noch nicht jeden Wirtschaftszweig abschließend abbildet. Der Anspruch bleibt dennoch klar. Der weit überwiegende Teil des Kapitals muss messbar an nachhaltigen Kriterien ausgerichtet sein.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;prufung-von-auen-aufsicht-durch-die-esma&quot;&gt;Prüfung von außen, Aufsicht durch die ESMA&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Damit das Siegel Substanz hat, verlangt die Verordnung eine externe Prüfung. Vor der Emission müssen Emittenten ein Factsheet erstellen und von einem externen Prüfer bestätigen lassen, dass die Anleihe die Anforderungen erfüllt. Nach der Emission folgen Berichte über die tatsächliche Mittelverwendung und mindestens ein Bericht über die erzielte Umweltwirkung.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die externen Prüfer stehen selbst unter Aufsicht. Sie müssen bei der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA registriert sein, die ihre Tätigkeit überwacht. Damit entsteht eine Kontrollkette, die von der Taxonomie über den unabhängigen Prüfer bis zur europäischen Aufsicht reicht. In Deutschland wacht die BaFin über die kapitalmarktrechtlichen Pflichten der Emittenten, etwa im Zusammenhang mit dem Prospekt.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;die-taxonomie-als-prufstein&quot;&gt;Die Taxonomie als Prüfstein&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Verweis auf die EU-Taxonomie ist das eigentliche Gewicht des Standards. Eine Tätigkeit gilt dort nur dann als nachhaltig, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu einem der Umweltziele leistet, kein anderes Ziel erheblich beeinträchtigt und soziale Mindeststandards einhält. Diese Kette aus wesentlichem Beitrag, dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen und den Mindestschutzvorgaben macht die Einstufung anspruchsvoll. Für Emittenten bedeutet das eine gründliche Dokumentation jedes finanzierten Projekts, und für Investoren eine Sicherheit, die über ein bloßes Versprechen hinausgeht. Gerade weil der Markt für nachhaltige Anleihen zuletzt so schnell wuchs, war ein solcher Prüfstein überfällig.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;auch-fur-andere-grune-papiere&quot;&gt;Auch für andere grüne Papiere&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Verordnung erschöpft sich nicht im geschützten Label. Sie stellt zusätzlich freiwillige Transparenzvorlagen für Anleihen bereit, die als ökologisch nachhaltig vermarktet werden oder an Nachhaltigkeitsziele geknüpft sind, ohne den vollen EuGB-Standard zu erfüllen. Emittenten, die den Sprung zum harten Siegel noch nicht gehen, können so dennoch nach einem einheitlichen Muster offenlegen. Für Anlegerinnen und Anleger wird die Vergleichbarkeit dadurch größer, und die Grauzone zwischen echtem und behauptetem Nutzen schrumpft.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;was-der-standard-fur-emittenten-bedeutet&quot;&gt;Was der Standard für Emittenten bedeutet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Für die potenziellen Emittenten in Deutschland ist der Standard Chance und Prüfung zugleich. Die öffentliche Hand hat mit den grünen Bundeswertpapieren früh einen eigenen Weg beschritten, Banken und Unternehmen begeben regelmäßig grüne Anleihen. Der Umstieg auf den EuGB-Standard ist für sie nicht verpflichtend, doch er verspricht ein glaubwürdiges Gütesiegel, das den Kreis der Investoren erweitern und den Vorwurf des Greenwashing entkräften kann.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Preis dafür ist Aufwand. Die vollständige Taxonomiebindung, die externe Prüfung und die laufende Berichterstattung sind anspruchsvoll, und nicht jedes Projekt lässt sich lückenlos auf die technischen Kriterien der Taxonomie abbilden. In den ersten Monaten nach Inkrafttreten blieb die Zahl der Emissionen mit dem offiziellen Label daher überschaubar. Der Standard entfaltet seine Wirkung eher als Referenzpunkt, an dem sich der gesamte Markt für nachhaltige Finanzierung ausrichtet.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;ein-mastab-kein-zwang&quot;&gt;Ein Maßstab, kein Zwang&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der European Green Bond ist damit weniger ein Massenprodukt als ein Qualitätsanker. Er definiert die Spitze dessen, was eine grüne Anleihe leisten kann, und zwingt den Markt, sich zu diesem Anspruch zu verhalten. Für den Finanzplatz Frankfurt, der sich als Standort für nachhaltige Finanzierung positioniert, ist das eine Gelegenheit. Wer den strengen Standard erfüllt, kann Glaubwürdigkeit in einem Feld gewinnen, in dem Vertrauen bislang schwer zu belegen war. Und je mehr Emittenten sich an dem Siegel messen lassen, desto klarer wird die Trennlinie zwischen ernsthafter Transformationsfinanzierung und bloßer grüner Fassade.&lt;/p&gt;
