Zwei Ausnahmen öffnen dieselbe Tür
Eine Bank muss einen Unternehmenskredit mit Eigenkapital unterlegen und große Einzelrisiken begrenzen. Für Staatsforderungen in der Europäischen Union gelten zwei entscheidende Ausnahmen. Nach Artikel 114 Absatz 4 der Kapitaladäquanzverordnung CRR erhalten Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken ein Risikogewicht von 0 Prozent, wenn sie auf deren Landeswährung lauten und in dieser Währung refinanziert sind. Artikel 400 Absatz 1 Buchstabe a nimmt solche mit 0 Prozent gewichteten Forderungen zugleich von der Großkreditgrenze aus. Diese Grenze liegt für gewöhnliche Schuldner grundsätzlich bei 25 Prozent des Tier-1-Kapitals. Die konsolidierte CRR schafft damit zwei Vorteile für Staatspapiere: kein risikobasierter Kapitalbedarf und keine verbindliche Obergrenze für die Position gegenüber einem einzelnen Staat.
Das heißt nicht, dass Staatsanleihen ohne jede Kapitalwirkung bleiben. Sie gehen in die Leverage Ratio ein, und Zins- oder Marktwertverluste können je nach Bilanzierung das Eigenkapital treffen. Die Regulierung setzt aber keinen gezielten Anreiz gegen ein sehr großes Engagement bei nur einem staatlichen Emittenten. Genau dort setzt der neue Monatsbericht der Bundesbank an.
56 Banken zeigen die Konzentration
Für die Bestandsaufnahme wertet die Bundesbank 56 große Institute des Euroraums aus. Bei rund einem Drittel stammen mehr als 75 Prozent des staatlichen Forderungsportfolios vom jeweiligen Heimatstaat. Bei 43 Prozent der Institute übersteigt das Engagement gegenüber dem Heimatstaat sogar das gesamte harte Kernkapital, also CET1. Diese beiden Quoten haben denselben Nenner von 56 Banken, messen aber Verschiedenes: die erste den Heimatanteil im Staatsportfolio, die zweite die Konzentration im Verhältnis zur Verlustabsorptionsfähigkeit.
Die Stichprobe ist kein vollständiges Bild aller Banken. Sie passt aber zu aktuelleren Aggregaten. Laut EBA-Risikobericht vom Juni 2026 stiegen die Staatsforderungen der von der EBA erfassten EU- und EWR-Banken von rund 3,65 Billionen Euro Ende 2024 auf 4,18 Billionen Euro Ende 2025. Im Verhältnis zum CET1 erhöhte sich der Wert von etwa 206 auf 232 Prozent. Das belegt keinen wachsenden Heimatbias bei jedem Institut, zeigt aber, dass die Ausgangsgröße nicht verschwunden ist.
Der Stresstest nutzt 79 Institute
Die Belastungsrechnung der Bundesbank hat eine andere Grundgesamtheit als die Bestandsaufnahme. Sie überträgt die Schocks auf 79 signifikante Institute des Euroraums, darunter 16 deutsche Banken. Staatliche Förderbanken und Töchter US-amerikanischer global systemrelevanter Banken bleiben außen vor. Deutsche weniger signifikante Institute werden nicht direkt geschockt, sondern nur bei den modellierten Ansteckungseffekten über den Interbanken-Kreditkanal berücksichtigt.
Im ersten Szenario steigen die Risikoaufschläge deutscher, französischer, italienischer und spanischer Staatspapiere jeweils um 200 Basispunkte. Die Modellwirkung fällt trotzdem verschieden aus. Bei italienischen Banken, deren heimische Staatspapiere knapp 16 Prozent der Bilanzsumme ausmachen, sinkt die CET1-Quote im Mittel um 1,8 Prozentpunkte. Für deutsche Banken beträgt der simulierte Rückgang 0,8 Prozentpunkte, für französische 0,3 Prozentpunkte. In beiden Bankensystemen liegt der Anteil heimischer Staatstitel bei etwa 4 Prozent der Bilanzsumme.
Das zweite Szenario übernimmt die länderspezifischen Spreadausweitungen aus dem EU-weiten EBA-Stresstest 2025 und unterstellt einen breiten Vertrauensverlust gegenüber Euroländern. Bei Instituten mit einem Heimatengagement von weniger als 50 Prozent des CET1 sinkt die harte Kernkapitalquote in der Bundesbank-Simulation im Mittel um 0,4 Prozentpunkte. Oberhalb von 250 Prozent des CET1 sind es 1,3 Prozentpunkte, also mehr als das Dreifache.
