Die wichtigste Frage der KI-Compliance in der deutschen Finanzwirtschaft lautet nicht mehr, welche Regeln für ein Modell gelten. Sie lautet, wie sich ihre Einhaltung prüfen und belegen lässt. Genau dorthin verschiebt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) den Schwerpunkt. Am 6. Juli 2026 hat die Behörde den Community-Draft der “AI Audit and Assurance Assessment Architecture” veröffentlicht, kurz A5. Kommentare nimmt das BSI bis zum 31. August 2026 entgegen. Wer die deutsche KI-Aufsicht verstehen will, sollte diese Frist ernst nehmen.
A5 ist kein weiteres Grundsatzpapier zu vertrauenswürdiger KI. Das BSI beschreibt die Architektur als Grundstein für eine modulare und erweiterbare Prüfarchitektur für KI-Systeme. Den Kern bildet zunächst ein horizontales Trustworthiness-Basismodul, das einen technologie- und anwendungsunabhängigen Prüfkontext abdeckt. Die Kriterien liegen nicht nur als Dokument vor, sondern auch maschinenlesbar im Format OSCAL. Damit sollen Anbieter und Prüfer die Anforderungen direkt in bestehende, OSCAL-gestützte Werkzeugketten für Compliance und Audit übernehmen können. Ein Betriebsmodul für Cloud-Infrastruktur stellt zudem eine zentrale Querverbindung zum bestehenden C5-Katalog des BSI her.
Diese Anlehnung an C5 ist der eigentliche Hebel. Die Prüfmethodik von A5 orientiert sich an der Methodik des C5, die wiederum auf dem internationalen Standard ISAE 3000 beruht. C5 hat im Cloud-Markt ein Muster gesetzt: Anbieter zertifizieren sich nicht selbst, sondern legen einen von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer testierten Prüfbericht vor. Genau diese Logik bringt das BSI nun in die KI-Prüfung. Der Unterschied zu einer Selbstauskunft ist erheblich. Ein Institut erklärt dann nicht mehr, sein KI-System sei sicher und nachvollziehbar. Es muss den Nachweis erbringen, den ein Dritter nach einheitlichen Kriterien beurteilen kann. Für Aufseher und Geschäftspartner entsteht so ein vergleichbares Testat statt einer Sammlung individueller Zusicherungen, wie es im Cloud-Geschäft mit C5 längst üblich ist.
Für den Finanzsektor hat das BSI die zweite Hälfte dieser Konstruktion bereits geliefert. Im Rahmen des Projekts AICRIV hat die Behörde einen “Test Criteria Catalogue for AI Systems in Finance” vorgelegt, mit knapp 100 praxisnahen Prüfkriterien. Sie decken Bereiche ab, die über Absichtserklärungen hinausgehen: IT-Sicherheit, Datenqualität, Modellrobustheit, Governance, menschliche Aufsicht und Performance, ergänzt um Transparenz und Fairness. Der Katalog richtet sich an Entwickler, Anbieter, Betreiber und Prüforganisationen von KI-Systemen in der Finanzwirtschaft. Bewusst hat das BSI ihn auf Englisch veröffentlicht, denn die Zielgruppe sind nicht nur deutsche Banken und Versicherer, sondern Finanz- und Versicherungsunternehmen in der gesamten EU.
Warum ausgerechnet die Finanzbranche? Die EU-KI-Verordnung stuft mehrere Finanzanwendungen als hochriskant ein, etwa die Bonitätsprüfung natürlicher Personen oder die Risiko- und Preisbewertung in der Lebens- und Krankenversicherung. Für solche Systeme verlangt das Gesetz Risikomanagement, Datenqualität, Protokollierung, menschliche Aufsicht und technische Dokumentation. Das sind Pflichten, aber keine Prüfmethoden. Der BSI-Katalog übersetzt sie in konkrete Kriterien, Artefakte und Testverfahren und nennt zu jedem Bereich geeignete technische und dokumentenbasierte Prüfschritte. Er beantwortet die Frage, an der Modellrisikoteams und Innenrevision bislang scheitern: Woran genau erkennt ein Prüfer, dass ein Kreditmodell robust ist, dass die menschliche Aufsicht real und nicht nur dokumentiert ist, dass die Datenbasis trägt?
Die Nachfrage nach dieser Übersetzung ist real. Die BaFin beobachtet seit Längerem, dass Institute KI, vor allem generative Modelle, entlang der Wertschöpfungskette einsetzen, häufig noch in internen Assistenzsystemen, in der Dokumentenerstellung und in der Softwareentwicklung. Diese Systeme stehen selten vor dem Kunden. Sie sitzen aber mitten im Kontrollumfeld, dort, wo Belege, Freigaben und Verantwortlichkeiten zählen. Genau in diese Lücke zielt A5.
Wichtig ist die Einordnung im deutschen Aufsichtsgefüge, denn hier laufen mehrere Stränge parallel. Mit dem KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz hat der Gesetzgeber die Bundesnetzagentur zur zentralen Marktüberwachungsbehörde bestimmt, während die BaFin die sektorale Aufsicht über Finanzanwendungen behält. Parallel prüft die Aufsicht über die DORA-Verordnung die operative Widerstandsfähigkeit der IKT, unter die inzwischen auch KI-Komponenten fallen. A5 ist von beidem verschieden. Es geht nicht um die Behörde, die den Markt überwacht, und nicht allein um Ausfallsicherheit. Es geht um die Kriterien, nach denen ein KI-System überhaupt testiert wird. Das BSI besetzt damit eine Rolle, die weder BaFin noch Bundesnetzagentur ausfüllen: die des Normgebers für die Prüfung selbst.
Für die Institute verschiebt sich damit der Maßstab. Große Banken und Versicherer verfügen über Modellrisiko-, Informationssicherheits- und Revisionsfunktionen, die einen Kriterienkatalog aufnehmen und in Kontrollzuordnungen übersetzen können. Kleinere Anbieter und Dienstleister werden die Beweislast schwerer tragen. Doch gerade diese Last ist die Botschaft. In der deutschen Finanzaufsicht wird KI-Einsatz nicht danach beurteilt, wie innovativ ein Anwendungsfall ist, sondern danach, ob ein Haus zeigen kann, wie sich das System verhält, wie es ausfällt und wer dafür geradesteht.
Deshalb ist die Kommentierungsphase bis zum 31. August mehr als ein formaler Schritt. Wer entlang der Wertschöpfungskette steht, kann über das Formular des BSI an aisecurity@bsi.bund.de Einwände und Vorschläge einbringen, bevor sich die Prüfmethodik verfestigt. Institute, die A5 jetzt als reines Cyber-Thema abtun, könnten den Moment verpassen, in dem die Regeln für ihre eigene Prüfung geschrieben werden.
Der erste ernsthafte KI-Compliance-Wettlauf in der deutschen Finanzwirtschaft ist daher weniger spektakulär als erwartet. Es ist kein Rennen um den sichtbarsten Assistenten. Es ist ein Rennen um prüffähige Nachweise, und das BSI liefert gerade das Regelwerk, an dem sie gemessen werden.
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