Für das Handelsbuch der deutschen Banken beginnt ein neues Kapitelregime, und diesmal steht das Datum fest. Am 4. Juni 2026 hat die EU-Kommission einen delegierten Rechtsakt angenommen, der die Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken nach dem Fundamental Review of the Trading Book (FRTB) zum 1. Januar 2027 in Anwendung bringt. Bis dahin sind es noch rund vier Monate. Nach zwei Verschiebungen, zuletzt um ein weiteres Jahr durch einen im September 2025 veröffentlichten Rechtsakt, verliert das Regelwerk damit seinen Charakter als ferne Ankündigung.
Der neue Rechtsakt stützt sich auf Artikel 461a der Eigenmittelverordnung (CRR) und gilt in der Branche als dritter FRTB-Rechtsakt. Er verändert die Berechnung der Marktrisiko-Eigenmittel ab dem 1. Januar 2027 für einen Zeitraum von drei Jahren, also befristet bis zum 31. Dezember 2029. Inhaltlich geht es um zeitlich begrenzte, gezielte operative Erleichterungen und um angepasste Multiplikatoren, die sowohl den internen Modellansatz als auch den Standardansatz betreffen. Das Europäische Parlament und der Rat prüfen den Akt derzeit im dreimonatigen Einspruchsverfahren, das sich um weitere drei Monate verlängern lässt. Erhebt keine der beiden Institutionen Einwände, tritt das Regime wie vorgesehen zum Jahresbeginn 2027 in Kraft.
Zwei Wege, ein Handelstisch
Die Mechanik entscheidet sich auf der Ebene des einzelnen Handelstischs. Der Standardansatz, in den Artikeln 326 bis 361 CRR geregelt, misst das Marktrisiko über eine sensitivitätsbasierte Methode: Zins-, Aktien-, Fremdwährungs-, Kredit- und Rohwarenrisiken werden über vorgegebene Risikogewichte und Korrelationen zusammengeführt, ergänzt um einen Aufschlag für das Ausfallrisiko und für Restrisiken. Wer stattdessen ein internes Modell nutzen will, braucht nach den Artikeln 362 bis 377 CRR die vorherige Genehmigung der Aufsicht und muss sein Modell laufend beweisen. Zwei Prüfungen sind dabei zentral: die Gewinn-und-Verlust-Zuordnung, die das Modellergebnis mit dem tatsächlichen Handelsergebnis eines Tischs abgleicht, und das Backtesting. Besteht ein Handelstisch diese Tests nicht, fällt er auf den Standardansatz zurück. Nicht modellierbare Risikofaktoren tragen zusätzliche Aufschläge.
Genau hier liegt die operative Pointe, die der Etikettenname des Regelwerks eher verdeckt. Der Standardansatz ist nicht länger nur eine Rückfalloption für kleine Häuser. Er wirkt als faktische Untergrenze, an der sich jeder Handelstisch messen lassen muss, auch dort, wo ein internes Modell genehmigt ist. Die Kapitalökonomie eines Desks hängt damit weniger an der Frage, ob ein Modell existiert, als daran, ob es die tischgenaue Prüfung übersteht und wie teuer der Standardansatz für das jeweilige Portfolio ausfällt. Die befristeten Erleichterungen und Multiplikatoren mildern diese Rechnung, sie heben sie nicht auf.
Warum die Erleichterungen kamen
Der Grund für die Befristung liegt im internationalen Wettbewerb. Mehrere große Jurisdiktionen, darunter das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten, verschieben oder verzögern die Einführung des FRTB-Rahmens über den 1. Januar 2027 hinaus oder halten sich die Reihenfolge offen. Die EU führt das Marktrisikoregime dagegen ein und dämpft die Belastung vorübergehend, um ihre Handelsbanken im Vergleich nicht zu benachteiligen. Das erklärt die Struktur des Rechtsakts: nicht neue Substanz, sondern gezielte Multiplikatoren und Fristen bis Ende 2029, die den Einstieg abfedern.
Ein zweiter Bereich bleibt bewusst unscharf. Die Abgrenzung zwischen Handelsbuch und Anlagebuch, also die Frage, welche Position überhaupt dem Marktrisikoregime unterliegt, wird strenger gefasst. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat im August 2026 in einem sogenannten No-Action-Letter empfohlen, dass die nationalen Aufsichtsbehörden Verstöße gegen die neuen Abgrenzungsregeln zunächst nicht vorrangig verfolgen sollen, und zwar bis spätestens zum 31. Dezember 2029 oder bis eine Änderung der CRR die Zuordnungsregeln klarstellt. Für die Handelsabteilungen bedeutet das ein Zeitfenster, in dem sie ihre Zuordnungslogik anpassen können, ohne sofortige Sanktion, aber ohne Rechtssicherheit über den Endzustand.
Was die deutsche Aufsicht prüft
In Deutschland teilen sich BaFin und Bundesbank die laufende Aufsicht über die Marktrisiko-Eigenmittel. Die CRR gilt als EU-Verordnung unmittelbar, eine nationale Umsetzung ist nicht nötig; die Arbeit liegt in Genehmigung und Überwachung. Wer ein internes Marktrisikomodell einsetzen will, braucht die vorherige Zustimmung der zuständigen Behörde, und bei der Auslegung der CRR-Anforderungen legen BaFin und Bundesbank den Leitfaden der Europäischen Zentralbank zu internen Modellen zugrunde. Für kleinere und mittlere Institute läuft die Prüfung national, für die großen, direkt von der EZB beaufsichtigten Häuser im gemeinsamen Aufsichtsmechanismus.
Relevant wird das Regime vor allem für Banken mit einem materiellen Handelsbuch, also für die großen Kreditinstitute, einzelne Landesbanken und die Wertpapierhäuser mit eigenem Market Making. Für sie verschiebt FRTB die Frage vom Modell zum Prozess: Der Standardansatz muss zum 1. Januar 2027 produktionsreif rechnen, unabhängig davon, ob ein Handelstisch seine interne Genehmigung behält. Datenhaushalt, Sensitivitätsberechnung und die tägliche Zuordnung von Positionen zu Tischen müssen bis dahin stehen.
Zur Einordnung, und um Verwechslungen vorzubeugen: Das FRTB-Regime betrifft ausschließlich das Handelsbuch. Das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch, über das die Aufsicht getrennt wacht, folgt anderen Regeln und bleibt hier außen vor. FRTB ordnet allein das Marktrisiko der Handelspositionen neu.
Bleibt der Zeitplan, und der ist knapp. Rund vier Monate vor dem Stichtag steht die Substanz des Regimes weitgehend fest, während das Einspruchsverfahren in Brüssel noch läuft und die Abgrenzungsfragen offen sind. Für die Handelstische heißt das, unter Unsicherheit zu bauen. Das teuerste Szenario ist nicht das strenge Modell, sondern der Standardansatz, der greift, wenn ein Modell die tischgenaue Prüfung nicht besteht. Genau darauf richten sich die Vorbereitungen in den Frankfurter Handelsräumen.
Discussion
Sign in to join the discussion.
No comments yet. Be the first to share your thoughts.