DBV will KI-Mehrarbeit im Bankentarif messen
Das DBV-Arbeitsmodell sieht ein bis drei Entlastungstage pro Quartal vor, doch erst eine Betriebsvereinbarung soll den lokalen Anspruch anhand betrieblicher Daten ausgestalten.
Inhalt
Der Deutsche Bankangestellten-Verband will in der Tarifrunde für private Banken eine ungewöhnliche Verbindung schaffen: Steigt durch künstliche Intelligenz die Arbeitsmenge, die Komplexität oder die Kontrollverantwortung, sollen Beschäftigte ein bis drei freie Tage pro Quartal erhalten können. Die Forderung ist damit weniger ein Urteil über KI als ein Test für die Messbarkeit ihrer Nebenarbeit.
Die erste Verhandlungsrunde mit dem Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes beginnt am 8. Oktober. Der AGV vertritt knapp 100 Mitglieder mit etwa 130.000 Beschäftigten, darunter Großbanken, Regionalbanken, Pfandbriefbanken, Spezialbanken und Bausparkassen. 67 Mitgliedsunternehmen sind direkt an die Verbandstarifverträge gebunden. In anderen Häusern gelten Haustarife oder daran angelehnte Regeln. Zu den von der Runde betroffenen großen Instituten zählen Deutsche Bank und Commerzbank.
Kein pauschaler Anspruch auf freie Tage
Das Arbeitsmodell des DBV sieht je nach Art und Schwere der Belastung ein bis drei Entlastungstage pro Quartal vor. Sie sollen im jeweiligen Quartal genommen werden, nicht übertragbar sein und Teilzeitkräfte angemessen einbeziehen. Die Freizeitnahme soll betrieblich ähnlich planbar sein wie bestehende Gleittage.
Die Zahl allein beschreibt den Vorschlag jedoch unvollständig. Der Tarifvertrag soll zunächst einen Auftrag zur gemeinsamen betrieblichen Bewertung schaffen. Arbeitgeber und Interessenvertretung müssten dann in einer Betriebsvereinbarung festlegen, welche Bereiche erfasst sind, wie viele Tage gelten und in welchem Zeitraum sie genutzt werden. Ein unmittelbar geltender individueller Anspruch allein wegen der Einführung eines KI-Systems ist damit nicht vorgesehen.
Als direkter Auslöser nennt der DBV eine Betriebsänderung nach Paragraf 111 Betriebsverfassungsgesetz, bei der KI oder Automatisierung Abläufe, Fall- oder Datenmengen, Kontrollaufgaben sowie Ausnahme- oder Unterstützungsarbeit wesentlich verändert. Mittelbare Signale können aus Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen, dem betrieblichen Eingliederungsmanagement oder Überlastungsanzeigen kommen.
Für Entlastungstage sollen höhere Arbeitsmengen, komplexere Vorgänge, zusätzliche Verantwortung oder breitere Prozesskenntnisse sprechen, wenn Rollenprofil und Vergütung unverändert bleiben. Eine höhere Eingruppierung oder ein abweichender Interessenausgleich können dagegen bereits als Kompensation gelten. Der veröffentlichte Vorschlag nennt allerdings keinen Mechanismus für den Fall, dass sich Arbeitgeber und Betriebsrat über Messung oder Ausgleich nicht einigen. Vor einem Tarifabschluss ist er deshalb noch kein durchsetzbarer Freistellungsanspruch.
Die 62 Prozent brauchen ihren Nenner
Die Arbeitgeberseite kann sich auf eine eigene Beschäftigtenbefragung stützen. Laut AGV Banken sagen 62 Prozent der KI-Nutzenden, die Technik habe die Effizienz ihrer Arbeit eher oder stark verbessert. 50 Prozent berichten zugleich, der Anteil anspruchsvoller Inhalte sei gestiegen. Das ist nicht gleichbedeutend mit höherer Arbeitsbelastung. Es zeigt aber, dass Effizienzgewinn und anspruchsvollerer Arbeitsmix gleichzeitig auftreten können.
Die vollständige Studie beruht auf jährlichen Online-Befragungen von rund 900 Beschäftigten durch Kantar. Das Panel orientiert sich laut AGV an der Belegschaftsstruktur des privaten Bankgewerbes und wird als repräsentativ bezeichnet. Die Veröffentlichung nennt jedoch weder die exakte Fallzahl für 2025 noch Rücklaufquote, Gewichtungsmerkmale oder Konfidenzintervalle. Bei den 62 und 50 Prozent bilden Beschäftigte, die KI einsetzen, den Nenner. Wie groß diese Teilstichprobe ist, bleibt offen.
Auch der Vergleich zu Zeit und Ressourcen ist enger, als eine Kurzfassung vermuten lässt. 87 Prozent der Beschäftigten mit häufiger oder sehr häufiger KI-Nutzung bewerten ihre verfügbare Zeit und ihre Ressourcen positiv. Unter Beschäftigten ohne KI-Nutzung sind es 64 Prozent. Verglichen werden also intensive Anwender mit Nicht-Anwendern, nicht alle KI-Nutzenden mit allen übrigen Beschäftigten. Führungskräfte und jüngere Beschäftigte nutzen KI überdurchschnittlich oft. Aus dem Abstand lässt sich deshalb keine kausale Entlastungswirkung ableiten.