</content>
<author><name>Lois Vance</name></author>
<category term="finance"/><category term="green-bonds"/><category term="eu-taxonomie"/><category term="nachhaltige-finanzierung"/><category term="esma"/><category term="bafin"/>
<summary type="html">Seit Ende 2024 dürfen Emittenten das Label European Green Bond nur führen, wenn die Erlöse der EU-Taxonomie folgen und ein registrierter Prüfer bestätigt.</summary>

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<title type="html">Echtzeitüberweisung wird Pflicht, ohne Aufpreis</title>
<link href="https://clarqo.com/de/2026/09/01/echtzeituberweisung-wird-pflicht-ohne-aufpreis/" rel="alternate" type="text/html" title="Echtzeitüberweisung wird Pflicht, ohne Aufpreis"/>
<published>2026-09-01T08:00:00.000Z</published>
<updated>2026-09-01T08:00:00.000Z</updated>
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<content type="html" xml:base="https://clarqo.com/de/2026/09/01/echtzeituberweisung-wird-pflicht-ohne-aufpreis/">&lt;p&gt;Für Jahre war die Echtzeitüberweisung in Deutschland ein Aufpreisprodukt. Wer sein Geld in Sekunden statt am nächsten Bankarbeitstag verschicken wollte, zahlte bei vielen Instituten einen Euro extra oder mehr. Mit der Verordnung (EU) 2024/886, der sogenannten Instant Payments Regulation, ist damit Schluss. Sie macht die Sofortzahlung vom Komfortextra zur Grundausstattung des Zahlungsverkehrs und verpflichtet die Banken zugleich, jede Überweisung vor der Ausführung auf den passenden Empfänger abzugleichen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;was-die-verordnung-verlangt&quot;&gt;Was die Verordnung verlangt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Verordnung wurde am 19. März 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 8. April 2024 in Kraft. Für Zahlungsdienstleister im Euroraum gilt seitdem ein gestaffelter Fahrplan. Seit dem 9. Januar 2025 müssen sie eingehende Echtzeitüberweisungen empfangen können. Seit dem 9. Oktober 2025 müssen sie solche Zahlungen auch selbst anbieten, also aktiv versenden. Damit ist die SEPA-Echtzeitüberweisung, im Fachjargon SCT Inst, kein Nischenprodukt mehr, sondern eine Leistung, die jedes Zahlungskonto im Euroraum abdecken muss.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Eine Echtzeitüberweisung ist eng definiert. Sie steht rund um die Uhr an sieben Tagen der Woche zur Verfügung, und der Betrag muss dem Empfänger in höchstens zehn Sekunden gutgeschrieben werden. Anders als die klassische Überweisung kennt sie keine Bankarbeitstage und keine Annahmeschlusszeiten. Ein Freitagabend, ein Feiertag oder der Jahreswechsel ändern nichts an der Zusage.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;kein-aufschlag-keine-sonderhurde&quot;&gt;Kein Aufschlag, keine Sonderhürde&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der zweite große Hebel der Verordnung betrifft den Preis. Die Entgelte für eine Echtzeitüberweisung dürfen nicht höher sein als die Entgelte für eine gewöhnliche SEPA-Überweisung. In der Praxis bedeutet das für die meisten Privatkunden, die ihre Standardüberweisungen kostenlos abwickeln, dass auch die Sofortzahlung nichts extra kostet. Die jahrelange Preisdifferenzierung, mit der Banken die schnelle Variante bepreist hatten, fällt weg.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Zusätzlich untersagt die Verordnung es den Instituten, für Echtzeitzahlungen ein niedrigeres Betragslimit anzusetzen als für normale Überweisungen. Wer eine hohe Summe klassisch überweisen darf, muss sie grundsätzlich auch in Echtzeit anweisen können. Die frühere Obergrenze im Zahlungsschema, die Sofortzahlungen lange auf 100.000 Euro deckelte, ist damit hinfällig.