Die Europäische Union überarbeitet ihr Regelwerk für Verbriefungen so grundlegend wie seit der Finanzkrise nicht mehr. Verbriefungen bündeln Kredite, etwa Hypotheken, Unternehmens- oder Autokredite, zu handelbaren Wertpapieren und geben sie an Investoren weiter. Nach der Krise von 2008 hatte die EU den Markt mit strengen Kapital- und Sorgfaltsanforderungen belegt. Das Ergebnis war ein im internationalen Vergleich kleiner europäischer Markt. Mit dem Reformpaket vom 17. Juni 2025 will Brüssel das ändern.
Warum die Reform kommt
Verbriefungen gelten als ein Weg, Bankbilanzen zu entlasten und frisches Kapital für neue Kredite freizusetzen. Überträgt eine Bank das Risiko eines Kreditportfolios an Investoren, sinkt ihre regulatorische Kapitalbelastung, und sie kann die frei werdenden Mittel neu ausreichen. Für die angestrebte Kapitalmarktunion ist das ein zentraler Hebel: Die EU möchte private Investitionen mobilisieren und die Wirtschaft weniger abhängig von der klassischen Bankfinanzierung machen. Der bisherige Rahmen galt vielen Marktteilnehmern jedoch als zu teuer und zu bürokratisch.
Niedrigere Kapitalanforderungen
Der wichtigste Eingriff betrifft die Eigenkapitalunterlegung. Das geltende Recht schreibt für vorrangige Verbriefungspositionen einen pauschalen Risikogewichtsboden vor. Künftig soll ein risikosensitiver Boden an seine Stelle treten, der für hochwertige, risikoarme Portfolios niedrigere Kapitalkosten erlaubt. Zugleich wird der sogenannte p-Faktor gesenkt, der die Nicht-Neutralität der Kapitalanforderungen antreibt. Diese Senkung greift besonders bei vorrangigen Positionen, bei Positionen mit dem Gütesiegel für einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen sowie für Originatoren und Sponsoren, vor allem im Standardansatz. Die Einzelheiten stehen im Vorschlag zur Änderung der Eigenkapitalverordnung.
Für Banken bedeutet das: Eine Verbriefung, die heute kaum Kapital freisetzt, weil die Unterlegung der zurückbehaltenen Position fast so hoch ist wie beim ursprünglichen Kredit, kann sich künftig wieder rechnen. Kritiker mahnen jedoch, dass eine zu großzügige Absenkung die Lehren aus der Finanzkrise unterlaufen könnte.
Das STS-Gütesiegel
Das Regelwerk für einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen, kurz STS, wird an mehreren Stellen angepasst. Rückversicherer und Versicherer sollen künftig unter bestimmten Solvenz- und Diversifikationsauflagen als Sicherungsgeber auftreten dürfen. Das erweitert den Kreis möglicher Risikoträger über die Banken hinaus. Zugleich verschärft der Rat die Anforderungen an die Homogenität von Portfolios aus Krediten an kleine und mittlere Unternehmen, die das Siegel anstreben. Solche Pools dürfen künftig zwar Kredite aus mehreren Mitgliedstaaten enthalten, müssen aber weiterhin einheitlichen Kriterien genügen. Diese Punkte sind Teil der Verhandlungsposition des Rates vom 19. Dezember 2025.
Vom mechanischen zum prinzipienbasierten Test
Ein technisch anspruchsvoller, aber folgenreicher Punkt ist die Prüfung des wesentlichen Risikotransfers. Bislang entscheiden mechanische Tests darüber, ob eine Bank genug Risiko an Dritte abgegeben hat, um die Kapitalentlastung zu rechtfertigen. Diese Tests sollen durch einen prinzipienbasierten Ansatz ersetzt werden. Originatoren müssen dann über eine Selbsteinschätzung und eine Modellierung der Zahlungsströme nachweisen, dass sie mindestens die Hälfte der unerwarteten Verluste an Dritte übertragen haben. Das verlagert Verantwortung auf die Institute und ihre internen Modelle, unter der Aufsicht der zuständigen Behörden. Auch diese Schwelle ist im Kommissionsvorschlag zur Eigenkapitalverordnung festgelegt.
Weniger Bürokratie bei der Sorgfaltsprüfung
Auch die Sorgfaltspflichten der Investoren werden entschlackt. Wer in eine Verbriefung investiert, muss bisher eine umfangreiche eigene Prüfung vornehmen, die sich teils mit den Pflichten des Originators überschneidet. Die Reform strafft diese Anforderungen und harmonisiert die Transparenzvorlagen. Damit sinkt der Aufwand vor allem für kleinere institutionelle Investoren, die den Markt bislang aus Kostengründen gemieden haben. Die Kommission beschreibt die vereinfachten Sorgfalts- und Transparenzanforderungen als Kern des Pakets.
Bedeutung für Deutschland
Für den deutschen Markt ist die Reform von besonderer Bedeutung. Deutsche Banken, Sparkassen und Förderinstitute halten große Kreditportfolios, deren Verbriefung bislang oft an den Kosten scheiterte. Eine Belebung des Marktes könnte Kapital für die Finanzierung von Mittelstand, Wohnungsbau und Energiewende freisetzen. Sollte der Vorschlag Gesetz werden, müssten die zuständigen Aufseher, in Deutschland insbesondere die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die neuen prinzipienbasierten Prüfungen in ihre laufende Aufsicht einordnen und die Modelle der Institute beurteilen.
Der Blick auf die Konkurrenz
Die Reform ist auch eine Antwort auf den internationalen Wettbewerb. In den Vereinigten Staaten ist der Verbriefungsmarkt ein Vielfaches größer als in Europa und ein etablierter Kanal, um Bankkredite in Kapitalmarktinstrumente umzuwandeln. Eine Analyse der Europäischen Zentralbank bezifferte das ausstehende Volumen für 2021 in den USA auf fast 11 Billionen Euro, mehr als das Zehnfache des europäischen Marktes von damals weniger als einer Billion Euro. Europäische Banken klagen seit Jahren, dass die strengeren Kapital- und Offenlegungsregeln sie im globalen Wettbewerb benachteiligen. Zugleich betonen Aufseher, dass gerade die Zurückhaltung Europas dem Kontinent in der Krise erspart habe, was den US-Markt mit den Hypothekenverbriefungen der Jahre vor 2008 traf. Die Kunst der Reform liegt darin, den Markt zu beleben, ohne die Risikodisziplin zu opfern. Ob das gelingt, wird sich erst zeigen, wenn die neuen Kapitalregeln in einem vollständigen Konjunkturzyklus getestet sind.
Der weitere Weg
Der Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments beschloss seine Position am 5. Mai 2026. Das Plenum bestätigte das Verhandlungsmandat am 21. Mai, die erste interinstitutionelle Verhandlungsrunde folgte am 17. Juni. Ein endgültiger Text steht noch aus. Den Verfahrensstand dokumentiert das Legislative Observatory des Parlaments. Danach folgen detaillierte technische Standards und Meldevorlagen. Institute, die den Markt nutzen wollen, sollten die Verhandlungen genau verfolgen und ihre Verbriefungsstrukturen frühzeitig auf den neuen Rahmen ausrichten.
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