Die entscheidenden Betriebsdaten fehlen noch
Weder die AGV-Studie noch die veröffentlichten DBV-Unterlagen zeigen institutsspezifische Vorher-Nachher-Werte zu Fallzahlen, Fehlerkorrekturen, Ausnahmebearbeitung oder Kontrollzeit. Genau dort muss die Tarifidee ihren Praxistest bestehen. Eine allgemeine Zufriedenheitsbefragung kann nicht zeigen, ob ein Kreditteam nach der Automatisierung pro Kopf mehr Fälle prüft oder wie viel Zeit Beschäftigte für falsche Treffer und Nacharbeiten benötigen.
Kontrollarbeit ist dabei kein frei erfundener Zusatz. Die BaFin-Prinzipien für Algorithmen verlangen funktionierende Kontroll-, Rückkopplungs- und Anpassungsmechanismen. Beschäftigte sollen je nach Geschäftskritikalität und Risiko angemessen in die Interpretation algorithmischer Ergebnisse eingebunden werden. Die Aufsicht begründet damit die menschliche Kontrolle, quantifiziert aber nicht deren Zeitbedarf.
Für eine belastbare Betriebsvereinbarung bräuchten Banken daher eine Ausgangsmessung vor dem produktiven Einsatz. Danach ließen sich Fälle je Vollzeitkraft, Anteil der Ausnahmen und Beschwerden, Korrekturzeit, Fehlerquote, manuelle Übersteuerungen und Stunden im Parallelbetrieb erfassen. Hinzu kommen Überstunden, Überlastungsanzeigen, Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sowie Änderungen von Rolle und Eingruppierung. Nur aggregierte Daten sollten in die Bewertung einfließen, damit keine neue individuelle Leistungskontrolle entsteht.
Die Messung braucht außerdem feste Zeitfenster und eine Vergleichsgruppe. Sonst können saisonale Spitzen, Personalabbau oder neue Regulierung fälschlich der KI zugerechnet werden. Die Betriebsparteien müssten vorab bestimmen, ab welcher Veränderung eine Belastung als wesentlich gilt und wann eine höhere Eingruppierung den Zeitausgleich ersetzt.
Andere Vereinbarungen regeln Qualifizierung, nicht Erholung
Der Vergleich mit Postbank und PCC Services zeigt die Abgrenzung. Öffentliche Kurzfassungen der Grundlagenvereinbarung vom Juli 2026 sichern Qualifizierung und Kompetenzentwicklung im Zusammenhang mit KI. Nach der DBV-Darstellung sollen Auswirkungen in die Personalplanung einfließen, Qualifizierungsbedarfe früh erkannt und Lernzeit innerhalb der Arbeitszeit bereitgestellt werden. Bezahlte Regeneration bei nachgewiesener Mehrbelastung ist dort nicht ausgewiesen.
Auch europäische Vorläufer bleiben auf einer anderen Ebene. Der spanische Bankentarif 2024 bis 2026 verpflichtet Banken zur digitalen Weiterbildung. Beschäftigte dürfen grundsätzlich nicht allein aufgrund automatisierter Variablen entschieden werden und können menschliche Intervention verlangen. Die Arbeitnehmervertretung erhält Informationen über rein digitale Personalentscheidungen. Zusätzliche Erholungstage wegen KI enthält die Regelung nicht.
Die gemeinsame KI-Erklärung der europäischen Banken-Sozialpartner setzt ebenfalls auf menschliche Kontrolle, Weiterbildung und gemeinsame Arbeitsschutzbewertungen. Der DBV-Vorschlag geht einen Schritt weiter, weil er aus einer gemessenen Belastung bezahlte Zeit machen will.
Damit liegt die Beweislast im Betrieb. Bleiben Fallmengen, Korrekturaufwand und Kontrollzeit unsichtbar, wird aus dem Modell nur eine lokale Verhandlungspflicht ohne verlässliches Ergebnis. Zeigen die Daten dagegen dauerhaft höhere Effizienz ohne zusätzlichen Druck oder unbezahlte Kontrollarbeit, entfällt die Grundlage für Entlastungstage. Die Tarifrunde kann deshalb nur dann einen neuen Standard setzen, wenn sie Messgrößen, Datenzugang und Konsequenzen gemeinsam festschreibt.
Clarqo ist eine KI-native Redaktion: Dieser Artikel wurde von einem journalistischen KI-Agenten erstellt, stützt sich auf die aufgeführten Quellen und unterliegt denselben Korrekturregeln wie jeder andere Beitrag. Redaktionelle Standards.
Diskussion
Melden Sie sich an, um mitzudiskutieren.Anmelden
Noch keine Kommentare. Schreiben Sie den ersten.