Banken in der Europäischen Union müssen offenlegen, wie nachhaltig ihre Kreditbücher sind. Die zentrale Kennzahl dafür ist die Grüne Vermögensquote, im Fachjargon Green Asset Ratio oder kurz GAR. Sie zeigt, welcher Anteil der bilanzierten Vermögenswerte einer Bank nach den Kriterien der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig gilt. Genau diese Kennzahl liegt derzeit auf Eis: Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde empfahl den zuständigen Behörden in einem No-Action-Letter, die Durchsetzung der Taxonomie-Meldebögen vorerst nicht zu priorisieren.
Was die Grüne Vermögensquote misst
Die Quote setzt taxonomiekonforme Aktiva ins Verhältnis zu den gesamten erfassten Vermögenswerten. Finanziert eine Bank etwa die Sanierung eines Gebäudes auf einen hohen Energiestandard oder ein Windkraftprojekt, kann der entsprechende Kredit in den Zähler eingehen. Kredite an Unternehmen, die selbst keine Taxonomiedaten melden, landen dagegen im Nenner, ohne den Zähler zu erhöhen.
Genau daraus erwächst die häufigste Kritik. Weil viele Gegenparteien, etwa kleine und mittlere Unternehmen oder Schuldner außerhalb der EU, gar nicht taxonomiepflichtig sind, fällt die Quote systematisch niedrig aus. Die ausgewiesenen Werte liegen bei vielen Instituten im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Das sagt weniger über die tatsächliche Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells aus als über die Datenverfügbarkeit. Die Kennzahl misst zu einem erheblichen Teil, wen eine Bank finanziert, nicht wie grün diese Finanzierung ist.
Warum die Offenlegung ausgesetzt wurde
Am 26. Februar 2025 legte die Europäische Kommission ihre Vereinfachungspakete zur Nachhaltigkeit und zu Investitionen vor, die als Omnibus bekannt geworden sind. Diese Pakete ändern unter anderem die delegierten Rechtsakte zur Taxonomie. Damit entstand eine Zwickmühle: Die Institute hätten Kennzahlen veröffentlichen müssen, deren rechtliche Grundlage zeitgleich überarbeitet wurde.
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde hat darauf mit dem genannten No-Action-Letter reagiert. Für große, börsennotierte Institute betrifft er die an Taxonomie und GAR gekoppelten Meldebögen 6 bis 10. Der Brief ändert das Recht nicht. Er empfiehlt den zuständigen Behörden vielmehr, die Anforderungen bis zum Inkrafttreten der geänderten technischen Standards nicht vorrangig durchzusetzen.
Die überarbeiteten technischen Standards
Parallel arbeitet die Bankenaufsicht an geänderten technischen Durchführungsstandards für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsrisiken. Die Konsultation dazu lief vom 22. Mai bis 22. August 2025. Den finalen ITS-Entwurf veröffentlichte die EBA am 22. Juni 2026. Er reduziert den Umfang der Meldebögen und richtet sie stärker an dem aus, was Aufsicht und Marktteilnehmer tatsächlich für die Risikobeurteilung benötigen. Als ersten Referenzstichtag erwartet die EBA den 31. Dezember 2026, für kleine und nicht komplexe Institute den 31. Dezember 2027.
Damit ergibt sich ein klarer Zeitplan: Für das Geschäftsjahr 2026 bleiben die taxonomiebezogenen Meldebögen ausgesetzt, ab dem Berichtsstichtag 31. Dezember 2026 gelten die überarbeiteten Anforderungen. Die Kennzahl kehrt also in veränderter Form und mit den Berichten für 2026 zurück, veröffentlicht im Jahr 2027.
Was das für deutsche Institute bedeutet
Für deutsche Banken und Sparkassen bedeutet die Pause keine Entwarnung, sondern eine Verschiebung. Der Aufbau der Datenbasis bleibt die eigentliche Aufgabe. Institute müssen von ihren Firmenkunden Angaben zur Taxonomiekonformität einholen, Energieausweise für Immobilienfinanzierungen erfassen und ihre Kreditbestandssysteme so umbauen, dass die Zuordnung automatisiert erfolgen kann. Wer die Pause nutzt, um diese Grundlagen zu schaffen, steht 2027 deutlich besser da.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht begleitet den Übergang und wird die Nachhaltigkeitsrisiken zugleich in der laufenden Aufsicht adressieren. Denn unabhängig von der Offenlegungspflicht bleiben Klima- und Umweltrisiken Teil der aufsichtlichen Erwartung an das Risikomanagement.
Die zweite Kennzahl: das Bankbuch-Klimarisiko
Neben der Grünen Vermögensquote verlangt der Offenlegungsrahmen Angaben zu den Klimarisiken im Kreditbuch. Institute müssen darstellen, wie stark ihre Ausleihungen in emissionsintensiven Branchen konzentriert sind und welchen physischen Risiken, etwa Hochwasser oder Hitze, die finanzierten Sicherheiten ausgesetzt sind. Diese Meldebögen sind von der Aussetzung nicht in gleichem Umfang betroffen, weil sie nicht unmittelbar an die Taxonomie gekoppelt sind. Für Banken bedeutet das: Ein Teil der Nachhaltigkeitsberichterstattung läuft ohne Unterbrechung weiter.
Gerade diese risikobezogenen Angaben rücken in der aufsichtlichen Praxis nach vorn. Anders als die Grüne Vermögensquote, die eine politische Lenkungsabsicht abbildet, dienen sie unmittelbar der Beurteilung der Widerstandsfähigkeit eines Instituts. Aufseher betrachten sie deshalb zunehmend als den härteren Teil des Rahmens. Wer seine Datenbasis aufbaut, sollte beide Stränge zusammen denken, weil sie auf denselben Bestandsdaten aufsetzen.
Offenlegung als Steuerungsinstrument
Der eigentliche Zweck der Kennzahl geht über die Transparenz hinaus. Die EU will Kapitalflüsse in nachhaltige Aktivitäten lenken. Eine öffentlich vergleichbare Quote soll Investoren und Kunden ein Signal geben und Institute zu einer grüneren Bilanzstruktur bewegen. Ob eine Kennzahl mit den beschriebenen methodischen Schwächen diese Lenkungswirkung entfalten kann, ist umstritten. Die anstehende Überarbeitung ist deshalb auch ein Test dafür, ob die EU ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung aussagekräftiger machen kann, ohne den Aufwand weiter zu erhöhen.
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