Die deutsche Bankenaufsicht hat ihren Fahrplan für die nächsten drei Jahre abgesteckt. Mit dem Nationalen Aufsichtsprogramm 2026 bis 2028 legen BaFin und Deutsche Bundesbank offen, wo sie bei den rund 1.200 weniger bedeutenden Instituten, die sie gemeinsam beaufsichtigen, den Prüfungsdruck erhöhen. Die Botschaft ist unmissverständlich: Kreditrisiken, IT-Sicherheit und Governance bleiben die Achsen, an denen sich Sparkassen, Genossenschaftsbanken und kleinere Privatbanken messen lassen müssen.
Der Prüfplan für die kleineren Institute
Das Programm ist mehr als eine Absichtserklärung. Es ordnet die Aufsichtsressourcen: Wo BaFin und Bundesbank einen Schwerpunkt setzen, folgen gezielte Sonderprüfungen, Aufsichtsgespräche und Datenabfragen. Anders als die bedeutenden Institute, die direkt unter der Aufsicht der Europäischen Zentralbank stehen, werden die weniger bedeutenden Institute (im Aufsichtsjargon LSIs) national überwacht. Für sie ist das Nationale Aufsichtsprogramm die verbindliche Richtschnur.
Inhaltlich orientiert sich Frankfurt eng an Europa. Die EZB hat ihre Aufsichtsprioritäten für 2026 bis 2028 erstmals seit fünf Jahren auf zwei Kernthemen verdichtet: die Widerstandsfähigkeit gegen geopolitische und makrofinanzielle Schocks sowie die operationelle Resilienz samt robuster IT. Das nationale Programm zieht diese Linie in die Fläche der deutschen Institutslandschaft. Die Aufseher verweisen ausdrücklich darauf, dass geopolitische Spannungen und wirtschaftliche Unsicherheiten weiter an Bedeutung gewonnen haben.
Kreditrisiko und Gewerbeimmobilien im Zentrum
Der erste und gewichtigste Schwerpunkt ist das Kreditgeschäft. BaFin und Bundesbank beobachten laufend die Entwicklung der Kreditvergabestandards, der Kreditausfallquoten und der Sicherheitenwerte. Übersetzt heißt das: Die Aufsicht will früh erkennen, ob die Institute ihre Risikovorsorge dem Konjunkturbild anpassen oder ob sie Verluste vor sich herschieben.
Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Immobilienmarkt, vor allem den Gewerbeimmobilien. Nach Jahren steigender Bewertungen und einer Zinswende, die viele Finanzierungen teurer refinanziert hat, prüfen die Aufseher, ob die Sicherheiten in den Büchern noch tragen. Der Markt für Büro- und Handelsimmobilien hat spürbar korrigiert, und wo Kreditnehmer eine Anschlussfinanzierung brauchen, entscheidet der aktuelle Beleihungswert über die Tragfähigkeit. Genau hier setzt die Aufsicht an: Sie will wissen, ob die Institute ihre Sicherheiten realistisch bewerten oder an überholten Ansätzen festhalten.
Hinzu kommt das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch, das gerade kleinere Institute mit langfristigen Aktiva empfindlich trifft. Für 2026 ist zudem ein LSI-Stresstest angesetzt, mit dem BaFin und Bundesbank die Verlusttragfähigkeit der kleineren Häuser unter widrigen Szenarien durchrechnen. Ergänzt wird das durch gezielte Prüfungen der Kreditprozesse und der Risikovorsorge sowie durch den direkten aufsichtlichen Dialog. Der Ton bleibt dabei präventiv: Die Aufsicht will handeln, bevor sich schwache Kredite in den Ausfallquoten niederschlagen, nicht danach.
IT-Sicherheit bleibt Daueraufgabe
Der zweite Schwerpunkt ist die IT-Sicherheit, und er hat mit der Umsetzung der EU-Verordnung DORA einen festen rechtlichen Rahmen bekommen. Die Aufsicht nimmt Risiken aus der Informations- und Kommunikationstechnik ins Visier, prüft gezielt die DORA-Umsetzung und richtet den Blick auf ein Thema, das viele kleine Institute unterschätzen: die Abhängigkeit von wenigen Dienstleistern. Konzentrationen bei der Auslagerung an Drittanbieter, insbesondere an große Cloud-Anbieter, gelten den Aufsehern als struktureller Schwachpunkt. Fällt ein zentraler Anbieter aus, trifft das nicht ein Institut, sondern viele zugleich.
Governance und Datenqualität
Der dritte Schwerpunkt zielt auf die Führung der Häuser. BaFin und Bundesbank kündigen an, Institute mit Governance-Schwächen zu identifizieren und, wo nötig, zu sanktionieren. Im Fokus stehen die fachliche Eignung von Geschäftsleitung und Aufsichtsorgan sowie die Qualität der Daten, die die Institute an die Aufsicht melden, gerade in Bankengruppen. Das klingt technisch, ist aber der Hebel, mit dem die Aufsicht die Verlässlichkeit aller übrigen Kennzahlen absichert. Wer schlechte Daten liefert, macht auch die Beurteilung seines Kreditbuchs unsicher.
ESG rückt vom Beobachten zum Prüfen
Bemerkenswert ist, was die Aufseher für die mittlere Frist bis 2028 angekündigt haben. ESG- und Klimarisiken werden im Programm ausdrücklich als Prüfungsschwerpunkt geführt, nicht mehr nur als Beobachtungsfeld. Für die Institute verschiebt sich damit der Maßstab: Es genügt nicht länger, Nachhaltigkeitsrisiken zu benennen, sie müssen im Risikomanagement messbar verankert sein. Dazu kommen die digitale Transformation samt Einsatz künstlicher Intelligenz und der demografische Wandel als längerfristige Strukturthemen.
Was das für die Institute bedeutet
Das Nationale Aufsichtsprogramm ist kein Dokument für die Schublade. Es signalisiert den Instituten drei Jahre im Voraus, wo geprüft wird, und es verrät zugleich, wo die Aufsicht die Schwachstellen des deutschen Bankensystems vermutet. Die Reihenfolge ist dabei Programm: Das Kreditrisiko steht vor der IT, und beide stehen vor der langen Liste der Strukturthemen.
Für die kleineren Häuser ist die Kombination unbequem. Sie müssen zugleich ihre Kreditbücher gegen eine mögliche Immobilienkorrektur wappnen, teure IT-Resilienzauflagen erfüllen und ihre Governance nachweisbar aufstellen, all das mit deutlich schlankeren Stäben als die Großbanken. Die parallele Zusage der Aufsicht, Bürokratie abzubauen und die Regeln zu vereinfachen, wird sich genau daran messen lassen müssen: ob der Prüfplan bis 2028 die Risiken trifft, ohne die kleineren Institute unter der Last der Nachweise zu begraben.
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