Für die BaFin hat sich die Krypto-Aufsicht in diesem Jahr verschoben. Nicht mehr die Frage, wer überhaupt eine Erlaubnis bekommt, steht im Vordergrund, sondern eine schwierigere: Wer verdient den europäischen Pass, der mit einer deutschen Zulassung verbunden ist. Seit die Übergangsfristen ausgelaufen sind, ist die Behörde weniger Antragsstelle als Torwächterin eines Binnenmarktes. Und der entscheidende Zeitraum, in dem sich beides trennt, ist erstaunlich kurz: 40 Arbeitstage.
Die Uhr im Verfahren
Das Zulassungsverfahren nach der europäischen Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR, (EU) 2023/1114) folgt einem festen Takt. Nach dem Eingang eines Antrags bestätigt die BaFin den Erhalt binnen fünf Arbeitstagen. Innerhalb von 25 Arbeitstagen teilt sie mit, ob die Unterlagen vollständig sind. Ist der Antrag komplett, muss sie nach Artikel 63 der Verordnung innerhalb von 40 Arbeitstagen in der Sache entscheiden, also die Zulassung als Anbieter von Kryptodienstleistungen (im Regelwerk CASP genannt) erteilen oder versagen. Diese 40 Arbeitstage sind der eigentliche Prüfkern. In ihnen entscheidet sich, ob ein Unternehmen zum regulierten europäischen Markt gehört oder außen vor bleibt.
Der Takt klingt bürokratisch, ist aber der Hebel, an dem die Aufsicht sitzt. Denn was am Ende der 40 Tage erteilt wird, ist keine rein deutsche Erlaubnis.
Ein Pass, siebenundzwanzig Märkte
Eine CASP-Zulassung gilt über das sogenannte Passporting im gesamten Binnenmarkt. Ein in Frankfurt zugelassener Anbieter kann seine Dienste in anderen Mitgliedstaaten erbringen, ohne dort ein neues Verfahren zu durchlaufen. Nach Artikel 65 der Verordnung genügt eine Notifizierung: Der Anbieter meldet der BaFin, in welchen Ländern er tätig werden will, und die Behörde leitet die Angaben an die dortigen Aufseher weiter. Das grenzüberschreitende Geschäft kann kurze Zeit später beginnen.
Damit wird jede einzelne deutsche Zulassung zu einer europäischen Angelegenheit. Wer die BaFin passiert, ist nicht nur in Deutschland zugelassen, sondern in der gesamten Union. Genau das erhöht den Druck auf die Prüfung. Eine zu großzügige nationale Aufsicht würde nicht nur den eigenen Markt öffnen, sondern über den Pass gleich den ganzen Kontinent.
Warum die BaFin auf Substanz schaut
An dieser Stelle setzt eine europäische Vorgabe an, die den Charakter der Aufsicht in diesem Jahr geprägt hat. Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA hat den nationalen Behörden in einem Aufsichtsleitfaden zur Zulassung von CASP unmissverständlich mitgegeben, worauf sie zu achten haben. Kernbotschaft: Ein Antragsteller muss echte wirtschaftliche Substanz in der Union nachweisen. Die tatsächliche Geschäftsleitung, qualifiziertes Personal und die zentralen Funktionen müssen in Europa liegen, nicht nur ein Firmenschild und eine Postanschrift.
Die ESMA warnt ausdrücklich vor Briefkastenkonstruktionen. Unternehmen, die ihre Kernfunktionen fast vollständig auslagern, kaum eigenes Personal vorhalten oder erkennbar auf Regulierungsarbitrage setzen, sollen abgewiesen werden. Auslagerung bleibt erlaubt, doch die Verantwortung für die ausgelagerten Funktionen verbleibt beim Anbieter, und die Kernsteuerung darf nicht ausgelagert werden. Für die BaFin heißt das: Sie prüft nicht nur Papiere, sondern ob hinter einem Antrag ein reales Unternehmen mit realer Steuerung in Europa steht. Es ist die aufsichtliche Antwort auf die naheliegende Versuchung, einen Standort allein wegen eines schnellen Verfahrens zu wählen und von dort aus den ganzen Binnenmarkt zu bedienen.
Der Rechtsstand als Hintergrund
Dass die Aufsicht überhaupt in diese Betriebsphase eingetreten ist, liegt an den ausgelaufenen Fristen. MiCAR gilt seit dem 30. Dezember 2024 vollständig für Kryptodienstleister. Der europäische Gesetzgeber erlaubte den Mitgliedstaaten, ihren Bestandsanbietern eine nationale Übergangsfrist von bis zu 18 Monaten einzuräumen, längstens bis zum 1. Juli 2026. Deutschland nutzte diesen Spielraum nach unten: Das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) gewährte in seinem Paragrafen 50 nur zwölf Monate Bestandsschutz. Die deutsche Frist endete deshalb bereits am 31. Dezember 2025, ein halbes Jahr vor dem europaweiten Schlusstermin. Seither braucht jeder in Deutschland ansässige Krypto-Dienstleister die volle MiCAR-Zulassung, um das regulierte Neugeschäft zu betreiben.
Die ESMA hat den Ablauf der europaweiten Übergangsphase im Sommer zum Anlass genommen, nicht zugelassene Anbieter öffentlich aufzufordern, ihr Geschäft in der Union einzustellen. Der frühere deutsche Schnitt bedeutet, dass die BaFin diese Vollzugsphase schon seit Jahresbeginn kennt, während andere Aufseher erst später folgten.
Das Register als öffentlicher Prüfstein
Wer den Sprung geschafft hat, lässt sich nachlesen. Die ESMA führt nach den Artikeln 109 und 110 der Verordnung ein zentrales Register der zugelassenen CASP. Es ist derzeit als vorläufiges Register in Form regelmäßig aktualisierter Dateien öffentlich, zuletzt am 21. August 2026 fortgeschrieben, und soll bis Mitte des Jahres in die IT-Systeme der Behörde überführt werden. Für Kunden wie für Wettbewerber ist es die verlässliche Auskunft darüber, wer legal am Markt tätig ist. Wer dort nicht steht, darf das regulierte Geschäft nicht betreiben.
Für den Finanzplatz Frankfurt ist die Botschaft doppeldeutig. Ein Standort, an dem die Aufsicht gründlich und zugleich fristgerecht prüft, zieht seriöse Anbieter an, die von hier aus den Binnenmarkt bedienen wollen. Ein Standort, der im Rückstau versinkt oder als leichtes Tor gilt, verliert entweder das Geschäft oder das Vertrauen. Die 40 Arbeitstage entscheiden deshalb über mehr als einen einzelnen Antrag. Sie entscheiden mit darüber, wo in Europa die regulierte Kryptowirtschaft ihren Sitz nimmt, und ob der deutsche Pass ein Gütesiegel bleibt oder zur bloßen Formalie verkommt.
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