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;der-namensabgleich-vor-jeder-zahlung&quot;&gt;Der Namensabgleich vor jeder Zahlung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Am sichtbarsten für die Kundschaft ist die dritte Neuerung. Seit dem 9. Oktober 2025 müssen die Banken vor der Ausführung einer SEPA-Überweisung prüfen, ob der angegebene Empfängername zur angegebenen IBAN passt. Dieser Abgleich, im Fachjargon Verification of Payee, gilt nicht nur für Echtzeitzahlungen, sondern für alle SEPA-Überweisungen. Weicht der Name von der hinterlegten Kontoinhaberin ab, warnt die Bank vor der Freigabe.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Abgleich ist für die zahlende Kundschaft kostenlos. Sein Zweck ist die Betrugsabwehr. Bei Überweisungsbetrug und bei versehentlich falsch eingegebenen Kontonummern zählt jede Sekunde, und gerade die Unwiderruflichkeit der Sofortzahlung macht einen Fehler teuer. Der Namensabgleich schiebt eine letzte Kontrolle vor die Freigabe, ohne die Zahlung spürbar zu verlangsamen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;sanktionsprufung-neu-gedacht&quot;&gt;Sanktionsprüfung neu gedacht&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Weil eine Echtzeitüberweisung nicht mitten im Lauf für eine Einzelfallprüfung angehalten werden kann, verändert die Verordnung auch die Sanktionskontrolle. Statt jede einzelne Transaktion gegen die EU-Sanktionslisten zu prüfen, sollen die Institute ihren Kundenbestand regelmäßig, mindestens täglich, mit den einschlägigen Listen abgleichen. Das verlagert die Kontrolle von der Zahlung auf die Geschäftsbeziehung und vermeidet, dass korrekte Zahlungen an Fehlalarmen scheitern.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;haftung-wenn-die-warnung-fehlt&quot;&gt;Haftung, wenn die Warnung fehlt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Namensabgleich ist nicht nur ein Service, sondern eine Pflicht mit Folgen. Unterlässt die Bank den vorgeschriebenen Abgleich oder die Warnung und entsteht der Kundschaft dadurch ein Schaden, kann sie in die Haftung geraten. Damit verschiebt die Verordnung einen Teil des Betrugsrisikos zurück auf die Institute und setzt einen spürbaren Anreiz, die Prüfung verlässlich und nicht nur pro forma umzusetzen. Für die Kundschaft entsteht so ein doppelter Schutz, aus der Warnung vor der Freigabe und aus der Aussicht auf Ersatz, wenn die Warnung ausbleibt und ein Schaden folgt.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id=&quot;was-das-fur-den-finanzplatz-bedeutet&quot;&gt;Was das für den Finanzplatz bedeutet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Für die deutschen Banken ist die Umstellung mehr als ein technisches Update. Die Echtzeitfähigkeit rund um die Uhr verlangt eine durchgehende Verfügbarkeit der Systeme, eine sofortige Liquiditätsdisposition und eine Betrugsabwehr, die in Sekunden greift. Bundesbank und BaFin überwachen die Einhaltung, und die Institute berichten den zuständigen Behörden über die Erfüllung der Pflichten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Strategisch fügt sich die Verordnung in das europäische Ziel einer eigenständigen Zahlungsinfrastruktur ein. Eine flächendeckende, günstige Sofortzahlung ist die technische Grundlage, auf der Wallet-Lösungen wie Wero aufsetzen und auf der eine spätere Nutzung des digitalen Euro denkbar wird. Je selbstverständlicher die Echtzeitüberweisung im Alltag wird, desto geringer wird die Abhängigkeit von den internationalen Kartensystemen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für Zahlungsdienstleister außerhalb des Euroraums gelten längere Fristen bis 2027, da sie zusätzlich die Wechselkurs- und Liquiditätsfragen einer Fremdwährung lösen müssen. Für den deutschen Markt aber ist die Sofortzahlung bereits Realität. Sie ist nicht mehr das Produkt, das man extra bucht, sondern der neue Normalfall, gegen den sich die klassische Überweisung künftig rechtfertigen muss.&lt;/p&gt;
</content>
<author><name>Lois Vance</name></author>
<category term="finance"/><category term="instant-payments"/><category term="sepa"/><category term="zahlungsverkehr"/><category term="eu-regulierung"/><category term="bundesbank"/>
<summary type="html">Seit Oktober 2025 müssen Banken im Euroraum Zahlungen in Sekunden ausführen und den Empfänger abgleichen, zum Preis einer gewöhnlichen Überweisung.</summary>

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