In den Kreditabteilungen, in der Betrugserkennung und in der Geldwäsche-Prävention deutscher Institute arbeiten längst Modelle mit, die Entscheidungen vorbereiten oder gleich selbst treffen. Genau dort, wo Künstliche Intelligenz im laufenden Betrieb steckt, stellt sich für die Aufsicht keine Zukunftsfrage mehr, sondern eine des operationellen Risikos: Was passiert, wenn das Modell ausfällt, halluziniert oder manipuliert wird, und wer muss den Vorfall wann melden?
Die BaFin hat darauf im Dezember eine klare Antwort gegeben. In ihrer Orientierungshilfe zu IKT-Risiken beim Einsatz von KI, veröffentlicht am 18. Dezember 2025, stuft die Aufsicht KI-Systeme erstmals ausdrücklich als Netz- und Informationssysteme im Sinne der DORA ein. Damit ist der regulatorische Ort geklärt: Künstliche Intelligenz ist kein Sonderfall, sondern integraler Bestandteil des Managements von Risiken aus der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT). Neues Recht schafft das Papier nicht. Es konkretisiert bestehende Pflichten und beschreibt, was die Aufsicht bei Governance, Transparenz und technischer Robustheit erwartet.
Der Lebenszyklus zählt, nicht das Etikett
Der Ansatz der BaFin ist bewusst prozessual. Betrachtet wird nicht das Schlagwort KI, sondern der gesamte Lebenszyklus eines Systems: von der Datenbeschaffung über Modellentwicklung und Inbetriebnahme bis zum laufenden Betrieb und zur Ausmusterung. In jeder Phase müssen Sicherheit und Resilienz nachweisbar sein. Ein Modell ist nicht deshalb unkritisch, weil es als Pilot startet. Entscheidend ist, wie stark ein Geschäftsprozess von ihm abhängt. Genau diese Kritikalität müssen Institute einordnen und in ihr IKT-Risikomanagement überführen.
Das Merkblatt richtet sich vor allem an Institute unter der Kapitaladäquanzverordnung und an Versicherer unter Solvency II. Es verweist ausdrücklich auf die technischen Regulierungsstandards zum IKT-Risikomanagement (RTS RMF) und zur Auslagerung von IKT-Dienstleistungen (RTS Outsourcing). KI-Governance ist damit keine separate Baustelle, sondern wird in den vertrauten DORA-Rahmen eingehängt.
Die BaFin ist die Meldezentrale
Was das praktisch bedeutet, zeigt sich am Vorfallmeldewesen. Seit dem 17. Januar 2025 gilt die DORA (Verordnung (EU) 2022/2554) unmittelbar, und seither ist die BaFin die zentrale Meldestelle des deutschen Finanzsektors für schwerwiegende IKT-bezogene Vorfälle. Betroffene Unternehmen reichen ihre Meldungen über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) ein, ersatzweise per E-Mail. Von dort verteilt die BaFin sie an die relevanten Stellen weiter, an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), an die Deutsche Bundesbank, an die EZB und an die europäischen Aufsichtsbehörden.
Die Fallzahlen belegen, dass das kein theoretisches Verfahren ist. In den ersten drei Quartalen 2025 gingen bei der BaFin 525 schwerwiegende IKT-Vorfälle ein, rund 70 Prozent davon aus Kreditinstituten. Das Meldeaufkommen liegt deutlich höher als früher unter der Zahlungsdiensterichtlinie PSD2, auch weil die DORA einen viel größeren Kreis von Finanzunternehmen erfasst. Sobald ein KI-System als IKT-System gilt, fällt sein Ausfall in genau diese Meldelogik. Ein manipuliertes Modell oder eine gestörte Inferenz ist dann kein internes Technikproblem, sondern potenziell ein meldepflichtiger Vorfall mit engen Fristen.
Drittanbieter und das Klumpenrisiko
Der zweite Schwerpunkt der Orientierungshilfe ist das Risiko aus IKT-Drittparteien. KI verschärft eine Abhängigkeit, die ohnehin wächst: Rechenleistung, Basismodelle und spezialisierte Dienste kommen bei vielen Instituten von einer kleinen Zahl externer Anbieter. Fällt einer davon aus oder wird kompromittiert, trifft das nicht ein Haus, sondern viele gleichzeitig. Die BaFin adressiert dieses Konzentrationsrisiko über die Auslagerungsregeln der DORA, über das Informationsregister und über die europäische Aufsicht kritischer IKT-Drittdienstleister. Wer KI extern bezieht, muss die Vertragsketten kennen, Ausstiegsszenarien vorhalten und die Konzentration aktiv steuern, nicht nur dokumentieren.
Die Bedrohungslage bleibt hoch
Dass die Aufsicht das Thema nach vorn zieht, hat einen nüchternen Grund. In ihrem Bericht Risiken im Fokus 2026 führt die BaFin Cyber-Vorfälle mit gravierenden Auswirkungen als eines von neun Fokusrisiken. Die Bedrohung bleibt nach ihrer Einschätzung erhöht, getrieben von geopolitischen Spannungen, immer komplexeren IT-Landschaften und dem Einsatz von KI selbst, die Angreifern wie Verteidigern neue Werkzeuge gibt. Auch das BSI verweist in seinen Lagebildern seit Jahren auf eine angespannte Gefährdungslage für kritische Infrastrukturen, zu denen der Finanzsektor zählt.
Für die beaufsichtigten Häuser folgt daraus eine konkrete Erwartung. KI-Modelle müssen in die bestehende IKT-Resilienz eingebettet werden: mit klarer Governance und Verantwortlichkeit, mit Tests, die auch Ausfall- und Angriffsszenarien abdecken, und mit einer Klassifizierung nach Kritikalität, die bestimmt, wie eng ein System überwacht wird. Transparenz über die eingesetzten Modelle gehört ebenso dazu wie die Fähigkeit, im Störfall schnell und fristgerecht zu melden.
Kein Jubiläum, eine Betriebsfrage
Der Zeitpunkt der Klarstellung ist kein Selbstzweck. Er fällt in eine Phase, in der KI den Sprung aus dem Labor in den Produktivbetrieb längst geschafft hat. Damit ist die operationelle Risikofrage keine Prognose mehr, sondern Alltag. Die BaFin macht deutlich, dass sie einen Modellausfall bereits heute als das behandelt, was er ist: ein IKT-Ereignis mit allen Pflichten, die die DORA daran knüpft. Für die Institute heißt das, KI nicht länger als Innovationsprojekt neben dem Risikomanagement zu führen, sondern als festen Teil davon. Wer das versäumt, riskiert nicht nur einen Betriebsausfall, sondern eine Meldung, die bei der Aufsicht ankommt, bevor die eigene Analyse fertig ist.
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