Eine Gegenrechnung stützt den Konzentrationsmechanismus. Würden deutsche Banken mit hohen Heimatbeständen die durchschnittliche Länderstruktur der signifikanten Institute übernehmen, fiele ihr modellierter CET1-Rückgang im ersten Szenario von 0,8 auf 0,3 Prozentpunkte. Bei einer Verteilung nach dem Anteil jedes Landes an der gesamten Staatsverschuldung wären es 0,1 Prozentpunkte. Auch das sind hypothetische Portfolios, keine beobachteten Umschichtungen.
Diese Werte sind keine Prognose. Die Rechnung erfasst direkte Marktwertverluste in zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Portfolios sowie Handelsbestände und ergänzt sie um modellierte Ansteckungseffekte. Tatsächliche Effekte hängen von Laufzeiten, Bilanzierung, Absicherung und regulatorischer Behandlung ab. Dass ein großer Teil der Staatsforderungen zu fortgeführten Anschaffungskosten gehalten wird, begrenzt zudem die unmittelbare Übertragung von Marktpreisschwankungen in Kapital oder Gewinn.
Zuschlag lässt Wahl, Limit erzwingt Verkauf
Die Bundesbank stellt zwei Instrumente gegenüber. Ein Konzentrationszuschlag würde ab einer noch festzulegenden Schwelle zusätzliches Eigenkapital verlangen, gemessen am Engagement gegenüber einem Staat im Verhältnis zum CET1. Banken könnten die Position behalten, müssten sie dann aber mit mehr Kapital absichern. Ein zu niedriger Zuschlag verteuert die Position, ohne Diversifikation auszulösen. Ein zu hoher Satz könnte abrupte Umschichtungen und höhere Refinanzierungskosten für einzelne Staaten verursachen.
Ein Konzentrationslimit wäre härter. Oberhalb einer festen Grenze dürften Banken keine weiteren Titel des betreffenden Staates kaufen und müssten Altbestände abbauen. Das senkt ein Einzelrisiko direkter, kann aber Verkäufe zu einem ungünstigen Zeitpunkt erzwingen. Für kleinere Banken lässt der Bundesbank-Aufsatz keine belastbare Größenordnung zu, weil sie im direkten Schock nicht enthalten sind. Ein einheitliches Limit könnte Institute mit lokal geprägten Liquiditätsportfolios relativ stark treffen. Umgekehrt würde ein Zuschlag kleinen Instituten mehr Anpassungsfreiheit geben, solange Schwellen, Übergangsfristen und Bestandsschutz angemessen kalibriert werden.
Das Risiko kann den Sektor wechseln
Banken halten laut Bundesbank rund 23 Prozent der Staatsschuldtitel des Euroraums. Versicherer, Pensionsfonds, Zentralbanken, Investmentfonds und ausländische Investoren bilden den größeren Rest. Wenn Banken wegen eines Zuschlags oder Limits verkaufen, können diese Anleger die Titel übernehmen. Das könnte Finanzierungskosten dämpfen, verlagert aber einen Teil des Risikos aus dem regulierten Bankensektor. Gerade marktorientierte Anleger können in Stressphasen prozyklisch handeln. Eine Reform müsste deshalb nicht nur Bankbilanzen, sondern auch Liquidität und Hebel außerhalb der Banken beobachten.
Eine realistische Rechtsroute besteht auf EU-Ebene über CRR und CRD. Der Bundesbank-Bericht nennt die Vollendung der Bankenunion, die gemeinsame Einlagensicherung und die Spar- und Investitionsunion als politischen Rahmen. Er enthält jedoch weder einen konkreten Schwellenwert noch einen Gesetzesentwurf. Das Nullgewicht bleibt geltendes Recht, Zuschlag und Limit bleiben Vorschläge.
Der belastbare Befund ist enger: Je größer die Konzentration auf den Heimatstaat im Verhältnis zum CET1, desto höher fällt in der Simulation der Kapitalverlust aus. Ob daraus ein wirksamer Puffer entsteht, entscheidet nicht das Etikett der Reform, sondern ihre Kalibrierung. Sie muss Konzentrationen abbauen, ohne staatliche Finanzierungskosten sprunghaft zu erhöhen oder das Risiko lediglich zu weniger transparenten Käufern weiterzureichen.
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